Bislang wurden auf der Laurentiusstraße nur Radfahrschutzstreifen markiert, künftig soll sie zur Fahradstraße werden. Foto: Thomas Merkenich

Nach einer wieder einmal langen Debatte hat der Verkehrsausschuss beschlossen, wie in der künftigen Fahrradstraße Laurentiusstraße der Durchgangsverkehr unterbunden werden soll: Per Barriere auf Höhe der Buchmühlenstraße. Auf Antrag der FWG wird zuvor ein Verkehrversuch gemacht.

Die Umwandlung der Laurentiusstraße ist längst beschlossene Sache, doch die CDU betreibt noch immer Fundamentalkritik: In der Sitzung des Ausschusses für Verkehrsflächen und Mobilität (AVM) am Dienstagabend beantragte sie, das ganze Projekt Fahrradstraße zu beerdigen und den aktuellen Stand der Dinge zum Dauerzustand zu machen.

Dabei ging es in dieser Sitzung längst um die Frage, wie es gelingen kann, den Durchgangsverkehr aus der Fahrradstraße heraus zu halten. Die Stadtverwaltung hatte, ausdrücklich unterstützt von der Polizei, in ihrer Vorlage vorgeschlagen, auf Höhe der Buchmühlenstraße eine virtuelle Barriere einzurichten: Rettungsdienste können sie überfahren, andere Autos dürfen sie nicht passieren.

Anlieger sollen weiterhin in die Straße einfahren können, entweder von der Paffrather Straße her oder über die Straße Am Broich. Aber jeweils nur bis zur Barriere.

Die FDP schlug eine weichere Variante vor: Für eine Probezeit von sechs Monaten könne man dem Durchgangsverkehr durch Schwellen, Schildern und verstärkten Kontrollen das Leben schwer machen. Sollten diese Maßnahmen nicht greifen könne man immer noch zur unechten Sackgasse greifen.

Dazu ein Kommentar von FDP-Fraktionschef Jörg Krell unten. Er spricht von „radikal-ideologischen Vorstellungen“.

Eine Rückfrage bei der Verwaltung ergab jedoch, dass gerade die Polizei für die Sackgassen-Lösung plädiert hatte – weil sie nur so Verstöße gegen die „nur für Anlieger“-Regel effektiv kontrollieren könne. Auch mit der Grundschule Am Broich sei diese Lösung besprochen worden; die habe für eine noch stärkere Einschränkung des Verkehrs plädiert.

Die Buchmühlenstraße spielte in der Debatte ein wichtige Rolle. Nicht nur die CDU, sondern auch die FWG kritisierten, dass die enge Straße, die über den Buchmühlenparkplatz führt und am Ausgang der Fußgängerzone in der Hauptstraße mündet, nicht geeignet sei, um den Verkehr aufzunehmen, der an der Barriere abgeleitet wird.

Auch hier führte die Verwaltung das Plazet der Polizei an, die damit kein Problem habe.

Die Grünen verwiesen darauf, dass die Buchmühle ja gar nicht den Durchgangsverkehr aufnehmen solle – weil dieser schon sehr früher abgefangen werde und (nach einer Gewöhnungszeit) gar nicht mehr in die Paffrather und Laurentiusstraße einfahre.

Als sehr viel schnellere Alternative auf dem Weg von West nach Ost durch die Innenstadt stünden der Stadttunnel und die Gohrsmühle zur Verfügung. Wenn diese Verbindung stärker genutzt werde, so die Grünen, werte das auch den Bereich am Rathaus und Marktplatz durch die Verkehrsentlastung stark auf.

Die FWG monierte in einem Ergänzungsantrag zur Beschlussvorlage der Stadtverwaltung, wonach ein Verkehrsversuch für die Sackgassen-Regelung erst vor dem Baubeginn durchgeführt werden soll. Das müsse vor dem endgültigen Maßnahmenbeschluss stehen. Dem schlossen sich SPD und Grüne an.

CDU unterliegt namentlich

Alle Argumente wurde in der fast einstündigen Debatte mehrfach ausgetauscht, garniert mit gegenseitigen Vorwürfen und Geschäftsordnungsanträgen.

Das Spektakel wurde von der CDU zusätzlich in die Länge gezogen – indem sie eine namentliche Abstimmung einforderte. Das heißt: jedes Ausschussmitglied wird einzeln aufgerufen und gibt sein Votum bekannt.

