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Hallo, bei „Knöllchen“ ist die Halterabfrage beim KBA möglich; bei Kfz-zulassungen nicht ??!??
Die Einwohnermeldedaten kann doch jeder mit seinem Perso, zur not auch dem Stammbuch nachweisen…..
Steh ich auf´m Schlauch??
Nur ein bisschen: Die Verbindung zum KBA wird gebraucht, um Auto, Halter und Kennzeichen dort gleich in die Datenbank einzutragen. Diese Daten müssen erfasst sein, bevor man mit dem neu zugelassenen Auto vom Hof fährt, deshalb kann man sie auch nicht irgendwann nachschicken oder mit der Post senden.
Wenn ich etwas abfragen kann, besteht eine Verbindung. Wieso kann man abfragen, aber nicht eintragen???
Das ist vermutlich eine Frage der Zugangswege, der entsprechenden Rechte und der geforderten Sicherheit bei den nötigen technischen Einrichtungen. Beim Eintragen kann man nun mal mehr kaputtmachen als beim Abfragen.
Deshalb könnne Sie auch selbst das Register online abfragen: https://www.kba-online.de/registerauskunft/app/#/zfzr – das KBA wird Ihnen aber ganz sicher nicht erlauben, etwas einzutragen, und über das Web-Frontend dürfte das auch technisch nicht möglich sein, wenn die Leute dort ihre Hausaufgaben gemacht haben.
Im Zuge der Änderungen in der KfZ-Zulassungsstelle könnte man vielleicht auch dazu übergehen, dass bei Anmeldung durch einen Dienstleister eine Kopie des Ausweises reicht.
Nur im RBK wird noch der Originalausweis benötigt, während in anderen Kommunen eine Kopie reicht.
Als Käufer nicht schön, wenn man seinen Ausweis ein paar Tage abgeben muss, wenn der Händler das Anmelden übernimmt.
Tja Dr. Alban, meld Dein KFZ doch selber an…
Vielleicht bekommst Du auch ne Kopie von Deiner Zulassung oder ne Kopie von Deinem KFZ…
Keine eigenen Backups . Mehr muss man gar nicht wissen . Grob fahrlässig .
Statt mit Hilfe von spezialisierten Beratern die Daten zu retten, das Lösegeld zu zahlen und weiter zu arbeiten geht eine völlig unfähige IT & Verwaltung auch noch weiter grob fahrlässig mit unseren Daten um . Ab nächsten Monat alle meine Daten im Darknet zu kaufen , Finanzdaten, alle KFZ , Adress & Meldedaten . Glückwunsch .
„Keine eigenen Backups . Mehr muss man gar nicht wissen . Grob fahrlässig .“ – Na, Sie haben ja den Durchblick. Was hilft denn ein lokales Backup, wenn die Daten beim Kraftfahrtbundesamt liegen (wo sie hingehören) und es um ein Schnittstellenproblem geht?
„Statt (…) das Lösegeld zu zahlen“ – Der Kreis darf kein Lösegeld zahlen. Ich würde es mir auch sehr verbitten, wenn man dort meine Steuergelder irgendwelchen Gangstern in den Rachen wirft, ohne zu wissen, ob die Blockade dann auch tatsächlich aufgehoben wird oder ob nicht gleich ein Nachschlag gefordert wird.
Es gibt in einer öff. Verwaltung sicherlich einige Anwendungen, KBA ist eine davon . Ob man binnen 20 Tage einen neuen Zugang, zur Not über alternative Dienstleister eröffnen kann ….. erschließt sich extern nicht abschliessend . Bei klassischen Client – Server Anwendungen muss man den Server und den Client Rechner dauernd sichern . Wenn der Server beim Dienstleister steht, können multiple Backups an multiplen Stellen abgelegt werden . So hat man bei Naturkatastrophen, Feuer etc. immer irgendwo eine Arbeitsgrundlage . Wenn das nicht oder nicht ausreichend geschehen ist, kann man das grob fahrlässig nennen .
Ein Krankenhaus in D hat kürzlich mit einem speziellen Berater Lösegeld bezahlt, einen halben Schlüssel mit dem Dienstleister komplettiert und die Daten wider hergestellt . Kalkuliert die günstigere Version und man ist schnell wieder arbeitsfähig . Hierzu gibt es sicher viele „Meinungen“ .
Was kostet der Ausfall der Dienste, was droht an Schaden wenn alle unsere Daten weltweit gehandelt werden . Sensible Daten . Das macht mir am meisten Sorgen . mfg hpb
„völlig unfähige IT & Verwaltung“ = solch eine pauschal beleidigende und unqualifizierte Äußerung sollte m.E. strafrechtlich verfolgt werden!
Leider muss ich hpb im Bezug auf Unfähigkeit Recht geben…
Wieso kommt man jetzt erst auf die Idee, die KFZ bei benachbarten Kreisen anmelden zu können? Das war mein erster Gedanke, als ich von dem Problem gehört habe und es hat 2 1/2 – 3 Wochen gedauert, dass die Stadt Bergisch Gladbach auch mal auf den Trichter kam. Was eine Glanzleistung… In so welchen Fällen wünscht man sich einfach, dass die Stadt flexibler und schneller reagiert und ein Plan B hat.
