Hunde gehören im Naturschutzgebiet an die Leine. Foto: Rheinisch-Bergischer Kreis.

In diesem Monat rücken Ordnungsbehörde und Stadtordnungsdienst die Hundehaltung verstärkt in den Fokus ihrer Tätigkeit. Ziel der Aktionstage ist dabei vor allem die Information und Sensibilisierung von Hundehalterinnen und Hundehaltern. Im Vordergrund stehen Aufklärung, Beratung und Hinweise zu den geltenden Regelungen rund um die Hundehaltung im Stadtgebiet.

Wir veröffentlichen einen Beitrag der Stadt Bergisch Gladbach

Die Kolleginnen und Kollegen der Ordnungsbehörde gehen im Juli gezielt auf Hundehalterinnen und Hundehalter zu und sensibilisieren sie für die rechtlichen Regelungen in Bergisch Gladbach. Hintergrund sind zahlreiche Beschwerden zum Verhalten einiger Hundehaltenden sowie Verunreinigungen durch Hundekot im Straßenbild. Das Ziel ist es, die zunehmende Verschmutzung durch Hundekot sowie mögliche Gefahren durch freilaufende Hunde zu verringern.

Grundsätzlich sind alle Hunde bei der Hundesteuer anzumelden. Darüber hinaus müssen Hunde mit einer Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimetern oder einem Gewicht von mindestens 20 Kilogramm gemäß § 11 Absatz 1 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) bei der zuständigen Ordnungsbehörde angezeigt werden.

Das Landeshundegesetz NRW verpflichtet Hundehalterinnen und Hundehalter zudem, ihre Hunde so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht. Hunde sind dabei grundsätzlich an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu führen.

Besonders hingewiesen wird auf die Regelungen der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt in ihrer jeweils geltenden Fassung. In der Anlage der Saaler Mühle besteht für große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe beziehungsweise 20 kg Gewicht) eine Anleinpflicht.

Außerdem sind Hundehalterinnen und Hundehalter verpflichtet, Verunreinigungen durch ihre Hunde unverzüglich und schadlos zu beseitigen. Hierzu müssen Hundekotbeutel in ausreichender Anzahl mitgeführt werden. Die Beutel sind auf Verlangen der zuständigen Kontrollkräfte vorzuzeigen.

Verstöße gegen die Anleinpflicht, das Nichtbeseitigen von Hundekot oder das Nichtmitführen von Hundekotbeuteln können mit einem Verwarngeld geahndet werden.

Die Stadtverwaltung bittet alle Hundehalterinnen und Hundehalter um Rücksichtnahme und verantwortungsvolles Verhalten. Nur durch die Beachtung der geltenden Vorschriften kann ein gutes Miteinander von Mensch und Tier in öffentlichen Anlagen, Grünflächen und Erholungsgebieten gewährleistet werden.

Fragen zur Hundehaltung im Wald beantwortet der Rheinisch-Bergische Kreis beziehungsweise Wald und Holz NRW, Regionalforstamt Bergisches Land. Das Regionalforstamt ist per E-Mail unter bergisches-land@wald-und-holz.nrw.de erreichbar.

Weitere Informationen zum Verhalten mit Hunden in Naturschutzgebieten stellt der Rheinisch-Bergische Kreis in einem Informationsflyer zur Verfügung.

Hier werden offizielle Pressemitteilungen der Stadtverwaltung veröffentlicht. Sie geben nicht die Meinung des unabhängigen Bürgerportals iGL wieder.

Reden Sie mit, geben Sie einen Kommentar ab

48

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

  1. ….herrlich. Es lebe das Denunziantentum. Passt ja in die Zeit.

    Viel Spass

  2. Da muss ich nun auch mal was zu sagen. Ich darf in der Stadt nie ohne Leine rumlaufen. Das ist manchmal ärgerlich, denn dann komme ich nicht an ein altes Brötchen, einen halbaufgegessenen Burger oder eine zerfetzte Tüte mit Mayonnaise ran. Und dann, wenn ich mal muss. Immer diese Warterei, bis alle Einzelteile meiner Hinterlassenschaft aufgesammelt sind.
    Also so ein Stadtspaziergang macht wirklich keinen Spaß.

  3. Lustig ist zu beobachten wie zwischen den Häusern der RBS die Wiesen bei Dunkelheit zugeschossen werden und der Driss liegenbleibt indem sich die spielenden Kinder dann rumwälzen. Man geht natürlich nicht vor dem eigenen Haus sondern geht einen Hausblock weiter

  4. Lustig ist zu beobachten wie zwischen den Häusern der RBS die Wiesen bei Dunkelheit zugeschossen werden und der Driss liegenbleibt indem sich die spielenden Kinder dann rumwälzen. Man geht natürlich nicht vor dem eigenen Haus sondern geht einen Hausblock weiter

  5. Selbstverständlich habe ich beim Spazieren- bzw. Gassigehen Kotbeutel dabei und ärgere mich auch darüber, wenn andere Hundebesitzer die Haufen einfach liegen lassen. Bezüglich der Anleinpflicht wehre ich jedoch dagegen, alle Hunde über einen Kamm zu scheren.