Das Ergebnis fiel dennoch wie erwartet aus: Grüne, SPD, FDP und FWG lehnten den CDU-Vorschlag, die Fahrradstraße zu beerdigen, geschlossen ab. CDU und AfD verloren mit 7 zu 10 Stimmen.

Der Sackgassen-Vorlage der Verwaltung, modifiziert durch den FWG-Vorschlag, stieß (erneut in namentlicher Abstimmung) bei Grünen, SPD und FWG auf Zustimmung, gegen CDU, FDP und AfD. Damit wurde dieser Plan mit 9 zu 8 Stimmen angenommen.

Die nächsten Schritte sind nun eine Verkehrsuntersuchung und eine Bürgerveranstaltung zur Entwurfsplanung. Erst danach entscheidet der Ausschuss endgültig über die Verkehrsführung.


Hinweis der Redaktion: In einer ersten Fassung des Beitrags hatten wir (im Zusammenhang mit der FWG) von einer Verkehrsuntersuchung gesprochen, tatsächlich geht es aber um einen Verkehrsversuch, bei dem die Auswirkungen einer Sackgassen-Regelung getestet werden.

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Journalist, Volkswirt und Gründer des Bürgerportals. Mail: gwatzlawek@in-gl.de.

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24 Kommentare

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  1. Was mag bei nichtöffentlichen Sitzungen im Rat alles vor sich gehen? Wenn ich die ganze heiße Luft lese, die hier veröffentlicht ist, weiß ich, warum Politik teilweise zum Selbstzweck wird. Auch ich streite gern und werde ebenso gerne polemisch. Aber ich bin auch nur einfacher Bürger und kein gewählter Vertreter der Bürgerschaft ohne sie zu vertreten sondern nur das Geschwätzt Anderer übertreffen möchte. Und wenn Ideologie zu oft geschrieben wird, wie hier erwähnt wurde, dann weiß man, dass eine sachbezogene Diskussion nicht so interessant ist, wie Politiker das gerne hätten.

  2. Hallo Redaktion,

    könnt Ihr bitte jedes mal, wenn jemand „ideologisch“ schreibt einen EURO einkassieren? Vermutlich hätten wir dann alle Steuerprobleme der Stadt beseitigt.

  3. @Redaktion: Nicht die FWG sondern meine Wenigkeit hat kritisiert, daß die verkehrsberuhigte Buchmühlenstraße, die zw. Buchmühle und Einmündung Hauptstraße quasi wie eine Fußgängerzone genutzt wird, für die Mehrbelastung des abzuleitenden Verkehrs aus der Laurentiusstraße ungeeignet ist.

  4. Entspannt bleiben…… Die Verwaltung hat richtig Muffe bekommen, weil man sie auf die zu erwartende Entscheidung des Verwaltungsgerichts hingewiesen hat. Ohne sachliche Begründung der Notwendigkeit, ohne Ergebnisse von Verkehrsuntersuchungen, wird das VG diese massiven Einschränkungen für die Anlieger der Laurentiusstraße nicht akzeptieren. Und selbst diese Untersuchungen müssen ganz bestimmte Kriterien erfüllen, ansonsten kann man sie direkt schreddern. Man hebt zwar bei Politik und Verwaltung etwas das Näschen, tut das als Unsinn ab, hat aber jetzt doch – kleinlaut – die Verkehrsuntersuchungen als Vorhermaßnahme angekündigt. Man kann nun locker von mindestens einem halben Jahr ausgehen, bis diese Untersuchungen durchgeführt und ausgewertet sind. Und selbst danach, das dürfte sicher sein, werden diese Zahlen die Maßnahme nicht begründen.
    Lasst Die Grünen und die SPD weiterhin auf Wichtig und Besserwisserisch machen. Am Ende zählt was rauskommt.
    Bitte nicht die Empfehlungen der Polizei als Argument vortragen. Die Polizei RB hat (a.m.S.) keine eigenen kompetenten Verkehrssachbearbeiter. Ich möchte jetzt nicht zu weit ausholen. Aber als Beispiel: Zu jeder Beschilderungs- und Markierungsanordnung muss die Polizei in einem Anhörverfahren beteiligt werden und ihren Senf dazu geben. Grob gesagt entspricht jede zweite dieser Anordnung nicht der Straßenverkehrsordnung. Und dennoch stimmen die/ der Verkehrssachbearbeiter diesen Anordnungen zu. Dazu sich einmal bei den Kreispolizeibehörden oder den Verkehrskommissariaten der kreisfreien Städte umhören.