Wie kommen Sie auf die Annahme, dass diese Idee erst jetzt aufgekommen ist? Im Text heißt es: „Eine Genehmigung durch Land und Bund für eine solche Amtshilfe habe der Kreis gerade erhalten, bestätigt Kreissprecherin Birgit Bär.“ Darauf musste der Kreis warten, um an die Öffentlichkeit zu gehen. Gespräche mit kooperationswilligen Nachbarkreisen laufen nach unseren Informationen schon länger.
Hallo An3, warum lesen Sie sich die Berichte nicht erst einmal durch bevor Sie Kritik äußern. Es stellt sich mir hier die Frage, wer unfähig ist.
Nicht die Stadt (Sie meinen vermutlich Bergisch Gladbach) ist für die Zulassung der Fahrzeuge zuständig sondern der Rheinisch Bergische Kreis. Aber ganz abgesehen davon ist es doch gut und richtig, dass die Verwaltungen nun mit Sorgfalt und Sicherheit die Dinge aufarbeiten, Lösungen suchen und finden. Soll man nun einen Schnellstart hinlegen, der dann tatsächlich zu Datenmißbrauch usw führt.
Diese ständige Beschimpfung der Behörden geht mir massiv auf den Nerv.
Man fühlt sich eben gleich viel aufrechter, wenn man so richtig vom Leder zieht und der Verwaltung strenge Verweise erteilt. Erfahrungsgemäß steht der Grad des Verständnisses für die jeweils betroffenen Abläufe zwar in umgekehrter Relation zur Schärfe der Wortwahl, aber sei’s drum – das wohlige Gefühl, wenn man mal öffentlich die Obrigkeit schelten kann, gleicht das locker wieder aus.
Oh,ist der rheinisch Berg. Kreis auch schon wachgeworden?An die Lösung Hilfe über benachbarte Kreise zu holen hat der Hochsauerland Kreis bereits vor 2 Wochen nachgedacht und mit Paderborn gesprochen. Bergisch Gladbach wacht auf und kommt in die Socken denn ob e Auto oder andere, alle wollen ihr Kfz so schnell wie möglich haben und macht einfach mal weniger Bürokratie und hört auf zu Überlegen was wäre wenn.
„alle wollen“ – Nun ja, viele wollen vieles, oft auch so schnell wie möglich. Wenn es nicht geht, dann geht es nicht.
„macht einfach mal weniger Bürokratie“ – Da sind gesetzliche Vorschriften einzuhalten, über die sich auch eine Kreisverwaltung nicht hinwegsetzen kann.
Tja, scheinbar schwätzen andere weniger und machen stattdessen. Das wäre für manchen eine Idee. Mein neues Auto wurde im Rhein-Kreis-Neuss zugelassen, bevor der RBK überhaupt von der Möglichkeit berichtete.
Es ist sehr gut das es jetzt eine Amtshilfe gibt! Jedoch ließt man das nur ein kleiner Teil der FZG. zugelassen werden kann. Hier sollte es eine klare Berücksichtigung der E Autos geben. Hier sind die FZG. Bis Ende 2023 mit der Umweltprämie, ( BAFS) nochvreglungsrelevanter, da diese Summe oft in der Finanzierung mit berücksichtigt wird. Einen BAFA Antrag kann man aber erst nach Anmeldung des KFZ stellen. Auch wenn das FZG bereits seit Wochen beim Händler steht. Hier sollte also, im Hinblick auf die knappe Zeit bis zum Jahresende, die Linie des Umstiegs auf E Fahrzeuge der Regierung unterstützt werden. Denn sonst sind die Kunden die so ein Konzept mit umsetzen ,wiedereinmal die gebeutelten und irgendwann macht das keiner mehr mit.
Bitte dringend mal kommunizieren in den Ämtern!
Hallo Mario Fritsch,
es gibt auch Personen, die ein Fahrzeug ohne E zulassen wollen (bzw. müssen, da sie es dringend z.B. aus beruflichen Gründen benötigen). Wollen Sie die länger warten lassen, weil die E-Autos subventioniert werden?
Hat da jemand Sorgen um seine Subvention?
Wer ein Auto mit Subventionen kauft, das er sonst nicht kaufen würde, muss damit rechnen.
Auch Verwarnungen (Knöllchen) sollen angeblich davon betroffen sein, deswegen werden demnach seit längerem keine mehr ausgestellt bzw. man „tut manchmal nur so“. Ob es stimmt weiß ich nicht, aber der Grund liege demnach auch an der nicht möglichen Abfrage beim Kraftfahrbundesamt.
Soll angeblich! stimmen, weil man nicht zum KBA kommt. Dann ab jetzt freies parken…
Harald,
bitte aber später nicht jammern, dass die Stadt Serviceleistungen kürzt und/oder Gebühren erhöht. Wenn die Einnahmen wegbrechen ist das dann nämlich die logische Konsequenz.
Lieber Harald,
was hier geschrieben wird ist quatsch. Es wird weiterhin der ruhende Verkehr von der Ordnungsbehörde überwacht. Bei nicht entrichteten Parkgebühren droht nach wie vor eine Verwarnung. Halterabfragen über das Kraftfahrtbundesamt sind natürlich weiterhin möglich. Es wird empfohlen, die Möglichkeit des Handyparkens via App zu nutzen, wenn kein Bargeld zur Hand ist.
Ein Tipp: An den Adventssamstagen ist das Parken auf allen städtischen Flächen kostenfrei.