Rainer Röhr ist Vorsitzender der FWG. Foto: Thomas Merkenich

Der Rückgang der Einnahmen aus der Gewerbesteuer hat nach Ansicht der FWG auch positive Folgen: nun seien Bürgermeister und Verwaltung zum „bedachten Sparen“ gezwungen. Sie begrüßt diese Haushaltsdisziplin und fordert zugleich eine konsequente Umsetzung ein. Vor allem bei der Organisation des Personals gebe es noch einiges zu tun.

Wir veröffentlichen einen Beitrag der FWG

Die aktuelle Entwicklung der finanziellen Situation in Bergisch Gladbach verheißt nichts Gutes. Insbesondere der Rückgang der Gewerbesteuereinnahmen hat Bürgermeister Kreutz gezwungen, die Inanspruchnahme von Haushaltsmitteln einzuschränken und Ausgaben kritisch zu hinterfragen. Diese Zwangslage ist für viele Kommunen nicht neu, hat aber aus der Sicht der FWG durchaus positive Aspekte, weil sie zum bedachten Sparen zwingt.

Bereits seit nunmehr drei Jahren fordert die FWG eine konsequente Haushaltsdisziplin ein. Mit ihrem 2024 erfolgreich im Rat durchgebrachten Begleitbeschluss zum Haushalt 2024/25 hatte sie die Ratsmehrheit überzeugt, 

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  • dass alle Ausgaben kritisch hinterfragt werden und nur dann getätigt werden, wenn die Gegenfinanzierung klargestellt ist
  • dass Schulbauleitlinien erarbeitet werden, um durch Standardisierung Kostenreduzierungen zu erreichen
  • dass eine Verbesserung in den Organisationsabläufen im Bereich des Sozialetats angegangen wird
  • dass – wie beim Schulbau – eine zügige Reparatur der Mobilitätsstruktur, sprich der Straßen, Fuß- und Radwege, nach festgelegter Priorisierung erfolgt
  • dass das Fördermittelmanagement verbessert wird, verbunden mit der Frage, ob trotz in Aussicht stehender Förderung von Land oder Bund überhaupt eine Notwendigkeit besteht, bestimmte Projekte durchzuführen. Denn in der Regel verbleibt bei der Stadt ein finanzieller Eigenanteil von rund einem Drittel
  • und dass für Bürgerschaft und Politik regelmäßig eine klare Übersicht über die tatsächliche finanzielle Lage der Stadt erfolgt.

Rainer Röhr, Vorsitzender der FWG: „Wir begrüßen, dass diese Punkte nunmehr endlich vollständig umgesetzt werden. Das war dringend notwendig, denn die finanzielle Lage der Stadt ist seit Jahren kritisch und wurde durch Anwendung aus betriebswirtschaftlicher Sicht umstrittener, aber zulässiger Buchungskniffe geschönt.“

Organisatorischer Nachholbedarf

Für die FWG ist das Thema aber nicht am Ende: Wir sehen insbesondere im Personalbereich der Stadt organisatorischen Nachholbedarf. Die Verwaltung klagt darüber, dass aus Personalmangel wesentliche Aufgaben nicht erledigt werden können, obwohl der Personalbestand in den letzten Jahren kräftig gestiegen ist.

Das liegt einerseits an den von Bund und Land übertragenen pflichtigen Aufgaben. Aber das kann es allein nicht sein. Deshalb bedarf es einer Analyse, wie durch Umstrukturierungen und Weiterbildungsmaßnahmen Personaleinsätze flexibler gestaltet werden können.

Martin Freitag, FWG-Ratsmitglied: „Wir wissen natürlich, dass dies nicht in jedem Bereich möglich ist, aber wir erwarten hier mehr Anstrengungen und begrüßen, dass die Verwaltung mit dem verbindlichen Personalkostenrahmen hier den ersten Schritt getan hat. Den Worten müssen aber nun Taten folgen.“

Erneut mahnt die FWG auch einen bislang unerledigten Punkt des Haushaltsbegleitbeschlusses aus 2024 an: Eine für Bürgerinnen und Bürger verständliche Darstellung der finanziellen Situation der Stadt einschließlich ihrer Gesellschaften. Erst dadurch wird deutlich, welche politischen Schwerpunkte in der Stadt gesetzt werden, wie sie sich verändert haben und welche gesetzlichen Pflichten der Kommune von Bund und Land auferlegt werden. Die Bürgerschaft hat Anrecht darauf.

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