  5. Da die Laurentiusstraße bislang vom Markt durchgängig befahrbar ist, wurde diese auch genutzt, um von der Paffrather Straße schnell nach Osten Richten B 506 oder auch Spitze zu kommen. Dieser Schleichverkehr soll durch den Vorschlag der Verwaltung: Ableitung über Buchmühle – vermieden werden. Das findet die Zustimmung der Anlieger, wie mir berichtet wurde.

    Gegenwärtig ist eine Durchfahrt aufgrund der Baumaßnahmen vor der Apotheke nicht möglich, ohne dass dies zu längeren Staus auf anderen Straßen geführt hätte – der Verwaltungsvorschlag ist somit kein Verkehrsinfarkt, wie die CDU gestern suggerieren wollte.

    Herr Laschet/FDP hat gestern als mildere Maßnahme vorgeschlagen, den Schleichverkehr durch ein Schild „nur Anlieger frei“ und Bodenschwellen zu vermeiden. Hiergegen hat sich die Polizei eindeutig ausgesprochen, da (leider zu viele) Autofahrer dies Schild nicht beachten würden, wie Frau Krause auf Rückfrage berichtete.
    So ist die Mehrheit dem Vorschlag von Polizei und Verwaltung gefolgt.

    1. Als Teilnehmer des gestrigen AVM (SB) konnte ich mich der Gedanken nicht erwehren, dass die mehrheitliche Politik sich nicht mehr daran erinnert, dass die entscheidende Aufgabe darin besteht, unseren erarbeiteten Wohlstand zu erhalten werden können. Dass damit auch soziale Errungenschaften aufrecht erhalten werden können. Und wenn möglich weiter auszubauen sind.
      Ist denen, die Mobilität verlangsamen und unproduktiver „transformiern“ wollen eigentlich bekannt, welche volkswirtschaftliche Wohlstands-Bedeutung unsere Mobilität hat? Fälschlicherweise wird diese Bedeutung mit knapp 5 Prozent des BIP (Bruttoinlandsprodukt) angegeben. Diese Zahl ist fehlleitend: Je nach Bilanzierungsgrenze ist es nicht nur das Doppelte, sondern mehr als das Dreifache.
      Die Mobilität spielt eine entscheidende Rolle in der Steigerung der Effizienz z.B. in Form der Arbeitsteilung. Von den 2 bis 5 Prozent Economics, welche die Wirtschaft im internationalen Wettbewerb pro Jahr als Effizienzsteigerung benötigt, geht direkt und indirekt auf Transport zurück. Einigen Parteien sollte das eigentlich physikalisch-volkswirtschaftliche Wort unserer Vorfahren in Erinnerung gerufen werden: „Zeit ist Geld!“ Auch der Herausgeber der IGL kennt dies als Volkswirt.
      Gerne wird das Mobik zitiert, das eine ineffiziente Mobilität schon bei der Zielsetzung das Studien-Ergebnis hellseherisch vorweg formulierte. Bis heute hat es keine Korrektur der z.T. willkürlich „passend“ gemachten „Ergebnisse“ gegeben.

      Wenn wir unseren Wohlstand erhalten wollen, sind kontinuierliche Verbesserungen unserer internationalen Wettbewerbsfähigkeit erforderlich. Ideologisch begründete Mobilitätsbehinderungen, -verbote und Drangsalieren der Bürger werfen uns international weiter zurück.

      Damit ich keinesfalls falsch verstanden werden kann: Die physikalisch volkswirtschaftlich erforderliche Mobilität muss sich ändern.
      1.) CO2 Fußabdrücke sind mit sämtlichen Beiträgen überfälliger Weise ehrlich zu bilanzieren: Herstellung, Betrieb, Recycling, neue Infrastruktur! Das wird klimaschädlich auf ALLEN politischen Ebenen „übersehen“.
      2.) Ausreichend CO2-neutraler Strom wird erst weit nach 2030 zu Verfügung stehen
      3.) CO2-neutraler Bestandsverkehr wäre sofort möglich, wenn es nicht per BIMSchV gesetzlich verboten wäre Grünen Kraftstoff zu tanken. Warum eigentlich?
      4.) Unnötiger Verkehr sollte, auch wenn der Verkehr CO2-neutral ist, vermieden werden.
      5.) CO2- und Schadstoff-Emissionen der E-Mobilität sind lokal emissionsfrei. Gut so! Verbrenner der Abgasstufe EU 6 reduzieren mit und ohne eFuels die Immissionen sogar in der Stadt. Auch nicht schlecht.

