So wird die Fahrradstraße Hasenweg genutzt. Fotos: ADFC

Der ADFC hat den Gerichtsbeschluss zum Hasenweg analysiert – und kommt zum Ergebnis, dass es nicht nur sinnvoll ist, das Konzept für Fahrradstraßen zu verfolgen. Sondern auch möglich. Er kritisiert das Vorgehen der Stadt und skizziert Schritte, die jetzt erforderlich seien – um die Anwohner des Hasenwegs zu befrieden und die Vorteile gerade für junge Radfahrer zu sichern.

Wir veröffentlichen einen Beitrag des ADFC Rhein-Berg

Der ADFC Rhein-Berg bedauert den Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Köln zur Aufhebung der Fahrradstraße Hasenweg und die teilweise polarisierend und wenig sachlich geführte Diskussion in sozialen Medien.

Zur Versachlichung hat der ADFC den Beschluss des VG Köln vom 05.05.2026 – es handelt sich nicht um ein abschließendes Urteil – im Kontext der komplizierten Rechtslage zur Einrichtung von Fahrradstraßen analysiert. Demzufolge ist es auch nach Umsetzung des Eilbeschlusses möglich und sinnvoll, das Fahrradstraßenkonzept der Stadt Bergisch Gladbach weiter zu verfolgen.

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Der Beigeordnete Ragnar Migenda akzeptiert das Urteil des Verwaltungsgerichts gegen die Fahrradstraße Hasenweg und lässt kurzfristig in allen drei Fahrradstraßen die Schilder und Markierungen aufheben. Die Verwaltung werde nun ihre Hausaufgaben nachholen und prüfen, wieweit das verabschiedete Radwege-Konzept angepasst werden muss – mit oder ohne Fahrradstraße. Die CDU äußert grundlegende Kritik.

Dazu bedarf es einer Verbesserung der Datenerhebung zum ruhenden und fließenden Verkehr, einer rechtssicheren Begründung mit ausführlicherer Abwägung der Interessen aller Verkehrsteilnehmer sowie eines Kompromisses für ein minimales öffentliches Parkangebot im Hasenweg. 

Exkurs zu den rechtlichen Grundlagen 

Die rechtlichen Grundlagen für die Anordnung von Fahrradstraßen sind komplex. Sie resultieren aus dem viel zitierten § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Der § 45 ist bei sehr vielen Auseinandersetzungen zwischen Verkehrsteilnehmern zu Ampeln, Zebrastreifen, Tempolimits, Klimaschutz, Rad- und Gehwegen, Fahrradstraßen und nicht zuletzt zu Anwohnerparkplätzen relevant.

Denn gemäß § 45, Abs. 1, Satz 1 dürfen Straßenverkehrsbehörden die Benutzung von Straßen grundsätzlich nur aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung einschränken. Für diese beiden Gründe hat die StVO die Messlatte sehr hoch gelegt. 

Für die Begründung einer Verkehrseinschränkung (gemeint ist meist die Einschränkung des fließenden KFZ -Verkehr) durch mehr Sicherheit wird der vorherige Nachweis einer „besonderen Gefahrenlage“, meist aufgrund von Unfallhäufungen, gefordert (Gegenargument: „es ist ja hier bisher noch nichts passiert“). Dies führt in der Praxis leider sehr oft zur Ablehnung präventiver sicherheitsrelevanter Maßnahmen. 

Mit Ordnung ist die Aufrechterhaltung eines reibungslosen und flüssigen Ablaufs des Verkehrs gemeint (oft auch “Leichtigkeit des Verkehrs” genannt), wobei die Verkehrssicherheit der Leichtigkeit vorgeht. 

In der StVO werden nachgelagert in Satz 2 unter den Nummern 1-7 weitere Einschränkungs-Gründe genannt. Dabei wurde unter der Nr. 7 die Verbesserung des Schutzes von Umwelt, Klima und Gesundheit vom Gesetzgeber im Jahr 2024 neu aufgenommen.

Unter dieser Nr. 7 wurde – auch aufgrund der parteiübergreifend politisch gewollten Förderung des Radverkehrs – die „Unterstützung der geordneten städtebaulichen Entwicklung“ durch „Bereitstellung angemessener Flächen für den Radverkehr“ als weitere Rechtsgrundlage neu aufgenommen. 

Weitere Anforderungen in der VwV StVO 

Weitere konkretisierende Anforderungen zur Anordnung von Fahrradstraßen werden in der Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV StVO) in der Novelle vom 3. April 2025 gestellt. Diese wurden vom VG Köln für den Hasenweg sehr restriktiv ausgelegt (s.u.). 

Konkret fordert die VwV StVO auf Seite 60, VII, Nr. 1 für eine auf die „Bereitstellung angemessener Flächen für den Radverkehr“ gestützte Anordnung von Fahrradstraßen das Vorliegen eines verkehrsplanerischen Gesamtkonzepts für den Radverkehr.

Aus dem Konzept „muss sich ableiten lassen, dass die anzuordnende Maßnahme … zum Umwelt- einschließlich Klimaschutz oder zur Unterstützung der geordneten städtebaulichen Entwicklung … beiträgt“.

„Zum Umwelt- einschließlich Klimaschutz tragen insbesondere Maßnahmen bei, deren Umsetzung eine Verkehrsverlagerung zugunsten … des Radverkehrs … erwarten lässt, die also zu prognostizieren sind. Als Ziel führt die VwV explizit auch die Förderung des „Radfahrens als Form der aktiven Mobilität“ auf. 

Die VwV StvO präzisiert im Weiteren die Anforderungen an das Radverkehrskonzept: „Es genügt dabei, wenn sich der Beitrag aus der perspektivischen Umsetzung des Gesamtkonzepts ergibt; der Effekt muss sich nicht bereits aus der Umsetzung der jeweiligen Einzelmaßnahme ergeben“. Dieser Satz spricht dafür, dass der Gesetzgeber die bürokratische Hürde für das Verkehrskonzept eher niedrig halten will.

