Stadtkämmerer Thore Eggert. Foto (Archiv): Thomas Merkenich

In einer Zeit multipler Krisen hat Bergisch Gladbach erneut Überschüsse erwirtschaftet und damit das Eigenkapital gestärkt, berichtet Stadtkämmerer Thore Eggert in seiner Haushaltsrede. In den kommenden Jahren müsse die Stadt jedoch hohe Defizite verkraften.

Dafür habe sie mit dem freiwilligen Haushaltssicherungskonzept sowie der Nachhaltigkeitssatzung vorgebaut – viele übergeordnete Probleme seien aber noch lange nicht gelöst.

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Wir dokumentieren die Rede von Kämmerer Thore Eggert zum Haushalt 2024/ 2025 im Wortlaut:

Sehr geehrte Damen und Herrn Ratsmitglieder, liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie bereits im Vorjahr möchte, nein muss ich, die diesjährige Haushaltsrede mit einem Dank beginnen. Durch den Hacker-Angriff auf unseren IT-Dienstleister waren genau in der heißen und damit wichtigen Phase der Haushaltsaufstellung mit einem Schlag alle Plandaten nicht mehr abrufbar.

Aber statt in diesem „worst-case-Szenario“ zu resignieren, sind die Kolleginnen und Kollegen der Kämmerei gemeinsam mit den IT-Spezialisten aus dem Finanzbereich umgehend in die Planung und Realisierung eines workaround eingestiegen, um die gewünschte und notwendige Einbringung des Haushaltsentwurfs zum heutigen Tage weiterhin sicherzustellen. Dies, liebe Frau Steidle, ist ihnen und ihrem Team dank unermüdlichem Einsatz gelungen. Dafür möchte ich mich mit einigem Stolz sehr herzlich bedanken. 

Sicherlich entsprechen die heute vorliegenden Daten in Umfang und Form nicht unseren grundsätzlichen Ansprüchen. Sie sind aber belastbar und erfüllen formal die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen, die zum Einbringungszeitpunkt notwendig und sinnvoll sind. Wie bereits im letzten Jahr wird das Haushaltsbuch in Gänze in den nächsten Wochen nachgereicht.

Ein Wermutstropfen: ob und wieweit das infomagespeiste interaktive Haushaltstool IKVS wie im letzten Jahr etabliert für die Haushaltsberatungen funktional zur Verfügung steht zeigt sich leider ebenfalls in den nächsten Wochen. Wir erwarten hierzu täglich Aussagen der SIT.

Den Haushalt 2023 – um hier ebenfalls noch einmal kurz auf das Vorjahr bzw. die Haushaltsreden Bezug zu nehmen – hat der Bürgermeister mit dem Titel „Wort halten in schwierigen Zeiten“ überschrieben. Und im Rahmen all der Bemühungen und Erfolge für den Haushalt 2023 und der damit gesetzten nachhaltig geplanten und strukturell verankerten Effekte gilt es nun, dieses Wort bzw. den gesetzten Kurs beizubehalten. 

Und weil ein beständiges Kurs halten ohne große Kurskorrekturen Kräfte schont und etwas Ruhe in unruhiger See vermittelt, bringen wir mit dem Haushalt 2024/25 einen Doppelhaushalt ein. Und dies bewusst und ohne mehrdeutige Hintergedanken oder zur Sicherung bequemer oder rettender Positionen. Sondern primär aus tatsächlichen Gründen, hier insbesondere wegen der personellen Leistbarkeit und der verbindlichen Zielsetzung nach dem Doppelhaushalt wieder in einen regulären und dann – hoffentlich krisenüberwundenen – Einbringungs- und Verabschiedungsturnus zurückzukehren. 

 Bereits in vorherigen Ratsperioden war es durchaus üblich Doppelhaushalte einzubringen (z.B. mit den Doppelhaushalten der 2012/2013, Jahre 2016/ 2017 und 2019/ 2020) und auch im letzten Ratsturnus wurde im Rahmen der in 2020 anstehenden Kommunalwahl in 2019 ein Doppelhaushalt eingebracht um Planungssicherheit und Funktions- bzw. Aufgabenbestand zu garantieren.