    Unser Hund ist ein harmloser Zwergpudel, inzwischen elf Jahre alt. Wir gehen regelmäßig im Königsforst, im Gierather Wald oder an der Grube Cox spazieren. Der Wald ist die gefahrloseste Umgebung, ihn frei laufen zu lassen. Ihn immer nur an der Leine zu führen, halte ich für quälend. In der ganzen Zeit hat er sich noch nie irgendeinem Waldtier genähert, geschweige denn es bedroht. Er ist auch noch nie auf einen Baum geklettert, um Nester auszurauben. Natürlich ist es etwas anderes, wenn man einen Jagdhund hat, den man nicht steuern kann, weil sein Jagdinstinkt geweckt worden ist. Ich bin aber davon überzeugt, dass die Besitzer das in der Regel selber beurteilen können.

    1. Das ist genau das Problem, das jeder meint, er hätte das im Griff. Und mein Hund ist alt, der macht das nicht.

      1. Das Gebot “Leinenpflicht” gilt für alle Hunde! Es heisst nicht : Leinenpflicht, ausser für weisse Hunde, 10 jährige Hunde, dreibeinige Hunde usw.
        Warum setzen sich Hundehalter immer über Verordnungen hinweg?

    2. Lieber Herr Kühl,

      ich bin selbst regelmäßig mit meinem Hund in der Gegend unterwegs, meist auf größeren Runden zwischen Heidkamp, Herkenrath und Bensberg. Meine Hündin bleibt an der Schleppleine, weil ich weiß, dass sie in bestimmten Situationen auch mal überreagieren kann.

      Aus meiner persönlichen Erfahrung kann ich aber sagen: Mir begegnen dort überwiegend rücksichtsvolle Hundehalter, freundliche Jogger und Radfahrer und echte Probleme habe ich in all den Jahren kaum wahrgenommen. Natürlich gibt es wie überall einzelne Ausnahmen, aber daraus gleich ein grundsätzliches Hundeproblem zu machen, halte ich für überzogen.

      Solange ein Hund abrufbar ist, niemanden bedrängt und der Halter Verantwortung übernimmt, sollte man die Kirche im Dorf lassen. Und falls tatsächlich einmal jemand von der Stadt etwas beanstandet, lässt sich das in der Regel sicher vernünftig klären.

      Manchmal habe ich eher den Eindruck, dass manche nicht den einzelnen Hund kritisieren, sondern grundsätzlich schon nervös werden, sobald irgendwo vier Pfoten ohne schlechtes Gewissen über eine Wiese laufen.

      Beste Grüße
      ein Hundebesitzer, der seit sechs Jahren noch nie wegen seines Hundes angesprochen wurde

      1. Hallo Christian Lesnik,
        Menschen mit Angst vor Hunden reagieren grundsätzlich nervös, sobald irgendwo vier Pfoten über eine Wiese laufen.
        So wie jemand der Flugangst hat (wenn überhaupt) mit zittrigen Knien, erhöhtem Blutdruck und schweißgebadet in ein Flugzeug einsteigt. Oder jemand, der eine “soziale Phobie” hat, nicht im Mittelpunkt stehen und keine Rede vor Menschen halten kann. Stellen Sie den mal vor 20 Leute, so nett und freundlich die auch sind, er wird nervös sein.

      2. Lieber Herr Nüm,
        Menschen mit Angst vor Hunden sind mir schon begegnet, denen merkt man es sofort an und immer habe ich den Hund kurz genommen oder habe die Straße gewechselt, dies wird voraussichtlich auch die Mehrheit der Hundebesitzer so handhaben.

        Man sollte bei dem Thema einfach die Kirche im Dorf lassen, wenn ein Zwergpudel frei im Wald läuft, fällt keiner vom Baum oder muss sich bedroht fühlen, wer einen Hund hat, der eventuell auch mal anders sein kann, hält ihn halt an der Schleppleine.

        Und die, die eh auf alles Pfeifen und ihren gefräßigen und unerzogenen Hund frei rumlaufen lassen, den halten wir nicht ab und die zwei städtischen Mitarbeiter die für 10 Minuten durch den Wald laufen auch nicht.

        In meiner Hundebesitzerlaufbahn habe ich noch nie jemanden gesehen, der nach Dokumente, Kotbeutel oder sonstiges gefragt hat.

