Symbolfoto: Pixabay

An jeder vierten Grundschule in Bergisch Gladbach ist der Posten der Schulleitung nicht besetzt. Das liegt auch an der hohen Arbeitsbelastung des Jobs. Meist springen dann die Stellvertreter:innen kommissarisch ein. Es gibt aber auch Fälle, in denen eine Person zwei Schulen gleichzeitig leitet.

Der Mangel an Schulleitungen macht sich auch in Bergisch Gladbach bemerkbar: An einem Viertel der Grundschulen ist die Rektoren-Position unbesetzt – zur Zeit an fünf von 20 Schulen. An vier Grundschulen übernehmen Konrektorin oder Konrektor diese Funktion, teilt der Rheinisch-Bergische Kreis auf Anfrage mit. 

Das betrifft demnach die GGS Heidkamp, die KGS Bensberg, die GGS Kippekausen und die GGS Gronau. An der GGS Gronau solle demnach die Schulleitungsstelle „zeitnah“ besetzt werden. Das Bewerbungsverfahren sei fast abgeschlossen. 

Auch die Leitungsstelle an der KGS Sand ist vakant: Dort leitet seit Sommer 2024 die Direktorin der GGS Paffrath die Schule in Sand zusätzlich – kommissarisch.  Wie lange das so sein wird, ist ungewiss. 

Zusätzlich ist an sieben Grundschulen die Konrektorenstelle nicht besetzt. Das bedeutet: Die Rektor:innen haben keine Stellvertreter:innen, die sie unterstützen oder etwa im Krankheitsfall einspringen.

Schlechtes Abschneiden im NRW-Vergleich

Die Kreisverwaltung betont in diesem Zusammenhang, dass es keine Grundschule ohne Leitung gebe, da auch Konrektor:innen Teil der Schulleitung seien. „Es liegt sicherlich auch an der vorausschauenden Personalplanung, dass die Schulleitungsstellen (Rektor/in oder Konrektor/in) sehr umfänglich besetzt sind“, teilt der Kreis weiter mit. 

Das wirkt angesichts der aktuellen Zahlen zynisch. Im NRW-weiten Vergleich schneidet Bergisch Gladbach bei der Besetzung von Rektoraten an Grundschulen nämlich schlecht ab: Knapp 10 Prozent der Schulleitungsposten an den insgesamt 2729 Grundschulen in NRW waren im November 2024 nicht besetzt, wie Zahlen des NRW-Schulministeriums zeigen. In Bergisch Gladbach sind es dagegen 25 Prozent.

Bei den stellvertretenden Schulleitungen waren NRW-weit rund 21 Prozent der Stellen vakant. In Bergisch Gladbach sind es derzeit 35 Prozent.

An allen anderen Schulformen in Bergisch Gladbach sind laut Bezirksregierung Köln die Leitungsposten besetzt. Lediglich an einem der beiden Berufskollegs ist eine Stellvertreter-Position vakant.  

Die erhöhte Arbeitsbelastung machen diese Position zunehmend unattraktivNRW-Schulministerium

Das NRW-Schulministerium bezeichnet den Mangel an qualifizierten Schulleitungen als eine zentrale Herausforderung des Bildungssystems. Denn Schulleitungen komme eine Schlüsselrolle für Organisation und Entwicklung von Schulen zu und seien „essenziell für die Sicherstellung von Unterrichtsqualität und Schulentwicklung“. „Doch die erhöhte Arbeitsbelastung und der wachsende administrative Aufwand machen diese Position zunehmend unattraktiv“, heißt es dazu aus dem Schulministerium. 

Dieser Eindruck bestätigt sich durch den Schulleitungsmonitor Deutschland der Wübben-Stiftung: Laut der Studie empfinden mehr als 57 Prozent der Schulleitungen ihr Arbeitstempo als belastend. Jede vierte Schulleitung denkt sogar daran, ihr Amt aufzugeben.

Das Ministerium betont: Auch wenn die Leitungsstelle nicht besetzt sei, werde immer sichergestellt, „dass die jeweiligen Aufgaben durch ein Mitglied des Kollegiums übernommen werden“. 

Herausforderungen des Jobs

Das führt zwangsläufig zu einer Mehrbelastung für diese Lehrkräfte. „Wir kennen etliche Schulen, die teilweise seit einem Jahr von Schulleiter:innen benachbarter Schulen zusätzlich geleitet werden“, berichtet Steffi Klaus von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) NRW. Etliche Schulen würden kommissarisch von Dienstältesten oder anderen Kolleginnen geleitet.