Natürlich haben die Zeiten sich seit dem Beginn der Corona-Pandemie geändert und die Auswirkungen und dauerhaften Veränderungen – insbesondere finanziell – sind weiterhin schwierig abzuschätzen, aber die Notwendigkeit von Beständigkeit und Planungssicherheit besteht weiterhin oder vielleicht sogar mehr als je zuvor.

Gleichzeitig kämpft die Verwaltung, im Sinne einer qualifizierten Aufgabenerledigung, mit den Problemstellungen von Demografie, Personalgewinnung und nicht zuletzt auch – gerade aktuell im Rahmen des Hackerangriffs auf die Südwestfalen IT ganz offensichtlich – mit technischen Herausforderungen. Herausforderungen im Geschäft der laufenden Verwaltung und damit solche die weder ignoriert werden können noch dürfen. 

Und wichtig ist hier, sowohl hinsichtlich Haushaltsaufstellung als auch der Haushaltsbewirtschaftung, die Erkenntnis, die durch die regierungsbildenden Fraktionen in NRW leider anders eingeschätzt wird, dass wir noch immer im Modus multipler Krisen unterwegs sind. Und diesen Modus werden wir auch nicht umgehend verlassen und noch weniger kurzfristig folgenlos überwinden können.

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Frank Stein: „Wir haben geliefert – Erfolg trotz Krisen“

Bürgermeister Frank Stein nutzt sein Rede zum Entwurf des Doppelhaushalts 2024 / 2025 für eine Bilanz der ersten Hälfte seiner Amtszeit, dazu zählt er viele umgesetzte sowie geplante Maßnahmen auf. Der Entwurf für die nächsten Jahre bilde alle notwendigen Investitionen ab, führe unverzichtbare Strukturen insbesondere in Kultur, Jugend und Sport fort und sichere gefährdete Institutionen ab. Jetzt seien alle Fraktionen in der Pflicht, sich auf einen guten Haushalt zu einigen.

Dazu kam dann noch, eine lokale aber dennoch nicht einzelfallbezogene Krise bzw. Herausforderung: der bereits benannte Hackerangriff. Eine Krisensituation nicht nur für Bergisch Gladbach, sondern für den ganzen Rheinisch-Bergischen Kreis. Mit Auswirkungen die lokal noch immer negativ wirken aber gleichzeitig hier in Bergisch Gladbach auch mit viel Aufwand und Einsatz abgefangen wurden. Eine Krisensituation aus der es natürlich auch Lehren zu ziehen gilt.

Mit dem letztjährigen Haushalt 2023 und dem damit mitbeschlossenen freiwilligen Haushaltssicherungskonzept sowie der Nachhaltigkeitssatzung haben wir, in vorweggenommenem Krisenbewusstsein aber auch mit Blick auf das in der Vergangenheit gelernte, vorgearbeitet. Dies zahlt sich nun aus. 

Den damit eingeschlagenen Kurs gilt es, wie ich eingangs bereits erwähnte, nun zu halten – so schwierig dies auch sein mag. Aber dies ist nun mal im Rahmen des kommunalen Haushalts unser aller Auftrag und Verantwortung. 

Kurs setzen ist vielfach einfacher als Kurs halten. Daher gilt es die Bemühungen und Anstrengungen der Vergangenheit fortzuführen oder sogar noch zu erweitern.  Aber nur so werden wir zum gemeinsamen Ziel gelangen: einen Erhalt der Daseinsvorsorge und die Möglichkeit selbstbestimmt und auf Grundlage gemeinsamer Prioritätensetzung die Zukunftsherausforderungen anzugehen.

Und damit Freiheiten zu nutzen bzw. zu schaffen. Aber: Freiheit ZUR Verantwortung und nicht VON Verantwortung!

