Rainer Röhr, bislang Fraktionsvorsitzender der FWG, künftig ohne Fraktion. Foto: Thomas Merkenich

Die FWG drängt darauf, sich in Bergisch Gladbach frühzeitig über die Prioritäten bei der Verwendung des Infrastruktur-Sondervermögens im Klaren zu werden. Nach ihrer Einschätzung werden die Kapazitäten bei der Planung sowie im Baugewerbe und Handwerk knapp, wenn die Nachfrage steigt.

Wir veröffentlichen einen Beitrag der FWG

Noch sind zwar viele Fragen darüber offen, welchen Anteil die einzelnen Kommunen aus dem Infrastruktur-Sondervermögen bekommen, das Ende letzter Woche auch den Bundesrat passiert hat. Jedoch muss im Interesse der Stadt schnell entschieden werden, wie und wo die Gelder verwendet werden.

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Voraussetzung dafür sind unbürokratische Zuweisungen durch das Land. Es darf keine zeitraubende Abstimmungsprozesse und komplizierte Förderverfahren geben. Das bindet nur knappe Personalressourcen und kostet Zeit und Geld. Bereits eingeführte Verteilmechanismen, wie sie etwa im kommunalen Finanzausgleich angewendet werden, müssen der Schaffung von durch das Land inhaltlich definierten Fördertöpfen vorgezogen werden.

FWG-Fraktionsvorsitzender Rainer Röhr: „Die Hoheit für den Einsatz der Gelder muss bei den Kommunen liegen. Hier weiß man am besten, was dringend gemacht werden muss.“

Rund 60 Millionen für Bergisch Gladbach

Dabei ist aber nicht davon auszugehen, mit dem Sondervermögen käme ein üppiger Geldsegen auf die Stadt zu. Wenn man die 100 Milliarden Euro herunterrechnet, die Länder und Kommunen erhalten sollen, könnte für Bergisch Gladbach ein Betrag um die 60 Millionen Euro herauskommen. Das ist zwar eine grobe Schätzung, da die Verteilmechanismen und der Eigenanspruch des Landes noch offen sind, zeigt aber die Größenordnung, in der wir uns bewegen.

Gerade deshalb muss jetzt von den Städten und Gemeinden sehr deutlich gemacht werden, dass über die Hälfte aller Bauvorhaben der Öffentlichen Hand von den Kommunen verantwortet wird.

Die in Bergisch Gladbach zu erwartenden Gelder werden aber nicht reichen das aufzuholen, was in den letzten Jahren und Jahrzehnten versäumt wurde. Nach einer repräsentativen Befragung der KfW-Bank beträgt der kommunale Investitionsstau bundesweit 186 Milliarden Euro, übersteigt also bei Weitem das Volumen des Sondervermögens. 

Es ist bedauerlich, dass den Kommunen in der Vergangenheit durch Bundesgesetze immer mehr Kosten aufgedrückt wurden, die sie in Bedrängnis gebracht haben. Hier ist eine Korrektur nach dem Prinzip „Wer bestellt, der bezahlt“ längst überfällig. Der Verfall der kommunalen Infrastruktur wurde durch die Missachtung dieses im Grundgesetz verankerten Leitsatzes bewusst in Kauf genommen.

Es wäre wirtschaftlicher gewesen, die Straßen und Schulen laufend instand gehalten zu haben. Die jetzt mit einem Schlag dafür vorgesehene Schuldenaufnahme wirkt sich an den Finanzmärkten mit höheren Zinsbelastungen bereits nachteilig aus, auch auf die Kommunen.

Weiter mit spitzer Feder rechnen

Die FWG sieht Bergisch Gladbach somit weiter in der Pflicht, mit spitzer Feder zu rechnen und strenge Ausgabendisziplin zu halten. Denn 60 Millionen Euro würden nicht einmal die Sanierungs- oder Neubaukosten der IGP decken und das ist gerade eine von über 30 städtischen Schulen.

Darüber hinaus werden die Instandsetzung des maroden Abwassersystems, unserer Verkehrswege und Verwaltungsgebäude sowie der Neubau von Kitas einen satten dreistelligen Millionenbetrag verschlingen. 

Rainer Röhr: „Wenn wir uns hier weiter einschränken müssen, erwarten wir das aber auch vom Bund.“ Die Sondervermögen dürfen nicht Einfallstor für die beginnenden Koalitionsverhandlungen sein, die Beantwortung anderer wichtiger Fragen aufzuschieben und zuzudecken, indem leichtfertig Steuererhöhungen oder noch mehr Verschuldung in Kauf genommen werden.

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