„Der Personalmangel erfordert ein tägliches Krisenmanagement“, sagt Klaus. Der Job der Schulleitung sei aus vielen verschiedenen Gründen herausfordernd: „Viele Leitende berichten über zu viel Arbeit bei zu geringer Entlastung.“ Aufgrund des Lehrkräftemangels müssten auch Schulleitungen teilweise unterrichten oder sogar eine Klassenleitung übernehmen, erklärt die GEW-Expertin. 

Dass vor allem an Grundschulen eine Mangel an Schulleitungen herrscht, liegt Klaus zufolge auch daran, dass es dort kaum männliche Lehrkräfte gebe. Häufig seien es aber nach wie vor die Frauen, die sich vorwiegend um die Betreuung der eigenen Kinder kümmerten. Die Vereinbarkeit von Schule und Familie sei für Lehrkräfte ohnehin schon schwierig. „Bei einer 50 bis 60 Stunden-Woche als Schulleitung ist das gar nicht möglich.“

Grundschulleitungen verdienen schlechter

Insbesondere an Grundschulen lohnt sich der Job der Leitung auch finanziell kaum: Der GEW-Expertin zufolge fällt die Vergütung für Stellvertretungen und Leitungen an dieser Schulform im Vergleich zu regulären Lehrkräften nur begrenzt höher aus. 

Hingegen verdienen Rektor:innnen an Gymnasien oder Gesamtschulen in der Regel mehr als ihre Kolleg:innen an Grundschulen. Begründet werde das mit mit umfangreicheren Aufgaben an weiterführenden Schulen, die oft mehr Lehrkräfte, Schüler:innen und Verwaltungsaufwand mit sich bringen. 

Zur Entlastung von Schulleitungen und zur Stärkung ihrer Rolle hat das NRW-Schulministerium Anfang des Jahres Maßnahmen vorgestellt, die in den kommenden Jahren umgesetzt werden sollen. Unter anderem sollen administrative Abläufe verschlankt und Bürokratie abgebaut werden.

Außerdem sollen neue Schulleitungen in ihrem ersten halben Jahr besser unterstützt und begleitet werden und allgemein mehr Coaching- und Fortbildungsangebote bekommen. 


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ist seit 2024 Redakteurin des Bürgerportals. Zuvor hatte die Journalistin und Germanistin 15 Jahre lang für den Kölner Stadt-Anzeiger gearbeitet. Sie ist unter anderem für die Themen Bildung, Schule, Kita und Familien zuständig und per Mail erreichbar: k.stolzenbach@in-gl.de

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  1. Abseits von der Diskussion über die tatsächliche Höhe der Bezüge: eine Freundin, die als Grundschulkonrektorin arbeitet, sprach von 50% mehr Arbeit im Verhältnis zu 10% mehr Gehalt. Welcher vernünftig denkende Mensch sagt dazu ja?
    Die Argumentation “es gibt zu wenig männlichen Lehrer, daher sind die Stellen umbesetzt” erschließt sich mir nicht. Gerade der Punkt mit den Ferien ist ein Riesenplus bei der Kinderbetreuung. Bei Nichtlehrern stehen 30 Urlaubstage gegen 48 reguläre freie Tage der Kinder, da haben es Lehrer wesentlich einfacher die freien Tage abzudecken. Auch betrifft die Betreuung der eigenen Kinder nur das halbe Berufsleben.

    1. Hallo Katrin, ich sehe es nicht als Riesenplus, dass ein Lehrer außerhalb der Schulferien keinen Tag Urlaub nehmen kann. Somit ist – sofern beide Elternteile im Schuldienst sind – die Betreuung der Kinder bei z.B. Unterrichtsausfall nicht durch die Eltern zu erbringen. Dann sind die Familien auf Hilfe Dritter (Oma, Tante, Nachbarn, Freunde) angewiesen. Ich will nun jedoch nicht einfordern, dass Lehrer mehr Urlaubstage bekommen müssen. Wollte nur die Problematik aufzeigen.

      1. Im Notfall können sich Lehrer freistellen lassen, kann ja keiner erwarten dass sie die eigenen kleinen Kinder allein lassen. Andere Arbeitende können auch nicht jederzeit frei nehmen und sind schon ohne Betreuungsausfall und Krankenzeiten mit 18 Tagen im Rückstand. Ohne Oma, Freunde, Netzwerk geht es nie, wenn beide arbeiten.

  2. Schon eine Frechheit, dass Rektoren der weiterführenden Schulen so viel mehr verdienen als in Grundschulen. In der Grundschule wird die Basis für alles gelegt. Das sollte auch angemessen bezahlt werden, insbesondere für die Verantwortlichen in höchster Position.

