Viele Eltern lassen sich von der Stadtverwaltung eine Jahresbescheinigung über gezahlte Kita-Beiträge ausstellen – die ist für das Finanzamt aber gar nicht erforderlich. Wer sie dennoch haben will, der muss ab 2021 eine Gebühr bezahlen.

Die Stadtkasse Bergisch Gladbach erhält jedes Jahr in erheblicher Zahl Anfragen nach der Ausstellung von Jahresbescheinigungen über die gezahlten Elternbeiträge für Kinderbetreuung (Kita, Tagespflege, OGS).

Die Ausstellung dieser Bescheinigungen erfordert einen hohen Verwaltungsaufwand und ist als Nachweis für das Finanzamt nicht notwendig. In der Einkommensteuererklärung können gezahlte Beiträge steuermindernd geltend gemacht werden.

Zur Anerkennung in der Einkommensteuererklärung sind grundsätzlich der Bescheid des Jugendamtes über die zu zahlenden Beiträge sowie die entsprechenden Kontoauszüge als Nachweis ausreichend.

Im Übrigen sind diese Belege dem Finanzamt lediglich nach Aufforderung vorzulegen. Sofern die Unterlagen also vorhanden sind, erübrigt sich in der Regel die Beantragung einer Bescheinigung über die gezahlten Beiträge bei der Stadtkasse.

Sollte dennoch eine Bescheinigung beantragt werden, wird ab dem 01.01.2021 für jede auszustellende Bescheinigung (also auch für die Ausstellung von Zweitschriften) eine Gebühr in Höhe von 8 Euro nach Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bergisch Gladbach erhoben.

Nähere Informationen zur Beantragung der Bescheinigung sind der Homepage der Stadt Bergisch Gladbach zu entnehmen.

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Pressestelle Stadt BGL

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