Sichtweise der Stadt Bergisch Gladbach 

Maßgeblich für die Stadtverwaltung war bei der Anordnung der Fahrradstraße offensichtlich der im Februar 2024 mit breiter Mehrheit gefasste Konzept-Beschluss des Verkehrsausschusses (AMV) zur Bündelung des Radverkehrs auf KFZ-armen Nebenstraßen inklusive der Einrichtung mehrerer Fahrradstraßen, z.B. in der Hasenstraße.

Die Stadt ging offensichtlich davon aus, dass damit die allgemeinen Anforderungen der StVO ausreichend erfüllt waren. 

Sichtweise des Verwaltungsgerichts Köln 

Das VG Köln vertritt allerdings die Ansicht, dass die Bezugnahme auf das beschlossene Radverkehrskonzept zur Unterstützung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung allein als Begründung nicht ausreiche.

Dem VG fehlen hierfür in dem Verkehrskonzept und auch in der konkreten Begründung für den Hasenweg umfangreichere Verkehrsdaten und Prognosen der Verkehrsverlagerung, durch die Fahrradstraße. Diese seien erforderlich, um nachvollziehbar zu machen, dass das Ziel der Bündelung des Radverkehrs und der Verlagerung des KFZ-Verkehrs prognostisch erreicht werden könne. Insbesondere sei eine Zählung des Rad- und KFZ-Verkehrs an nur einem Tag nicht repräsentativ genug.

Außerdem seien die verfügbaren KFZ-Parkflächen (das eigentliche Anliegen der beiden Kläger) und deren Verlagerung nicht bewertet worden. 

Sichtweise des ADFC 

Nach Einschätzung des ADFC geht das VG Köln mit der Forderung belastbarer Prognosen zur Verkehrsverlagerung schon zum Zeitpunkt vor Beschluss des Radverkehrskonzepts im Jahr 2024 unzumutbar weit über Anforderung der VwV StVO hinaus. Es konterkariert somit die Intention der jüngsten StVO-Novelle, eine einfachere Anordnung von Fahrradstraße zu ermöglichen.

Denn die VwV führt explizit an: „Es bleibt den Straßenverkehrsbehörden unbenommen, im Einzelfall auch ohne ein solches Konzept … Anordnungen nach § 45 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 zu treffen. Die prognostizierten Effekte … sind dann mit vertretbarem Aufwand im Einzelfall darzulegen und abzuwägen. Ein auf den Einzelfall bezogener gutachterlicher Nachweis ist in der Regel nicht erforderlich.“ 

Der Fall Aachen

Das VG Aachen hat im Mai 2023 (Az.: 10 K 1742/21) in einem ähnlichen Fall festgestellt: Ein Anwohner hatte keinen rechtlichen Anspruch darauf, dass die Kommune Parkplätze im öffentlichen Straßenraum direkt vor dem eigenen Haus beibehält. Der zugunsten der Radverkehrsförderung beschlossene Wegfall von Parkbuchten war rechtlich nicht zu beanstanden.

Die Sicherheit und Qualität einer Fahrradstraße wogen schwerer als die Belange des ruhenden Verkehrs. Die Umgestaltung diente dem übergeordneten Ziel der Förderung der Radmobilität (im konkreten Fall Teil einer Rad-Vorrang-Route).

Die Stadt Aachen hatte bei der Planung und Umgestaltung ihr Ermessen ordnungsgemäß ausgeübt und die unterschiedlichen Verkehrsinteressen verhältnismäßig abgewogen und der Anwohnerklage nicht stattgegeben. 

Bergisch Gladbach machte es sich zu einfach

Die Stadt Bergisch Gladbach hat es sich bei der Formulierung der Anordnung zum Hasenweg im Juli 2025 mit der nicht ausreichend repräsentativen Datenerhebung zum fließenden Verkehr zu einfach gemacht.

Im Nachhinein erscheint es leichtfertig, angesichts der öffentlichen Proteste der Anwohner gegen den Entfall sämtlicher Parkplätze im Hasenweg in der Anordnung nicht ausführlicher auf den ruhenden Verkehr einzugehen. Mit einer belastbaren Abwägung, dass fast alle Anlieger über KFZ-Stellplätze oder Garagen verfügen, hätte man sich für die abzusehende Klage deutlich weniger angreifbar gemacht. 

Optionen für das weitere Vorgehen 

Der aktuelle Beschluss des VG ist eine Eilentscheidung mit schwerem Geschütz, aber mit vorläufigem Charakter. Die endgültige Entscheidung in der Sache wird mit einem Urteil in dem Hauptverfahren getroffen.

In der Zwischenzeit gibt es nach allgemeinem Rechtsverständnis Möglichkeiten, Nachbesserungen am Sachstand oder am Verwaltungsakt selbst vorzunehmen. Das heißt, die Stadt könnte die beanstandete Anordnung der Fahrradstraßen mit umfassenderen Daten, zusätzlichen Begründungen und ausführlicheren Abwägungen zu den Auswirkungen auf Verkehrsverlagerungen beim ruhenden und fließenden Verkehr nachbessern. 

Da die Hauptverfahren bei Eilentscheidungen normalerweise zwei bis drei Jahre dauen, ist es auch möglich, auf Basis einer solchen Nachbesserung eine rechtsfeste neue Anordnung der Fahrradstraßen vorzunehmen.

Diese deutlich schnellere Möglichkeit wird jetzt offensichtlich von der Stadt Bergisch Gladbach geprüft. Dieses Vorgehen hat z.B. die Stadt Bonn gewählt und erfolgreich eine ebenfalls zunächst im Eilverfahren beklagte Fahrradstraße rechtssicher neu angeordnet. 

Parkmöglichkeiten anbieten

Um eine breite Unterstützung in Politik und Stadtgesellschaft zu erhalten, sollte in einer neuen Anordnung auf dem Hasenweg eine begrenzte Zahl von Parkmöglichkeiten, z.B. für Lieferverkehr und Pflegedienste vorgesehen werden.