      3. @Christian Lesnik,
        ich glaube nicht, dass es Ihnen zusteht festzustellen, ob sich jemand bedroht fühlen muss oder nicht. Angst vor irgendwem oder was kann man nicht abstellen. Und Angst kann derjenige, der nicht betroffen ist nicht nachempfinden.

    3. @Manfred Kühl

      Mein Hund wird 12 kommt vom Züchter, Jäger , Rauhhaardackel.
      + Seit 12 Jahren an der Leine + es gibt auch Schleppleinen.
      Glauben sie nicht wie viele Diskussionen mit anderen Hundehaltern es gegeben hat warum lassen sie den Hund nicht von der Leine….

      Seit 12 Jahre habe ich selbstverständlich die Pupstüten dabei sammel die Köttel auf, bei guter Ernährung ist das kein Problem lässt sich einfach so aufheben.
      In der dunklen Jahreszeit mit Leuchtband am Hals ( Hund nicht ich ) Taschenlampe in der Hand.
      Sie glauben nicht wie viele Hundehalter im Dunkeln ohne Taschenlampe und Leuchtband unterwegs sind.
      Von einer Nachbarin mit Drei ( 3 ) Hunden ganz zu schweigen.

      Vielleicht sollte zur Pupstüte, auch das Leuchtband und die Taschenlampe gehören.
      Auch hier bei uns gibt’s Strategen die im dunklen in der Siedlung gehen und der Hund läuft frei und sch….. Alles voll.
      Das hängt von dem Sozialen Status des Menschen ab und nicht am Hund.

      Es wäre schön ein paar Müllbehälter aufzuhängen damit die Pupstüten nicht 30 Minuten in der Hand gehalten werden müssen.
      Ja ja ja Hundesteuer nicht Zweckgebunden, vielleicht sollte die Stadt Bergisch Gladbach einfach mal alle Hunde zählen….. alle nicht nur 1 von 3….als Tipp da kommt auch noch Geld in den Beutel.
      Schönen Tag….

    4. “Wir gehen regelmäßig im Königsforst, im Gierather Wald oder an der Grube Cox spazieren. Der Wald ist die gefahrloseste Umgebung, ihn frei laufen zu lassen”
      Herr Kühl, Ihnen scheint nicht bewusst zu sein, dass alle 3 von Ihnen genannten Gebiete unter das Bundesnaturschutzgesetz fallen, wo aus gutem Grund absolute Leinenpflicht -auch auf den Wegen- besteht.
      Ich bin überzeugt, dass viele Hundebesitzer die Ausgangslage in der Regel falsch beurteilen.

  6. Im Ortsteil Sand gibt es genau einen städtischen Mülleimer – an der Kirche, die drei vorhandenen Bushaltestellen (fast nur Sander Straße) allerdings nicht mitgezählt. Eine Bitte an die Stadt, weitere Abfallbehälter in den Bereichen aufzustellen, in denen normalweiser Hunde ausgeführt werden, wurde abgeschmettert, von Tütenspendern erst gar nicht zu reden. Hundesteuer wird allerdings gern genommen.

    1. @DieMoewe, wer sich einen Hund zulegt weiß, dass auch die Hundesteuer anfallen wird. Und diese hat nichts damit zu tun, dass man irgendwelche Leistungen des Staates erhält.

      1. Wer sich einen Hund anschaft sollte auch das Geld für Kotbeutel haben und diese zum Entsorgen mitnehmen!

      2. Was wird sich über Hundesteuer aufgeregt?
        Die Tierarztbehandlung sowie Kosten für Hundeschule, besonderer Nahrung und Versicherung für die geliebte Fellnase werden tierliebend in Kauf genommen. Besonders für die Tierretter von z.B. spanischer, rumänischer, italienischer Hunde!
        Sehr traurig, das Hunde ihr “Geschäfte” auf Friedhöfen erledigen dürfen!!!

  7. Zum Kommentar von der Frau mit Hund:

    Genau das wollte ich auch schreiben. Das Leben ist keine Einbahnstraße, was den gegenseitigen Respekt angeht.

    Ich habe meinen Hund an der Leine, Mütter kümmern sich nicht um ihre Kinder und lassen diese auf den Hund zurasen.

    Fahrradfahrer, gerne auch mit E-Bike, Lastenfahrrad, die nie klingeln und um einen Affentempo vorbeirasen, sind eine Gefahr für mich und meinen Hund.

    … fehlende Mülltonnen…

    Das kann doch alles nicht mehr wahr sein

    1. an beide Frauen mit Hund:

      Und da ist es wieder “aber die Radfahrer”. Das kann doch alles nicht mehr wahr sein.

