Der komplette Entwurf für den FNP (ein Klick vergrößert die Karte)

Die Untere Naturschutzbehörde hat den Entwurf für den Flächennutzungsplan mit einer starken Lupe untersucht und Urteile zu 206 Änderungen abgegeben. Mit vielem ist sie einverstanden, aber in 20 Fällen warnt sie – und in zwei Fällen legt sie ein Veto ein. Dabei geht es um Krüger, aber auch um den Bahndamm. 

Noch bis zum 9. Februar können die Bürger Einwände zum Entwurf des Flächennutzungsplans (FNP) erheben, aber auch die sogenannten Träger öffentlicher Belange und übergeordnete Behörden prüfen, ob die Pläne der Stadtverwaltung mit dem Landschaftsschutz vereinbar sind. Dabei hat die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde in der Kreisverwaltung ein besonderes Gewicht. 

Interessant ist die Stellungnahme auch deshalb, weil sie nicht nur die zehn übrig gebliebenen Gewerbegebiete und die 31 Wohngebiete unter die Lupe nimmt, sondern auch 35 Sondergebiete und 120 kleinere Änderungen – die es manchmal in sich haben. Wir haben die Stellungnahme ausgewertet, das gesamte 89-seitige Dokument dokumentieren wir ganz unten. 

Hintergrund: Das Verfahren
Die von der Stadt angestrebten Änderungen im neuen FNP widersprechen in vielen Fällen dem gültigen Regionalplan. Der kann jedoch angepasst werden – wenn die Stadt entsprechende Anträge stellt (bereits geschehen) und die Bezirksregierung Köln zustimmt. 

Diese Anpassungsanfrage nach dem Landesplanungsgesetz läuft derzeit, dazu hat die Untere Naturschutzbehörde jetzt als Träger der Landschaftsplanung die vorliegende Stellungnahme erarbeitet.

Diese Stellungnahme wird ist am 31.1. in den Naturschutzbeirat eingebracht worden. Dort reden auch noch die Naturschutzverbände mit. Ergebnisse sind noch nicht bekannt; aber von den Verbänden ist eher eine Verschärfung zu erwarten. 

Damit liegt die Entscheidung – vor allem über das Schicksal des Krüger-Antrags – jetzt bei der Bezirksregierung. Die hatte sich in einer allerersten Stellungnahme relativ unkritisch geäußert. 

Im Prinzip kann man die Urteile der Naturschutzbehörde nach dem Ampelprinzip einteilen:

  • grün – keine Bedenken bzw. geeignet. Aber auch hier gibt es Hinweise auf schutzwürdige Sachverhalte.
  • gelb – mit planerischem Aufwand lösbar. Hier wird zum Beispiel gefordert, die NATURA-2000-Verträglichkeit oder andere Naturschutz-Vorschriften zu prüfen.
  • hellrot – mit sehr hohem planerischen Aufwand lösbar
  • rot – erhebliche Bedenken
  • dunkelrot – ungeeignet

Diese Gewerbegebiete sind noch im FNP-Entwurf enthalten

Ein Verwaltungsbau im Neuborner Busch? Undenkbar

Das klarste und wichtigste Urteil fällt die Behörde mit Blick auf den Antrag von Krüger, im Neuborner Busch ein Verwaltungsgebäude sowie ein Parkhaus und einen Kindergarten zu bauen. Für eine Erweiterung des Gewerbegebietes Zinkhütte sei die Waldfläche „ungeeignet”.  (Alle Beiträge zum Krügerplan finden Sie hier.)

Die Begründung (Seite 7, Doku siehe unten) lautet wie folgt:

„Die Maßnahme greift nach Süden in einer Tiefe von 90-200 und nach Osten in einer Tiefe von 110-190 Metern in den Waldbestand ein. Es ist davon auszugehen, dass im Änderungsbereich der gesamte Waldbestand entfällt. Je nach Ausgestaltung des Bebauungsplanes ist es weiterhin möglich, dass bei einer Unterschreitung des konfliktfreien Abstandes zwischen Gebäuden (und sonstigen verkehrssicherungsrelevanten Nutzungen) und dem Wald von 35 Metern der Wald zurückgenommen wird.