      Dem Ziel der Klima-Wirtschaftlichkeit sollte sich Politik und Verwaltung im Interesse des Wohlstands verschreiben. Es gibt relevante Lösungen um klimagerechten Wohlstand sogar zu mehren.

      1. Der Punkt 4 von Herrn Maus verlangt, dass die weiten Umwege, die durch eine Sackgasse bzw. Fahrradstraße Laurentiusstraße verursacht würden, vermieden werden müssen.

      2. Ein seltsamer Kommentar. Zitat:
        „Ideologisch begründete Mobilitätsbehinderungen, -verbote und Drangsalieren der Bürger werfen uns international weiter zurück.“
        Was hat denn die Laurentiusstraße mit internationalem Wettbewerb zutun?

        Welchen Einfluss auf unseren Wohlstand hätte eigentlich eine Verdopplung der Benzinpreise für eine autokonforme Stadt? Und welchen auf eine nicht-autokonforme Stadt?

    2. Die Polizei, Feuerwehr, Rettungskräfte werden bei der Aufstellung eines Verkehrszeichenplanes hinzugezogen um festzustellen ob das alles Verkehrstechnisch in Ordnung ist und daraus kein Gefahrenpunkt entsteht. Sonst nichts!

      1. Das stimmt nicht, bitte informieren Sie sich richtig bevor Sie hier so etwas posten. Die Polizei ist im Anhörverfahren beteiligt, die Feuerwehr i.d.R. nicht (ausgenommen bei Aufstellflächen o.ä.). Die Polizei stimmt dem zu oder auch nicht. Wenn sie nicht zustimmt ist auch egal, das wird dann nur schriftlich vermerkt. Die Straßenverkehrsbehörde entscheidet das dann ohne Zustimmung der Polizei. ie Nichtzustimmung wird lediglich schriftlich vermerkt (es gibt Maßnahmen die seitens der Polizei gutgeheißen werden, denen man aber aufgrund der gesetzl. Vorgaben nicht zustimmen darf!). Das betrifft Anordnungen (i.d.R. Beschilderungsanordnungen in Textform) oder z.B. Markierungspläne. Die von Ihnen genannten Verkehrszeichenpläne werden nur bei größeren komplexeren Maßnahmen erstellt. Für drei VZ erstellt man keinen Plan, das macht man in zwei Sätzen. Es ist auch Quatsch das festzustellen sei ob alles „verkehrstechnisch“ in Ordnung ist und daraus kein Gefahrenpunkt entseht. Es muss vorrangig der Straßenverkehrsordnung bzw. der VWV StVO (§ 45 Abs. 1) entsprechen. Ist das nicht der Fall kann bei der Aufsichtsbehörde ein Ausnahme beantragt werden. Sie sind ja vielleicht ein Spezialist Herr Renneberg, und dazu noch Mitglied im Verkehrsausschuss….Und offen gesagt, überhaupt keine Kenntnisse der Praxis.

      2. Warum so aufgeregt? Herr Renneberg hat nicht gesagt, dass die Feuerwehr regelmäßig im Anhörverfahren beteiligt ist, sondern dass man sie in diesem Fall hinzuzieht, also um ihre Meinung fragt. Das ist immer möglich, wenn die Verwaltung das für sinnvoll hält.

      3. Dann sollten diese Fachkräfte einmal die Augen öffnen.
        An der Baustelle Einmündung Laurentiusstr./Odenthaler Str. Wurde der Fussgängerweg auf ca. 80 cm eingegrenzt. Dafür für Fussgänger und Radverkehr freigegeben. Das obwohl eine nicht einsehbare Kurve besteht. Dass es dort noch keine Unfälle gegeben hat grenzt an ein Wunder.
        Ein Foto ging an die Stadt. Die email war leider keine Antwort wert.

    3. @ Dr. Friedrich Bacmeister
      „Das findet die Zustimmung der Anlieger, wie mir berichtet wurde.“
      Haben Sie persönlich mit den Anliegern gesprochen oder jemand anders, der Ihnen dann gesagt hat, die Anlieger hätten gesagt….? Wie viele Anlieger waren das denn?

