Bundes- und Landesregierung geben die Richtung bei der Eindämmung des Corona-Virus vor, die Stadt leitet daraus konkrete Maßnahmen ab. Und die sind um Teil einschneidend.

Bergisch Gladbachs Krisenstab, der „Stab für Außergewöhnliche Ereignisse der Stadt Bergisch Gladbach“, hat in der Nacht auf Dienstag eine weitere Allgemeinverfügung verabschiedet.

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Dabei folgt er den Empfehlungen der Bundesregierung und bestätigt formal, was am Montag bereits zum Teil umgesetzt worden war. Die Beschlüsse gelten ab sofort.

Das sind die Kernbeschlüsse:

Restaurants dürfen nur Speisen zum mitnehmen/ausliefern anbieten.

Einkaufszentren wie die RheinBerg Galerie dürfen nur noch Waren des dringenden, täglichen Bedarfs anbieten und müssen Eingangskontrollen durchführen.

Versammlungen unter freiem Himmel sind verboten.

Spielplätze dürfen nicht mehr betreten werden.

Bei Hochzeiten sind nur noch sechs Gäste zugelassen.

Die Stadtverwaltung schottet sich weitgehen ab.

Restaurants, Gaststätten und Hotels

Für Restaurants und Gaststätten, auch für Hotels bei der Bewirtung von Übernachtungsgästen gelten diese Auflagen:

  • Der Verzehr von Speisen und Getränken ist untersagt, sowohl in den Räumen wie in der Außengastronomie.
  • Eine Ausnahme gilt nur für das Frühstück in Hotels. Dabei muss sich der Abstand zwischen Tischaußenkanten, auf zwei Meter belaufen. Darüber hinaus muss der Sitzabstand zwischen jedem Frühstücksgast mindestens 1,50 m betragen.
  • Zugelassen bleiben Angebote von Restaurants, Gaststätten und Hotels, bei denen Speisen ausgeliefert oder zur unmittelbaren Mitnahme ausgegeben werden.

Einkaufszentren auf Sparflamme

Auch in Einkaufszentren, Shopping Malls oder Factory Outlets, die mehr als 15 einzelne Geschäftsbetriebe beherbergen, gelten drastische Einschränkungen. Der Aufenthalt ist nur noch zur Deckung des dringenden oder täglichen Bedarfs erlaubt. Entsprechende Einlasskontrollen müssen dies überprüfen.

Verbot von öffentlichen Veranstaltungen

Das generelle Verbot für öffentlichen Veranstaltungen schließt auch Verbote für Versammlungen unter freiem Himmel wie Demonstrationen ein, die unter „normalen“ Umständen genehmigungsfähig wären. Ausgenommen sind Veranstaltungen, die der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dienen oder für die Daseinsvorsorge bestimmt sind (z. B. Wochenmärkte).

Spielplätze gesperrt

Auch für Trauerhallen und Spielplätze wird ein Betretungsverbot angeordnet.

Besuchsverbote in Krankenhäusern

Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie stationäre Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe dürfen maximal einen Besucher pro Patient am Tag zulassen. Zudem müssen Schutzmaßnahmen getroffen werden und eine Hygieneunterweisung erfolgen. Ausnahmen gelten für Kinderstationen und bei Palliativpatienten.

Unterhaltungs-, Sport- und Kultureinrichtungen

  • Alle Bars, Clubs, Diskotheken, Theater, Kinos und Museen, ob öffentlich oder privat betrieben, sind zu schließen.
  • Alle Fitness-Studios, Schwimmbäder, Spaßbäder und Saunen stellen den Betrieb ein.
  • Alle Angebote in Volkshochschulen, in Musikschulen und in sonstigen öffentlichen und privaten außerschulischen Bildungseinrichtungen sind untersagt.
  • Zusammenkünfte in Sportvereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen müssen unterbleiben.
  • Zusammenkünfte in Spielhallen, Spielbanken und Wettbüros sind nicht mehr gestattet.
  • Dasselbe gilt für Prostitutionsbetriebe.

Einschränkung des Bibliotheksbetriebs

Die Stadtbücherei und ihre Zweigstellen in Bensberg und Paffrath schließen ihre Türen für die Kundschaft. Bibliotheken, die nicht von der Stadt betrieben werden, unterliegen strikten Auflagen.

Verstöße sind strafbar

Wer gegen die Anordnungen verstößt, macht sich strafbar Die städtische Ordnungsbehörde weist darauf hin, dass auch Rechtsmittel gegen diese Verfügung keine aufschiebende Wirkung haben, also ab dem Inkrafttreten befolgt werden müssen. Wer dagegen verstößt, muss mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen.

Einschränkungen bei der Stadtverwaltung

Bürgen sollen die Stadtverwaltung in den nächsten Wochen nur in Notfällen oder bei unaufschiebbaren Anliegen persönlich aufsuchen.