      Wer mit Kritik am eigenen Verhalten oder an dem weiterer Hundehalter mit Verweis auf das Fehlverhalten in völlig anderer Angelegenheit reagiert und diesen “wohl temperierten” und sachlichen Artikel als Hetzjagd bewertet, dem scheint der Schuh zu passen.

      Dieses Ablenkungsverhalten und Ihr Whataboutism helfen dem Diskurs nicht. So wie auch das gebetmühlenartige wiederholte “Argument” von fehlenden Mülleimer oder Kotbeutelspendern nicht sachdienlich ist.

      Und für nicht beseitigten Hundekot (lose oder gar eingetütet) braucht es keine Toleranz und auch keine netten Gespräche. Tatsächlich bestehe ich darauf, dass Hundehalter sich um den Dreck Ihrer Hunde kümmern.

    2. Gegenseitigen Respekt fordern Sie?
      Schauen Sie sich auf den Freilaufflächen mal um, dort liegen keine Windeln. Schauen Sie sich mal rund um öffentliche Freiflächen oder sogar Spielplätzen um, Kothaufen ohne Ende.
      Mütter die ihre Kinder frei laufen lassen, sogar auf ihren Hund zu. Sollen Kinder angeleint werden oder ständig an der Hand gehalten?

      1. “dort liegen keine Windeln.”
        Dazu kann ich berichten, dass ein zusätzliches Kind im Haushalt dazu führen kann, dass einem offensichtlich automatisch eine grössere Restmülltonne aufs Auge gedrückt wird. Vielleicht sollte man ebenso verfahren, sobald ein Hund zum Hauhalt gehört bzw. angemeldet wird.
        Dann reicht wenigstens der Platz in der daheim stehenden Mülltonne aus, um die Kotbeutel und was Hunde sonst noch so an Abfall produzieren, ordentlich zu entsorgen.

      2. Ulla, das finde ich eine super Idee. Die dürfte in dieser Stadt umgesetzt werden, meine Zustimmung gäbe es.

  8. Artgerechte Hundehaltung und kommunale Verantwortung

    Einrichtung wohnortnaher Freilaufflächen in Bergisch Gladbach

    1. Ausgangslage

    In Bergisch Gladbach bestehen in zahlreichen öffentlichen Bereichen Leinenpflichten bzw. werden Hundehalter faktisch auf das Führen an der Leine verwiesen. Gleichzeitig existieren kaum ausgewiesene, eingezäunte Freilaufflächen, die für die meisten Bürger fußläufig erreichbar sind.

    Dies führt zu einem Zielkonflikt zwischen

    – den berechtigten Interessen der öffentlichen Sicherheit,
    – dem Schutz anderer Nutzer öffentlicher Flächen,
    – den Anforderungen einer artgerechten Hundehaltung.

    Dieses Papier untersucht die kommunale Verantwortung aus juristischer, tierschutzrechtlicher und verhaltenswissenschaftlicher Sicht.

    2. Rechtlicher Rahmen

    2.1 Staatsziel Tierschutz

    Art. 20a Grundgesetz verpflichtet Staat und Kommunen:

    „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere…”

    Der Tierschutz besitzt damit Verfassungsrang.

    Kommunale Entscheidungen müssen dieses Staatsziel berücksichtigen.

    2.2 Tierschutzgesetz

    § 2 Tierschutzgesetz verpflichtet jeden Tierhalter,

    ein Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen zu ernähren, zu pflegen und verhaltensgerecht unterzubringen.

    Außerdem darf
    die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so eingeschränkt werden, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden entstehen.

    Die Anforderungen richten sich nicht nur an Tierhalter.

    Auch staatliche Regelungen dürfen artgerechte Haltung nicht unnötig erschweren.

    2.3 Tierschutz-Hundeverordnung

    Die Tierschutz-Hundeverordnung konkretisiert die Anforderungen.

    Sie verlangt regelmäßigen Auslauf außerhalb eines Zwingers und ausreichende Bewegungsmöglichkeiten.

    Zwar schreibt sie keinen täglichen Freilauf ohne Leine ausdrücklich vor.

    Jedoch wird deutlich:
    Leinenführung allein erfüllt die natürlichen Bewegungsbedürfnisse vieler Hunde nicht.

    3. Erkenntnisse der Verhaltensforschung

    Die moderne Ethologie beschreibt mehrere Grundbedürfnisse des Hundes:

    – freie Fortbewegung im Galopp
    – Sozialkontakte
    – Erkundungsverhalten
    – Geruchssuche
    – Spiel
    – selbstbestimmte Bewegung

    Diese Bedürfnisse können an einer kurzen Leine nur eingeschränkt erfüllt werden.