Die dadurch resultierende räumlich und zeitlich zu begrenzende Unterschreitung der empfohlenen Mindestbreite von Fahrradstraßen ist an Engstellen zulässig.

Eine komplette Wiederherstellung der Parkmöglichkeiten lehnt der ADFC aber wegen der Gefahr von Dooring-Unfällen und Begegnungskonflikten an den dann zu zahlreichen Engstellen ab. Einen ausgeprägten Parkdruck für das Anwohnerparken haben die positiven Erfahrungen der letzten Monate unseres Wissens jedenfalls nicht gezeigt. 

Was sich aber schon gezeigt hat, ist die sehr hohe Akzeptanz der Fahrradstraße bei den Radfahrenden. Insbesondere als Schulweg ist die nicht mehr zugeparkte Hasenstraße deutlich attraktiver geworden, wie folgende Bilder zeigen: 

Der ADFC ist ein Verband von RadlerInnen, die das Ziel verfolgen, den Verkehr fahrrad- und fußgängerfreundlicher zu gestalten. Neben seinem Engagement für eine umweltbewusste und damit nachhaltige Mobilität berät der ADFC in allen Fragen rund ums Fahrrad. Eine Vielzahl von geführten Radtouren lässt...

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  1. Aus der Urteilsbegründung zum Hasenweg (AZ 18 L 264/26, Verwaltungsgericht Köln, 05.05.2026) ist Folgendes zu entnehmen:

    “Die … aufgestellten Verkehrszeichen … stellen sich … als offensichtlich rechtswidrig dar.”

    “Die … Anordnung kann auf keine denkbare Rechtsgrundlage gestützt werden.”

    “[Erforderlich sei] ein tragfähiges städtebauliches Verkehrskonzept der Gemeinde.”

    “Das kommunale Verkehrskonzept muss hinreichend konkret die verkehrsmäßigen Planungen in einem bestimmten räumlichen Bereich darstellen….”

    “…[Das] gemeindliche Planungskonzept [muss] den Erfordernissen planerischer Abwägung genügen….”

    “Allerdings lassen die Konzepte jede nachvollziehbare Darlegung vermissen, dass sich … mit den möglichen Verlagerungseffekten auseinandergesetzt wurde….”

    “Ohne Tatsachengrundlage bleiben die Behauptungen … Allgemeinplätze.”

    Es reicht also nicht, im Allgemeinen “die Verlagerung des Radverkehrs … von den zumeist über die Hauptverkehrsstraßen des Kfz-Verkehrs führenden direkten Verbindungen auf Routen entlang des attraktiveren Nebennetzes” per Dekret zu beschließen. Es ist ein hehres Ziel, dies anzustreben, aber in der Praxis, insbesondere in Bergisch Gladbach, ist es nicht überall realisierbar.

    Die Vorstellung der Autoren, Verkehrsplanung nach Allgemeinplätzen fortführen zu dürfen, indem man sie nachträglich mit ein paar Datenerhebungen ausstattet, ignoriert die Fundamentalkritik des Gerichts, die an der Verkehrsplanung weit über Hasenweg hinausgeht. Mit dem Beschluss vom 13.02.2024 hat der Verkehrsausschuss nicht nur Verkehrsführung für den Fahrradverkehr auf Nebenstraßen bevorzugt, sondern auch festgelegt, dass der Ausbau entlang Hauptverkehrsachsen generell hintangestellt wird (Priorität 3: > 5 Jahren), während RPR2 die Priorität “0” erhalten sollte. Dabei wurden mit einem Streich die sehr erheblichen Gefährdungen entlang der Hauptverkehrsachsen allesamt und ohne weitere Begründung, also rechtswidrig, außer Acht gelassen.

    Zwei weitere Aspekte sind aus der Urteilsbegrundung hervorzuheben. Erstens: Die Verkehrssicherheit genießt einen höheren Rang, als die Leichtigkeit des Verkehrs. Pauschal die Gefährdungen entlang der Hauptverkehrsachsen in Kauf zu nehmen, ist rechtlich nicht hinnehmbar. Zweitens: Antragsbefugt sei jeder Verkehrsteilnehmer. Man müsste also nicht am Hasenweg wohnen, um gegen die Einschränkungen dort klagen zu dürfen. Jeder Verkehrsteilnehmer darf gerichtlich gegen die Willkür der Stadt vorgehen.

    Die Stadtplaner müssen die bekannten Gefahren berücksichtigen und dann im Einzelfall konkret darlegen, wie diese mit den geplanten Maßnahmen aufgehoben werden sollen.

    Wer spricht hier für den ADFC (Rhein-Berg e.V.), und warum ist er nicht bereit, seinem Kommentar seinen Namen zu vergeben?

    1. Als nicht-Jurist kann ich eigentlich als Résumé eigentlich nur schließen, dass die garantiert rechtssichere Umsetzung einer Fahrradstraße für eine durschnittliche Stadt wie Bergisch Gladbach nichts weniger als die Quadratur des Kreises ist.
      Wie ich schon an anderer Stelle festgestellt habe, hat der Gesetzgeber zwar die Umsetzung der Verkehrswende an die Gemeinden deligiert, schmeißt ihnen aber rechtlich nur Steine in den Weg. Kein Wunder also, dass so viele Städte auf der Stelle treten.

      “Die Verkehrssicherheit genießt einen höheren Rang, als die Leichtigkeit des Verkehrs.”

      Aber leider nur in der Theorie, wie man an dem Urteil ja wieder prima ablesen kann. In der Praxis ermöglicht das Verkehrsrecht den Gemeinden quasi keinerlei Prävention. Sprich: es muss immer erst zu Unfällen kommen, damit die Stadt die rechtlichen Grundlagen für eine Verkehrsmaßnahme hat. Und selbst das ist dann nicht von Bestand. Führt eine Maßnahme – wie gewünscht – zu einer Verbesserung der Unfallstatistik, muss sie u.a. wieder zurückgenommen werden.

      “Jeder Verkehrsteilnehmer darf gerichtlich gegen die Willkür der Stadt vorgehen.”

