Das Zanders-Gelände an der Gohrsmühle in Bergisch Gladbach. Foto: Bergisch Schön

Das Zanders-Gelände an der Gohrsmühle. Vorne der Officebereich, rechts eine der beiden Entwicklungsflächen. Foto: Bergisch Schön

Der Immobilienentwickler Triwo hat Klage gegen die Stadt Bergisch Gladbach eingereicht. Damit will das Unternehmen verhindern, dass die Stadt ihr Vorkaufsrecht über drei große Grundstücke der Papierfabrik Zanders ausübt. Leidtragender des Streits könnte jetzt Zanders werden. 

Für diese Art der Ausübung des Vorkauftrechts gebe es keine ordnungsgemäße Rechtsgrundlage, begründete Triwo-Sprecher Dennis Müller die Klage im Gespräch mit dem Bürgerportal. Für die insgesamt 13 Hektar großen Flächen hatte Triwo einen Kaufvertrag mit Zanders ausgehandelt und umfangreiche Vorarbeiten geleistet – die sich jetzt als Fehlinvestition erweisen könnten.

Bürgermeister Lutz Urbach bestätigt, dass die Anfechtungsklage am Donnerstag über das Kölner Verwaltungsgericht eingegangen sei und aufschiebende Wirkung habe. Das heißt, dass der Grundstückskauf vorerst nicht vollzogen werden kann.

Die Klage könnte die Stadt jetzt mit einer Vollziehungsanordnung kontern, würde damit ein bis zu neunmonatiges juristisches Ping-Pong auslösen bevor es zu einer Entscheidung komme. Diese Zeit, so Urbach, habe Zanders nicht, weil das Unternehmen den Verkaufserlös benötigt, um die laufende Restrukturierung finanzieren zu können. 

Der Bürgermeister ist sich jedoch sehr sicher, dass es soweit gar nicht komme. Es gebe einen rechtlichen Weg, diese Verzögerung zu verhindern. Darüber werde jetzt mit Zanders geredet und dann gehandelt. Urbach:

Ich bin mir ganz sicher, dass wir unser Vorkaufsrecht sehr schnell und rechtssicher ausüben können und damit in einem ersten Schritt die Kaufsumme zum ersten Kaufgegenstand bald fließen wird.” 

Zanders: „Kein dringender operativer Bedarf”

Zanders bestreitet jedoch, so dringend auf Liquidität angewiesen zu sein. „Für den operativen Betrieb ist die Kaufsumme kein entscheidender Faktor”, sagt Zanders-Sprecher Tobias Müller. Das Unternehmen wolle die Millionen für zusätzliche Investitionen an verschiedenen Stellen im Werk einsetzen, um die Restrukturisierung voran zu treiben, „das muss jetzt halt etwas warten”.

Zu weiteren Details wollte er nicht Stellung nehmen, aber Zanders sei sowohl mit der Stadt als auch mit Triwo im Gespräch. 

Stadt hatte sich auf Klage vorbereitet

Die Stadt hatte mit der Klage gerechnet, sich mit internen und externen Experten vorbereitet und auch die Schritt im Falle einer Anfechtungsklage voraus geplant, berichtet Bürgermeister Urbach. Der Stadtrat hat die Ausübung des Vorkaufsrechts am 22. Februar einstimmig beschlossen, um die wichtigen Flächen für die Stadtentwicklung nach eigenen Vorstellungen zu sichern und um einen Beitrag zur Standortsicherung zu leisten. 

Was ist ein Vorkaufsrecht?
Ein Vorkaufsrecht ist die Möglichkeit für einen Dritten (hier: Stadt Bergisch Gladbach), den sogenannten Vorkaufsberechtigten, in einen zwischen zwei Personen Käufer (hier: Triwo) und Verkäufer (hier: Zanders) – abgeschlossenen Vertrag einzusteigen. Der Vertrag kommt nach Ausübung dieses Rechts zwischen Verkäufer und dem Vorkaufsberechtigten zustande. Da es sich um das Recht handelt, in einen bereits geschlossenen Vertrag einzutreten, wird der abgeschlossene Vertrag grundsätzlich in dieser Form übernommen.