    Internationale Studien zeigen außerdem:

    – Freilauf reduziert Stress.
    – Freilauf verbessert Sozialverhalten.
    – Freilauf senkt Aggressionspotenzial.
    – Freilauf steigert körperliche Gesundheit.

    Eine Kommune sollte deshalb Möglichkeiten schaffen, diese Bedürfnisse kontrolliert zu ermöglichen.

    4. Verhältnismäßigkeit kommunaler Regelungen

    Jede Einschränkung der allgemeinen Handlungsfreiheit muss verhältnismäßig sein.
    Die Prüfung erfolgt in vier Schritten:

    Geeignetheit

    Leinenpflicht schützt Menschen und Wildtiere.

    → grundsätzlich geeignet.

    Erforderlichkeit

    Ist eine flächendeckende Leinenpflicht erforderlich, wenn

    – zeitliche Regelungen,
    – ausgewiesene Freilaufflächen,
    – eingezäunte Bereiche

    denselben Zweck erreichen könnten?

    Hier bestehen erhebliche Zweifel.

    Angemessenheit

    Die Belastung der Hundehalter ist erheblich, wenn

    – nahezu alle Grünflächen eingeschränkt sind,
    – keine Alternativen geschaffen werden,
    – dennoch Hundesteuer erhoben wird.

    Dadurch kann ein Missverhältnis entstehen.

    5. Kommunale Verantwortung

    Kommunen besitzen zwar einen großen Gestaltungsspielraum.

    Sie müssen jedoch verschiedene Interessen ausgleichen.

    Dazu gehören:

    – öffentliche Sicherheit
    – Naturschutz
    – Freizeitnutzung
    – Tierwohl

    Ein vollständiger Verzicht auf Freilaufflächen kann diesem Ausgleich widersprechen.

    6. Vergleich mit anderen Kommunen

    Viele Städte haben diesen Interessenausgleich bereits umgesetzt.

    Beispiele:

    – Köln
    – Bonn
    – Münster
    – zahlreiche niederländische Gemeinden

    Dort existieren

    – ausgewiesene Hundewiesen,
    – Freilaufzonen,
    – eingezäunte Hundeparks,
    – digitale Karten der Freilaufbereiche.

    Die Erfahrungen zeigen:

    – weniger Nutzungskonflikte,
    – höhere Akzeptanz der Leinenpflicht außerhalb dieser Bereiche,
    – bessere Sauberkeit,
    – höhere Sicherheit.

    7. Finanzielle Betrachtung

    Die Einrichtung kleiner Freilaufflächen verursacht vergleichsweise geringe Kosten.

    Erforderlich sind meist lediglich:

    – Einzäunung
    – Doppeltor
    – Abfallbehälter
    – Hundekotspender
    – Beschilderung

    Pflege und Unterhaltung können teilweise über

    – Patenschaften,
    – Hundevereine,
    – Sponsoring

    unterstützt werden.

    8. Hundesteuer als politische Argumentation

    Die Hundesteuer ist rechtlich eine Aufwandsteuer und keine zweckgebundene Abgabe. Ein individueller Anspruch auf bestimmte Leistungen lässt sich daraus nicht ableiten.

    Politisch ist jedoch nachvollziehbar zu argumentieren:

    Die Kommune erhebt jährlich erhebliche Einnahmen aus der Hundesteuer.

    Ein kleiner Teil dieser Mittel könnte sichtbar in Infrastruktur für Hundehalter zurückfließen.

    Dies würde die Akzeptanz kommunaler Regelungen stärken.

    9. Handlungsempfehlungen

    Die Stadt sollte

    1. mindestens eine Freilauffläche pro Stadtbezirk schaffen,
    2. eine Erreichbarkeit innerhalb von 10–15 Gehminuten anstreben,
    3. bestehende Grünflächen teilweise umwidmen,
    4. Hundevereine beteiligen,
    5. digitale Karten veröffentlichen,
    6. die Wirkung nach zwei Jahren evaluieren.

    10. Fazit

    Eine Leinenpflicht ist grundsätzlich zulässig und dient legitimen öffentlichen Interessen.

    Sie sollte jedoch durch ausreichende Möglichkeiten für kontrollierten Freilauf ergänzt werden.

    Aus dem Zusammenspiel von

    – Art. 20a Grundgesetz,
    – § 2 Tierschutzgesetz,
    – der Tierschutz-Hundeverordnung,
    – dem verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

    ergibt sich zwar kein einklagbarer Anspruch auf eine Hundewiese.

    Es besteht jedoch eine starke rechtspolitische und tierschutzfachliche Argumentation, dass Kommunen ihrer Verantwortung besser gerecht werden, wenn sie artgerechte Alternativen zur Leinenführung bereitstellen.