      „Herr Laschet/FDP hat gestern als mildere Maßnahme vorgeschlagen, den Schleichverkehr durch ein Schild „nur Anlieger frei“ und Bodenschwellen zu vermeiden. Hiergegen hat sich die Polizei eindeutig ausgesprochen, da (leider zu viele) Autofahrer dies Schild nicht beachten würden“
      Alte Laier und hier schon mehrfach erklärt: Der Begriff Anlieger (Anliegen haben) betrifft ALLE, die ein solches Anliegen haben oder vorgeben. Das kann sein die Geschäfte und Dienstleister der dortigen Anlieger aufzusuchen, die Immobilienangebote der dortigen Makler anschaun zu wollen 24/7, den Briefkasten nutzen zu wollen usw. Das hat mit Nichtbeachtung nichts zu tun. Die Polizei kann da nichts machen, wenn dort durchfahrende Autofahrer diese Anliegen vorgeben.

      1. Sehr geehrter RL, Sie haben das Prinzip der unechten Sackgasse mit einer virtuellen Barriere offenbar noch nicht verstanden. Wer diese optische Barriere überfährt (und nicht in einem Rettungswagen sitzt) begeht eine Ordnungswidrigkeit, egal ob er/sie Anlieger:in ist oder nicht. Gerade das macht es der Polizei möglich, Verstöße zu kontrollieren.

        PS. Wenn Sie nicht anonym kommentieren erhöhen sie das Gewicht Ihrer Beiträge.

      2. @ Redaktion
        Liebe Redaktion, Sie haben überhaupt keine Ahnung von Verkehrsplanung, Verkehrsrecht und Straßenverkehrsordnung, wollen hier aber belehren und zurechtweisen. Ihre Aussagen sind komplett falsch! Sie haben gar nichts verstanden!
        Es gibt keine „unechte Sackgasse mit einer virtuellen Barriere“. Das ist eine Erfindung der Stadtverwaltung GL oder der Politik GL. Kein Verkehrsplaner, kein geschulter Verkehrssachbearbeiter der Polizei würde diese Phantasiebezeichnungen verwenden.
        Es gibt Sackgassen. Das bedeutet, die Straße endet an einem gewissen Punkt, führt dort nicht weiter. KFZ müssen wenden und wieder am Anfangseinfahrtspunkt herausfahren. Radfahrer/ Fußgänger können eventuell durchfahren/ durchgehen.
        Und es gibt Straßen, die mal zwingend nach links oder nach rechts abführen. Kennt jeder.
        Die Laurentiusstraße, so wie sie laut Politik einmal sein soll, wäre eine solche Straße. Aber keine „unechte Sackgasse mit virtueller Barriere“. Es wird dann eine ganz normale Einbahnstraße sein, geöffnet für Radfahrer in Gegenrichtung, auf der KFZ Höhe Buchmühle nach rechts abfahren müssen und von dort irgendwie weiterfahren. Es ist also keine Sackgasse.
        Man darf nicht geradeaus fahren, weil dort dann VZ 267 StVO stehen werden (Verbot der Einfahrt), eventuell mit VZ 1022-10 StVO (Radfahrer frei). Eine völlig normale Verkehrsführung bzw. Verkehrssituation, findet sich in jedem Quartier (auch in GL Unterhebborn).
        Sie, die GL Verwaltung und Politik GL titulieren diese normale Situation als das Phantasiekonstrukt „unechte Sackgasse mit virtueller Barriere“. Dann würde das ja für jede Straße zutreffen, die auf eine Einbahnstraße zuläuft und vor der man dann links oder rechts abbiegen muss. Alles virtuelle Sackgassen . Wohl einzigartig in Deutschland.
        Zerlegen Sie doch einmal Ihr Phantasiekonstrukt:
        Unechte Sackgasse -nein, es ist keine Sackgasse!
        Virtuelle Barriere – nein, es ist real, weil dort Schilderpfosten mit entsprechender Beschilderung stehen werden. Barrieren werden dort gar nicht vorhanden sein!
        Polizei/ Feuerwehr/ Rettungsfahrzeuge dürfen mit Sonderrechten immer diese Beschilderungen ignorieren. Alle anderen Kraftfahrzeuge müssen an dieser Stelle zwingend rechts abbiegen.
        Und zum Schluss werfen Sie jetzt auch noch alles durcheinander. Das Thema „Anlieger frei“ Beschilderung (VZ 250 StVO mit VZ 1020-30 StVO) wurde als allgemeine Beschilderungsvariante für die Laurentiusstraße angedacht, um „Durchgangsverkehre“ heraushalten zu können. Und diese Beschilderung ist rechtlich wirkungslos.
        Jeder blamiert sich sich so gut er kann….
        Mein Name und meine Emailadresse sind der Redaktion bekannt.

      3. Was für ein Glück, dass wenigstens Sie Ahnung haben. Am besten dienen Sie sich der Stadt für das Vorhaben als Bürger mit unbedingtem Willen zur Sachkunde an.