Da der Hasselsbach in Teilbereichen durch den Änderungsbereich verläuft kann eine weitere Verlegung eines naturnäheren Abschnittes dieses Gewässers erforderlich werden. Auch wenn der bestehende Verlauf erhalten bleibt, rücken die geplanten Nutzungen so nahe an ihn heran, dass Beeinträchtigungen nicht auszuschließen sind.

Im Plangebiet und seinem Umfeld wurden in einer vorläufigen Raumwiderstandsanalyse Biotopbäume und das Vorkommen planungsrelevanter Arten festgestellt.

Der regionale Grünzug und der Biotopverbundraum werden weiter eingeengt. Aufgrund der Lage im Ballungsraum sind die verbliebenen Freiräume und Freiraumverbindungen von besonderer Bedeutung. Da in Ihnen auf engem Raum alle Freiraumfunktionen (Klima, Erholung, Lebensraum, Naturressourcen, Biotopverbund etc.) stattfinden müssen und sich zum Teil gegenseitig beeinträchtigen, sind sie von besonderer Bedeutung und sehr empfindlich gegen Einengungen und Flächenverluste sowie weitere in sie hinein wirkende Ansprüche des Siedlungsraumes.

Der Korridor ist in diesem Bereich zwischen 380 und 230 Meter breit. Die geplante Einengung, auch wenn sie zum Teil in einer Ausbuchtung nach Norden erfolgt, ist daher eine wesentliche Beeinträchtigung. Vorhandene oder geplante Beeinträchtigungen der Biotopverbundfunktion (angeführt werden die L 288, die K 27, der Golfplatz und die geplante Umgehungs/Entlastungsstraße auf dem ehemaligen Bahndamm) sind kein Argument für eine weitere Einengung sondern im Gegenteil dagegen, da die Funktionen ansonsten nicht mehr erfüllt werden können.”

Das ist eindeutig genug, aber ein Sprecher des Kreises erklärt es noch eindeutiger: „Beim Bau eines Hochregallagers der Firma Krüger vor rund 10 Jahren (wurde) ausdrücklich festgestellt, dass mit Realisierung des  Vorhabens Belastungen auf Natur und Landschaft an diesem Standort absolut ausgereizt sind und keine künftigen Erweiterungen zum Schutze des regionalen Grünzuges und der dortigen Lebensräume mehr denkbar sind.”

Bei der Zinkhütte (bzw. Neuborner Busch) schaltet der Kreis also die Ampel ganz eindeutig auf rot.

Insgesamt sind noch 41,5 Hektar Gewerbefläche im Spiel

Zwei weitere Gewerbegebiet, die große Fläche As2a in Spitze und die kleine Fläche He2b auf dem Schützenberg in Hebborn werden als „geeignet” bezeichnet. Alle anderen sieben Gewerbeflächen sind als „mit planerischem Aufwand lösbar” gezeichnet. 

Insgesamt scheinen demnach Gewerbefläche in der Gesamtgröße von 41,5 Hektar möglich zu sein. Das ist deutlich weniger als die Stadtverwaltung und die Wirtschaft gefordert hatten. 

Diese Wohnflächen sind noch im FNP-Entwurf enthalten

Wohngebiete

Bei den 31 neuen Wohngebieten, die von der Stadtverwaltung mit eigenen Steckbriefen versehen worden waren, sind laut Naturschutzbehörde sechs ohne Einschränkungen geeignet. Dabei handelt es sich jedoch um fünf kleine bis sehr kleine Flächen; nur die Fläche He7, die sogenannte Drachenwiese an der Alten Wipperführter Straße in Hebborn weist mit 4,8 Hektar eine nennenswerte Größe auf. 

Im gelben Bereich (mit planerischem Aufwand lösbar) landen 21 Wohnflächen, darunter große Flächen in Asselborn, Moitzfeld, Herkenrath, Schildgen sowie der Nordteil des „Kölner Fensters”/Peterskaule (Nu7 Nord).

Der Südteil des  Kölner Fensters sei dagegen nur mit „sehr hohem planerischen Aufwand” lösbar – wie auch die Fläche Am Schützenberg in Hebborn, die Wiese „Im Weidenbusch” in Nussbaum und das Scheider Feld in Schildgen.