Bürgerbüro und Standesamt arbeiten im eingeschränkten Betrieb. Anliegen sollen telefonisch oder per E-Mail vorgebracht werden: 02202/14-2322 oder unter buergerbuero@stadt-gl.de.

Bis zum 19. April wird die Pflicht zur Umeldung innerhalb von zwei Wochen bei Wohnsitzwechsel großzügig ausgelegt; das persönliche Erscheinen kann bis nach dem Stichtag aufgeschoben werden.

Anliegen, die das Standesamt betreffen, werden weiterhin telefonisch, postalisch oder per E-MailStandesamt@stadt-gl.de bearbeitet.

Neue Terminreservierungen für Eheschließungen können online erfolgen. Bereits gebuchte Eheschließungstermine finden weiterhin statt. Allerdings wird die maximal zulässige Zahl von Teilnehmenden bei Trauungen bis auf Weiteres auf acht Personen beschränkt, d.h. neben dem Brautpaar sind im Höchstfall sechs Gäste zugelassen.

Die Ordnungsbehörde ist für den allgemeinen Besucherverkehr geschlossen. Sie ist per Mail oder Post zu erreichen. Kontaktdaten auf der Homepage der Stadt.

Auch der Fachbereich Jugend und Soziales bietet einen eingeschränkten Service an. Persönliche Vorsprachen in den Bereiche Grundsicherung (SGB XII) – sowie Asylbewerberangelegenheiten können nur nach telefonischer Vorankündigung erfolgen.

Unterlagen sollen ausschließlich per Post, die Hausbriefkästen an den Stadthäusern oder per Mail eingereicht werden.

Bei Rückfragen zum laufenden Leistungsbezug werden Bürgerinnen und Bürger gebeten, sich telefonisch an die jeweiligen Sachbearbeitenden zu wenden. Kontaktdaten sind auf der Homepage der Stadt Bergisch Gladbach zu finden.

Wertstoffhof Birkerhof geschlosssen

Wertstoffhof und Grünannahmestelle Birkerhof werden ebenfalls geschlossen. Fragen rund um das Thema Müllentsorgunng können per Mail gesendet werden: mail@awb-gl.de.

Auch die Bauberatung im Rathaus Bensberg empfängt keine Besucher. Die Mailadresse lautet: bauaufsicht@stadt-gl.de

Auch das Stadtarchiv ist nicht für Besucherinnen und Besucher geöffnet. Anfragen können jeweils telefonisch oder per E-Mail gestellt werden.
Telefon: 02202 14-2208. E-Mail: archiv@stadt-gl.de

Das Stadtteilbüro für das InHK Bensberg in der Schloßstraße 19 schließt bis auf weiteres seine Türen, die Mitarbeiterinnen des Stadtplanungsbüros Dr. Jansen können telefonisch oder per E-Mail kontaktiert werden. Die Sprechzeiten sind weiterhin Mi und Do 9.30 bis 13.30 Uhr. Telefon: 0174 – 1763082, E-Mail: bensberg@stadtplanung-dr-jansen.de Anträge für das Hof- und Fassadenprogramm sind online abrufbar.

Um die älteren Bürgerinnen und Bürger zu schützen, werden bis zum 30. April auch keine persönlichen Glückwünsche zu Alters- und Ehejubiläen überbracht.

Wupsi schränkt Angebot ein

Die Stadtverkehrsgesellschaft informiert, dass das Wupsi-Kundencenter am S-Bahnhof geschlossen ist. Ab Montag, dem 23. März fahren die Busse der Wupsi montags bis freitags nach dem Ferienfahrplan. Nachtlinien und Fahrradbus werden nicht angeboten. Bei der RVK entfallen die Nachtlinien.

Auch der Putztag am 28. März ist abgesagt. Am gleichen Tag sollte die Altkleidersammlung der Sankt Georgs-Pfadfinder des Stammes Widukind in Refrath.in Kooperation mit dem AWB stattfinden, auch dies wurde abgesagt. 

Alle diese einschneidenden Maßnahmen zur Einschränkung des persönlichen Kontakts dienen der Gesundheitsvorsorge und der Verlangsamung der Ausbreitung des hochansteckenden Virus SARS-CoV-2.

des Bürgerportals. Kontakt: info@in-gl.de

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15 Kommentare

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  1. Zum ÖPNV: Was bedeutet „Ferienfahrplan“ oder sollte es „Samstagfahrplan“ heißen? Kann das jemand ZEITNAH klarstellen und öffentlich bekanntgeben? MfG F. Rafler

    1. Zum einen wäre es Ihnen durchaus zumutbar, sich selbst bei Wupsi, RVK oder Stadt zu erkundigen. Telefonisch. Zum anderen hatten wir bereits berichtet, dass Ferienfahrplan heißt, dass alle Schulfahrten und Verstärkerfahrten ausfallen, im Moment.

      https://in-gl.de/2020/03/18/wissen-was-laeuft-der-tag-in-gl-7/

      Das ist der Ferienfahrplan. Ab kommender Woche ist dann geplant, auf den Samstagsfahrplan umzustellen. Wie gesagt, derzeitiger Stand.