Vorkaufsrechte entstehen in bestimmten, im Gesetz vorgesehenen Fällen oder durch vertragliche Vereinbarung. Im Baugesetzbuch (BauGB) sind zwei Arten von gesetzlichen Vorkaufsrechten geregelt. § 24 BauGB regelt das allgemeine Vorkaufsrecht, § 25 BauGB das besondere Vorkaufsrecht der Gemeinde. Das allgemeine Vorkaufsrecht entsteht immer in den im Gesetz näher aufgeführten Fällen. Quelle: Stadtverwaltung Bergisch Gladbach

Seit wann besteht das Vorkaufsrecht für das Zanders-Gelände?
Die Vorkaufsrechtssatzung nach § 25 BauGB für das Betriebsgelände der Firma Zanders existiert bereits seit Ende 2011. Der Rat der Stadt hatte die Satzung zur Ausübung eines besonderen Vorkaufsrechts für den Bereich „Bergisch Gladbach – Gohrsmühle“ in seiner Sitzung vom 13.11.2011 beschlossen. Am 20.12.2011 wurde die Satzung im Kölner Stadtanzeiger und in der Bergischen Landeszeitung veröffentlicht und ist seit dem 21.12.2011 in Kraft. Hintergrund der Satzung waren schon zum Erlasszeitpunkt bestehende Veräußerungsabsichten des damaligen Eigentümers.  Quelle: Stadtverwaltung Bergisch Gladbach 
Unter welchen Voraussetzungen ist das Vorkaufsrecht anwendbar?

Die gesetzlichen Voraussetzungen, unter denen das besondere Vorkaufsrecht für die Stadt Bergisch Gladbach anwendbar ist, ist in § 25 BauGB geregelt. Die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen sind in § 28 BauGB geregelt.

Voraussetzung für die Aufstellung einer solchen Satzung ist demnach, dass die Stadt für diese Grundstücke städtebauliche Maßnahmen in Betracht zieht. Zu diesem Zweck ist der Verwendungszweck des Grundstücks anzugeben, soweit das bereits zum Zeitpunkt der Ausübung des Vorkaufsrechts möglich ist. Die Ausübung des Vorkaufsrechts muss durch das Wohl der Allgemeinheit gerechtfertigt sein. Zu diesem Zweck muss sie die Ziele der Vorkaufssatzung verfolgen und die Umsetzung der städtebaulichen Maßnahmen erleichtern.

Die Stadt Bergisch-Gladbach muss das Vorkaufsrecht gem. § 28 Abs. 2 S. 1 BauGB innerhalb von zwei Monaten nach vollständiger Mitteilung des Kaufvertrages ausüben.  Quelle: Stadtverwaltung Bergisch Gladbach 

Das Zanders-Gelände im Zentrum von Bergisch Gladbach. Die markierten Flächen werden verkauft.

Um diese drei Grundstücke geht es: Der Bürobereich (türkis), der Parkplatz im Osten (grün) und die Industrieflächen im Westen (lila). Der Kernbereich bleibt bei Zanders. Quelle: Geoservice Stadt Bergisch Gladbach, Geobasisdaten: Rheinisch-Bergischer Kreis 

So begründet Triwo die Klage

An diesem Punkt setzt die Klage der Triwo an: Die Stadt habe kein konkretes städtebauliches Konzept für das Areal, sondern wolle sich nur den Zugriff auf den sogenannten Office-Bereich, die Bürogebäude am Haupteingang sichern, vermutet Dennis Müller.

Zudem stamme die Vorkaufssatzung aus einer Zeit, als es noch darum ging, eine Zerschlagung von Zanders zu verhindern – was jetzt nicht mehr der Fall sei. Diese beiden Argumente wolle Triwo vor Gericht prüfen lassen, „aber wir wollen keine Schlammschlacht”, betont der Sprecher. 

Dabei sieht sich Triwo nach wie vor als der bessere Partner für Zanders; durch die Ansiedlung von passenden Unternehmen hätten schnell Synergien geschaffen werden sollen, von denen die Papierfabrik profitiert hätte.

Gerade Zanders habe auf einen engen Zeitplan gepocht – wodurch auch die Klausel im Vertrag entstanden sei, dass für die beiden anderen Grundstücke, die sogenannten „Entwicklungsbereiche”, innerhalb von einem Jahr ein Bebauungsplan aufgestellt werden müsste. Andernfalls wird dieser Teilverkauf nichtig. 

Triwo habe zwar immer gewusst, dass die Stadt ein Vorkaufsrecht haben, sich aber immer als Partner von Stadt und Zanders verstanden. Es komme zwar vor, dass Städte bei derartigen Projekten ein Vorkaufsrecht ausüben, in der Regel aber nur für Teilbereiche, in denen Straßen oder Grünflächen angelegt werden sollen.

