Landrat Stephan Santelmann. Foto: RBK/Joachim Rieger

Die Bürgermeister haben Landrat Stephan Santelmann überzeugt: Wenn der Rheinisch-Bergische Kreis die Inzidenz von 100 dauerhaft überschreitet gilt zwar auch hier vor Ort die sogenannte Notbremse. Aber der Kreis wird eine Allgemeinverfügung herausgeben, die die Öffnung der Geschäfte für Personen mit einem aktuellen Schnelltest erlaubt.

Noch am Dienstag hatte Landrat Stephan Santelmann erklärt, dass es eine solche Allgemeinverfügung im Fall der Fälle nicht geben werde. Bei einer Inzidenz von dauerhaft mehr als 100 solle die Notbremse uneingeschränkt gelten und die am 8. März in Kraft getretenen Lockerungen zurückgenommen werden.

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Diese Festlegung war bei Bergisch Gladbachs Bürgermeister Frank Stein auf Überraschung gestoßen – und am Mittwochabend Thema bei der turnusgemäßen gemeinsamen Konferenz des Landrats mit den acht Bürgermeistern des Kreises.

Heute veröffentlichte der Kreis das Ergebnis des „sehr kollegialen und konstruktiven Gespräche“ in drei knappen Punkten.

Erstens werde es für den Fall des Überschreitens der 100er-Inzidenz auch im Kreis „eine Allgemeinverfügung geben, die die Nutzung der dann ansonsten nicht zulässigen Angebote in Handel, Gewerbe, Kultur und Sport bei Vorlage eins tagesaktuellen bestätigten negativen Ergebnisses eines Schnell- oder Selbsttests weiter ermöglicht.“

Zweitens will der Kreis den acht Kommunen mitteilen, in welchem Umfang dafür Testkapazitäten in ihrem Bereich notwendig sind. Die Bürgermeister:innen sollen dann selbst sicherstellen, dass diese auch tatsächlich vorhanden sind. Bislang gibt es mehr als 60 Teststellen, sie sind im Kreis aber nicht gleichmäßig verteilt.

Drittens werde die konkrete Ausgestaltung der Allgemeinverfügung kurzfristig abgestimmt. Das heißt, dass auch bei dieser Aufgabe, die dem Kreis obliegt, die Kommunen mitreden.

„Luft zum Atmen“ für Handel, Gewerbe, Kultur und Sport

Eine gemeinsamen Teststrategie, die Santelmann angekündigt hatte, wird in der Erklärung nicht eigens erwähnt; sie soll nach Informationen des Bürgerportals dennoch schnell erarbeitet werden.

Statt dessen hebt die Erklärung von Landrat und Bürgermeister:innen ein gemeinsames Ziel in der Corona-Krise: Es müssten alle verantwortbaren Maßnahmen ergriffen werden, damit Handel und Gewerbe, aber auch Kultur und Sport nur im wirklich unverzichtbaren Maß eingeschränkt werden und ihnen „Luft zum Atmen“ bleibt“.

des Bürgerportals. Kontakt: info@in-gl.de

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3 Kommentare

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  1. Besten Dank für die Info!
    Werde mich dann zukünftig im Rheinisch Bergischen Kreis noch vorsichtiger bewegen, bevor mir die „Luft zum Atmen“ genommen wird.
    Vielleicht dann doch vorsichtshalber wieder leider etwas mehr amazon.de

    Hat Herr Stein eigentlich einmal näheren Kontakt mit Frau Federle gehabt und sich von ihr beraten lassen?
    Hat Herr Stein solche engagierten Ärzte oder kompetente Berater in seinem Team, die sein Vorhaben begleiten?
    Oder möchte er lediglich auch mal in Talkshows sitzen ?

  2. Die, die nicht auf der Intensivstation landen, können ihren Alltag befreiter verbringen. Die, die überleben, können ihren Alltag befreiter verbringen. Die, die keine chronisch kranken Kinder haben. Die nichtschwangeren Frauen. Undsoweiter. Diese Entscheidung ist verantwortungslos.

  3. Weise entschieden. Hoffen wir alle gern, dass die Gemüter sich in seichtes Wasser begeben und die Bürger aus Stadt und Kreis wieder befreiter ihren Alltag verbringen können.