Nachdem die letzte Baumschutzsatzung 2005 aufgehoben worden ist, geht nun eine neue Fassung zur Beratung in die Ausschüsse. Geplant ist das rechtzeitige Inkrafttreten, bevor Baumfällungen im Herbst wieder erlaubt sind. Wir dokumentieren die wesentlichen Punkte der Vorlage.

Der Entwurf der neuen „Baumschutzsatzung 2.0“ sei durch die städtische Abteilung StadtGrün erstellt worde, meldet die Stadt. Die CDU-Fraktion habe bereits im November 2019 einen Antrag im Stadtrat eingebracht, der mit „mehr Bäume und Grün für unser Stadtklima“ übertitelt ist. In diesem Zusammenhang sei auch auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Beschluss gefasst worden, wieder eine Baumschutzsatzung für das Gebiet von Bergisch Gladbach einzuführen.

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Baumschutzsatzung 2.0

Der Entwurf der neuen „Baumschutzsatzung 2.0“ sei nun durch die städtische Abteilung StadtGrün erstellt worden und stehe am 18. August 2020 zur Beratung im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Infrastruktur und Verkehr an. Auch der Haupt- und Finanzausschuss werde sich mit dem Thema beschäftigen, bevor es dem Rat am 1. September endgültig zum Beschluss vorgelegt werde.

Die letzte gültige Satzung, die das Fällen von Bäumen insbesondere auf privaten Haus- und Gartengrundstücken stadtweit reglementierte, sei 2005 durch den Stadtrat aufgehoben worden.

Vorteile von Bäumen in der Stadt
Bäume würden nach Auskunft der Stadt nicht nur das Stadtbild beleben, sondern hätten auch einen positiven Einfluss auf die Luftqualität. Sie würden für Schatten sorgen, das Aufheizen von versiegelten Flächen verringen und durch Verdunstung die Luft kühlen. So steige nicht nur die Luftfeuchtigkeit, sondern auch das Wohlbefinden des Menschen. Immer häufiger auftretende Hitzeperioden würden durch die positiven Effekte der Bäume abgemildert.

Schutz vor Winterfällungen

Der nun vorliegende Beschlussvorschlag orientiere sich im Wesentlichen an der Mustersatzung des Deutschen Städtetages. Der Zeitpunkt der Vorlage und der Beratungszeitraum seien so gewählt, dass die Satzung vor dem 1. Oktober in Kraft treten könne; dann nämlich wäre es nach den Buchstaben des Bundesnaturschutzgesetzes bis Ende Januar wieder erlaubt, Baumfällungen vorzunehmen.

Grundstückseigentümer könnten selbst Vorschläge für Ersatzpflanzungen einbringen. Einfach und „schlank“ solle die Antragstellung sein: Eine digitale Variante sei in Vorbereitung. Die Genehmigung gelte als erteilt, wenn der Antrag nicht innerhalb eines Monats beschieden sei.

Nach Auskunft der Stadt solle bald auch die Bauschatzung 2.1 vorgestellt werden. Sie schlage eine Brücke zwischen Bauwesen und grüner Infrastruktur. Gebühren für die Antragsbearbeitung sollen nicht fällig werden; dies solle die Verantwortung auch der Kommune für das gesunde Stadtklima unterstreichen. Festgelegt würden allerdings Ausgleichszahlungen, sofern die Antragsteller nicht selbst für die Nachpflanzung sorgen. Die Mittel würden zweckgebunden verwendet.

Die wesentlichen Bestimmungen der Baumschutzsatzung finden Sie hier zum Download:

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5 Kommentare

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  1. Wenn ich mir unsere toten Fichten in Wäldern und Vorgärten ansehe, wünsche ich mir StadtGrün würde die Aufforstung der Wälder unterstützen. Hier könnte man viel für ein gesundes Klima erreichen. Stattdessen bringt man eine Satzung auf den Weg, die zum Abholzen von Bäumen führt bevor sie von dieser Satzung „geschützt“ sind. Wollen die Macher dieser Satzung keine „großen“ Bäume in der Stadt??

  2. Mindestens so wichtig wie der Erhalt und Schutz des seit 2005 übrig gebliebenen Baumbestandes und der Neupflanzung von Bäumen ist das VERBOT immer weiter um sich greifender Stein-/ Kiesel Vor-/Gärten mit „Pseudobepflanzungen“!!!!!!!!!

  3. Sofern die Satzung den Erhalt von Wald betrifft um gewinnträchtige Ziele zu erreichen, ist die Satzung abzulehnen. Das trifft auch zu, wenn sie darauf abzielt private Eigentümer zu gängeln. Kein Hausbesitzer hat ein Interesse daran gesunden Baumbestand zu entfernen. Im Gegenteil, er ist froh von Schaden spendenden Bäumen umgeben zu sein.

  4. Klimaschutz ist doch bei uns seit Jahren schon Standard, ca. Mitte der 80-iger, so Führungskräfte der Verwaltung und dann folgt eine wortreiche Erklärung, auch zum artenreinen „Rückgrat“ der Schlossstraße, so von Klimaschützer zu Klimaschützer.

    Sehen Sie, Sie Klimaschützer, die Neubepflanzung wird bei guter Pflege in ca. 8 – 10 Jahren zur gleichen Klimabilanz führen, wie die heutige Bepflanzung, auch ohne weitere Beete und das mit großem Potential zu mehr, es sind ja auch mehr Bäume.

    Was haben sie jetzt noch nicht verstanden?

  5. Mal sehen, ob das hier auch den (immer noch?) geplanten Baumfällungen zu Bensberg-City rechtzeitig in die Kettensäge fällt, siehe erwähntes Stichwort „Innenstadt-Klima“ …

    Dann können die löblicherweise ebenfalls geplant neu anzupflanzenden Setzlinge den gewachsenen Baumbestand in mittlerer Zukunft ergänzen, ohne das eine zwischenzeitliche Fast-Kahlphase im ohnehin steinflächenreichen Innenstadt-Bereich entsteht …