„Es ist sehr ungewöhnlich, dass eine Stadt komplett und pauschal in einen Vertrag einsteigt, das ist nicht Sinn und Zweck eines Vorkaufsrechts”, sagt Müller. Triwo halte definitiv an seiner Absicht fest, alle drei Grundstücke zu kaufen und zu entwickeln.

„Einziger Garant für Standortsicherung”

Dagegen sieht sich die Stadt als einziger Garant dafür, dass die Standortsicherung der Papierfabrik Zanders eine hohe Priorität behält. „Es wird deutlich, dass die Stadt Bergisch Gladbach der einzige Partner ist, der die Standortsicherung der Firma Zanders GmbH ernsthaft im Blick hat und für eine gemeinwohlorientierte Stadtentwicklung eintritt“, sagt Urbach. Im Umkehrschluss heißt das: ein Privatunternehmen ist am Gewinn orientiert. 

Welche Argumente für die Wahrnehmung des Vorkaufsrecht gibt es?

Der Erhalt der Papierfabrik Zanders am Standort „An der Gohrsmühle“ in Bergisch Gladbach hat für Verwaltung und Politik oberste Priorität. Insofern dienen alle Entscheidungen zu zukünftigen Grundstücksverhältnissen, Nutzungs- oder Umnutzungsüberlegungen sowie Planungs- und Entwicklungsprozessen in erster Linie der Standortsicherung der Papierfabrik Zanders am bestehenden Standort „Gohrsmühle“.

Die Stadt kann einen nachhaltigen Beitrag zur Stadtentwicklung leisten, indem sie die in Rede stehenden Flächen einer möglichen Spekulation entzieht. Mit Erwerb der betreffenden Flächen kann die Stadt einer unkontrollierbaren, ggfls. drohenden Zerschlagung der Papierfabrik Zanders entgegenwirken, die anstehenden Umstrukturierungs- und Umnutzungsprozesse als Grundstückseigentümer von Teilflächen des ehem. Firmenareals selbst steuern und vor allem das Entstehen städtebaulicher Missstände vermeiden.

Gewerbeflächen in integrierter Lage stellen ein besonders wertvolles Gut dar. Mit der Entwicklung eines stadtzentrumsnahen Gewerbegebietes kann die Stadt die Schaffung von Gewerbeflächen mit modernen Ansprüchen (Vereinbarkeit von Arbeit + Familie + Versorgung + Mobilität) aktiv unterstützen.

Ist der Kaufpreis angemessen?
Um die Kaufpreisfindung nachvollziehen, prüfen und bewerten zu können, hat die Stadt bereits im vergangenen Jahr die Erstellung eines Wertgutachtens für die in Rede stehenden Teilflächen des Zanders-Areals in Auftrag gegeben.

Mit der Erstellung des Wertgutachtens wurde das Institut für Bodenmanagement (IBoMa), Dr.-Ing. Egbert Dransfeld, aus Dortmund beauftragt, um den entwicklungsunbeeinflussten Wert des Areals der Papierfabrik Zanders zu ermitteln. Das Gutachten zur Ermittlung des Verkehrswertes liegt seit dem 10. Februar vor. Danach ist der Kaufpreis unter Würdigung des Bodenwertes, des Gebäudebestands, der derzeitigen Ertragssituation (z.B. Vermietung „Office-Bereich“), der zu erwartenden Unterhaltungs- und Betriebskosten, möglicher Freilegungskosten abgängiger Gebäude sowie der Nutzungsbindungen auf den kaufgegenständlichen Grundstücken aufgrund der Rückmietung von Gebäuden und Anlagen durch die Zanders GmbH angemessen.

Wie wird der Kaufpreis finanziert?
Der Immobilienbetrieb der Stadt Bergisch Gladbach wird den Kaufpreis über Kommunaldarlehen finanzieren. Der Zeitpunkt des Ankaufs ist günstig, da sich derzeit gute Konditionen am Kreditmarkt erzielen lassen. Voraussichtlich sind Kreditzinsen – sogar für einen 30-jährigen Zeitraum – von deutlich unter zwei Prozent zu erreichen.
Hat die Stadt die Aufsichtsbehörde beteiligt

Ja, die Aufsichtsbehörde muss aus folgendem Grund zustimmen: Die Stadt darf als Kommune in der Haushaltssicherung Darlehen grundsätzlich nur in der Höhe neu aufnehmen, in der sie bestehende Kredite tilgt (Kreditdeckel). Die so finanzierten Mittel werden aufgrund der politischen Prioritäten zu einem Großteil für die Sanierung von Schulen eingesetzt. An dieser Priorität soll sich auch durch den Ankauf der Zandersflächen nichts ändern. Daher hat die Stadt bei der Aufsichtsbehörde beantragt, diesen Kreditdeckel anzuheben, um zusätzliche Kredite für den Ankauf der Zandersflächen aufnehmen zu können

Wie steht die Aufsichtsbehörde zur Ausübung des Vorkaufsrechts?

