Tülay Durdu ist Landtagsabgeordnete der SPD. Foto: SPD

Für den gesamten Rheinisch-Bergischen Kreis gibt es nur ein einziges Frauenhaus. Die wenigen Plätze reichen bei weitem nicht aus, zuletzt musste pro Jahr mehr als 100 schutzsuchende Frauen zurückgewiesen werden. Das geht aus Antworten der Landesregierung auf Fragen der SPD-Landtagsabgeordneten Tülay Durdu hervor.

Wir veröffentlichen eine Mitteilung des Büros von Tülay Durdu, MdL (SPD)

Häusliche Gewalt, Missbrauch und Femizide: Die Gewalt gegen Frauen nimmt zu. Die Landtagsabgeordnete Tülay Durdu wollte deshalb von der Landesregierung wissen, wie es um den Schutz von Frauen vor Gewalt im Rheinisch-Bergischen Kreis bestellt ist.

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„Bei uns im Rheinisch-Bergischen Kreis steht das einzige Frauenhaus in Bergisch Gladbach – und das musste in den vergangenen beiden Jahren insgesamt 207-mal schutzsuchende Frauen abweisen. Es war einfach kein Platz mehr frei. Für die schutzsuchenden Frauen, oft mit Kindern, beginnt dann eine verzweifelte Suche nach einem Frauenhaus, das noch Platz für sie hat. Die Unterversorgung ist eklatant“, kritisiert Tülay Durdu.

Doch das Problem reicht weit über das bergische Land hinaus: So ergab eine landesweite Anfrage der SPD-Fraktion im Landtag für das Jahr 2023, dass in NRW 7.234 Aufnahmegesuche in den Frauenhäusern aufgrund von Überbelegung abgelehnt werden mussten. Auch ein Blick auf den Online-Kartenservice des Frauen-Info-Netz, das freie Schutzplätze zeigt, bestätigt das: Kaum ein Frauenhaus hat einen freien Platz.

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„Das Frauenhaus ist ein Neuanfang“

Dass es so etwas wie Frauenhäuser gibt, dürften die meisten Menschen wissen. Vielleicht auch, dass es in Bergisch Gladbach eines gibt – wo genau ist streng geheim, denn die Frauen müssen geschützt werden. Wovor genau? Wer sind diese Frauen? Wie leben sie im Frauenhaus, für wie lange? Und wer bezahlt das alles? Darüber haben wir mit Ruth Bernhardt gesprochen, der Leiterin des Frauenhauses Bergisch Gladbach.

„In Frauenhäusern suchen Frauen Schutz für sich und ihre Kinder in akuten Bedrohungslagen. Meist fliehen sie vor ihrem gewalttätigen Partner oder Expartner und befinden sich in einer emotionalen und psychischen Extremsituation. Da darf es nicht sein, dass sie durch das halbe Land fahren müssen, um Schutz zu erhalten, weil die Frauenhäuser voll sind. Wir müssen Frauen endlich besser schützen,“ mahnt Tülay Durdu.

Zwar erhalten viele Frauenhäuser in NRW eine Landesförderung – aber kostendeckend ist die nicht. Für ihre Arbeit sind Frauenhäuser deshalb auf Zuschüsse der Kommunen und Kreise sowie auf Spenden und ehrenamtliches Engagement angewiesen.

Verbesserung verspricht das im Januar noch von der Ampel-Koalition beschlossene Gewalthilfegesetz des Bundes, das ab dem Jahr 2032 einen Rechtsanspruch auf einen Schutzplatz begründet.

