Hunde gehören im Naturschutzgebiet an die Leine. Foto: Rheinisch-Bergischer Kreis.

In diesem Monat rücken Ordnungsbehörde und Stadtordnungsdienst die Hundehaltung verstärkt in den Fokus ihrer Tätigkeit. Ziel der Aktionstage ist dabei vor allem die Information und Sensibilisierung von Hundehalterinnen und Hundehaltern. Im Vordergrund stehen Aufklärung, Beratung und Hinweise zu den geltenden Regelungen rund um die Hundehaltung im Stadtgebiet.

Wir veröffentlichen einen Beitrag der Stadt Bergisch Gladbach

Die Kolleginnen und Kollegen der Ordnungsbehörde gehen im Juli gezielt auf Hundehalterinnen und Hundehalter zu und sensibilisieren sie für die rechtlichen Regelungen in Bergisch Gladbach. Hintergrund sind zahlreiche Beschwerden zum Verhalten einiger Hundehaltenden sowie Verunreinigungen durch Hundekot im Straßenbild. Das Ziel ist es, die zunehmende Verschmutzung durch Hundekot sowie mögliche Gefahren durch freilaufende Hunde zu verringern.

Grundsätzlich sind alle Hunde bei der Hundesteuer anzumelden. Darüber hinaus müssen Hunde mit einer Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimetern oder einem Gewicht von mindestens 20 Kilogramm gemäß § 11 Absatz 1 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) bei der zuständigen Ordnungsbehörde angezeigt werden.

Das Landeshundegesetz NRW verpflichtet Hundehalterinnen und Hundehalter zudem, ihre Hunde so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht. Hunde sind dabei grundsätzlich an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu führen.

Besonders hingewiesen wird auf die Regelungen der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt in ihrer jeweils geltenden Fassung. In der Anlage der Saaler Mühle besteht für große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe beziehungsweise 20 kg Gewicht) eine Anleinpflicht.

Außerdem sind Hundehalterinnen und Hundehalter verpflichtet, Verunreinigungen durch ihre Hunde unverzüglich und schadlos zu beseitigen. Hierzu müssen Hundekotbeutel in ausreichender Anzahl mitgeführt werden. Die Beutel sind auf Verlangen der zuständigen Kontrollkräfte vorzuzeigen.

Verstöße gegen die Anleinpflicht, das Nichtbeseitigen von Hundekot oder das Nichtmitführen von Hundekotbeuteln können mit einem Verwarngeld geahndet werden.

Die Stadtverwaltung bittet alle Hundehalterinnen und Hundehalter um Rücksichtnahme und verantwortungsvolles Verhalten. Nur durch die Beachtung der geltenden Vorschriften kann ein gutes Miteinander von Mensch und Tier in öffentlichen Anlagen, Grünflächen und Erholungsgebieten gewährleistet werden.

Fragen zur Hundehaltung im Wald beantwortet der Rheinisch-Bergische Kreis beziehungsweise Wald und Holz NRW, Regionalforstamt Bergisches Land. Das Regionalforstamt ist per E-Mail unter bergisches-land@wald-und-holz.nrw.de erreichbar.

Weitere Informationen zum Verhalten mit Hunden in Naturschutzgebieten stellt der Rheinisch-Bergische Kreis in einem Informationsflyer zur Verfügung.

Hier werden offizielle Pressemitteilungen der Stadtverwaltung veröffentlicht. Sie geben nicht die Meinung des unabhängigen Bürgerportals iGL wieder.

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  1. Ganz klar, richtig ist es nicht. Aber, wenn eine Kommunale Verwaltung nicht in der Lage ist, die eigene Satzung um- und durchzusetzen, dann passiert genau das. Hundekot in jeder Ecke, Radfahrer auf den Bürgersteigen und permanent verschmutzte Fahrbahnen, Gehwege und Spieplätze. Kein Personal, keine Kontrolle. Ich wage die Vorhersage, es wird noch viel schlimmer.

  2. Kot im Naturschutzgebiet, keine Leine. Kommentare wenn Hunde hinter den Wildtieren herjagen wie ” der tut denen doch nix, der will nur spielen”.
    Leider befinden sich im Begräbniswald auch zahlreiche Kothaufen. Einige Wege sind für Hunde ganz gesperrt. Interessiert keinen, im Begräbniswald gilt seit Jahren: Asche zu Asche, Sch.. zu Sch…
    Nach Beerdigungungen stinken viele nach Hundekot. Klar die Trauer reicht nicht, muss man auch noch in Tretminen trampeln. Beerdigungen werden von frei laufenden Hunden gestört. Aufklärung, dass Hunde im Begräbniswald weder frei laufen, noch koten dürfen, leisten Schilder. Aber solange man die Strafen nicht anwendet, tut sich nix. Ich hab die Schnauze voll von Aufklärungskampagnen. Bestraft die Leute, deren Tiere die Regeln nicht einhalten!

  3. Es gibt in unserer Stadt (gemeldet) mehrere tausend Hunde. Jeden Tag müssen also mehrere tausend Menschen mindestens einmal am Tag das Haus verlassen, um ihren Kötern beim Koten zuzuschauen und die Hinterlassenschaften in Beuteln beseitigen. Schon lange frage ich mich, was das wohl mit Menschen macht.

