Mumdey Etatrede 2015 600

Etatrede von Kämmerer Jürgen Mumdey zum Haushalt 2015

Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,

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Ihnen liegt heute ein Entwurf des Doppelhaushaltes 2016/2017 vor, der für das Jahr 2016 mit einem Defizit von 18,5 Mio. € und für das Haushaltsjahr 2017 mit einem Defizit von 16,7 Mio. € abschließt. Für eine Stadt, die mit einem genehmigten 10-Jahres-HSK lebt, sind diese Beträge aber weniger entscheidend. Wichtiger ist, dass unter Zugrundelegung der Orientierungsdaten und der sonstigen Vorgaben des Landes im Jahre 2021 der Haushaltsausgleich gelingt. Deshalb hält sich dieser Entwurf im kommunalaufsichtlich genehmigungsfähigen Rahmen.

Stellt man auf das Jahr 2016 ab und betrachtet die wesentlichen Änderungen gegenüber den Ansätzen des Haushaltsjahres 2015, so ergibt sich folgendes Bild: Die ordentlichen Erträge steigen um 28,7 Mio. von 236,8 auf 265,5 Mio. € und die ordentlichen Aufwendungen steigen um 26,4 Mio. von 254,7 auf 281,1 Mio. €.

Vergleicht man die Jahre 2015 und 2016, fällt eine Abweichung sofort ins Auge: die Aufwendungen für Flüchtlinge verfünffachen sich nahezu, nämlich von 5,4 Mio. auf 26,7 Mio. €. Diese Zahl ist mit einer großen Ungewissheit verbunden, da der Aufwand für die Flüchtlinge entscheidend davon abhängt, wie viele Flüchtlinge der Stadt Bergisch Gladbach zugewiesen werden, und diese Zahl ist eben nicht exakt rechenbar.

Lesen Sie mehr:
Der gesamte Haushaltsentwurf zum Download (20 MB)
Der Gesamtergebnisplan bis 2020 zum Download
Das Protokoll der gesamten Ratssitzung
Die Haushaltsrede von Lutz Urbach

Es gibt auch niemanden, der insoweit eine verlässliche Prognose aufstellen kann, da das geltende Recht keine Obergrenze für das Asylrecht kennt. Angesichts der erheblich gestiegenen Zuweisungen im Jahre 2015 und angesichts der Tatsache, dass ein solcher Zuzug nicht ewig so weitergehen kann, geht die Verwaltung davon aus, dass bis Ende 2016 insgesamt 2.800 Flüchtlinge der Stadt Bergisch Gladbach zugewiesen sein werden.

Aus dieser Personenzahl ergibt sich der Anstieg des Aufwandes. Für die Zeit danach geht die Verwaltung davon aus, dass die Zahl nicht weiter steigt, weil ab diesem Zeitpunkt auch mit einer größeren Zahl von Rückführungen zu rechnen ist.

Genauso wenig exakt berechenbar wie die Ausgaben für die Flüchtlinge sind auch die Erstattungen von Bund und Land. Die Verwaltung geht davon aus, dass bei Bund und Land die Einsicht soweit gegeben ist, dass Haushaltssicherungskommunen nicht in der Lage sind, weitere Belastungen durch die derzeitige Völkerwanderung zu tragen, und deshalb die in diesem Zusammenhang stehenden Kosten erstattet werden, wie Bayern dies schon seit geraumer Zeit praktiziert.

Den Ausgaben von 26,7 Mio. € stehen daher im Haushalt Erträge von 26,7 Mio. gegenüber. In diesen Zahlen verbirgt sich zweifellos das größte Risiko im Haushalt, da
– nicht vorhersehbar ist, wie viele Flüchtlinge der Stadt Bergisch Gladbach noch zugewiesen werden,
– fraglich ist, ob Bund und Land wirklich alle Kosten übernehmen und
– die noch entstehenden Folgekosten auch nicht im Ansatz seriös rechenbar sind; hierzu zähle ich die Kosten für: KITA-Plätze, Integrationskurse und Ähnliches

Eine der Positionen, die sich stets zu betrachten lohnt, sind die Personalaufwendungen. Bei unbefangenem Betrachten allein der Zeile 11 im Gesamtergebnisplan könnte man der Auffassung sein, dass sich diese von 60,1 auf 59,5 Mio. € reduziert hätten. Hier muss jedoch der Zusammenhang mit den sonstigen ordentlichen Erträgen in Zeile 7 gesehen werden, die sich von 14,4 auf 10,7 Mio. € reduzieren.