Auch ohne die bestehenden Krisen, die limitierende Faktoren von außen setzen, mangelt es uns nicht an lokal anzunehmenden Herausforderungen: Schulbau- und  KiTa-Bau, Abbau des Infrastrukturstaus insbesondere im Bereich Straßen, Investitionen in Klimaschutz und Klimafolgenanpassung, Digitalisierung, Umgang mit den Herausforderungen der zunehmend greifenden Demografie um damit die vordringlichsten Themen zu nennen.

Hier haben wir mit klugen Entscheidungen der Jahre 2022 und 2023 sicherlich große Fortschritte gemacht, die aber gleichwohl notwendig bzw. überfällig waren.

Indes: das mutige Angehen der notwendigen und sinnvollen Themen kostet vielfach nicht nur Nerven, sondern eben auch viel Geld. 

Und natürlich werden die mit den Realisierungserfolgen zusammenhängenden Folgekosten – dies habe ich bereits vielfach betont – die kommenden Haushalte ebenfalls mit Millionenbeträgen belasten. Und entspricht dann nicht unbedingt dem Grundsatz der Generationengerechtigkeit.

Aber hier bleibe ich bei meiner vielfach getätigten Aussage: einen Großteil des Geldes das wir nun zur Ertüchtigung unserer Infrastruktur brauchen, haben wir in den Zeiten ausgegeben, in denen wir notwendige Investitionen nicht getätigt haben oder nicht tätigen konnten. 

Insofern sind wir nun quasi Opfer unseres eigenen Erfolges. 

Daher, und gestatten sie mir hier einmal doch meine Verwunderung äußern zu dürfen, erstaunt mich vielfach der  Angang uns als zuständige Verwaltungseinheiten dafür zu kritisieren, dass es

a) nicht schnell genug geht, nachdem beim Thema Geschwindigkeit in den Zeiten der Notwendigkeit dies keine Prämisse war und

b) keinen Plan gäbe bzw. es alles zu viel kosten würde.

Und sehen sie mir bitte auch meine diesbezügliche Replik nach: Warum werden nun diejenigen kritisiert und angegangen die sich nach Kräften bemühen, weil sie nicht länger die Möglichkeit haben die Augen zu verschließen bzw. die Erledigung in vermeintlich bessere Zeiten zu schieben?

All dies macht natürlich sowohl die Haushaltsbewirtschaftung als auch die Haushaltsaufstellung – und am Ende damit auch ihre Entscheidung zu einer Haushaltszustimmung – zur Quadratur des Kreises.

Und das bereits ohne die nun schon vielfach benannten externen Faktoren, vielleicht noch ergänzt um die viel zitierte aber immer unmöglicher zu kompensierende strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen bzw. der kommunalen Aufgaben. Und damit auch mit der Schwierigkeit, auch wegen der massiven Veränderungen in den Bereichen CUIG-Isolierung, Einkommenssteuer und Schlüsselzuweisungen, sowie den großen Steigerungsraten in den Bereichen Kreisumlage und Personal, die originären Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge durchführen und finanzieren zu können.

Hier kommt mir unweigerlich ein Zitat von Hermann Hesse in den Sinn:

„Auf einfache Wege schickt man nur die Schwachen“ – wir müssen also als stark angesehen werden.

Am Ende hilft aber – um in meinem Bild der Steuerung zu bleiben- neben dem Kurs halten nur eines, womit ich wiederum auf die Überschrift meiner Haushaltsrede vom letzten Jahr Bezug nehmen möchte: ohne Optimismus – und auch Vertrauen – geht es nicht.

Nun aber zu den Zahlen des neuen Haushaltes bzw. der Kernbotschaft für die Haushaltsjahre 2024/25: 

Der Haushalt 2024/25 und die Mittelfristplanjahre bis 2028 sind genehmigungsfähig.

Die hierbei fast schon traditionell auftretende Fragestellung, ob Bergisch Gladbach damit in ein Haushaltssicherungskonzept rutscht kann zunächst nur wie folgt beantwortet werden: wir befinden uns – und zwar vorausschauend – bereits in einem Haushaltssicherungskonzept und damit in einem Planungszeitraum in dem wir innerhalb von 10 Jahre einen ausgeglichenen Haushalt erreichen werden. 