    1. Inwiefern sehen Sie die Stadt bzw. die Gemeinschaft in der Verantwortung?
      Wenn die Rahmenbedingungen in meiner Umgebung nicht passen, schaffe ich mir keinen Hund an, aber ich kann doch nicht verlangen, dass mein Umfeld für meine (oder meines Eigentums) Bedürfnisse passend gemacht wird.

      1. wieso? Hat doch in der Bensberger Schloßstraße bestens funktioniert. Waren eben SUV statt Hunde.

    2. Hallo Ursula Mörs,
      wenn Sie eine Freilauffläche für Ihren Hund wünschen, so können Sie sich ja mit anderen Hundehaltern zusammentun und eine Fläche (privat) anmieten, umzäunen und dort Ihren Hund laufen lassen. Gründen Sie z.B. einen Verein. Oder bieten Sie soetwas gewerblich an.

  9. Soll das nun eine Hetzjagd auf Hundehalter bzw. Hunde werden?

    Als “Frau mit Hund” ärgere ich mich über rücksichtsloses Miteinander. Wenn hinter mir ein e-Fahrrad mit 30 km/h im Wald angeschossen kommt – ohne zu klingeln wohlbemerkt -, habe ich keine Chance, meinen Hund näher zu mir zu holen. Dasselbe gilt für Jogger, die mich absichtlich nur mit einem halben Meter Abstand überholen, obwohl der Waldweg 4 Meter breit ist. Sehr gerne filme ich das mal morgens und abends! Dabei ist es egal, ob mein Hund an der Leine läuft oder frei. Ich fürchte aber, dass die Fahrradfahrer dabei nicht gut wegkommen! Keine Angst, durch Helme und Brillen sind die Fahrer unkenntlich und es ist es unmöglich, Anzeige zu erstatten. Viele Radfahrer haben Pods in den Ohren und kriegen leider auch sonst gar nichts mit. Ist das eigentlich erlaubt? Und wie ist es mit Lastenrädern auf Waldwegen? Freihändig fahrend und mit Pods in den Ohren?

    Es kommt doch immer sehr auf die Perspektive an. Lasst uns einfach mehr miteinander agieren als gegeneinander. Ein paar freundliche Worte wirken Wunder und man lernt sich überdies kennen. Insgesamt erscheint es mir so, dass alle nur noch auf ihr “Recht” bestehen.

    Zum Thema Hundhaufen denke ich direkt an fehlende MÜLLEIMER. War es auch so schlimm, als es die noch gab? Dann könnte doch vielleicht diese Maßnahme gescheitert sein?

    1. Bravo “Frau mit Hund”, eine wohltuend liberale Stimme ohne den zunehmenden Untertanengeist, der “Sensibilisierten” oder besser gesagt “Pädagogisierten”. Ich mag auch keine Hundescheiße in den Anlagen, ich mag auch keine Zigarettenstummel an allen Ecken. Das alles stört mich aber weniger als diese Hatz des Mehrheitsgeistes, der einem hier auf bewährte deutsche Weise das Leben sauer macht. Ich bin froh, keinen Hund mehr zu haben und mir das Rauchen abgewöhnt zu haben. Einen schönen guten Abend, gehe jetzt in der Kneipe Spanien gegen Portugal gucken. Hoffentlich wird es nicht zu laut.

    2. Hallo Frau mit Hund, wer Ihrer Meinung nach betreibt eine Hetzjagd gegen Hundehalter? Die Stadt und ihre Beschäftigten macht auf die Rechtslage aufmerksam. Und Ihre Mitmenschen tun kund, was sie ärgert.
      Ich übrigens habe es bisher leider sehr häufig erlebt, dass meinem freundlichen Wort (meine Bitte, den Hund an die Leine zu nehmen) nicht nachgekommen wurde. Ganz im Gegenteil, ich erhielt regelmäßig unplatzierte Antworten und Ratschläge.

      Dass der Eine (z.B. Fahrradfahrer) möglicherweise etwas Falsches macht ist für Sie eine Rechtfertigung, dass Sie sich auch nicht an Regeln halten.
      Und für Sie sind fehlende Mülleimer eine Begründung, dass überall Hundekot herumliegt und sich die Hundehalter nicht um die Hinterlassenschaften des Vierbeiners kümmern. Vielleicht nehmen Sie einfach einen Stoffbeutel mit, packen den vollen Kotbeutel hinein und entsorgen ihn zu Hause über die Mülltonne.

    3. Wenn man auf die Rechtslage aufmerksam gemacht und um rücksichtsvolles Verhalten gebeten wird, ist das gleich eine Hetzjagd? Das sagt nun mehr über Sie als über den Artikel aus. Die lange Reihe von Whataboutismen, die Sie anfügen, ändert daran auch nichts.