Ursache dafür, dass sich eine Ertragsposition und auch eine Aufwandsposition um mehrere Millionen Euro reduzieren, ist, dass auf Anraten der Wirtschaftsprüfer die Zuführungen und Entnahmen der Altersteilzeitrückstellungen sowie der Rückstellungen für Urlaub und Überstunden nicht mehr nach dem Bruttoprinzip geplant werden. Es werden somit nicht sowohl der Aufwand als auch der Ertrag auf den entsprechenden Konten dargestellt, sondern es erfolgt eine Saldierung direkt auf dem Aufwandskonto.

Dies bedeutet, dass auf dem Ertragskonto die sonst üblichen Erträge aus der Auflösung aus diesen Rückstellungen nicht mehr ausgewiesen werden und auf dem Aufwandskonto lediglich ein saldierter Betrag erscheint. Im Personalaufwand sind jedoch weiterhin die üblichen Personalmehraufwendungen enthalten, nämlich 1,18 Mio. € Mehraufwendungen durch tarifliche Steigerungen, 1,2 Mio. € Mehraufwendungen durch neue Stellen und 800.000 € Mehraufwendungen durch befristete Stellen vor allem im Bereich der Flüchtlingsbetreuung.

Zum Thema Kreisumlage gibt es nichts Neues zu berichten. Der Kreis beabsichtigt, den Umlagesatz bei 40,50 % zu belassen. Zum Zeitpunkt der Drucklegung des Haushaltsplanentwurfs ging die Verwaltung davon aus, dass angesichts günstigerer Umlagegrundlagen die Einnahme für den Kreis von 130,8 Mio. € im Jahr 2015 auf 134,6 Mio. € in 2016 steigt. Für die Stadt Bergisch Gladbach bedeutet dies eine Mehrbelastung von 1,56 Mio. €. Nachdem uns dann in der letzten Woche die Nachricht erreichte, dass die Schlüsselzuweisungen um 1,765 Mio. € steigen, steigt die Kreisumlage nochmals um etwa 715 Tsd. €.

Nach Auffassung aller Kämmerer der kreiszugehörigen Kommunen ist die Reduzierung der Kreisumlage um mindestens 1,5 %-Punkte auf 39 % angezeigt, denn

  • trotz des Erlasses des Ministeriums vom 10.12.2014 hat der Kreis die Mehreinnahme von 1,5 Mio. € aus der KdU-Entlastung durch den Bund bisher nicht zur Reduzierung des Kreisumlagesatzes verwendet, was die Reduzierung der Kreisumlage um 0,5 %-Punkte begründen würde und
  • weitere 1,0 Punkte sind dadurch berechtigt, dass der Kreis bei seiner Finanzplanung jährlich nur eine minimale Steigerung der Ertragsseite um 1 % vorsieht, obwohl die Orientierungsdaten Steigerungswerte von 4 % bis 5 % prognostizieren.

Bezüglich der Auswirkungen der Proberechnung zum GFG auf den Kreis teilte mir der Kreiskämmerer mit, dass sich die Situation für den Kreis um Netto knapp 1,8 Mio. verbessert. Diese Verbesserung werde aber durch Mehraufwendungen für Hartz IV bezüglich der Flüchtlinge kompensiert, sodass es bei der Ausgangslage bleibt.

Die Festsetzung des Hebesatzes der Kreisumlage ist indessen eine politische Entscheidung. Hier kann man als Stadtkämmerer nur abwarten, wie lange sich die politischen Parteien das Verhalten ihrer Vertreter im Kreistag bieten lassen, während die Städte und Gemeinden sich in der Haushaltssicherung befinden.
Die Steuern entwickeln sich für die Stadt Bergisch Gladbach günstig.

Die wichtigste Einnahme, der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, steigt um 3,4 Mio. € von 58,3 Mio. € auf 61,7 Mio. €. Auch bei der Gewerbesteuer kann die Stadt Bergisch Gladbach nach vorsichtiger Prognose auf der Grundlage der Anordnungen aus dem Jahr 2015 von einer Steigerung um 1,5 Mio. € auf 36,5 Mio. € ausgehen.

