Die sogenannte Oster-Ruhe ist schon wieder verschwunden, dennoch gibt es im April und zu Ostern einige neue Corona-Regeln. Und dann kommt noch die Notbremse, die ab Montag in NRW landesweit greifen soll

Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten haben in der Nacht auf Dienstag lange gebraucht, inhaltlich wurde relativ wenig entschieden: die aktuelle Regeln gelten weiter, vorerst bis zum 18 April. Die Notbremse soll demnächst wirklich eingesetzt werden. Die sogenannte Oster-Ruhe wurde von Merkel bereits am Mittwochvormittag wieder gestrichen.

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Grundsätzlich wurde der Lockdown verlängert, inklusive der in Aussicht gestellten Lockerungsschritte bei Inzidenzen unter 50 oder gar 35, was im Moment jedoch keine Rolle spielt. Statt dessen drängt sich jetzt die Notbremse in den Vordergrund, die dann greifen soll, wenn die Inzidenz in einem Bundesland oder einem Landkreis /kreisfreie Stadt drei Tage hintereinander über 100 liegt.

Das ist zwar in vielen Regionen schon längst der Fall, NRW will diese Regel nach Aussage von Ministerpräsident Armin Laschet aber erst ab dem 29. März (kommenden Montag) anwenden. Denn die Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz gelten in NRW erst dann, wenn das Land eine neue Corona-Schutzverordnung erlassen hat; und die aktuelle Fassung gilt bis einschließlich 28. März.

Falls Sie selbst nachlesen wollen, hier können Sie den Beschluss von Kanzlerin und Ministerpräsident:innen im Wortlaut herunterladen:

Kontaktbeschränkungen

Wie bisher sind Treffen mit bis zu fünf Freunden, Verwandten und Bekannten aus zwei verschiedenen Haushalten erlaubt. Paare gelten als ein Haushalt. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt.

Notbremse: Wenn die Inzidenz an drei Tagen hintereinander über 100 liegt gelten die alten, etwas strengeren Regeln aus der Zeit vor dem 8.3. Erlaubt sind dann nur noch Treffen eines Haushaltes mit einer Person aus einem anderen Haushalt, insgesamt maximal fünf Personen.

Die Notbremse im Wortlaut: „Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in dem Land oder der Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft (Notbremse).“

Steigt die Inzidenz noch weiter, können die Behörden weitere Maßnahmen verhängen. Zum Beispiel kleinere Gruppengröße, medizinische Masken im Auto oder nächtliche Ausgangssperren.

Geschäfte, Museen, Galerien, Zoos

Auch hier gelten die bekannten Regeln weiter. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 dürfen die Geschäfte, Galerien und Einrichtungen wie Zoos öffnen, Besucher:innen aber nur nach Terminvereinbarung einlassen (Click and Meet). Zudem gibt es eine Beschränkung von Personen je Fläche. Das gilt, nach einer Klage des Mediamarktes, seit dieser Woche auch für Buchhandlungen und Gartenmärkten.

Greift die Notbremse, dürfen die Geschäfte nur noch bestellte Ware aushändigen (Click and Collect). Damit ist in NRW (siehe oben) ab Montag zu rechnen.

Von diesen Regeln ausgenommen sind wie bisher Lebensmittelgeschäfte, Apotheken und Drogerien.

Kultur, Theater, Konzerthäuser

Spielen im Beschluss keine Rolle. Sie bleiben im Lockdown.

Schulen und Kitas

Keine neuen Regeln. Nach Ostern sollen alle Schüler:innen (auch in Grundschulen), Lehrkräfte und Kita-Beschäftigte „möglichst“ zweimal getestet werden.

Unternehmen

Auch hier nichts neues. Arbeitgeber sind dazu aufgerufen, Homeoffice – auch testweise – anzubieten. Zudem sollen sie den Arbeitnehmern Tests zur Verfügung stellen.

Gastronomie

Die Restaurants dürfen weiterhin nur den Außer-Haus-Verkauf anbieten. Eine Öffnung der Außengastronomie ist verworfen worden.

Auslandsreisen

Bund und Länder raten dringend von allen Auslandsreisen ab. Rückkehrer sollen vor dem Abflug getestet werden. Eine Quarantäne gibt es nur für Rückkehrer aus Risikogebieten.

Urlaub im Inland

Private Inlandsreisen sind nicht verboten, aber hier gibt es keine Lockerungen. Auch Ferienwohnungen und Campingplätze bleiben geschlossen. Hotels dürfen nur Geschäftsreisende aufnehmen.

Das eigene Wochenendhaus (auch wenn es dauerhaft gemietet ist) und dauerhaft abgestellte Wohnwagen und Wohnmobile dürfen in NRW genutzt werden.

Sonderregeln zu Ostern

Es gilt ein Ansammlungsverbot für den öffentlichen Raum.

Präsenzgottesdienste sollen nicht stattfinden, sondern durch virtuelle Veranstaltungen ersetzt werden. Ein Verbot gibt es aber nicht.

Die sogenannte Oster-Ruhe (siehe oben) ist wieder gestrichen worden.

Die nächste Bund-Länder-Konferenz …

… findet am 12. April statt.

des Bürgerportals. Kontakt: info@in-gl.de

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5 Kommentare

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  1. Pandemie ist kein Wunschkonzert. Erstaunlich ist, dass es mehr als 12 Monate braucht, bis sich diese Erkenntnis bis ins letzte Kleinhirn durchgesetzt hat.
    Die Existenzfragen , die zu allererst zu beantworten sind, werden auf den Intensivstationen gestellt. Denen haben sich m.E. ohne Ausnahme alle anderen (Existenzfragen) unterzuordnen.
    Wäre dies in den vergangenen 12 Monaten konsequent geschehen, wären auch Test- und Impfstrategien trotz aller Negativkriterien möglicher Weise im Bereich der Machbaren geblieben.
    Nun gut, feiern wir Ostern als das Fest, als das es eigentlich gedacht ist. Dazu sollten sogar Internet und TV-Gottesdienste reichen. Coronakranken und -pflegern bleibt auch nicht mehr. Seien wir endlich solidarisch.

    1. Bislang bleibt bei der Gastronomie und dem Außer-Haus-Verkauf alles unververändert. Voraussichtlich am Montag wird die sogenannte Notbremse in Kraft treten, aber wahrscheinlich ohne Auswirkungen auf die Gastronomie (die ja ohnehin weitgehend geschlossen ist).