    Auch wir finden immer wieder vor unserer Hecke Hundekot, obwohl es in unserer kleinen Straße gar keine Halter des „besten Freundes des Menschen“ gibt.
    Eine Weile gab es weniger Kot, nachdem meine Frau in die Haufen jeweils kleine Fähnchen mit der Frage „Wer ist hier das Schwein, der Hund oder sein Mensch?“ gesteckt hatte.

  4. In allen Naturschutzgebieten – wir haben einige – gilt eine strikte ganzjährige Leinenpflicht. Hunde müssen an der Leine geführt werden und diese darf 1,80 m (in Köln 2 m) nicht überschreiten.
    Beim Wandern sprechen wir immer wieder Hundeshalter diesbezüglich an, aber es interessiert diese überhaupt nicht!! Dass jetzt Brut- und Setzzeit ist, wird fast immer ignoriert, jeder hat eine andre Ausrede.
    Die Hinterlassenschaften der Hunde werden nicht weg gemacht, die Kotbeutel hängen an Ästen, liegen an Bänken.
    Hunde laufen auf Spaziergänger, Wanderer und Sportler zu – den blöden Spruch”der will nur spielen” kann ich nicht mehr hören.
    Das Zusammenleben zwischen Menschen und auch Tieren kann doch nur durch gegenseitige Achtung funktionieren. Leider fehlt das vielen Hundeshaltern,
    denn ein grosser Teil dieser verhält respekt- und rücksichtslos.

    1. Genau der wohlbekannte Dreiklang: „Der tut nichts“ – „Der will nur spielen“ – „Das hat er ja noch nie gemacht“. Eins muss man dabei klar sagen: Wenn ein Hund auf Fremde zuläuft, dann ist er nicht hinreichend erzogen und sein Besitzer hat ihn nicht unter Kontrolle. Das ist ein Versagen des Halters (der das nicht selten auch noch lustig findet).

      Ich habe es schon mehrfach erlebt, dass Hunde angelaufen kamen, wenn ich mit dem Fahrrad vorbeifuhr. Herrchen stand dann grinsend daneben. Wenn man dann freundlich mit dem Hund spricht und ihn ein wenig anspornt, läuft er gerne ein paar hundert Meter mit, während Herrchen in der Ferne zum Rumpelstilzchen wird. Dem einen oder anderen mag das ein Denkanstoß sein, dass er die Verantwortung für sein Tier hat und ein wenig Zeit und Energie in die Erziehung des Hundes investieren sollte.

  5. Wie sieht es mit der Erlaubnis der Anleinpflicht auf den ‘Waldwegen’ hinter den Grundstücken am Bach entlang aus, der in Refrath vom Kirchplatz bis zur letzten Holzbrücke zur Burgstraße geht? Fast alle Hundehalter lassen die Hunde bereits ab der Straße An der Wallburg los (Kiga), manche bereits schon vorher ab der ersten Brücke( auch Kiga). Nachdem dort der Weg wunderbar erneuert wurde, finden wir wieder Hundekot auf dem Weg ! und daneben. Auch volle Kottüten (schwarz oder rot!) liegen in 1-m-Abstand vom Weg oder gar auf dem Handgeländer der Holzbrücke.
    Von meinem Küchenfenster kann ich viele geführte Hunde sehen hin zum Waldweg am Bach, teils Hundesitter mit 5 Hunden. Nicht einer aber kommt mit irgendeinem Beutel zurück. Alle haben leere Hände.
    Unsere Kinder/Enkel mögen nicht mehr aus unserm Gartentörchen treten – der Dreck liegt gut verteilt hinterm Zaun.
    Ansprache/Reaktion der Hundehalter ist teils sehr freundlich, aber besser wird’s nicht.

    1. Zur Leinenpflicht habe ich ja was geschrieben, die existiert nicht generell. Das heißt aber natürlich nicht, dass Hundehalter die Hinterlassenschaften ihrer nicht angeleinten Hunde nicht aufsammeln müssen. Ich kann Ihren Ärger sehr gut verstehen. Auch bei mir ärgere ich mich sehr, dass der ein Feldweg nahe meiner Nachbarschaft oft ziemlich (auf deutsch) zugekackt ist. Ich lasse da unsere Hunde auch selbst laufen, aber ich sammle ihren Kot ein.

  6. Wie Klaus Hansen schon dokumentiert hat: “Das Schwein ist nicht der Hund!” Schade, dass immer noch zu viele Hundehalter die Kotbeutel nicht benutzen und somit alle in den Dreck ziehen.

  7. Als Hundehalter unterstütze ich es ausdrücklich, wenn Hundehaltende auf ihre Pflichten hingewiesen werden. Auch und gerade mich ärgert es insbesondere sehr, wenn Hundekot nicht aufgesammelt wird.

    Zu einem Satz der Meldung hätte ich aber eine Konkretisierung. Sie schreiben, dass Hunde laut NRW-Hundegesetz grundsätzlich an der Leine zu führen sind. Das Gesetz sieht diese Pflicht aber nur für konkret aufgeführte Orte vor. Volltext von §2 (2) des Hundegesetz NRW:

    “Hunde sind an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu führen
    1. in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr,
    2. in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche,
    3. bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,
    4. in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten.”

    Für gefährliche Hunde gelten strengere Vorschriften, ebenso in Naturschutzgebieten.