      Und vollends entlarvend ist es, auf fehlende Mülleimer hinzuweisen. Wer Hundekacke mit oder ohne Beutel einfach in die Landschaft schmeißt, der kann sich nicht auf fehlende Entsorgungsmöglichkeiten herausreden (denn die hat er zu Hause), sondern der hat sich geistig vom sozialen Gefüge abgekoppelt. Aber klar, die anderen sind schuld, oder eben die Stadtverwaltung. Wahrscheinlich sind auch die Bewohner der Häuser schuld, in deren Vorgärten man den Hund ein Ei legen lässt.

      Ich kann aus solchen Äußerungen nur den Schluss ziehen, dass die Hundesteuer in GL bei weitem zu niedrig ist.

    4. “Jogger, die mich absichtlich nur mit einem halben Meter Abstand überholen, obwohl der Waldweg 4 Meter breit ist”

      Wie auf dem Bild oben zu sehen ist, spaziert die Dame auf dem ca. 4? Meter breiten Weg, offenbar ohne nachzudenken, auch nicht rechts, sondern, wie so häufig, in der Mitte des Weges!
      Und wie soll dort ein Jogger oder Radfahrer hier mehr als 0,5 Meter Abstand halten können beim überholen?

      1. Hallo Rued Kraus, hupen Sie auch immer, wenn Sie mit dem Auto an jemand vorbeifahren?

      2. Hallo Rued Kraus, ich habe schon mehrfach erlebt, dass Radfahrer für das Klingeln von Hundehaltern angepöbelt wurden.

      3. Nachtrag an Rued Kraus: von Joggern ist Klingeln tatsächlich zu viel verlangt.

  10. Ganz klar, richtig ist es nicht. Aber, wenn eine Kommunale Verwaltung nicht in der Lage ist, die eigene Satzung um- und durchzusetzen, dann passiert genau das. Hundekot in jeder Ecke, Radfahrer auf den Bürgersteigen und permanent verschmutzte Fahrbahnen, Gehwege und Spieplätze. Kein Personal, keine Kontrolle. Ich wage die Vorhersage, es wird noch viel schlimmer.

  11. Kot im Naturschutzgebiet, keine Leine. Kommentare wenn Hunde hinter den Wildtieren herjagen wie ” der tut denen doch nix, der will nur spielen”.
    Leider befinden sich im Begräbniswald auch zahlreiche Kothaufen. Einige Wege sind für Hunde ganz gesperrt. Interessiert keinen, im Begräbniswald gilt seit Jahren: Asche zu Asche, Sch.. zu Sch…
    Nach Beerdigungungen stinken viele nach Hundekot. Klar die Trauer reicht nicht, muss man auch noch in Tretminen trampeln. Beerdigungen werden von frei laufenden Hunden gestört. Aufklärung, dass Hunde im Begräbniswald weder frei laufen, noch koten dürfen, leisten Schilder. Aber solange man die Strafen nicht anwendet, tut sich nix. Ich hab die Schnauze voll von Aufklärungskampagnen. Bestraft die Leute, deren Tiere die Regeln nicht einhalten!

  12. Es gibt in unserer Stadt (gemeldet) mehrere tausend Hunde. Jeden Tag müssen also mehrere tausend Menschen mindestens einmal am Tag das Haus verlassen, um ihren Kötern beim Koten zuzuschauen und die Hinterlassenschaften in Beuteln beseitigen. Schon lange frage ich mich, was das wohl mit Menschen macht.

    Auch wir finden immer wieder vor unserer Hecke Hundekot, obwohl es in unserer kleinen Straße gar keine Halter des „besten Freundes des Menschen“ gibt.
    Eine Weile gab es weniger Kot, nachdem meine Frau in die Haufen jeweils kleine Fähnchen mit der Frage „Wer ist hier das Schwein, der Hund oder sein Mensch?“ gesteckt hatte.

  13. In allen Naturschutzgebieten – wir haben einige – gilt eine strikte ganzjährige Leinenpflicht. Hunde müssen an der Leine geführt werden und diese darf 1,80 m (in Köln 2 m) nicht überschreiten.
    Beim Wandern sprechen wir immer wieder Hundeshalter diesbezüglich an, aber es interessiert diese überhaupt nicht!! Dass jetzt Brut- und Setzzeit ist, wird fast immer ignoriert, jeder hat eine andre Ausrede.
    Die Hinterlassenschaften der Hunde werden nicht weg gemacht, die Kotbeutel hängen an Ästen, liegen an Bänken.
    Hunde laufen auf Spaziergänger, Wanderer und Sportler zu – den blöden Spruch”der will nur spielen” kann ich nicht mehr hören.
    Das Zusammenleben zwischen Menschen und auch Tieren kann doch nur durch gegenseitige Achtung funktionieren. Leider fehlt das vielen Hundeshaltern,
    denn ein grosser Teil dieser verhält respekt- und rücksichtslos.