      Dann sollten jetzt vielleicht auch Fahrradfahrende öfters mal für ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit vor Gericht ziehen.

    2. Die Begründung zeugt von Unkenntnis der Ortslage und ist (bzw. scheint mir) in sich widersprüchlich.

      Zwar strebt das städtische Radverkehrskonzept auf manchen Verbindungen die Verlagerung des Radverkehrs weg von den “Hauptverkehrsstraßen des Kfz-Verkehrs” an (was aus den genannten und weiteren Gründen durchaus kritisiert werden kann).

      Allerdings gilt das längst nicht für alle geplanten F-Routen. Zu F2 gibt es keine parallele Hauptstraße, von der Radverkehr “wegverlagert” werden könnte – das Ziel ist mehr Sicherheit auf einer bestehenden Hauptverbindung des Radverkehrs. Insofern verstehe ich (als Nicht-Jurist) nicht, warum es einerseits heißt: “Die Verkehrssicherheit genießt einen höheren Rang” – andererseits aber behauptet wird, es gebe “keine denkbare Rechtsgrundlage”.

  2. Allen, die jetzt mit „die Stadt hätte das wissen müssen“ der Hinweis auf eine ganze alte Weisheit: „vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand“. Vielleicht fährt der Richter gerne Auto, vielleicht hat er schlecht geschlafen… die rechtliche Basis für Fahrradstraßen ist so schwammig, dass es genauso gut- das Beispiel Aachen zeigt es- anders hätte ausgehen können. Jeder, der hier mit „war doch klar, dass es so ausgeht“ kommt, beweist nur seine Unkenntnis der realen Rechtsfindung.

    1. Danke das Sie uns mit Ihrer Kompetenz auf unsere Unkenntnis erinnern. Bitte bleiben Sie uns allen auch künftig als Rechts- und Allesberater erhalten.

  3. Wenn schon der ADFC Kompromissvorschläge machen muss, zeigt das, wie weit entfernt Herr Migenda, der seine Verwaltungsaufgabe als Politik versteht, von der Wirklichkeit der Bürger ist.

    1. Das Radverkehrskonzept inkl. Fahrradstraßen wurde vom Stadtrat (so gut wie) einstimmig beschlossen. Die Stadtverwaltung setzt politische Beschlüsse um, wobei sie im vorliegenden Fall offenbar nicht gründlich genug gearbeitet hat. Das kann/darf/muss man kritisieren – aber dieses sinnfreie Herumhacken auf “Herr Migenda” ist albern und zeigt nur Ihre Unkenntnis der Sachlage. (gilt auch @Havermann)

      1. Ich habe die Arbeit unseres ersten Beigeordneten und des von ihm geleiteten Fachbereichs 6 bei den Planungen zur Altenberger-Dom-Straße von Anfang an begleitet. Wieviele sinnlose Untersuchungen und Planungen da gemacht worden sind, hat mich erst gewundert und dann auch teilweise geärgert.

        Als ich mich mit einer Anfrage über die bisher aufgelaufenen Kosten für die Planung an den Bürgermeister gewandt habe, habe ich für die Antwort darauf einen Gebührenbescheid über mehrere hundert Euro erhalten, gegen den ich tatsächlich klagen musste. Er war natürlich rechtswidrig und wurde, um ein entsprechendes Urteil zu vermeiden, von der Stadt dann schnell zurückgenommen.

        Ich erinnere an die „Verkehrsversuche“ in der Buddestraße oder Laurentiusstraße. Die waren dermaßen schlecht geplant, dass sie sofort zurückgenommen werden mussten. Geld gekostet hat auch das.

        Aber dass der Lobbyverband ADFC bei den Fahrradstraßen schon Kompromissvorschläge zu den Maßnahmen dieses Fachbereichs machen muss, zeigt die Kompromisslosigkeit mit der dort vorgegangen wird.

        Und ich könnte mir gut vorstellen, dass, sollten die Maßnahmen auf der Altenberger-Dom-Str. verwaltungsgerichtlich überprüft werden, man sich in der Verwaltung warm anziehen müsste. Mir Albernheit, Unkenntnis und Sinnfreiheit zu unterstellen, ist das leider übliche Niveau von Antworten auf Beiträge von mir.

      2. Warum weichen Sie aus? Es geht hier um Fahrradstraßen bzw. das Radverkehrskonzept – nicht um ADS, Laurentius- oder Buddestraße. Wobei auch diese Beschlüsse von der Politik gefasst wurden, nicht von der Verwaltung.

        Ihre Kritik an den zahlreichen “sinnlosen Untersuchungen und Planungen” zur Altenberger-Dom-Straße teile ich – und die Verwaltung auch: “Herr Migenda” kritisiert regelmäßig, dass der Verkehrsausschuss ständig neue “Prüfaufträge” und zu untersuchende Varianten beschließt. Bei der ADS war es die CDU, die das Verfahren versuchte zu verzögern – aber auch anderen Fraktionen ist dieses Gebaren nicht fremd.

        Der Verkehrsversuch Buddestraße wurde nicht abgebrochen, sondern planmäßig zuendegeführt. Es zeigte sich, dass die gewählte Aufteilung nicht praxistauglich war. In leicht modifizierter Form würde es funktionieren, aber nach der öffentlichen Aufregung wollten die Parteien die Sache nicht nochmal angehen. Bei der Laurentiusstraße wurde schlecht ausgeschildert, was mutmaßlich zum Scheitern des (politisch beschlossenen) Versuchs beigetragen hat. (Persönliche Meinung: Die getestete Verkehrsführung erschien mir von Anfang an ungeeignet.)

        Ergo: Ich habe den Eindruck, dass Sie die unterschiedlichen Rollen von Politik und Verwaltung nicht verstehen und deshalb die Falschen kritisieren.

      3. Also alles wie auf diesem Medium immer: Schuld an allen Versäumnissen und Unnötigkeiten ist die CDU. Selbst zur Zeit, als Rot/Grün eine komfortable Mehrheit im Rat hatte. Okay!