Doch bis dahin sei es noch ein weiter Weg betont Tülay Durdu: „Wir dürfen jetzt nicht die Hände in den Schoß legen und einfach auf 2032 warten. Ich erwarte, dass CDU und Grüne in der Landesregierung für die Umsetzung des Rechtsanspruchs jetzt den Grundstein legen und in die Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen investieren. Denn der Bedarf ist groß. Wir dürfen Frauen in höchster Not nicht weiter im Stich lassen.“

Hinweise der Redaktion: In unserem Beitrag zum Frauenhaus 2024 hatten wir Anlaufstellen für Frauen, die von Gewalt betroffen sind, aufgelistet:

Dokumentation

des Bürgerportals. Kontakt: info@in-gl.de

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  1. ich schreibe mal hierzu was, mache doppelt aufmerksam – ist ja, aus nicht nachvollziehbaren Gründen, erneut schweigend,
    die eklatant schwierigen Belange und (Überlebens-) Kämpfe,
    Themen von Frauen und
    Kindern & Jugendlichen aus / in gewaltvollen Beziehungen

    Seit Jahren und Jahrzehnten ist die (finanziell ungesicherte) Lage der Frauenhäuser bekannt! Wird immer mal wieder erwähnt .. Wieso passiert hier nichts nachhaltiges? Wieso gibt es keine finanzielle Sicherheit seitens des Bundes, des Landes, der Kommunen damit Frauen die Arbeit im Frauenhaus sicher leisten können, um Frauen in Not helfen zu können. Ohne zusätzliche Stress wie lange diesmal die Fördergelder ausreichen.
    Politik, welche Partei, hat da je nachhaltig gewirkt?

    Die Situation für Frauen und in Frauenhäusern ist nahezu schlechter als vor Jahrzehnten .. da spielte sich vieles im privaten ab.. heute ist die Gefahr öffentlich, die letzten C-Jahre haben nicht zur Entspannung beigetragen, im Gegenteil.
    Ich war erschrocken welche Berichte ich vernehmen musste, von Gerichten, vom Umgang
    — es scheint vielfach die ‘Emanzipation’ stehen geblieben zu sein, bzw. die Richterinnen! und Richter fällen Urteile und Entscheidungen die nach wie vor nicht dem Schutz und Wohl der geschlagenen Frau und deren Kind/ern dienen.
    Die großen Themen Geld, Unterhalt, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Eigenständigkeit, werden teils steinzeitlich behandelt ..

    und die Lage und Situation ist durch die Zuwanderung nicht entspannter geworden –
    wichtig zu wissen, die Gewalt,
    von Männern gegen Frauen
    war immer schon auch deutsch
    — gibt ja Darstellungen die uns anderes glauben lassen wollen.

    HILFE FÜR FRAUEN in Not

    1. Die jüngste Berichterstattung auf in-gl.de zur katastrophalen Unterversorgung mit Frauenhausplätzen im Rheinisch-Bergischen Kreis und die alarmierenden Zahlen aus der Landtagsanfrage der Abgeordneten Tülay Durdu (SPD) zeigen deutlich:
      Frauen, die Schutz vor Gewalt suchen, werden im System allein gelassen.

      Über 200 Frauen mussten in den letzten beiden Jahren allein im Kreisgebiet abgewiesen werden – nicht wegen fehlender Dringlichkeit, sondern wegen fehlender Kapazitäten. Der begleitende Kommentar von Mia unterstreicht, wie lange die strukturellen Probleme bekannt sind – und wie wenig politisch bisher unternommen wurde, um tragfähige Lösungen zu schaffen.

      Genau hier setzt unser Genossenschaftskonzept an:
      Wir wollen nicht nur zusätzlichen Wohnraum schaffen, sondern gezielt Schutzräume für Frauen in Notlagen ermöglichen – dezentral, integriert, schnell aktivierbar.

      Im Folgenden zeigen wir auf, wie konkrete bauliche und organisatorische Elemente unseres Projekts „Alte Stadthäuser“ diese Lücke füllen können – und welche Rolle die bevorstehende Konzeptvergabe der Stadt dabei spielen sollte.