  6. Grüne und SPD setzen jetzt ihre radikal-ideologischen Vorstellungen mit Hilfe der FWG um. Die FWG hatte sich im Vorfeld klar gegen die von der Verwaltung geforderte „virtuelle“ Barriere für die Laurentiusstrasse positioniert, doch im AMV hat man sich dann einfangen lassen und für diese radikale Variante gestimmt. Das konnten dann CDU, FDP und AfD aufgrund der Mehrheitsverhältnisse nicht mehr verhindern. Der Antrag der FDP, von der Barriere abzusehen, war damit hinfällig.

    1. Immer wieder interessant, wenn Menschen anderen „radikal-ideologische“ Vorstellungen unterstellen.
      Die Entscheidung, die Laurentiusstraße zur Fahrradstraße zu machen, haben Sie damals im Koalitionsvertrag mit unterschrieben. Dort heißt es wörtlich:
      „Wir werden folgende Maßnahmen mit Priorität umsetzen:
      […]
      – Laurentiusstraße als beidseitig befahrbare Fahrradstraße“
      Dass Ihnen die Konsequenzen jetzt nicht passen, wundert mich. Polizei und Verkehrsbehörde haben die jetzt beschlossene Umsetzung (als Versuch) klar als die zu favorisierende Maßnahme empfohlen!

      1. Zur Einführung der Fahrradstrasse mit freiem Zugang für Anwohner und Anlieferer stehen wir auch, aber die virtuelle Barriere war nie Bestandteil des Konzepts. Diese Barriere ist ein radikaler Eingriff in die Rechte der Anlieger. Schon interessant, wie sich die FWG einfangen lässt, nachdem sie sich vor der Ausschusssitzung aus sehr guten inhaltlichen Gründen gegen die Barriere ausgesprochen hat.

    2. Da die Laurentiusstraße bislang ab Markt durchgängig befahrbar ist, wurde diese auch genutzt, um von der Paffrather Straße nach Osten auf die B 506 oder Richtung Spitze zu fahren. Dieser Schleichverkehr soll mit der von der Verwaltung vorgeschlagenen Ableitung über die Buchmühle verhindert werden. Das findet die Zustimmung der Anlieger, wie mir einige berichteten.
      Gegenwärtig ist eine Durchfahrt aufgrund des Umbaus der Kreuzung an der Apotheke auch nicht möglich, ohne dass dies zu erheblicher Staubildung an anderen Straßen geführt hätte! Der Verwaltungsvorschlag ist somit kein Verkehrsinfarkt, was die CDU gestern suggerieren wollte.
      Herr Laschet / FDP hat gestern als mildere Maßnahme vorgeschlagen, den Schleichverkehr durch ein Schild Anlieger frei und Bodenschwellen zu vermeiden. Auf Rückfrage berichtete Frau Krause, dass die Polizei sich eindeutig dagegen ausgesprochen hat, weil (leider zu viele) Autofahrer dieses Schild nicht beachten würden.
      So ist die Mehrheit dem Vorschlag der Verwaltung & Polizei gefolgt (der uns selbst auch überrascht hatte)

    3. Hallo Herr Krell,

      es würde helfen, unsere Stellungnahmen zu lesen:
      „Trotzdem ist die FWG bereit, den Verkehrsversuch mitzutragen, fordert aber Änderungen im Ablauf der Umsetzung des Verwaltungsvorschlages.“

      Wir sehen diese Variante kritisch, stimmen aber einem Verkehrsversuch zu. Vielleicht geht das daneben wie bei der Buddestraße, aber vielleicht läuft diese Variante ja auch besser als gedacht.
      Das werden wir erst nach dem Versuch wissen.

  7. Da verstehe doch einer die Grundsatzentscheidung der FDP, die u.a. aus Mobilitäts ideologischen Gründen aus dien Koalition ausgestiegen sind, aber diesen Unsinn an der Laurentiusstrasse weiter unterstützen !? Auch die FWG möchte die Laurentiusstrasse so lassen, wie sie ist, aber muss ja komplett der „virtuellen Sackgasse“ zugestimmt haben. Tragen denn bitte auch auch alle namentlich genannten Mitglieder des Ausschusses die Kosten des VG Verfahren, bei einer Niederlage im Klageverfahren!? Nicht zu begreifen ist die Inkonsequenz von FDP und FWG !! Schilda lässt grüssen. P.S. Kann die Namensliste des Abstimmungsverfahren veröffentlicht werden ?