        Es beschließt der Rat, was draus gemacht wird aber die Verwaltung. Dass die Hochglanzpräsentation einer bereits obsoleten Planung der ABD in der Concordiaschule für mind. 60.000 € so durchgeführt worden ist, da hat das von Migenda geführte Dezernat keine Schuld?

        Man hätte sagen müssen, die bisherigen Planungen sind Makulatur, das klappt so nicht. Es lohnt nicht, diese zu präsentieren. Hätte man machen können, hat man aber nicht. Und ohne persönliche Diffamierung, was ich alles nicht verstünde, geht’s bei Ihnen wohl nicht.

      4. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil: Ich habe explizit geschrieben: “auch anderen Fraktionen ist dieses Gebaren nicht fremd” – also das genaue Gegenteil dessen, was Sie mir in den Mund legen wollen.
        Wenn Sie die ADS-Diskussion tatsächlich so genau verfolgt haben, dann wissen Sie auch, dass es *in diesem Fall* die CDU war, die mit ständig neuen Prüfaufträgen das Verfahren in die Länge gezogen hat – mutmaßlich mit dem Ziel, eine Entscheidung vor der Kommunalwahl zu verhindern.

        Aber hier geht es immer noch um Fahrradstraßen, und nicht um das x-te Aufwärmen alter Debatten. Sie haben sich dazu nicht weiter gäußert. Daraus schließe sich, dass Sie akzeptieren, dass Ihre diesbezügliche Kritik an der Verwaltung fehlgeleitet war. Das ist doch immerhin mal ein Ergebnis. Schöne Pfingsten!

      5. @ Ch. Lehner – auch ich hatte einst einen Gebührenbescheid von der Leiterin des OA erhalten. Ich hatte den Eindruck es wäre ihr Erster gewesen. Eine Kurztextantwort auf mein Anliegen (eine kurze Anfrage nach Zahlen). Dann ein! Satz das man hierfür die Summe x berechnet, die ich dann bis y zahlen sollte..
        Keine Darlegung weshalb diese Forderung berechtigt sei, wie sie sich zusammensetzt oder überhaupt in der Höhe entstand. Das Beste zum Schluß – es war noch nicht einmal eine Rechtsbehelfsbelehrung dabei. Nur dieser Forderungssatz.
        Durch die fehlende Rechtsbehelfsbelehrung verlängert sich die Widerspruchsfrist von einem Monat auf ein ganzes Jahr. Unabhängig von der grundsätzlichen Angemessenheit. Jedes VG hätte ihr das Ding um die Ohren gehauen.
        So was von der Leitung! Das lernt man im ersten Ausbildungsquartal einer Verwaltunsgausbildung! Das geht gar nicht. Aber in GL scheint alles möglich. Ordnungsrechtlich, verkehrsrechtlich ist das erschreckend und wirkt fast hilflos. Aber in GL schön weiter die Nase heben

      6. @ T. Gassen, was hat dieser Kommentar nun mit den Fahrradstraßen in Bergisch Gladbach zu tun? Es geht um die grundsätzliche Einrichtung der Fahrradstraßen. Ich kann mir zudem nicht vorstellen, dass die Leiterin der Ordnungsbehörde sich 1. selbst um einen kleinen Verwaltungsakt kümmert, 2. so wenig Ahnung vom Verwaltungsrecht und dem Aufbau eines Bescheides hat.
        Wenn Sie zudem ein Jahr Zeit hatten gegen den Bescheid vorzugehen und sich so sicher waren, dass das Verwaltungsgericht ihn beanstandet hätte: warum sind Sie nicht den Weg gegangen?

      7. @ AnnoNünn – Was Sie ich vorstellen können, oder auch nicht vorstellen können, ist Ihr persönliches Ding. Dadurch ändern sich nicht die Tatsachen.
        Wenn ich das so schreibe, dann wird das stimmen. Das Schreiben liegt noch vor, so wie von mir beschrieben! Entsprechend gelassen würde ich das Ganze sehen, wenn man meint rechtlich dagegen vorgehen zu müssen. Nur zu bitte, ich hätte damit überhaupt kein Problem.
        Was ich daraufhin gemacht habe und wie das Ganze ausgegangen ist, geht Sie nichts an.
        Unabhängig davon, Sie haben überhaupt keine Ahnung von der Materie. Sie posaunen hier laut herum, das kann nicht sein, das wird anders gewesen sein und und und. Das ist Marktgeschrei, passt aber zu Ihren ganzen Kommentierungen.
        Positiv finde ich das die Redaktion mittlerweile auch hitzigere Diskussionen und Kommentare zulässt!

      8. Herr/Frau Gassen, das sollte Sie aber nicht davon abhalten, Ihren Umgangston ein wenig zu mäßigen.

  4. Ich wohne in der Parkstraße und erlebe jeden Tag wie sehr viele Autos nun mit viel zu hoher Geschwindigkeit durch die parkplatzfreien Straßen rasen und Radfahrer und Fussgänger massiv gefährden. Durch die Installation der Hinweisschilder auf dem Bürgersteig sehe ich jeden Tag, wie Eltern mit Kinderwagen und ältere Menschen mit Rollator so auf die Straße ausweichen müssen, da der Bürgersteig an der Stelle nun zu eng für sie geworden ist.

    Vor der Fahrradstraße gab es keine Probleme mit überhöhter Geschwindigkeit der Autos durch die Behinderung der geparkten Autos auf der Straße. Ich sehe nun täglich gefährliche Situationen zwischen Radfahrern und Autofahrern, die es vor der Einrichtung der Fahrradstraße nicht gab. Auch die Einrichtung des Fußgängerüberwegs an der Frankenstraße führt zu mehr Gefahr für alle Beteiligten, durch die Enge der parkenden Autos dort und dem Gegenverkehr. Dies war vorher nie ein Problem.

