Zu Weihnachten stehen Besuche bei Angehörigen in Pflegeeinrichtungen auf der Agenda. Aber in diesen harten Corona-Zeiten gelten besondere Regeln, die je nach Krankenhaus oder Seniorenheim ganz unterschiedlich sind, bis hin zum Besuchsstopp. Schnelltests sollen für Sicherheit sorgen. Das läuft aber (noch) nicht überall.

Wir haben bei einer Reihe von Einrichtungen in Bergisch Gladbach nachgefragt, aber natürlich nicht bei allen. Alle Einrichtungen informieren auf ihren Webseiten über ihre jeweiligen Regeln.

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Evangelisches Krankenhaus (EVK)

Am EVK gilt nach wie vor der am 6. November 2020 verhängte Besucherstopp für den Krankenhausbereich. Besuche sind nur in Ausnahmefällen möglich und müssen mit dem Arzt abgesprochen werden. Die Abgabe frischer Wäsche oder von Mitbringseln ist an der Information möglich.

GFO-Kliniken (Marien-Krankenhaus, Vinzenz-Pallotti-Hospital)

Anders die Regelungen an den GFO-Kliniken: „Unsere Häuser bleiben für die Besucher geöffnet“, sagt Sprecher Jörg Zbick. Zum Besuch ist ein Fragebogen am Screening-Point vorzulegen, der Besuch muss in die Besuchspläne in den Patientenzimmern eingetragen sein. Die Besuchszeit beträgt in der Regel 30 Minuten, maximal zwei verschiedene Personen pro Woche.

Ein Besuch ist auch an den Feiertagen möglich. An Weihnachten (24. bis 26.12.) und am 31.12. sowie Neujahr würden die Screening-Points von 12 bis 16 Uhr besetzt sein, so dass die Patienten auch an diesen besonderen Tagen von ihren Angehörigen besucht werden können.

Die Patienten (ambulant und stationär) sowie symptomatische Mitarbeiter werden in den GFO-Kliniken mit Schnelltests überprüft. Eine regelmäßige (Schnell-)Testung aller Mitarbeiter gebe es nicht, heißt es. Diese seien nicht so treffsicher wie PCR-Tests und könnten zu einem falschen Sicherheitsgefühl führen.

Corona-Regeln der Krankenhäuser
GFO-Kliniken
Evangelisches Krankenhaus

Besuche im Marien-Krankenhaus sind auch an Weihnachten möglich

Evangelische Altenpflege

„In den Einrichtungen der Evangelischen Altenpflege, sprich Haus Quirlsberg und Haus An der Jüch, sind aktuell und somit auch an Weihnachten Besuche möglich“, sagt Daniel Beer von dem EVK.

Die Besuchszeiten reichen von 10 bis 16 Uhr. Maximal zwei Angehörige pro Bewohner und Zimmer seien gestattet. Im Außenbereich der Heime sind es maximal vier Angehörige. Und natürlich immer unter Einhaltung der bekannten Hygieneregeln.

Bei den Tests richte man sich nach den Vorgaben der aktuellen Corona-Schutzverordnung, heißt es beim EVK. So würden Personal und Bewohner regelmäßig abgestrichen, bei Symptomen oder Unwohlsein werde direkt getestet.

Alle Details zu den Besuchsregelungen in den Einrichtungen der Evangelischen Altenpflege stehen hier bereit. Im Haus Quirlsberg, Wohnbereich B, ist aufgrund von Corona-Infektionen derzeit kein Besuch möglich.

Die Einhaltung strenger Hygieneregeln ist in allen Einchrichtungen verbindlich,. Foto: GFO

CBT-Wohnhäuser

Auch in den drei Bergisch Gladbacher CBT-Wohnhäusern Margaretenhöhe, Peter Landwehr und St. Raphael seien zwei Personen im Innebereich oder vier im Außenbereich gestattet, erläutert Sprecherin Annette Zang.

Die Besuchszeiten für die Wohnhäuser über die Weihnachtsfeiertage sind hier wie folgt:

Heiligabend:
10:00 Uhr bis 17:30 Uhr (Margaretenhöhe und St. Raphael)
10:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr (Peter Landwehr)

1. und 2. Feiertag:
14:00 Uhr bis 17:30 Uhr

Details finden Besucher:innen auf den jeweiligen Webangeboten der Wohnhäuser.

Die Mitarbeiter:innen würden alle drei Tage per Schnelltest überprüft, einmal wöchentlich die Bewohner:innen bei Bedarf auch nach Aufenthalten außer Haus. Besucher:innen müssten bis zum Vorliegen der Testergebnisse Wartezeiten von 15 bis 20 Minuten einkalkulieren.

Unser Tipp
Unsere exemplarische Umfrage zeigt: Damit die geplanten Besuche reibungslos funktionieren, am besten zeitig über die Regelungen der Einrichtungen auf den Webseiten der Krankenhäuser und Pflegeheime informieren. Bei Bedarf nachfragen, ob es Besuchslisten oder Anmeldebögen gibt.

Hintergrund: Schnelltests

Laut aktueller Corona-Schutzverordnung NRW vom 18. Dezember 2020 gelten in stationären und ambulanten Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen erhöhte „Infektionsschutzanforderungen“ . Diese umfassen auch Schnelltests zum Schutz vor Infektionen. Unterschiede gibt es dabei in den Personengruppen:

  • Personal: Tests mindestens alle drei Tage
  • Bewohner: Schnelltest einmal pro Woche
  • Besucher: Test vor Besuch soweit als möglich

Doch hier scheint es landesweit noch zu haken. „Theoretisch laufen die Schnelltests in den Heimen. Allerdings gibt es teils Probleme mit der Lieferung der Tests“, erklärt eine Sprecherin des Paritätischen NRW. Viele Einrichtungen hätten große Schwierigkeiten, genügend Personal für die Durchführung der Tests – insbesondere die der Besucher:innen – zu finden. „Daher kann es in manchen Heimen Engpässe geben“, so die Sprecherin.

Bemessung zu knapp

Das Gesundheitsministerium erklärt hingegen dem Bürgerportal: „Es sind genügend Schnelltests auf dem Markt erhältlich, um die Bewohner:innen, die Besucher:innen und das Pflegepersonal mehrmals wöchentlich testen zu können“. Pro Bewohner:in würden einem Heim 30 Schnelltests pro Monat finanziert.

Dies genüge jedoch nicht, heißt es aus informierten Kreisen, denn davon würden auch die Tests für die Pfleger abgezogen. Die 30 Einheiten seien nicht nur für die Bewohner und deren Besucher:innen vorgesehen. In manchen Einrichtungen seien Tests daher nicht an der Tagesordnung.

Immerhin, das notwendige Personal für die Tests wäre verfügbar: „Einrichtungen, denen es nicht möglich ist, die notwendigen Testungen zu bewerkstelligen, haben neben der Beschäftigung weiterer geeigneter Personen auch die Möglichkeit, über das Freiwilligenregister des Landes Nordrhein-Westfalen Unterstützung anzufragen“, erklärt dsa Gesundheitsministerium auf Anfrage.

Das Freiwilligenregister sei bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe und der Ärztekammer Nordrhein geführt und unter www.freiwilligenregister-nrw.de erreichbar.

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war bis Anfang 2024 Reporter und Kulturkorrespondent des Bürgerportals.

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