Über das Wochenende ist die Zahl der bestätigten Corona-Infektionen im Rheinisch-Bergischen Kreis deutlich gestiegen, ein großer Teil davon betrifft Menschen in Bergisch Gladbach.

Seit Freitag seien 22 neue Fälle bekannt geworden, teilte das Kreisgesundheitsamt am Montagmittag mit. Bei diesen neuen Fällen handelte es sich um acht Personen aus Bergisch Gladbach, eine aus Leichlingen, zwei aus Overath, fünf aus Rösrath und sechs aus Wermelskirchen.

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Damit sind es nun insgesamt 52 bestätigte Corona-Fälle im Kreisgebiet.

Insgesamt verteilen sich die bestätigten Fälle wie folgt auf die Kommunen:

  • Bergisch Gladbach (17)
  • Kürten (1)
  • Leichlingen (5)
  • Odenthal (1)
  • Overath (9)
  • Rösrath (7)
  • Wermelskirchen (12).

Die Kontaktpersonen wurden ermittelt, bzw. sind in der Ermittlung. Alle bekannten Kontaktpersonen werden kontaktiert und unter häusliche Quarantäne gesetzt. Gemeinschaftseinrichtungen sind nicht betroffen.

In ganz NRW waren am Montagmittag 2493 Fälle bestätigt, knapp 400 mehr als am Vortag.

Über die noch immer ausstehenden Testergebnisse der Johannes-Gutenberg-Realschule gab das Kreisgesundheitsamt noch keine neuen Informationen heraus.

des Bürgerportals. Kontakt: info@in-gl.de

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4 Kommentare

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  1. Wir haben 5 nach 12 warum machen wir es nicht wie in Spanien
    Alles von der Straße was nicht raus muss
    Wer nicht rumrennt kann sich nicht anstecken
    wer sich nicht ansteckt kann nichts verbreiten
    Man muss nicht warten bis es zu spät ist
    man sieht doch wie es rasant weiter geht

  2. Man hoertnur noch corona. Wie und wo fing der ganze spuck an? In china! Und wer hat in labor mist gebaut? Das weisst nur diese arzt der mundtot gemacht wurde und leider selbst an diesen virus gestorben ist! Wir sind die leidtragenden!

  3. Es gibt leider keine Infos bezüglich der Behindertenwerkstätten in Bergisch Gladbach . Unter den gegebenen Umständen hätten wir als Eltern gerne gewusst ob aus Sichheitsgründen sinnvoll ist diese auch zu schließen.

  4. Die Ergebnisse der Realschultests waren für spätestens Sonntag avisiert. In GL läuft es scheinbar nach dem Rheinischen Grundgesetz, Artikel 3: „Et hätt noch emmer joot jejange.“
    Für die Verantwortlichen sollte nun Artikel 4 gelten: „Wat fott es, es fott.“