Darüber hinaus schlägt die Verwaltung Ihnen eine Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B auf 545 Punkte vor, was zu einer Mehreinnahme von 2,375 Mio. € gegenüber 2015 führt. Eine solche Erhöhung ist nach Auffassung von Bürgermeister und Kämmerer erforderlich, um Ihnen einen rechtmäßigen Entwurf des Haushalts vorlegen zu können.

Und damit komme ich zum Haushaltssicherungskonzept:

Bezüglich des Umgangs mit dem Haushaltssicherungskonzept gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Entweder hangelt man sich von Jahr zu Jahr durch und ergreift nur solche Maßnahmen, die notwendig sind, um einen rechtmäßigen Entwurf des Haushalts vorzulegen. Die andere Möglichkeit besteht darin, das Haushaltssicherungskonzept einmal so gründlich zu überarbeiten, dass es auch für einen längeren Zeitraum hält.

Nach den Erfahrungen der letzten Jahre kann man davon ausgehen, dass bei realistischer Betrachtung das erforderliche Konsolidierungsvolumen bei ca. 15 Mio. € liegen wird. Vor einem Jahr habe ich an dieser Stelle ausgeführt, dass nach meiner Auffassung eine gründliche Überarbeitung des Haushaltssicherungskonzeptes erforderlich ist, und ich war auch zuversichtlich, nach den Wahlen die wahlfreie Zeit nutzen zu können, das HSK so gründlich zu überarbeiten, dass es über einen mehrjährigen Zeitraum eine gesicherte Grundlage für die Haushaltsplanung darstellt.

Eine solch gründliche Überarbeitung kann jedoch nicht von Bürgermeister und Kämmerer allein betrieben werden, sondern nur in enger Absprache mit der Politik. Allein schon die Entscheidung, ob schwerpunktmäßig die Einnahmen erhöht oder die Ausgaben reduziert werden sollen, bedarf einer grundsätzlichen politischen Entscheidung.

Ich habe auch das Angebot gemacht, unpopuläre Maßnahmen persönlich in der Öffentlichkeit darzustellen und zu begründen. Ich konnte mich jedoch in der folgenden Diskussion des Eindrucks nicht erwehren, dass meine Forderung nach einer gründlichen Überarbeitung des Haushaltssicherungskonzeptes nicht auf das erforderliche Feedback gestoßen ist.

Zugeben muss ich allerdings, dass es angesichts des personellen und sächlichen Aufwandes, der für die Flüchtlingsbetreuung entstanden ist, in der Öffentlichkeit nur schwer zu vermitteln ist, warum an anderer Stelle wesentlich geringere Aufwendungen erforderlich sind, um für die nächsten Jahre ein gesichertes Fundament für den Haushalt zu haben.

Allein die Personalkosten, die durch den Flüchtlingszuzug erforderlich wurden, belaufen sich auf insgesamt ca. 2,15 Mio. €. Angesichts dessen habe ich dem Bürgermeister vorgeschlagen, den Betrag, der unbedingt notwendig ist, um Ihnen einen rechtmäßigen Entwurf des Haushalts vorzulegen, über eine Anhebung der Grundsteuer B zu generieren.

Für den Fall, dass Sie damit nicht einverstanden sind, sondern den erforderlichen Betrag durch andere HSK-Maßnahmen herbeiführen wollen, steht es Ihnen frei, entsprechende politische Beschlüsse zu fassen. Meine ursprüngliche Hoffnung, nicht von einem Jahr zum anderen zu hangeln, bedarf aber nach wie vor deutlich weitergehenderer Maßnahmen. Als Kämmerer habe ich die Hoffnung aber noch nicht aufgegeben, dass Sie die Kraft hierzu noch aufbringen werden.

Unabhängig davon, wie Sie zu einzelnen Haushaltssicherungsmaßnahmen stehen, sollten Sie aber einen Punkt in jedem Fall durch Beschluss regeln, weil dies nach meiner Auffassung zur Aufrechterhaltung unserer Glaubwürdigkeit in der Öffentlichkeit geboten ist:

Nach der Liquiditätsplanung der Bäder GmbH ist nicht vorgesehen, die Belkaw-Ausschüttungen in größtmöglichem Umfang an die Stadt weiter zu leiten. Vielmehr ist ein Liquiditätsabfluss in Millionenhöhe vorgesehen für Investitionsmaßnahmen in die Bäder oder zur Verringerung des Kreditvolumens der Gesellschaft.