    1. Genau der wohlbekannte Dreiklang: „Der tut nichts“ – „Der will nur spielen“ – „Das hat er ja noch nie gemacht“. Eins muss man dabei klar sagen: Wenn ein Hund auf Fremde zuläuft, dann ist er nicht hinreichend erzogen und sein Besitzer hat ihn nicht unter Kontrolle. Das ist ein Versagen des Halters (der das nicht selten auch noch lustig findet).

      Ich habe es schon mehrfach erlebt, dass Hunde angelaufen kamen, wenn ich mit dem Fahrrad vorbeifuhr. Herrchen stand dann grinsend daneben. Wenn man dann freundlich mit dem Hund spricht und ihn ein wenig anspornt, läuft er gerne ein paar hundert Meter mit, während Herrchen in der Ferne zum Rumpelstilzchen wird. Dem einen oder anderen mag das ein Denkanstoß sein, dass er die Verantwortung für sein Tier hat und ein wenig Zeit und Energie in die Erziehung des Hundes investieren sollte.

  14. In Wäldern sollte Hundekot umbedingt liegen gelassen werden! Seltene und schöne Schmetterlingsarten saugen mit Vorliebe an Hundekothaufen!
    Grosser Schillerfalter, Kleiner Schillerfalter, Grosser Fuchs, Grosser Eisvogel , Kleiner Eisvogel sind darauf angewiesen. Sie besuchen keine Blüten, sondern saugen ausschließlich an Tierkot!

  15. Wie sieht es mit der Erlaubnis der Anleinpflicht auf den ‘Waldwegen’ hinter den Grundstücken am Bach entlang aus, der in Refrath vom Kirchplatz bis zur letzten Holzbrücke zur Burgstraße geht? Fast alle Hundehalter lassen die Hunde bereits ab der Straße An der Wallburg los (Kiga), manche bereits schon vorher ab der ersten Brücke( auch Kiga). Nachdem dort der Weg wunderbar erneuert wurde, finden wir wieder Hundekot auf dem Weg ! und daneben. Auch volle Kottüten (schwarz oder rot!) liegen in 1-m-Abstand vom Weg oder gar auf dem Handgeländer der Holzbrücke.
    Von meinem Küchenfenster kann ich viele geführte Hunde sehen hin zum Waldweg am Bach, teils Hundesitter mit 5 Hunden. Nicht einer aber kommt mit irgendeinem Beutel zurück. Alle haben leere Hände.
    Unsere Kinder/Enkel mögen nicht mehr aus unserm Gartentörchen treten – der Dreck liegt gut verteilt hinterm Zaun.
    Ansprache/Reaktion der Hundehalter ist teils sehr freundlich, aber besser wird’s nicht.

    1. Zur Leinenpflicht habe ich ja was geschrieben, die existiert nicht generell. Das heißt aber natürlich nicht, dass Hundehalter die Hinterlassenschaften ihrer nicht angeleinten Hunde nicht aufsammeln müssen. Ich kann Ihren Ärger sehr gut verstehen. Auch bei mir ärgere ich mich sehr, dass der ein Feldweg nahe meiner Nachbarschaft oft ziemlich (auf deutsch) zugekackt ist. Ich lasse da unsere Hunde auch selbst laufen, aber ich sammle ihren Kot ein.

  16. Wie Klaus Hansen schon dokumentiert hat: “Das Schwein ist nicht der Hund!” Schade, dass immer noch zu viele Hundehalter die Kotbeutel nicht benutzen und somit alle in den Dreck ziehen.

  17. Als Hundehalter unterstütze ich es ausdrücklich, wenn Hundehaltende auf ihre Pflichten hingewiesen werden. Auch und gerade mich ärgert es insbesondere sehr, wenn Hundekot nicht aufgesammelt wird.

    Zu einem Satz der Meldung hätte ich aber eine Konkretisierung. Sie schreiben, dass Hunde laut NRW-Hundegesetz grundsätzlich an der Leine zu führen sind. Das Gesetz sieht diese Pflicht aber nur für konkret aufgeführte Orte vor. Volltext von §2 (2) des Hundegesetz NRW:

    “Hunde sind an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu führen
    1. in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr,
    2. in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche,
    3. bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,
    4. in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten.”

    Für gefährliche Hunde gelten strengere Vorschriften, ebenso in Naturschutzgebieten.