    Wenn ich das hier so lese mit den ganzen Verordnungen muss ich sagen, dass die Idee einer Fahrradstraße sehr positiv für mich war, die Umsetzung ist allerdings völlig daneben. Ich spreche hier als Person, die sich nicht mit Verordnungen und Paragraphen auskennt sondern sich jeden Tag praktisch an der Situation auf der Straße orientiert. Ich habe nun jeden Tag Angst, dass ein Unfall passiert. Schade, dass die Fahrradstrasse hier realistisch zu mehr Gefahr im Straßenverkehr geführt hat.

    1. Die Gefahr, dass der Wegfall von Parkplätzen zu mehr und schnellerem KFZ-Verkehr führt, sehe ich ebenfalls. Im Hasenweg & Nachtigallenstraße hätte ich das nicht erwartet, eher in anderen geplanten Fahrradstraßen.
      Wissen Sie, ob auch andere Anwohner:innen dies so beobachten?

      Dass es vorher keine Probleme mit überhöhter Geschwindigkeit gab, mag stimmen – dafür gab es andere Probleme: Die zahlreichen Engstellen führten dazu, dass häufig aufeinander gewartet werden musste (was oft zu Missverständnissen führt). Außerdem werden radfahrende Kinder durch parkende Autos verdeckt, werden nicht rechtzeitig gesehen und haben selbst weniger Überblick.

  5. Die Diskussion über Fahrradstraßen in Bergisch Gladbach ist mir vollkommen unverständlich. Ich besuche oft meine Tochter in Ottobrunn bei München. Natürlich CSU regiert. Dort gibt es schon seit Jahren Fahrradstraßen. Offensichtlich ohne Probleme. Und Fahrradstraße heißt ja nicht dass dort kein Auto fahren darf. Jeder kommt an sein Grundstück l

  6. Ich wage folgende Prognose: Wenn Herr Migenda nicht mit geradezu missionarischem Eifer seine Liebe zum Fahrradfahren herausstellen würde und alle möglichen Belange mitmenschlicher und verordnungsmäßiger Art unberücksichtigt lässt, würden die Aufschreie der Bevölkerung weniger laut sein als dieses vor vollendete Tatsachen stellen, Die rote Pinselei auf ihm genehmen zukünftigen Straßen, 2 Radwege auf der Buddestraße, Wegfall einer was weiß ich 400m langen Fahrstraße zwischen 2 Kreisverkehren und der mehrfache Kuddelmuddel mit der Laurentiusstraße.

    Ich bleibe bei meiner Meinung, dass nur die faire Betrachtung aller Gruppen am Straßenverkehr Teilnehmenden ein besseres Miteinander fördert und nicht die Phantasien eines 1. Beigeordneten.

    1. #RolfHavermann# Das ständige Bemängeln naturgemäß problematischer Konzepte bringt m.E. auch keine perfekten Lösungsansätze zutage. Oder sehe ich das falsch?
      Wie wäre es, wenn Sie einfach mal Ihre eigenen “Phantasien” kundtun und auf welche Weise Sie unter den gegebenen Bedingungen “Fairness aller Gruppen” absolut schmerzfrei umsetzen würden. Auf Ihre Antwort bin ich sehr gespannt.
      MfG Dieter Richter

  7. Was sich mir in dieser Diskussion rund um die Fahrradstraßen überhaupt nicht erschließt, ist die Tatsache, dass man in BGL quasi mit Gerichtsurteilen bei “Null” anfängt – das “Rad (hier nicht im S. von Fahrrad)” quasi neu erfindet.

    Ich erinnere mich dass vor “Urzeiten” in Zusammenarbeit mit dem ADFC ein ‘Masterplan Mobilität’ entwickelt wurde, welcher Städten und Kommunen die Möglichkeit gab für die Verkehrsentwicklung auf bestehende (also auch gesetzliche) Parameter zurück zu greifen. Sicherlich haben sich Rechtslagen seitdem verändert, jedoch im Sinne einer Weiter- und nicht einer Rückentwicklung.

    Auch gab es vor ca 2 Jahrzehnten so etwas wie einen “Runden Tisch für Verkehrsplanung” im RBK, an dem auch ein – zugegebener Maßen unbequemer – ADFC vertreten war. Dessen Forderungen standen jedoch der Autolobby im Weg, daher wurden die Radwegeentwicklungen gekappt und der Runde Tisch abgeschafft. Und finden sich Stadt+Kreis jetzt genau an dem Punkt, wo sie jetzt stehen – nämlich ziemlich am Anfang. Viele andere Städte in Deutschland sind uns ca 20 Jahre voraus….

    Mein Vorschlag:
    1. neuen Runden Tisch einschl. ADFC bilden,
    2. darauf wird dann der ‘Masterplan Mobilität’ Stand 2026 gelegt und den lokalen Bedingungen angepasst.

    MfG Dieter Richter (75), Bergisch Gladbach

    1. Was ich vergessen hatte zu erwähnen, ist die Tatsache, dass die antiquierte CDU-Politik der vergangen Jahrzehnte nicht irgendwelchen Ideologien (was ja gern unterstellt wird) fortschrittlicher Parteien “auf die Füße” fällt, sondern einer knallharten Realität. (Hat sich die Menge der Radfahrenden verzehn- oder verzwanzgifacht? Egal…)

      Wirklichkeitsferne Konzepte erleben wir ja jetzt auch in der Klimapolitik des Bundes. Die Loblieder auf Habeck hören ja überhaupt nicht mehr auf…. ;O)

      MfG Dieter Richter

  8. Ich (75J) bin in Refrath und Umgebung oft mit dem Rad unterwegs. Auch den Hasenweg befahre ich. Durch die Einbauten dort fahren die Autos ohnehin langsam. In Anwohnerstrassen halte ich Tempo 30 für angemessen und ausreichend. Für Fahrradstrassen besteht kein Bedarf.

