Schon ab Montag gibt es Impfangebote für Angestellte in Kitas, Grundschulen, Förderschulen, Kindertagespflege und Einrichtungen der Jugendhilfe. Aber auch Teile der Polizei und die Einrichtungen für Meschen mit Behinderungen sind jetzt an der Reihe. Die Anmeldung erfolgt immer über die Arbeitgeber.
Mit umfassenden Angeboten organisiert und begleitet der Rheinisch-Bergische Kreis die Impfangebote ab dem 8. März. Ab kommendem Montag sind per Erlass des Landesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales die Immunisierung weiterer Berufsgruppen sowie Menschen in Einrichtungen und damit auch die Ausweitung der Impfkapazitäten möglich.
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Ab dem 8. März erhalten beispielsweise Angestellte in Kitas, Grundschulen, Förderschulen, der Kindertagespflege und in Einrichtungen der Jugendhilfe ein Impfangebot. Ihnen werden die Vakzine sowohl in den Impfzentren als auch über mobile Teams in den Einrichtungen selbst verabreicht.
Angesprochen werden die Berufsgruppen im Rheinisch-Bergischen Kreis jeweils über ihren Arbeitgeber. Dieser erhält Zugang zu einem Onlineportal, mittels dessen die Impfwünsche erfasst und koordiniert werden können.
Einzelpersonen werden gebeten, von telefonischen oder elektronischen Anfragen abzusehen.
Ausschlag gebend für die Zuordnung zu einem Impfzentrum ist bei Berufsgruppen stets der Dienstort. Unerheblich ist hingegen die Art des Beschäftigungsverhältnisses.
Weitere Gruppen kommen jetzt dran
Auch die Immunisierungen bestimmter Polizeikräfte mit regelmäßigem Bürgerkontakt, vor allem Einsatzhundertschaften, hat der Kreis zu organisieren. Sie werden ebenfalls über den Arbeitgeber angesprochen.
Ab dem kommenden Montag sind zudem Impfungen in den (teil-)stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe vorgesehen, also in Werkstätten für Menschen mit Handicap, in tagesstrukturierenden Einrichtungen oder auch Kurzzeitwohneinrichtungen. Geimpft werden soll vorwiegend vor Ort, berechtigt sind dabei sowohl das Personal als auch die Menschen, die die Einrichtungen nutzen oder bewohnen.
Vorerkrankte sollen Ende März Angebot erhalten
Im Hinblick auf Personen, bei denen ein hohes oder sehr hohes Risiko für den schweren oder tödlichen Verlauf einer Coronainfektion besteht (so genannte Einzelfallentscheidungen) hat das Ministerium nun präzisiert: Sie werden voraussichtlich ab Ende März ein gesondertes Impfangebot erhalten.
Hierzu hat das Land an Kreise und kreisfreie Städte noch keine Ausführungsbestimmungen erlassen. Diesbezügliche Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern können deshalb erst dann beantwortet werden, sobald ein entsprechender Erlass vorliegt. Weitere Informationen gibt es auf der Website des Rheinisch-Bergische Kreises.

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