Die Beratung durch die Verbraucherzentrale im Kreis ist bis Ende 2028 gesichert. Nach einem Beschluss durch den Kreistag verlängerten Landrat und der Vorstand der Verbraucherzentrale jetzt den Vertrag über die Zusammenarbeit. Land und Kreis teilen sich die Finanzierung je zur Hälfte. Vor allem beim Thema Energie waren die Verbraucherschützer zuletzt stark gefordert.
Wenn es so läuft wie in den Jahren zuvor, werden jährlich rund 5.000 Ratsuchende auch in den kommenden fünf Jahren eine Anlaufstelle für Verbraucherthemen in Bergisch Gladbach und dem Kreis haben. Landrat Stephan Santelmann und der Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, Wolfgang Schuldzinski, haben hierzu eine Vertragsverlängerung für die kreisweit aktive Verbaucherzentrale unterzeichnet. Der Kreistag hatte bereits im Juni grünes Licht dafür gegeben (KT-10/0301).
Die Finanzierung der Beratungsstelle, die ihren Sitz am Alten Pastorat in Bergisch Gladbach hat, erfolgt damit weiter je zur Hälfte durch das Land NRW (Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz) sowie den Kreis. Die Vereinbarung sieht einen jährlichen Zuschuss von maximal 185.593 Euro vor, der verbrauchsabhängig abgerechnet wird.

Damit steigen die Unterstützungszahlungen um maximal rund 40.000 Euro im Vergleich zum vorangegangenen Förderzeitraum 2019 bis 2023. Der Anstieg ergibt sich vor allem durch höhere Personalkosten, die u.a. durch Beratungsleistungen für Berufstätige am Abend anfallen. Zudem wird ein weiterer Anstieg der Energiekosten einkalkuliert.
Fokus Energie und Kommunikation
Die Beratungsstelle in Bergisch Gladbach umfasst 2,5 Stellen plus Honorarkräfte. Leiterin Brigitte Becker berichtete von einem hohen Beratungsbedarf u.a. im Bereich der Energieversorgung. Hier seien Verbraucher:innen vor allem mit überhöhten Preisen konfrontiert, Versorger würden sich nicht immer an Schlichtungssprüche halten.
Weiterer Schwerpunkt der Beratung seien Kommunikationsanbieter, die ihre Kundenakquise mittlerweile zielgruppenspezifisch ausrichten würden und zum Beispiel Senioren in unnötige Doppelversorgung drängten.
Auch Geflüchtete gehörten zu den Ratsuchenden – sie seien vor Ort mit gänzlich neuen Vertrags- und Konsumbedingungen konfrontiert: Bei Kommunikationsdienstleistungen, aber auch beim Abschluss von Mietverträgen und den dazugehörigen Nebenkosten.
Hierzu habe die Verbraucherzentrale NRW seit 2015 flankierend das Bildungsangebot „get in“ betrieben, das zum Jahresende auslaufen soll – „eine finanzielle Entscheidung des Landes“, heißt es bei der Verbraucherzentrale.
Vernetzung, Prävention
Landrat Stephan Santelmann betonte bei der Vertragsunterzeichnung die Kombination aus breitem Beratungsspektrum sowie tiefer Fachkompetenz, welche die Verbraucherberatung auszeichne. Vor dem Hintergrund einer wirtschaftlich schwierigen Lage nehme der Beratungsbedarf zu, vor allem in Bereichen wie Digitalisierung und Energieversorgung.
Die Verbraucherzentrale in Bergisch Gladbach arbeite eng mit Netzwerk-Partnern im Kreis wie Jobcenter, Polizeibehörden, Kommunen und Fachberatungsstellen zusammen, um Verbrauchern passgenaue Hilfe zu bieten.
Ein wichtiger Schwerpunkt sei zudem die Prävention. In 2022 habe man kreisweit bei 47 Veranstaltungen über 1.000 Ratsuchende erreicht. Seit 2010, der Übernahme der Finanzierung der Verbraucherzentrale durch den Kreis (zuvor Stadt), seien 558 Beratungsveranstaltungen im RBK durchgeführt worden.
Verbraucherzentrale NRW, Beratungsstelle Bergisch Gladbach
Am Alten Pastorat 32, 51465 Bergisch Gladbach
Tel. 02202 – 92 631 – 01
Mo, Mi und Do 9 bis 13 Uhr, 14 bis 17 Uhr, Fr 9 bis 13 Uhr
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Kreis gefordert
Dass solch eine Beratungsstelle keine Selbstverständlichkeit ist, machte Wolfgang Schuldzinski, Vorstand Verbraucherzentrale NRW, deutlich. Zwar gebe es im Bundesland insgesamt 64 Beratungsstellen, zuletzt kam Kleve hinzu. Die Kreise Viersen, Heinsberg und dem Nachbarlandkreis Oberberg verfügten jedoch nicht über Beratungsstellen. Die Finanzierung und Einrichtung erfolge nur dann, wenn sich eine Kommune oder Kreis aktiv für eine Co-Finanzierung zu 50 Prozent entscheide, unterstrich Schuldzinski.
Grundlage für den Verbraucherschutz in NRW ist eine Vereinbarung zwischen Land und der Verbraucherzentrale NRW. Sie sieht in der aktuellen Fassung jährlich steigende Förderbeiträge bis Ende 2025 vor, um die Leistungen der Beratungsstellen zu finanzieren und auszubauen.