  9. die Macht der Bilder. Da werden Schüler auf ihrem Weg zur/von der Schule fotografiert als Beweis dafür, dass die Fahrradwege generell mehr genutzt werden. So sieht es jeden Morgen und jeden Mittag auf allen Straßen aus und nicht explizit in den Fahrradstraßen. Ich wohne an einer Fahrradstraße, die abrupt an der Dolmanstraße/Vürfelser Kaule unterbrochen wird. Ich frage mich wirklich, ob sich der personelle und finanzielle Einsatz für diese Straßen-Umwidmungen in Relation stehen. Ich sehe es nicht, wie gesagt, es hat sich im täglichen Verkehr nichts geändert.

    1. Ja Frau Beckenkamp. An der Stelle kann man die Dolmanstraße zudem nur unter großer Gefahr überqueren. Starker PKW Verkehr, auch Radverkehr, Straßenbahnen – kein Fußgängerüberweg, keine Querungshilfe wie Mittelinsel, nichts. Und wenn man dann die Überquerung geschafft hat, gehts über die (normale Straße) Wickenpfädchen, dann Friesenstraße (die eigentlich wegen des desolaten Zustandes für Radfahrer gesperrt werden müsste) zur Fahrradstraße Hasenweg. Das ist grün-linke-ideologischverblendete Verkehrspolitik in GL, angeführt von dem GLer Jung Marcel Kreutz.

      1. Ideologisch könnte man auch Argumente bezeichnen, die den Zusammenhang nicht berücksichtigen (wollen).

        Zugegeben ist die Querung der Dolmanstraße kritisch und – bei der Verwaltung bekannt – dringend zu verbessern. Aber sowohl Wickenpfädchen als auch die Friesenstraße sind auf der F2 Radroute Teil des eigentlich geplanten Fahrradstraßenzuges. Letztere soll noch in diesem Jahr umfänglich saniert werden.

        Der Netzgedanken und die durchgängige Radführung sind also berücksichtigt. Die Umsetzung erfolgt selbstverständlich Schritt für Schritt in verschiedenen aber zusammenhängenden Einzelmaßnahmen.

  10. Zuerst, ich kenne die Hasenweg nicht.

    Was mir aber an den Bildern auffällt, ist die Tatsache, dass durch den Wegfall der Parkplätze in meinen Augen ein Raserhighway und keine Fahrradstraße geschaffen wurde.

    Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass parkende Fahrzeuge in Verbindung mit vorrangigem Radverkehr den Verkehrsfluss beruhigen, wenn nicht sogar für einige Liebhaber des schnellen Fahrens uninteressant machen würden.

    Argument ” Dooring”
    Auch dem Radfahrer ist durchaus zuzumuten vorausschauend zu fahren und dass er mit einer sich öffnenden Autotür jederzeit zu rechnen hat.
    Auch hier sollten Radfahrer evtl. ihre Geschwindigkeit drosseln. Ansonsten sind sie ungeeignet ein Rad zu führen.
    Evtl ein Schild in der Form eines Handys mit einer sich öffnenden Autotür aufstellen.

    Dazu Tempo 30 für den PKW mit Vorrang für den Radfahrer und es sollte m. E. mit der Fahradstraße funktionieren.

    1. Ihre “Tipps” um Dooring zu verhindern, liefern beste Argumente warum in einer Fahrradstraße keine Autos parken dürfen. Wie viel Meter vorher erkennt man, dass eine Person im PKW sitzt, gerade bei getönter Heck- und Seitenscheibe? Wie langsam muss man dann fahren, dass man inklusive Reaktionszeit und Bremsweg nicht in die Tür fährt? Schritttempo? Einzig Sicherheit garantiert nur genügend Abstand. Aber da wird es bei Gegenverkehr schon eng und bei genervten Autofahrern die dann, ohne Rücksicht auf Abstand, einen überholen.

      1. Quark. Wieviele “Dooringunfälle” gibt es in GL pro Jahr, bei geschätzt in der Summe Millionen an Autos vorbeifahrenden Radfahrern? Ihre Aussage ist ja wohl das Absurdeste zu diesem Thema. Ist ja auch egal. Das VG hat so entschieden und die links-grüne Politik bzw. die Verwaltung werden NIE die geforderten Daten vorlegen können. Und das ist sehr schön.

      2. “Wieviele “Dooringunfälle” gibt es in GL pro Jahr”
        Wie viele dürfen es denn sein, damit Sie einsehen oder mitfühlen?

        Einen Dooring-Unfall will keiner erleben. Durch den harten Aufprall gegen die Kante einer Autotür oder einen darauffolgender Sturz in den fließenden Verkehr entstehen oft schwere Kopf- und Rumpfverletzungen, die lebensgefährlich oder tödlich enden können.

      3. @ Ulla: Könnten Sie uns bitte die Zahl der Dooringunfälle in GL in den letzten Jahren nennen? Bei “0” könnten ja alle Straßen so bleiben wie sie derzeit sind, bei “1” müssten alle auf der Straße parkenden Fahrzeuge entfernt werden? Können Sie hierzu eine konkrete Aussage machen?

      4. @T.Gassen: Sie haben bei Quark das falsche Satzzeichen verwendet. Doppelpunkt wäre richtig gewesen, um zu verdeutlichen, dass nun Quark folgt.

        Scheinbar waren sie überfordert dem Diskussionsstrang zu folgen, äußerten sich aber trotzdem.

        Zu ihrer Frage: Sie haben Internet, suchen sie nach der Unfallstatistik von Bergisch Gladbach und wie viel Prozent der Fahrradunfälle auf Dooring zurückzuführen sind. Bisschen rechnen und schon haben sie ihre Antwort.

      5. @ T.Gassen
        Bundesweit passieren fast täglich und überall Dooring-Unfälle und nur weil es irgendwo (vielleicht) bisher immer gut gegangen ist, sollte man es trotzdem nicht darauf ankommen lassen, weil die Verletzungen, die Radfahrende davontragen könnten, durch so eine solche Unachtsamkeit (Öffnen der Autotür ohne vorherigen Schulterblick) zu gefährlich sind bzw. lebensgefährlich sein können.

        Und wer weis schon, ob und wie lange Sie oder andere Besserwisser den rettenden, berühmten “Schulterblick” noch hinbekommen?