Demnach wären Wohngebiete im Volumen von 8,3 Hektar geeignet (grün); nimmt man noch die „gelben Flächen” hinzu kommt man auf 67,2 Hektar. Weitere 16 Hektar entfallen auf die Kategorie „mit sehr hohem planerischen Aufwand lösbar”; also hellrot bis rot.

Sondergebiete

Drei Sondergebiete mit Steckbriefe wurden untersucht, dabei sind zwei „mit planerischem Aufwand” (gelb) lösbar – darunter auch die heftig umstrittene Fläche SOGesu Gr7b – die Schlodderdicher Wiese, auf der die Psychosomatische Klinik erweitert werden soll. 

Diese Tabellen fassen nur die Beurteilungen der Einzelflächen zusammen, die Naturschutzbehörde führt das in der Vorlage detaillierte aus, siehe Dokumentation unten. 

Sonstige Änderungen gegenüber dem alten FNP

Anders als die meisten Bürgerinitiativen und viele Träger öffentlicher Belange hat sich die Naturschutzbehörde auch die vielen kleinteiligen angestrebten Änderungen im FNP angeschaut. Und hier tauchen im Kleingedruckten ein paar Flächen auf, die bislang nicht im Fokus lagen – zum Beispiel Umwandlungen auf der Trasse des alten Bahndamms. 

Weitere Sondergebiete

Hier ist eine breite Palette von 32 Sondergebieten aufgeführt, zum Beispiel für Reiten, Einzelhandel oder Gesundheitsdienstleistungen. Die meisten von ihnen scheinen lösbar.

Sechs Flächen will die Stadtverwaltung für Park & Ride-Parkplätze auszeichnen. Bedenken hat die Kreisverwaltung hier u.a. beim Hoverhof.

An der Kreuzung Alte Wipperführter Straße / Odenthaler Straße in Hebborn sind dafür gleich zwei Flächen vorgesehen; die Wiese am Hebborner Reiterhof hält der Kreis für geeignet, die zweite jedoch, hinter dem Steinbruch Krämer am Beginn der Romaneyer Streit fällt jedoch in die Kategorie rot: „ungeeignet”.

Weitere Erweiterung von gemischten und Wohnbauflächen

Hier sind 40 Änderungsvorschläge aufgeführt; offenbar alle kleinflächig, Hektarangaben fehlen. 

Bedenken gibt es hier nur in drei Fällen: bei der Erweiterung  der Splittersiedlung am Hoppersheider Weg (KB4d) und einer Wohnbaufläche zulasten einer Grünfläche am Frankenforstbach zwischen Friedrich-Offermann-Straße und Overather Straße – sowie bei einer Gewerbefläche an der Heinrich-Strünker-Straße. 

Die Erweiterung der Wohnbaufläche im Hinterland von Brandroster und Alte Marktstraße in Refrath an der Stadtgrenze zu Köln sei jedoch „ungeeignet“.

Änderungen in Grünflächen, Flächen für Wald, Flächen für Landwirtschaft sowie Rücknahmen von Bauflächen

Unter dieser Überschrift fallen vor allem Änderungen, bei denen Flächen, die im alten FNP als Wohn- oder Grünflächen ausgezeichnet waren, zurückgenommen und wieder zu Waldflächen werden. Hier geht es um Gebiete, die in den vergangenen Jahrzehnten zugewachsen sind. Diese Änderungen werden von der Naturschutzbehörde ausdrücklich begrüßt – aber auch hier geht es nur um kleine Flächen. 

Erhebliche Bedenken gibt es dort, wo die Stadtverwaltung im Bereich von Verkehrstrassen Änderungen vornehmen will. Dabei geht es um den Wegfall von Grünflächen entlang der Linie 1 in Frankenforst und Bensberg und im Bereich des Bahndamms. 

Was damit genau gemeint ist wird nicht klar, aber die Naturschutzbehörde sieht dort „Grünstrukturen an einer linienhaften Achse im dicht besiedelten Raum” in Gefahr – was sich nach einem Plädoyer für den Schutz des Gebietes am alten Bahndamms als Grünfläche anhört. 

