Die Schlossstraße soll komplett neu gestaltet werden.

Der zwei Jahre alte Gestaltungsleitfaden für die Schlossstraße in Bensberg wird nach Einschätzung der Stadtverwaltung von privaten Akteuren nicht ausreichend berücksichtigt. Daher schlägt sie nun vor, die Vorgaben in Form einer Gebietszusatzsatzung verbindlich zu machen. Zunächst aber sollen alle Schlüsselakteure erneut beteiligt werden.

Ein einheitliches, harmonisches, stimmiges und ansprechendes Straßen- und Einzelhandelsbild soll zukünftig die Strahlkraft der Bensberger Schloßstraße stärken. Möglich werden könnte dies durch eine Gebietszusatzsatzung, die die Gestaltung verschiedener Sondernutzungen im Straßenraum regelt.

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Dabei ist es sinnvoll, die Akteurinnen und Akteure vor Ort in den Prozess der Erstellung einer solchen Satzung einzubeziehen. Dementsprechend empfiehlt die Verwaltung dem zuständigen Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss (SPLA), in seiner Sitzung am 10. August 2023 eine vorbereitende Beteiligung der Schlüsselakteure zu beschließen.

Seit Juni 2021 existiert bereits ein Gestaltungsleitfaden für die Schloßstraße, der den Eigentümerinnen und Eigentümern sowie Händlerinnen und Händlern Gestaltungsempfehlungen für Gebäude, Geschäfte, Schaufenster, Werbeanlagen, Warenauslagen, Vordächer, Markisen und für Möblierung und Standorte der Außengastronomie aufzeigt. Das Ziel des Leitfadens ist es, ein ausgewogenes und gestalterisch ansprechendes Bild der Straße zu erzeugen. Die Empfehlungen lehnen sich an die zukünftige Gestaltung der Schloßstraße nach dem derzeit stattfindenden Umbau an.

Nach drei gemeinsamen Workshops mit den Akteurinnen und Akteuren vor Ort konnte der Gestaltungsleitfaden erstellt werden. Er wurde anschließend an alle Eigentümerinnen und Eigentümer verschickt und persönlich an die Händlerschaft verteilt. Zusätzlich wurden im Stadtteilbüro in der Schloßstraße 59 wöchentlich Beratungen angeboten.  

Gestalterische Defizite können Einkaufsstandort schwächen

Dennoch entfaltet der Gestaltungsleitfaden bisher noch nicht seine volle Wirkung: Die Beratungen werden nur selten in Anspruch genommen, und viele private Maßnahmen in der Straße folgen nicht den Gestaltungsempfehlungen. Dadurch kommt es zum Teil zu gestalterischen Defiziten, die den Einkaufsstandort Bensberg schwächen können.

Deshalb möchte die Verwaltung die Empfehlungen aus dem Gestaltungsleitfaden zu den Sondernutzungen in eine entsprechende Gebietszusatzsatzung für den Geltungsbereich Schloßstraße einarbeiten, um die Aufenthaltsqualität der Straße nach der Neugestaltung zu sichern und weiterzuentwickeln. Die Inhalte werden damit bindend bei der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen. 

Zahlreiche Sondernutzungen betroffen

Zu den Sondernutzungen, die davon u.a. betroffen sind, gehören Auslegewerbeanlagen, Werbeanlagen und Warenausleger außerhalb der Geschäfte, Schutzpoller und Außenmöblierungen inklusive Begrünungselemente und Markisen. 

Zur Erarbeitung der Satzung beabsichtigt die Verwaltung einen Beteiligungsprozess unter Einbeziehung von Händlerschaft, Gastronomie und Politik. Im ersten Schritt ist eine Informationsveranstaltung geplant, in der die Inhalte der Gebietszusatzsatzung (im Entwurf) vorgestellt werden. Ebenso soll es einen Erfahrungsaustausch mit einer Stadt geben, in der ein vergleichbares Verfahren durchgeführt wurde.

In einem zweiten Schritt können die beteiligten Akteurinnen und Akteure Stellungnahmen einreichen, damit Anliegen und Hinweise erfasst und ggf. in die Gebietszusatzsatzung aufgenommen werden können.