  2. Und warum ist noch alles auf und tummeln sich noch in der Stadt rum ohne verstand

  3. Die Coronakrise hebt die Welt fast aus den Angeln. Trotzdem oder grade deswegen bin ich froh das die Stadt GL trotz aller Einschränkungen und Schwierigkeiten doch die Zeit hat ihre Damen und Herren des Ordnungsamtes los zu schicken um „Knöllchen“ zu verteilen. Und wenn es auch nur auf dem einsamsten Parkplatz ist. Ordnung muss sein. Aber vielleicht kommt dieses Geld ja irgendwann den vielen Klein und Kleinstbetrieben zu die bald vor dem AUS stehen. Schöne Grüße und bleibt gesund.

  4. Betr: ÖPNV
    was bedeutet der Hinweis „Ferienfahrplan“
    Ihr bin insoweit informiert, dass ab kommenden Montag der Samstags-Fahplan zum tragen kommt…für Busse und S Bahn, danke für ihr Feedback

  5. Was verstehe ich unter der Bezeichnung
    “ Ferienfahrplan “ für Busse der Wupsi, KVB, oder S Bahn.
    Ich habe die Info: Busse verkehren nach dem Samstags-Fahrplan???
    Danke für Ihr Feedback

  6. Meiner Meinung nach sollten auch nur eine begrenzte Anzahl als Personen in die Einkaufsläden kommen. Und auch nicht die ganze Familien, da reichen doch Mutter und/oder Vater. Kinder sollten in diesen Zeiten Zuhause bleiben. Es nutzt das „Versammlungs Verbot“ nichts, wenn alle Leute zusammen bei Kauland oder Rewe an der Kassenschlange stehen und sich gegenseitig „anhusten“. Wir sollten da auch an die Mitarbeiter/die Kassierer denken.
    Ich würde einen kleineren Kundeneinlass beführworten. Und erst einen neuen Kunden rein lassen wenn ein anderer Kunde geht !! Auch sollten Mitarbeiter und Kassierer mit Mundschutz und Handschuhen geschützt werden.

  7. Guten Morgen meine Frage lautet : ich führe einen Second Hand Laden uns bin schon angeschrieben worden ob ich geöffnet habe. Darf ich öffnen wenn die Kundin bewusst kommen möchte und alleine mit mir in Geschäft wäre oder mache ich mich damit strafbar. Lieben Gruß

  8. Erst ein mal möchte ich mich bei allen Bedanken die in dieser schweren Zeit für uns alle Da sind und uns allen zur Seite Stehen.

    Vielleicht zwei Anregungen für uns hier in Bergisch Gladbach.

    Vielleicht könnte man mit dem Einzelhandel, Kontakt aufnehmen und einige Artikel beim Verkauf beschränken damit diese Hamsterkäufe auf hören und auch Ältere Menschen was bekommen, viele können erst vielleicht am Nachmittag Einkaufen wen Sie Hilfe durch die Familie haben. Dann sind jedoch viele Sachen schon weg.

    Das Öffnen der Läden im Einzelhandel am Wochenende bringt nix wen nix in den Regalen ist, dazu kommt die LKW -Fahrer brauche auch die Erholung genau so wie die Damen und Herren im Einzelhandel und können nicht immer 7 Tage Arbeiten sonst kippen Sie uns um.
    Genau wie in den betroffenen anderen Belasteten Bereichen z.b Krankenhaus / Polizei.
    Lieber sollte diese Zeit am Wochenende genutzt werden um einen Teil der Menschen eine Pause zu gönnen und die anderen bereiten den Laden wieder vor für die neue Woche.
    Und in diesem zusammen Hang könnte eine Einkaufszeit für Älter und Behinderte eingerichtet werde damit diese nicht leer ausgehen. Hatte so beim Einkaufen das Gefühl sie kommen zu Kurz in dieser schweren Zeit.

  9. Bei den Restaurants überzieht die Stadt eindeutig ihr Mandat. Die Kanzlerin hat gestern mitnichten verfügt, dass nur noch ausser Haus Verkäufe möglich sind.

  10. Zur Erinnerung: Hongkong Grippe 1968. vier Millionen Tote weltweit . Rockkonzerte weltweit mit Hendrix und den Doors in fast allen Hauptstädten Europas. Wo ist heute die Verhältnismäßigkeit? (Roger Köppel, Nationalrat Schweiz)

  11. Haben Friseure und Kosmetstudios, Nagel Studios, Fußpflege ganz normal weiter auf?
    Ich hab meinen kleinen ein Mann Laden zu seit 16.März!

  12. Es tut zwar weh, aber die Notwendigkeit dieser Schritte sind verständlich und
    angemessen. So schützen wir uns und hoffen das dass bald ausgestanden ist.
    Danke für Eure Umsichtigkeit