Wenn ein Mensch stirbt, hinterlässt er in der heutigen, digitalisierten Zeit nicht nur Sachwerte, sondern auch Daten im Internet: Das E-Mail Postfach läuft über, Zahlungen für laufende digitale Dienste werden abgebucht, Profile bei Facebook, Instagram & Co. bestehen weiter, als wäre nichts geschehen etc. Was können die Erben tun? Und was kann man zu Lebzeiten bereits selbst organisieren? 

Von Liza Katherine Rothe

Grundsätzlich geht der gesamte Nachlass im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben über. Das bedeutet, dass sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, alle Rechte und Pflichten der verstorbenen Person auf die Erben übergehen. Diese treten automatisch in sämtliche Rechtspositionen ein, so auch in bestehende Verträge des/der Verstorbenen. Spezielle Regeln für den digitalen Nachlass gibt es nicht. 

Ob auch Online-Accounts auf diese Weise vererbt werden und ob darüber hinaus ein Anspruch auf vollumfänglichen Zugriff  auf Accountinhalte besteht, ist seit dem Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) vom 12.07.2018 – Az.: III ZR 183/17 geklärt.

Dem lag der Fall einer Mutter zugrunde, deren Tochter verstorben war, und die Zugriff auf deren Facebook-Konto erhalten wollte, weil sie sich Informationen zu den näheren Umständen ihres Todes erhoffte. Facebook gewährte ihr diesen Zugang jedoch nicht. Der BGH entschied, dass die Mutter als Erbin ihrer verstorbenen Tochter das Recht hat, das Facebook-Konto zu nutzen, und verpflichte Facebook dazu, ihr den Zugang zu ermöglichen.

Der BGH begründete dies damit, dass der Nutzungsvertrag zwischen der Tochter und Facebook im Wege der Gesamtrechtsachfolge auf die Erbin übergegangen ist. Dem steht nach Ansicht des BGH auch nicht das Persönlichkeitsrecht der Tochter entgegen. Die digitalen Inhalte verglich es mit denen eines Tagebuchs oder persönlicher Briefe, die ebenfalls mitsamt höchstpersönlichem Inhalt vererbbar sind.

Digitale Konten werden wie Gegenstände vererbt

Das bedeutet: Der digitale Nachlass ist grundsätzlich wie das Erbe von Gegenständen zu behandeln. Sämtliche Rechte und Pflichten der verstorbenen Person aus Nutzungsverträgen zu Online-Diensten u.ä. gehen auf die Erben über. Diese erhalten die vollständige Verfügungsgewalt über sämtliche Daten.

Das betrifft neben einem Facebook-Konto vieles mehr, wie z. B. E-Mail-Konten, heruntergeladene Musik, elektronische Bücher, Guthaben bei Zahlungsdiensten, Cloud-Dienste etc. 

Für die Erben ist es im Todesfall dennoch schwer, zunächst überhaupt herauszufinden, welche Onlinekonten, Mitgliedschaften u. ä. bestehen und wo Daten digital vorhanden sein könnten. In der Regel sind außerdem die notwendigen Zugangsdaten und Passwörter unbekannt. 

Oft muss die Erbenstellung erst aufwändig nachgewiesen werden, bevor man tätig werden und Zugriff nehmen, Konten löschen lassen, Verträge kündigen kann. 

Zu Lebzeiten vorsorgen

Es empfiehlt sich daher, schon zu Lebzeiten Regelungen für den digitalen Nachlass zu treffen. 

Eine Möglichkeit hierzu ist, den Erben eine Liste mit Onlinekonten und Zugangsdaten zu fertigen. Damit haben die Erben sofort einen Überblick, können Zugriff auf die Nutzerkonten nehmen und das Nötige veranlassen. 

Eine weitere Möglichkeit bietet eine Vollmacht, die über den Tod hinaus gilt, in der eine Vertrauensperson benannt und bevollmächtigt wird, den digitalen Nachlass in einer bestimmten Weise zu regeln, z. B. Verträge zu kündigen, Accounts zu löschen, digital gespeicherte Fotos  bestimmten Personen auszuhändigen. Die bevollmächtigte Person kann, muss aber nicht gleichzeitig Erbe sein.

Sicherheit bietet außerdem ein Testament, in dem sich für den Todesfall festlegen lässt, wer Erbe des digitalen Nachlasses sein soll, wer Zugriff auf welche digitale Daten haben und was mit Online-Konten etc. passieren soll.  

Für weitere Fragen (und Antworten) stehe ich gerne zur Verfügung.

Ihre Liza Katherine Rothe

Liza Katherine Rothe  ist Fachanwältin für Familienrecht in der Kanzlei Leonhard & Imig. Sie ist Ihre Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um das Familien- und Erbrecht.

Leonhard & Imig Rechtsanwälte steht seit 50 Jahren für Rechtskompetenz in Bensberg.

Die renommierte Traditionskanzlei bietet seriöse und vertrauensvolle Rechtsberatung in allen Fragen des Arbeits- und Sozialrechts, Familien- und Erbrechts, Miet- und Wohnungseigentumsrechts, Bau- und Architektenrechts, Verkehrsrechts, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts sowie Medizinrechts. Sie wurde 1969 in Bensberg gegründet und hat heute ihren Sitz in zentraler Lage zwischen Schlossstraße und Bahnhof.

Die Anwälte bei Leonhard & Imig leben klassische Werte wie Aufrichtigkeit und Bodenständigkeit. Bürger und Unternehmen aus dem Bergischen sowie dem rechtsrheinischen Köln profitieren von ihrer langjährigen Erfahrung und der breit gefächerten Fachanwaltsexpertise.

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