Ein pflichtiges HSK würde hier, zumindest nach bisher geltender Rechtslage, lediglich zunächst eine verbindliche Festlegung des Ausgleichsjahres auf des Jahr 2035 bedeuten. Und eine verpflichtende Durchführung der im letzten Jahr als freiwilliges HSK beschlossenen Maßnahmen.

Bevor ich zu den Haushaltsplanergebnisse 2024/25 komme noch vorab: wie heute ebenfalls eingebracht schließt das Jahr 2022 mit einem Jahresüberschuss von 14,74 Mio. Euro, geplant waren -43,3 Mio. Euro.

Die vorläufige Prognose für das Jahr 2023 rechnet hier lediglich mit einem Jahresfehlbetrag von ca. 5,7 Mio. Euro, bei geplanten 17,21 Mio. Euro.

Die zur Deckung der Jahresfehlbeträge im Planungs- und Mittelfristzeitraum und damit bis 2028 zur Verfügung stehende Ausgleichsrücklage beträgt damit rund 147,16 Mio. Euro bei einer zusätzlichen allgemeinen Rücklage von 210,8 Mio. Euro.  

Ein solides Finanzpolster das wir zur Bewältigung der multiplen Krisen nutzen können und müssen. Das wir bis dato entgegen der Planungen auch noch nicht angreifen mussten. Und was uns Zeit verschafft, das gemeinsame Ziel der Konsolidierung und Gesundung der städtischen Finanzen weiterhin zu erreichen. Und damit die Finanzpolitik in Bergisch Gladbach in Ihrer (politischen) Verantwortlichkeit weiterzuentwickeln. 

Andererseits: gegenüber der Mittelfristplanung aus 2023 fehlen diesem Haushalt für 2024 22 Mio. Euro und für 2025 7 Mio. Euro Isolierungsmöglichkeiten aus Gründen der Belastung durch den Ukraine-Krieg, für 2024 20 Mio. Euro und für 2025 10 Mio. Euro Schlüsselzuweisungen des Landes sowie für 2024 und 2025 jeweils rund 8,5 Mio. Euro geringere Einkommenssteuererträge.

Für 2024 bedeutet dies eine Ergebnisbelastung von 50,5 Mio. Euro und für das Jahr 2025 von ca. 25,5 Mio. Euro. 

Da solche externen Einflussfaktoren, auf Grundlage immer später zur Verfügung gestellter Plandaten, nicht gänzlich lokal kompensiert werden können, verschlechtert sich das Planergebnis für das Jahr 2024 gegenüber der Mittelfristplanung 2023 um 33,6 Mio. Euro auf ein Defizit von 61,7 Mio. Euro und das Planergebnis 2025 um 28,2 Mio. Euro auf ein Defizit von 54,9 Mio. Euro.

Wahrlich kein Grund zu Freude, aber immerhin schlagen die externen Faktoren nicht gänzlich auf den Haushalt durch bzw. konnten in Teilen überkompensiert werden.

Zumindest in diesem Kontext aber eine positive Botschaft: die in 2022 geplante Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B um 50 Punkte ab dem Jahr 2023 konnte weiter in spätere Haushaltsjahre, unter Einbeziehung der Beschlüsse und Mittelfristplanungen des Jahres 2023, verschoben werden.

Es ist sicherlich weiterhin nicht geboten die Bürgerinnen und Bürger in diesen uns alle belastenden Krisensituation mit einer etwaig vermeidbaren Erhebung der Grundsteuer B zu belasten.  Und hier vielleicht kurz zur Grundsteuer: wie der Bürgermeister bereits in seiner Rede betont hat, Ziel der Reform soll von Seiten des Reformgebers die Aufkommensneutralität sein, eine Belastungsneutralität wird es in diesem Zusammenhang nicht geben.