      6. @ Ulla: Sie können also keine Zahlen von Dooringunfällen in GL nennen. Aber Sie fordern einfach mal….
        Und jetzt fordern Sie, weil (vielleicht) bundesweit fast täglich und überall Dooring-Unfälle passieren und obwohl es in GL bisher immer gut gegangen ist, Parkverbot für Autos auf GLer Straßen.
        Und jetzt verstehen viele auch, wie wichtig z.B. Verwaltunsggerichte sind!

      7. @ Rolf C: Pensionierter Deutschlehrer?
        Ich brauche die Zahlen nicht, mir sind sie egal. Ulla hatte auf die vielen schlimmen Dooringunfälle hingewiesen. Daraufhin habe ich mal nachgefragt..
        Ich klinke mich jetzt aus der Diskussion aus, setze mich mit einem Gläschen Wein auf meine Dachterasse und werde bald die Arbeiter von oben sehen, wie sie im Fahrradstraßenzug Frankenforst die Schilder abdecken oder abbauen und die Markierungen überkleben oder entfernen. Und das ist sehr schön.

        Zu ihrer Frage: Sie haben Internet, suchen sie nach der Unfallstatistik von Bergisch Gladbach und wie viel Prozent der Fahrradunfälle auf Dooring zurückzuführen sind. Bisschen rechnen und schon haben sie ihre Antwort.

      8. Die Verkehrsunfallstatistik für den RBK weist keine Details zum Dooring aus, da kann man also lange rechnen, bzw. gar nichts rechnen.

        Andere Städte sind natürlich nicht vergleichbar. Das sieht man auch daran, dass sie sich stark unterscheiden: 1472 für Köln von 2010-2020, 120 für 2024 bzw. 400 in drei Jahren (27 Schwerstverletzte), Berlin ca. 500 Verletzte bzw. 8% der Unfälle mit Verletzten, in München jeden 3. Tag, also circa 120 jährlich.

        Nehme man mal Köln als Referenz mit knapp zehnfacher Einwohnerzahl und dann die Hälfte, weil dort vielleicht mehr Rad gefahren wird und es teilweise enger ist, landet man noch bei 6 Dooring-Unfällen und 1,5 Schwerstverletzten.

        Dooring ist als zweithäufigste und aufgrund der Schäden gefährlichste Unfallart für Radfahrer allgemein anerkannt und wird als unterschätzt bezeichnet. Ich selbst kenne auch einige Opfer.

    2. Da habe ich ja mit meinem “Dooring” eine Diskussion losgetreten;-)
      Also, ich bin selber seit ca. 65 Jahren begeisterter Fahrradfahrer. In jungen Jahren mehr- oder weniger begeistert.
      Elterntaxi war blöderweise noch nicht erfunden…..

      Ich weis nicht wie viele Autotüren plötzlich versuchten mich in all den Jahren aus dem Sattel zu heben

      Habe ich aber immer kommen sehen und keine einzige Autotür konnte mir was anhaben.
      Augen auf im Strassenverkehr hies es früher auch für uns Radfahrer.

      Obwohl, wenn ich zur Lehre radelte und keinen Bock auf den Lehrherren hatte, war die Versuchung schon groß einen Stunt hinzulegen, Kohle für Schmerzensgeld zu kassieren und ein paar Tage Urlaub auf gelben Schein zu nehmen.

      Egal, habe es mich dann doch nicht getraut und lieber dem Autotüraufreisser tüchtig die Meinung gefiedelt.

      Wenn ich aber heute sehe, wieviel hilflose Personen einem auf viel zu schnellen Pedelec’s entgegenkommen, wird es mir Angst und bange. Kein Wunder, wenn die auch ohne Sinn und Verstand versuchen neben Fussgängern Autotüren über den Haufen zu fahren.
      Geht oft schief. Ist so. Die Türen sind einfach stärker.
      Ist mir aber auch schon im PKW oder LKW passiert. Habe aber trotzdem alle fremden Autotüren heile gelassen.

      Für uns Autofahrer gibt es aber heute auch schon intelligente Sicherheitssysteme im Fahrzeug. Mein Fahrzeug, kein teurer Panzer, rastet aus, wenn der ein Fahrzeug, oder Radfahrer von hinten kommend erkennt und ich oder der Beifahrer versucht die Tür zu öffnen. Geht erst wieder wenn das Rad vorbeigeradelt ist.

      Vielleicht klappt das ja im Hasenweg. Mit vorausschauender rücksichtsvoller Fahrweise aller Verkehrsteilnehmer sollte sich doch auch eine Fahrradstrasse trotz parkender PKW realisieren lassen.
      Ich wäre froh, so etwas vor der Haustür zu haben

  11. Fahrradstraßen gibt es zB in Zwolle NL, aber nur in neu geplanten Wohnvierteln. Im Altbestand der Stadt gibt es bewachte Fahrradparkplätze!
    M. E. wäre diese Maßnahme bedeutend besser in gewachsenen Städten um dem Rad mehr Aufmerksamkeit zu geben und mehr Sicherheit. Nur Autos vertreiben zu wollen wird im Altbestand der Stadt nie erfolgreich sein.

    1. Hallo Marianne Wirtz, ich vermute, Sie meinen mit “Altbestand der Stadt” die Altstadt und den Innenstadtbereich. Das ist in Zwolle (und den anderen Städten der Niederlande) nicht viel anders als in Bergisch Gladbach. Dort soll mit dem Fahrräder nicht in die Fußgängerzonen gefahren werden. In vielen Fußgängerzonen der Niederlande gibt es jedoch sogar bewachte Parkhäuser für die Fahrräder.
      Jedoch sind in den Zugangsstraßen (nicht nur in Neubaugebieten) auch sehr viele Fahrradstraßen, d.h., die Radler haben dort eine viel höhere Sicherheit.
      Frage: Warum macht Fahrradfahren in den Niederlanden mehr Freude als in Bergisch Gladbach? Antwort: Weil man sich dort wohler und sicherer fühlt.