Die Aufsichtsbehörde (der Rheinisch-Bergische Kreis) darf einer Anhebung des Kreditdeckels nur dann zustimmen, wenn sich die mit dem Kredit finanzierte Investition rentiert. Das heißt, dass die aufgrund des Ankaufs erwarteten Erträge (insbesondere Mieteinnahmen) die Aufwendungen (Abschreibungen, Darlehenszinsen, Bewirtschaftungskosten etc.) übersteigen müssen. Dies konnte die Stadtverwaltung dem Rheinisch-Bergischen Kreis gegenüber nachweisen. Daher hat der Landrat des Rheinisch-Bergischen Kreises der Anhebung des Kreditdeckels zugestimmt.

Im Kern der Auseinandersetzung geht es offenbar um den sogenannten „Kaufgegenstand 2″, die Entwicklungsflächen. Im Gegensatz zum Office-Bereich liegen sie zum Teil brach, zum Teil ist hier aber auch die Kläranlage der Fabrik untergebracht. Während die Büros am Haupteingang sofort Mieteinnahmen abwerfen und den Kauf damit erst genehmigungsfähig machen, ist auf den Entwicklungsflächen kein schneller Gewinn zu erwarten. 

Was ist der Kaufgegenstand?

Die dem Kaufvertrag zu Grunde liegenden Grundstücksflächen umfassen u.a. den sogenannten „Office-Bereich“ – das Areal mit vorhandenen Verwaltungsgebäuden im Zugangsbereich der Papierfabrik an der Straße „An der Gohrsmühle“ („Entwicklungsbereich – Office”). Dieser Bereich ist bereits zu großen Teilen für Büronutzungen fremdvermietet; die Verwaltung der Zanders GmbH wird hier auch zukünftig (als Mieter) untergebracht bleiben.

Des Weiteren wurden Grundstücksareale westlich und östlich des ca. 22 ha großen, im Eigentum der Zanders GmbH verbleibenden Kernareals, veräußert.

Diese umfassen eine Fläche östlich des „Kernareals Zanders“ mit Anschluss an die Bensberger Straße, die derzeit als Parkplatz genutzt wird („Entwicklungsbereich E 2“).

Desweitern sind von dem Kaufgegenstand Flächen westlich des „Kernareals Zanders“ betroffen („Entwicklungsbereich E 1“). Diese Flächen sind z.T. noch mit Produktionshallen und Klärbecken bestanden und grenzen unmittelbar an die rückwärtigen Bereiche der Bestandsbebauung entlang der Hauptstraße. Quelle: Stadtverwaltung GL

Gleichzeitig muss aber, so der Kaufvertrag, ausgerechnet für diese Flächen innerhalb von nur einem Jahr ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Dazu wollte Triwo ein externen Planungsbüro der Stadtverwaltung zur Seite stellen. Dennoch hatten Bergisch Gladbacher Kenner diese Frist von einem Jahr von Anfang an für utopisch erklärt – und eher zwei bis drei Jahre veranschlagt.

Daher kam früh der Verdacht auf, Triwo sei eigentlich nur am Officebereich interessiert und werde am Ende auch nur dafür bezahlen. Eine Vermutung, die der Triwo-Sprecher nicht nur zurück weist, sondern auch zurück gibt: Offenbar sei es die Stadtverwaltung, die sich nur für die Büros interessiere und für die anderen Bereiche keinen ernsthaften stadtplanerischen Ansatz habe.

Ein Punkt, dem Bürgermeister Urbach vehement widerspricht: „Die Stadt will ganz klar beide Kaufgegenstände übernehmen. Die gesamte Fläche ist für die Stadtentwicklung wichtig.”

Aber darüber müssen jetzt die Juristen entscheiden. 

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Journalist, Volkswirt und Gründer des Bürgerportals. Mail: gwatzlawek@in-gl.de.

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