Dies ist aber in der Systematik verhaftet und nicht durch lokales Handeln direkt beeinflussbar – auch weil für Kommunen – gerade bei sich stets erweiternder Konnexitätslücke – die variable Ertragsquelle der Grundsteuer B – hier in Bergisch Gladbach sind dies  jeweils über 33 Mio. Euro – eine relevante Größe darstellt.         

Der Haushalt weißt also einen ordentlichen Ertrag von 351,7 Mio. Euro in 2024 bzw. 376 Mio. Euro in 2025 und einen ordentlichen Aufwand in 2024 von 428,3 Mio.  Euro und in 2025 von 438,6 Mio. Euro aus.

Gleichzeitig steigt das geplante Investitionsvolumen von 128 Mio. Euro im Vorjahr auf 163 Mio. Euro an. Die mit Abstand größten Posten fallen hier mit rund 100 Mio. Euro für den Bereich Hochbau an. Weiter sind allein 2024 im Bereich Kita Investitionen von 17,6 Mio. Euro und im Bereich Straßen und Mobilität von 14 Mio. Euro eingeplant. Diese Posten stehen aber gleichzeitig für ein Vorankommen bei den Kernthemen, insbesondere im Bereich der Schul- und Kita-Infrastruktur.  

In diesem Zusammenhang auch – weil ich dazu in den letzten Tagen und Wochen natürlich vielfach adressiert wurde – die Kreisumlage: sie beträgt in 2024 77,7 und in 2025 81,9 Mio. Euro, und macht damit fast 20 % des Gesamtaufwandes aus. Als Vergleich: die Erträge aus der Grundsteuer B mit 731 Hebesatzpunkten führt zu den oben bereits benannten Steuerträgen in Höhe von 33,4 bzw. 33,8 Mio. Euro.

So viel zu dem was feststeht. Was aber nicht feststeht – ist die Frage ob die Planungsergebnisse, neben einem hohen Werteverzehr beim Eigenkapital, nun zu weiteren fremdbestimmten negativen Konsequenz führen. 

Die Antwort hierauf ist: zum jetzigen Zeitpunkt können wir es nicht sagen.

Der Gesetzentwurf zur Novellierung des NKF, von der Landesregierung noch eilig aufgesetzt und den HVB’s in NRW in einer Videokonferenz am 7. November 2023 erstmals vorgestellt sowie im Rahmen der Sitzung des Finanzausschusses des NWStGB hier in Bergisch Gladbach nochmals vertieft durch Ministerin Ina Scharrenbach erläutert, wurde am 6.12.2023, nach eingekürzter Verbände­anhörungsfrist, als Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht. Nach unserer Kenntnis soll vermutlich bereits im Januar über den Entwurf abgestimmt werden und eine Rückwirkung ab dem 1.1.2024 bestehen.

Die wesentlich vorgestellten uns sich auf unseren Haushalt auswirkenden Änderungen sind,

im Bezug auf die Haushaltsplanung: Mit der Schaffung einer neuen gesetzlichen Regelung wird die Durchführung des Haushaltsausgleiches in der Ergebnisplanung über ein gestuftes Verfahren konkretisiert: Ausgleich von Aufwendungen und Erträgen, Ausnutzung aller Spar- und Ausschöpfung aller Ertragsmöglichkeiten, Globaler Minderaufwand in Höhe von bis zu zwei Prozent der Summe der ordentlichen Aufwendungen und Verwendung der Ausgleichsrücklage, Veranschlagung eines Jahresfehlbetrages im Haushaltsplan, sofern in der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung ein Haushaltsausgleich nachgewiesen wird sowie Verrechnung von Jahresfehlbeträgen aus Vor-Jahresabschlüssen mit der allgemeinen Rücklage,

im Bezug auf den Haushaltsausgleich:  Die bestehende Regelung des § 84 GO soll um die Möglichkeit erweitert werden, den Haushaltsausgleich innerhalb der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung über das Vortragen von Jahresfehlbeträgen herzustellen, die dann durch die Kommunalaufsicht zu genehmigen sind. Erst wenn sie die stetige Erfüllung der Aufgaben der Kommune gefährdet sieht, kann sie die Gemeinde zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes verpflichten kann,