Auch hierzu lohnt sich ein genaues Studium der Stellungnahme.

Dokumention:

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G. Watzlawek

Journalist, Volkswirt und Gründer des Bürgerportals. Mail: gwatzlawek@in-gl.de.

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2 Kommentare

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  1. Die Bürgerinitiative Neuborner Busch hatte auf mehreren Veranstaltungen deutlich gemacht,dass der Grünkorridor durch den Krüger-Antrag auf wenige 100 Meter verengt werden würde und seine Funktionen für Flora, Fauna und als Luftleitbahn völlig verlieren würde.
    Auch der Hasselbach müßte für Krüger zum 2.x verlegt werden, was seine Biotopfunktionen endgültig zerstören würde.
    Wir fühlen uns durch Untere Naturschutzbehörde voll bestätigt und werden jetzt das Gespräch mit der Oberen Naturschutzbehöde beim Regierungspräsidenten Köln suchen.
    Wie dem KStA am 02.02.18 zu entnehmen war, stellt die BI die Frage, warum das Weltkonzern Krüger eine moderne Verwaltungszentrale hinter 2 Hochregallagern im Wald verstecken will?
    Wir schlagen ein repräsentatives modernes Hochhaus von einem Stararchitekten (z.B. Jean Nouvel) an exponierter Stelle in der Stadt vor, etwa am Konrad-Adenauer-Platz oder am Kopf der S-Bahn Station : hier könnte ein Leuchtturmgebäude auch die Stadtverwaltung und einen Filmpalast für Bergisch Gladbach integrieren!
    Ein solches Gebäude könnte ein neues Wahrzeichen für Gladbach werden!
    Also Krüger und Ratsherrn , bitte groß denken , nicht klein!!
    Bürgerinitiative Neuborner Busch

  2. Ich weiß nicht, ob es den planerischen Usancen entspricht, aber mir scheint, die Verwaltung hätte den FNP-E. spätestens nach der 1. Änderung einmal der Unteren Naturschutzbehörde zeigen sollen, bevor man an die Öffentlichkeit ging. Wieviel Zeit, Kosten, Nerven und Imageverlust hätte die Stadt sich sparen können. Am Beispiel Neuborner Busch wird das besonders deutlich. Wenn die Information stimmt – eine Bestätigung bekommt man natürlich nicht von der Stadt – lag der Bürgerantrag Herrn Krügers bereits Mitte 2016 vor. Wäre man mit diesem Natur, Umwelt und Wünschen der Bevölkerung krass entgegenstehenden Willen des Herrn Krüger auf dem kleinen Dienstweg bei der Kreisverwaltung vorstellig geworden, müsste man sich jetzt nicht das Grinsen der entsprechenden Bürgerinitiative und vom BBI-GL gefallen lassen müssen. Wie kann sich eine Verwaltung mit Unterstützung der GroKo solch einen Bürgerantrag zulassen?

    Gleiches, sogar in noch größerem Maße, gilt den Bahndammbefürwortern!

    Seit fast 30 Jahren fällt Politikern, Verwaltung und Lobbyisten kein anderes Mittel gegen den auswuchernden Verkehr ein als die Bahndammtrasse. Dabei weiß man genau so lange, wie unsinnig, ja übergriffig und fehlgeleitet solche Überlegungen sind. Zu den Argumenten der Naturschutzbehörde kommen außerdem die unglaublichen Kosten, die das Land kaum für den genannten Zweck tragen wird und deren kleinerer Anteil von der Stadt schon überhaupt nicht zu stemmen ist. Dabei sind auch die zahlreichen Klageführungen der Bevölkerung nicht zu übersehen, die ein solches Projekt, würde es trotz aller Widerstände genehmigt, über Jahre schlummern lassen würde. Was aber sollen wir 2040 mit einer Bahndammtrasse?

    Es wird immer deutlicher, dass sich die Stadt zusammen mit dem eingesetzten, scheinbar ungeeigneten Planungsbüro ziemlich vergaloppiert und etliche hunderttausend EUR ohne brachbares Ergebnis verplempert hat.