Ziel ist es, den Prozess für Händlerschaft sowie Gastronominnen und Gastronomen einfach und transparent zu gestalten. Dieses vorbereitende Vorgehen soll im SPLA am Donnerstag, den 10. August beschlossen werden. 

Zur Satzung sollen dann Handreichungen erstellt werden, die allgemein verständlich erläutern, was die einzelnen Aspekte der Satzung bedeuten. Die Stadtverwaltung wird nach Satzungsbeschluss weiterhin eine Beratungsmöglichkeit anbieten. 

Alle Infos zum Gestaltungsleitfaden sowie ein Download-Link der Broschüre gibt es auf der städtischen Website. Darüber hinaus stehen jeden Mittwoch zwischen 9.30 und 13.30 und jeden Donnerstag zwischen 14.30 und 16.30 die Türen des Stadtteilbüros, Schloßstraße 59, für Beratungen offen.

Hier werden offizielle Pressemitteilungen der Stadtverwaltung veröffentlicht. Sie geben nicht die Meinung des unabhängigen Bürgerportals iGL wieder.

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6 Kommentare

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  1. Wie soll denn das einheitliche Bild der Schlossstraße aussehen?

    – Alle Konfektionsgeschäfte stellen dieselbe Kleidung auf die Straße. Geht noch Trennung nach Damen und Herrenkonfektion?
    – Jedes Haus trägt die gleiche Farbe, am liebsten grau wie Stühle und Sonnenschirme?
    – Es muss eine Parität her zwischen den einzelnen Branchen?
    – Jedes Geschäft hat am gleichen Tag die Fenster zu putzen?
    – Stühle und Tische vor Cafés und Restaurants haben in gleicher Anordnung zu stehen?
    -Über diese Anordnungen hat eine, wie soll man sie nennen, Verschlimmbesserungs-Polizei zu wachen?

    Ich wünsche allen Menschen, die sich lieber im gleichgestellten, farbig hässlichen und blödsinnig angeordneten Umfeld bewegen einen fröhlichen Aufenthalt in der Schlossstraße!

  2. Bitte nicht übertreiben! „Ein einheitliches, harmonisches, stimmiges und ansprechendes Straßen- und Einzelhandelsbild“ – das klingt erstmal einigermaßen furchtbar. Vielleicht ist es ja anders gemeint? Es gibt jedenfalls kaum etwas Hässlicheres als Straßen, in denen jedes Geschäft gleich aussieht.

    Wenn wirklich etwas für die Attraktivität der Schoßstraße getan werden soll, gibt es eine ganz einfache Möglichkeit: Fußgängerzone. Zwischen Parkplätzen und Abgasen geht niemensch freiwillig ’shoppen‘.

  3. Ich finde das geht zu weit: Warum muss die Stadt den Geschäften die Farbe der Stühle und Sonnenschirme vorgeben. Und dann auch noch in diesem Einheitsgrau. Bunt ist viel schöner. Was kommt als nächtes? Eine Vorgabe was verkauft werden darf? Vermutlich dürfen jetzt auch nur noch Geschäfte mit einem grauen Design in die Ladenlokale einziehen. Unglaublich!

    1. Über Geschmack läßt sich natürlich trefflich streiten. Einzelhändler handeln einzeln und möchten Aufmerksamkeit erzeugen. Je bunter, je schriller desdo besser. Das tut dem Auge weh und hebt wahrlich nicht das Niveau einer Flaniermeile.

  4. Gute Idee, die Vorgaben zum Gestaltungsleitfaden in einer Gebietszusatzsatzung verbindlich zu machen. Derzeit ist die Schlossstr. durch ein äußerst uneinheitliches Bild geprägt. Wenn da die hochwertige Pflasterung der Schlossstr. erfolgt, sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass das Gesamtbild durch ein einheitliches Erscheinungsbild der Händlerschaft und Außengastronomie diesem höheren Niveau anzupassen ist. Genau dies ist der Weg, die Attraktivität der Einkaufsstraße als Flanier- und Gastronomiemeile der Stadt nach Abschluß der Bauarbeiten nachhaltig zu erhöhen.