im Bezug auf die Haushaltssicherung: Die Aufstellung eines Haushaltssicherungs­konzepts soll zukünftig an das Vorliegen eines in der Bilanz ausgewiesenen, nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags und nicht mehr bereits an den Verbrauch der allgemeinen Rücklage innerhalb des Zeitraumes der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung geknüpft werden. Vielleicht aber hier am Wichtigsten (§ 76 III GO): die Haushaltssicherung steht der Wahrnehmung und Finanzierung von Aufgaben, zu denen die Gemeinde rechtlich verpflichtet ist, dem Grunde nach nicht entgegen. 

Am 7.12. haben wir das Gespräch mit der Kommunalaufsicht geführt uns die über unsere Planungen und Einschätzungen informiert. Dies hat zur uneingeschränkten Zustimmung bei der Kommunalaufsicht geführt, die wiederum die Auswirkungen und geänderten Verpflichtungen durch den Gesetzentwurf ebenfalls noch nicht verbindlich einzuschätzen weiß. Es wurde aber bestätigt das wir uns mit dem freiwilligen HSK und den transparenten und über eine Mittelfristplanung hinausgehenden Darstellungen und Berechnungen auf einem guten und richtigen Weg befinden. 

Es wird sich, parallel zu den Haushaltsberatungen Ihrer Fraktionen aber noch vor der Verabschiedung des Haushaltes klären, welche der Regelungen des Gesetzentwurfes – die wiederum bereits von denen Referentenentwurfes abweichen – nun zukünftig gelten und wie diese zukünftig anzuwenden sind. Und damit auch ob und welchen Restriktionen unsere Haushaltwirtschaft dann zukünftig formal unterfallen könnte.

Haushaltswirtschaftlich hingegen ist dies nicht entscheidend. Hier gelten insbesondere die Vorschriften des § 75 Abs. 1 GO NRW: Die Gemeinde hat ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung Ihrer Aufgaben gesichert ist. 

Und dies ist gesichert – wenn auch durch negative Planergebnisse und dadurch einen hohen Verzehr der Rücklagen. Die Handlungsnotwendigkeiten machen dies aber unverzichtbar.

Daher gilt es also umso mehr den im Vorjahr gesetzten Kurs zu halten. Und dies bedeutet:

  • Kein ungesteuerter und spontaner Aufwuchs der freiwilligen Leistungen,
  • Keine Streichung von HSK Maßnahmen ohne Kompensation und ein weiteres Festhalten bzw. eine stringente Anwendung der Nachhaltigkeitssatzung bzw. der Systematik einer strukturellen Gegenfinanzierungen durch alle Beteiligte,
  • Klare Prioritätensetzung auf die Themen-/ Handlungsfelder Schulbau, Infrastruktur sowie Klimaschutz- und Klimafolgenanpassung,
  • Stetige Aufgabenkritik und selbstständige Optimierung von Verwaltungsabläufen und -strukturen,
  • Trotz des IT-Hackerangriffs die Digitalisierungsbemühungen nicht herunterfahren, sondern den Kompass weiter auf digitale Transformation ausrichten, 
  • Kluge und zielgerichtete Nutzung des Zanders-Potentials,
  • Mutig bleiben und sich sowohl dem kritischen Dialog als auch unangenehmen aber notwendigen Entscheidungen nicht entziehen,
  • Auf die Mannschaft vertrauen – die Verwaltung hat bis dato mehrfach gezeigt: wir können Krise.

Denn: Auch dank des vorausschauenden Beschlusses eines freiwilligen HSK und einer Nachhaltigkeitssatzung und damit einer bewussteren dezentralen Haushalts­bewirtschaftung durch die Fachbereiche und kritischen Begleitung von finanzrelevanten Entscheidungen durch die Fachausschüsse sind wir auf einem guten und konstruktiven Weg zur Verbesserung des Gleichgewichts zwischen inhaltlicher Notwendigkeit und finanzieller Leistbarkeit.