    Was ist die größere Herausforderung ?Eine bunte Elternschaft mit Förderkindern, “Normalos”, Hochbegabten, Flüchtlingskindern, die alle unterschiedliche pädagogische Angebote benötigen, zu leiten – oder ein Gymnasium, welches lediglich die starken Schüler aufnimmt und die schwachen einfach aus dem System nach unten weitergibt.
    Kann ja jeder für sich selbst beurteilen.

    1. [Es schreibt der Mensch, der dieses Pseudonym seit mehreren Jahren nutzt und dessen Name der Redaktion vorliegt…]

      Inhaltlich bin ich bei Ihnen, das Problem stammt meines Wissens nach aber aus den unterschiedlichen Laufbahnen von Lehrerinnen und Lehrern an Grundschule und Gymnasien in der Vergangenheit. Grundschullehrer waren im gehobenen Dienst, an Gymnasien im höheren Dienst. Im gehobenen Dienst war die höchste Besoldungsgruppe A13 (im höheren Dienst A13 bis A16), ab da kann bzw. konnte maximal mit Zulagen gearbeitet werden. Die sind aber für die Pension nicht wirksam und daher weniger attraktiv als der Aufstieg in eine höhere Besoldungsgruppe. Offensichtlich reicht das dann als Motivation für den zusätzlichen Aufwand und Stress nicht bei allen Kandidaten.

      Das Land hat Laufbahnsystem vor einigen Jahren geändert, allerdings fehlt mir da das Detailwissen, ob mit der Ausbildung für den gehobenen Dienst jetzt auch Stellen bis A16 erreicht werden können.

  3. Na wie hoch ist denn nun die Zulage, die ein/e Rektor/in gegenüber einer Regellehrkraft erhält bitte?

    1. Das lässt sich kaum pauschal beantworten, denn die tatsächliche Differenz hängt davon ab, welcher Erfahrungsstufe die Betreffenden angehören, wie groß die Schule ist und ob beamtete oder angestellte Regellehrkräfte betrachtet werden. Außerdem läuft derzeit die Überleitung der Primarschullehrerinnen und -lehrer von A12 nach A13 und der Schulleiter in Stellen mit A13 plus Amtszulage nach A14. Was also letztlich an Differenz zwischen normalem Lehrer und Rektor auf dem Gehaltszettel steht, ist ziemlich individuell.

  4. Ich persönlich vertrete ja den Standpunkt, dass eine (Kon)Rektorenstelle nicht zwangsläufig mit einem Lehrer besetzt werden muss!
    Führungserfahrung, Organisationstalent und Krisenmanagement sind in einer solchen Position doch viel wichtigere Qualifikationen.
    So wären diese Lehrer, die Rektorenpositionen besetzen, auch wieder im täglichen Unterricht einsetzbar.

    1. Die Rektoren haben in der Regel auch ein Unterrichtsdeputat. Da müsste dann eine Person mehr eingestellt werden. Es dürfte vielleicht auch nicht ganz so einfach werden, eine Person mit den von Ihnen beschriebenen Fähigkeiten für ein Gehalt der Besoldungsgruppe A12 oder A13 zu finden – wenn diese Leute gut sind, werden sie anderswo ein gutes Stück besser bezahlt.

      1. Ich bin Angestellte im Öffentlichen Dienst und finde, dass eine A13 ein ziemlich gutes Gehalt darstellt, vor allem wenn man hinzu rechnet, dass hier abgesehen von den Unterrichtspräsenzen ein sehr hohes Maß an Flexibilität und Freiheit aufgrund der unterrichtsfreien Zeiten besteht. Von Sicherheit gar nicht zu reden. Ich glaube auch nicht, dass eine Gehaltserhöhung das Problem lösen wird. Vielleicht wäre es hilfreich, wenn wir als Gesellschaft mehr achten würden, was an Grundschulen geleistet wird. Wenn ich mir anschaue wie wenige Eltern bereit sind sich auch nur minimal in Schule zu engagieren, dann lese ich daraus eine Missachtung, die sich durch alle Gruppen zieht. Anerkennung dafür, dass dort tagtäglich versucht wird, jedem unserer Kinder und Enkel gerecht zu werden sieht anders aus. Warum und wofür soll man sich den Schuh also anziehen? Da hilft es glaube ich auch nicht, wenn auf die 5.800 € monatlich, die eine erfahrene Person in A13 bezieht, noch 500 draufgeschlagen werden. Ich denke, es ist vielschichtiger.