      1. Wohnungen im 5. Obergeschoss (Bauteil B der Alten Stadthäuser)
      Bereits in der Grundkonzeption enthalten ist die Umnutzung 5. Obergeschosses im Bauteil B zu sieben kompakten, barrierearmen Wohneinheiten (ca. 36–56 m²). Diese eignen sich u. a. für Frauen in Übergangssituationen – etwa nach Trennung oder Flucht aus gewaltbelasteten Beziehungen – die kurzfristig eine sichere Unterkunft benötigen.
      Durch die gesicherten Zugänge über die Laubengänge lässt sich ein hohes Maß an Sicherheit gewährleisten. Gleichzeitig ermöglicht die Lage im Gebäude eine Einbettung in ein nachbarschaftlich unterstützendes, genossenschaftlich organisiertes Umfeld.

      2. Zukünftiges Frauenhaus in einem (oder mehreren) freigezogenen Einfamilienhäusern
      Ein zentrales Element unseres Gesamtkonzepts ist der freiwillige Umzug älterer Menschen aus nicht mehr altersgerechten Einfamilienhäusern in kleinere, barrierefreie Genossenschaftswohnungen. Die dabei frei werdenden Häuser bleiben im Eigentum der Genossenschaft und werden sozialverträglich neu vermietet oder gezielt neuen Nutzungen zugeführt.
      Ein besonderer Vorteil dieses genossenschaftlichen Modells liegt in seiner hohen Flexibilität: So kann – je nach Bedarf – nicht nur ein, sondern auch ein zweites Einfamilienhaus für eine soziale Sondernutzung als geschütztes Frauenhaus bereitgestellt werden.
      Die Umnutzung erfolgt mit überschaubarem baulichem Aufwand, aber mit großer sozialer Wirkung: Sie schafft geschützte, wohnliche Rückzugsräume für Frauen (mit oder ohne Kinder) in akuten Krisensituationen – dezentral, unauffällig und eingebettet im Quartier (gemeint ist hier ausdrücklich das Stadtgebiet von Bergisch Gladbach mit seinen 26 Stadtteilen).
      Die Betreuung und psychosoziale Begleitung kann durch bewährte Organisationen oder spezialisierte Träger vor Ort erfolgen.
      Diese Form des dezentralen, vertrauensbasierten Schutzes vermeidet institutionelle Anonymität, nutzt vorhandene Ressourcen effizient und könnte im Bedarfsfall kurzfristig aktiviert werden – ein entscheidender Vorteil angesichts der akuten Versorgungslage.

      3. Relevanz für die Konzeptvergabe der Stadt Bergisch Gladbach (voraussichtlich Herbst 2025)
      Im Rahmen der geplanten Konzeptvergabe für die Alten Stadthäuser (vgl. DS-Nr. 0043/2025 mit Anlage 1, Ratsinformationssystem Bergisch Gladbach
      https://mandatsinfo.bergischgladbach.de/bi/vo0040.asp – Suchwort: 0043/2025)
      wird ein sozial gerechtes Nutzungskonzept mit nachweisbarem Mehrwert für die Stadtgesellschaft ausdrücklich als zentrales Bewertungskriterium genannt.
      Die von uns dargestellten Bausteine –
      • geschütztes Wohnen,
      • flexible Notunterkünfte und
      • langfristige Stabilisierungsmöglichkeiten für Frauen in Notlagen –
      erfüllen diese Anforderungen in besonderem Maße:
      • Sie verknüpfen sozialen Anspruch mit wirtschaftlicher Tragfähigkeit,
      • nutzen Bestandsgebäude statt Neubauten,
      • entlasten bestehende Hilfesysteme,
      • und vernetzen sich mit etablierten Trägern vor Ort.
      Diese Aspekte sollten daher bei der Bewertung der eingereichten Konzepte besonders positiv gewichtet werden. Unser Konzept einer Genossenschaft steht bereit, diese Lücke konkret, dezentral und nachhaltig zu schließen.

      Was Mia in ihrem Kommentar als systemisches Versäumnis beklagt, wollen wir nicht nur benennen, sondern praktisch beantworten.
      Die Alten Stadthäuser können – mit politischer Unterstützung – Teil einer sozialräumlich wirksamen Lösung für schutzsuchende Frauen werden.

      Danke!