Als die Entscheidung anstand, für 78 Mio. € die Anteile an der Belkaw zu erwerben, war indes mit keinem Wort dargestellt, dass die Stadt verschuldet werden soll, um einer mit Fonds im Wert von mehr als 36 Mio. € ohnehin schon fett ausgestatteten Gesellschaft noch weitere Liquidität zuzuführen.

In der ursprünglichen Modellrechnung war viel-mehr eine phasengleiche Weiterleitung der verbleibenden Belkaw-Anteilserlöse an die Stadt vorgesehen. Diesbezüglich empfiehlt sich dringend, Weisungsbeschlüsse des Rates an seine Vertreter in den Gremien der Bäder GmbH und einen Gewinnabführungsvertrag mit dieser Gesellschaft zu beschließen.

Bezüglich der Investitionen gibt es in diesem Jahr zwei Besonderheiten, die erwähnenswert sind:
Bekanntlich werden die Investitionen im nicht rentierlichen Bereich bei Haushaltssicherungskommunen durch den Grundsatz Nettokreditaufnahme gleich Null begrenzt. Nach dem im Sommer dieses Jahres verabschiedeten Kommunalinvestitionsförderungsgesetz kann die Stadt Bergisch Gladbach darüber hinaus einen Betrag von 4,2 Mio. € für solche Investitionen verausgaben. Diese sind nach den Ihnen vorliegenden Plänen für das Schulzentrum Saaler Mühle vorgesehen.

Eine weitere Besonderheit sind in diesem Jahr die Investitionen im Bereich der Flüchtlingsunterkünfte. Im Jahre 2015 wurden insgesamt 3,7 Mio. € bereitgestellt. Diese 3,7 Mio. € wurden zum Teil aus der Finanzierung des NCG und zum Teil aus der Finanzierung des Schulzentrums Saaler Mühle genommen.

Gemäß Vereinbarung mit der Kommunalaufsicht wird dieser Betrag den Schulen in den nächsten Jahren wieder außerhalb des Kreditdeckels zur Verfügung gestellt, sodass bei der Finanzierung der Schulen kein Nachteil durch die Investitionen im Flüchtlingsbereich entsteht. Für Investitionen im Jahre 2016 ist mit der Kommunalaufsicht vereinbart, dass ein Betrag von 10 Mio. € außerhalb des Kreditdeckels für Investitionen im Flüchtlingsbereich zur Verfügung gestellt wird.

Es bleibt abzuwarten, ob dieses Investitionsvolumen ausreichend ist. Es liegt desweiteren die Genehmigung vor, von diesen 10 Mio. € einen Teilbetrag von 5,5 Mio. € bereits jetzt für einen Maßnahmebeschluss vor zusehen, der in 2016 kassenwirksam wird.

Es ist auch im Jahre 2016 geplant, den Verlust des Immobilienbetriebes gegen dessen Eigenkapital zu buchen und die bisherige Praxis beizubehalten. Zwar haben in der Vergangenheit Kommunalaufsicht und GPA dieses Verfahren kritisiert; der Bürgermeister hat aber entschieden, dass die Beibehaltung die festgelegte Auffassung der Verwaltung ist.

Meines Wissens hat der Landrat diese Praxis auch bisher noch nicht untersagt. Sofern die Kommunalaufsicht auf einer Änderung bestehen sollte, besteht die Möglichkeit, sowohl den Immobilienbetrieb als auch das Abwasserwerk in den Haushalt zurückzuführen und auf diese Weise ohne jede Belastung des Bürgers so weiter zu wirtschaften wie bisher.

Die Bedenken des städtischen Finanzbereichs gegen die Auffassung eines Gutachters, dass sich das gleiche Ergebnis über eine Verselbstständigung und Gewinnabführung des Abwasserwerks erreichen lässt, habe ich Ihnen ebenso wie die Begutachtung durch die GPA mitgeteilt. Bezüglich des darüber hinaus auch in formeller Hinsicht teilweise fragwürdigen Vorgehens des Gutachters bin ich gerne bereit, Auskunft zu erteilen.

Meine Damen und Herren, ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihren Haushaltsberatungen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

des Bürgerportals. Kontakt: info@in-gl.de

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