      2. Guten Morgen Frau Heckenbauer,
        ich denke nicht, dass eine A13 ein ziemlich gutes Gehalt (heißt jedoch bei Beamten “Bezüge”) ist. Nach einem abgeschlossenen Masterstudium mit anschließendem 18monatigem Referendariat verdient man in anderen Berufszweigen weit mehr.
        Und ob man als Lehrer wirklich so flexibel und frei ist wage ich mal in Frage zu stellen.
        Lehrer sind an die Schulferien gebunden, können nicht ihren Urlaub nehmen wann sie wollen. Zudem heißt es nicht, dass die Lehrkräfte die gesamte Schulferienzeit frei haben. Heutzutage ist es üblich, dass die Lehrkräfte bereits vor Beginn der Unterrichtszeit wieder in der Schule sein müssen.
        Auch die täglichen Arbeits-/Unterrichtszeiten sind fix, da hat man keinen Gleitzeitrahmen.
        Rektoren an Schulen haben noch weniger Flexibilität. Wenn es so attraktiv wäre, wären die Stellen sicherlich besetzt.
        Ein beamteter Lehrer muss im übrigen auch immer damit rechnen, dass er in eine andere Schule versetzt wird. Ganz so attraktiv wie Sie es darstellen, ist es nicht.
        Ansonsten gäbe es sicherlich nicht den Lehrer- und Rektorenmangel an Schulen.

      3. Das sind 69.600 EUR und da greift bereits der Spitzensteuersatz.
        Ist das nun ein gutes Gehalt oder fängt der Spitzensteuersatz zu früh an?

      4. Ja, der Spitzensteuersatz fängt zu früh an. 70000 Euro sind noch lange kein Spitzengehalt. Und Sie müssen auch bedenken, dass ein beamteter Lehrer noch seine private Krankenversicherung aus der Besoldung (mit dem, was also auf dem Konto eingeht) zahlen muss. Sie können also den Beschäftigten nicht mit einem Beamten vergleichen.

      5. Das Medianeinkommen liegt bei 43.000 Euro, da sind 70.000 schon ein sehr gutes Gehalt. Unabhängig davon, ob der Spitzensteuersatz später greifen sollte oder und wie hoch er sein sollte, muss man doch aufpassen, nicht die Relation zu verlieren. Die allermeisten Menschen verdienen (deutlich) weniger als 70.000 Euro.

      6. @Sam Urai / Mogelpackung der AfD oder CDU?
        Der Spitzensteuersatz in Höhe von 42 Prozent (2025) greift erst ab einem “zu versteuernden Einkommen” (zvE) von 68.481 Euro und nicht für ein “Bruttogehalt” ab 68.481 Euro!

        In den Bereich von 42 Prozent Steuern rutscht z.B. ein angestellter Single ohne weitere Einkünfte erst ab einem “Bruttogehalt” von rd. 82.000 Euro.
        Und bei Anwendung der Splittingtabelle, also wenn der/die Ehepartner:in weniger oder gar nichts verdient, wird das dann noch viel günstiger.

      7. @Sebastian: Das Durchschnittsgehalt von Vollzeitbeschäftigten lag laut Stastischem Bundesamt im April 2024 in Deutschland bei 4 634 Euro brutto im Monat, d.h. 55608,00 Euro im Jahr. Somit finde ich etwa 70000 Euro für einen Akademiker mit Masterabschluß (der dann wie geschrieben auch noch die Krankenkasse komplett alleine zu finanzieren hat) nicht wirklich hoch.

      8. @ Alexandra Heckenbauer, Sebastian: Dass man über eine Besoldung nach A13 nicht meckern kann, steht außer Frage. Mein Punkt war aber ein ganz anderer: Ist das Gehalt im Vergleich mit Gehältern in der freien Wirtschaft attraktiv, die man mit den Qualifikationsmerkmalen „Führungserfahrung, Organisationstalent und Krisenmanagement“ erzielen kann?

        @Ulla: Ergänzend dazu: Beim Spitzensteuersatz handelt es sich um einen der Grenzsteuersätze im progressiven Steuertarif, der den Einkommensteil erfasst, der oberhalb der Grenze liegt. Interessant für die Berechnung der Steuerlast ist der Durchschnittssteuersatz, der sich aus der unterschiedlichen Besteuerung aller Einkommensteile errechnet. Mit den 42% wird bei Überschreiten der Grenze also nicht das gesamte Einkommen versteuert.

        @Anno Nüm: Die private Krankenversicherung ist aber nur für die Lücke zwischen den tatsächlichen Krankheitskosten und der Erstattung durch die Beihilfe erforderlich. Das ist also (auch beitragsmäßig) keine Vollversicherung und auch kein Nachteil gegenüber angestellt Beschäftigten, die schließlich auch Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen.

        Zudem zahlen Beamte keine Sozialversicherungsbeiträge wie Renten- oder Arbeitslosenversicherung und ihre Altersbezüge richten sich nach den Dienstbezügen des letzten mindestens 2 Jahre lang ausgeübten Amts (anders als bei der gesetzlichen Rente, die die gesamte Erwerbshistorie zugrundelegt).