Gleichzeitig bildet dieser Haushalt auch eine lang gehegte Forderung aller politischen Vertreter zunehmend besser ab: pragmatische Planung und Fokus auf das was geleistet werden kann und nicht was geleistet werden müsste. Und dies wird zunehmend deckungsgleicher, sicherlich auch durch die Gründung der Schulbau GmbH und zukünftig auch durch die Straffung der städtischen Beteiligungsstrukturen.

Aber auch hier muss klar sein: der Sanierungs- bzw. Investitionsstau ist enorm und Personal weiterhin und noch zunehmend schwer zu bekommen. Was auch dazu führt, dass wir sowohl hinter Ansprüchen als auch Standards teilweise schon lange zurückstehen. Dies ist für niemanden von Ihnen eine neue Erkenntnis, aber eine Wahrheit die es hier auch einmal und vielleicht zunehmend öfter anzusprechen gilt.

All dies bildet die Planung des Doppelhaushaltes 2024/25 ab, die es nun sicherlich kritisch aber auch mit der notwendigen Verbindlichkeit und Zielgerichtetheit zu begleiten oder konstruktiv gestaltend zu verändern gilt.

Was ist nun abschließend die Kernbotschaft dieses Haushaltes?

Wir haben in der Vergangenheit nicht wie geplant Eigenkapital verbraucht, sondern dies sogar leicht aufgebaut. Und wir haben mit einem freiwilligen HSK bereits frühzeitig einen zielführenden Weg beschritten um die Finanzen der Stadt zu konsolidieren und mit der Nachhaltigkeitssatzung ein Instrument geschaffen, welches eine ausgewogene und finanzzentrierte Haushaltsbewirtschaftung und politische Beschlussfassung ermöglicht.

Mit der Zielsetzung, den dadurch ermöglichten Zeitgewinnung für eine Gesundung der städtischen Finanzen nutzen zu können, aber gleichzeitig sowohl den Sanierungsstau – insbesondere im Bereich Schulen und Infrastruktur – abzubauen, als auch Mittel- und Gestaltungsspielraum für Digitalisierungs- und Klimamaßnahmen zur Verfügung zu haben. 

Hier haben wir das Ziel noch lange nicht erreicht, uns aber in den letzten 2 Jahren signifikant verbessert und ernsthaft und gemeinsam auf den Weg gemacht. Das aber nicht zwingend in Richtung Zukunft, sondern eigentlich eher in Richtung Selbstverständlichkeit. 

Aber Selbstverständlichkeit ist nicht unbedingt Pflichtigkeit – und dies ist eines der noch unüberwindbaren Herausforderungen auch unserer Kommunalfinanzen. Und zeigt sich damit auch im noch immer nicht befriedigenden Planergebnis auch dieses Haushaltes. 

Für die Wahrnehmung unserer Pflichtaufgaben im Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge sind wir, insbesondere wegen fehlender Konnexität bzw. nicht ausreichenden Finanzmitteln bei gleichzeitig fehlender Dynamisierung, bereits nicht auskömmlich finanziert. Die sonstig logischen Selbstverständlichkeiten sind erst recht nicht finanziert bzw. auch in der bestehenden Finanzierungslogik gar nicht abbildbar.

Ein Dilemma, das sich auch in diesem Haushaltsentwurf wieder zeigt – und für das wir auch heute keine Patentlösung haben. Aber gleichzeitig doch mit der notwendigen Erkenntnis, dass wir uns selber werden helfen müssen.

Und dies bestätigt sich auch in der Novellierung des Haushaltsrechts. Kein großer Wurf, aber ein erstes Instrument. Das es durch uns nun bestmöglich zu nutzen gilt. Im Einklang mit den Instrumenten, die wir uns bereits selber geschaffen haben. 

Schließen möchte ich mit einem Zitat des Dalai Lama:

„Jede schwierige Situation, die du jetzt meisterst, bleibt dir in der Zukunft erspart“.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen und uns allen gute Beratung – und auch ein gesegnetes Weihnachtsfest.  

des Bürgerportals. Kontakt: info@in-gl.de

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