Das Foto zeigt die Schlussphase der Arbeiten im ersten Abschnitt - und macht deutlich, in welcher räumlichen Enge gearbeitet wird. Fotos: Markus Bollen

Bei der Infoveranstaltung zur Baustelle Schlossstraße waren einige Punkte offen geblieben, neue Fragen wurden seither aufgeworfen. Wir haben bei der Stadt nachgefragt und stellen die wichtigsten Sachverhalte zusammen. Es geht u.a. um die Bauzeiten und Bauabschnitte – für die die Stadt jetzt aktualisierte Pläne vorgelegt hat. Aber auch um die Frage, ob die Anlieger Beiträge für den Straßenumbau zahlen müssen.

Der neue Vorschlag der Stadt, mit einer Vollsperrung des nächsten Bauabschnitts auf der Schlossstraße Tempo zu gewinnen, schlägt in Bensberg hohe Wellen, in der Händlerschaft, bei den Bewohner:innen und auch bei der CDU. Auch nach der missglückten Informationsveranstaltung und einer nachgelegten Pressemitteilung der Verwaltung waren wichtige Fragen offen geblieben.

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Wir haben der Stadt einen Fragenkatalog vorgelegt, inzwischen liegen die Antworten des Fachbereichs 7 (Umwelt und Technik) vor, der unter Leitung von Stephan Dekker für den Straßenbau und damit auch für die Umsetzung der Pläne auf der Schlossstraße zuständig ist.

1. Warum soll die Schlossstraße entgegen früheren Zusagen für den Autoverkehr gesperrt werden?

Damit will die Stadt dem Bauunternehmen die Möglichkeit geben, schneller voran zu kommen – und so die Beeinträchtigungen für die Händlerschaft möglichst gering zu halten. Der nächste Abschnitt (Emilienbrunnen bis Kreissparkasse) könne dann in acht statt zwölf Monaten fertiggestellt werden. Und zwar aus drei Gründen.

Nach Angaben der Stadt hatten die Arbeiten in den ersten Abschnitten (Schlossstraße 1 bis 16 und Nikolausstraße) gezeigt, dass trotz der Vorarbeiten der Belkaw immer wieder Dinge im Untergrund gefunden wurden, von denen niemand etwas wusste. Bei einer Sperrung der gesamten Fahrbahnbreite habe die Baufirma mehr Flexibilität, solche Überraschungen auszugleichen.

Zweitens könne die Baufirma bei einer Vollsperrung sehr viel freier und mit mehr Personal agieren. So könnten zwei Kolonnen parallel arbeiten und größere Maschinen eingesetzt werden.

Drittens müsse die Verkehrsführung innerhalb eines Abschnitts bei einer Sperrung nicht zwischendurch verändert werden.

Hinweis der Redaktion: Die detaillierte Argumentation der Stadt für den Vorschlag Vollsperrung finden Sie hier; dort gibt es auch Hinweis zum Fußgängerverkehr und zu Belieferung der betroffenen Geschäfte.

2. Auch die ersten Abschnitte waren mit Vollsperrungen verbunden, dennoch gab es dort erhebliche Verzögerungen. Was ist nun anders?

Alles ist relativ, sagt die Stadt: Wäre in der Schlossstraße 1 bis 16 sowie in der Nikolausstraße mit einer nur halbseitigen Sperrung gearbeitet worden, dann wären die Verzögerungen noch größer gewesen.

Die Nikolausstraße ist für Autos immer noch dicht. Foto: Markus Bollen

3. Gibt es eine Garantie, dass der nächste Abschnitt in acht Monaten fertig wird; ist die Baufirma daran gebunden?

Nein, so die kurze Antwort. Die lange: Das neue Baukonzept sei so entwickelt worden, dass Störungen optimal aufgefangen werden können. Die Bauzeit von acht Monaten sei von der Baufirma kalkuliert worden und werde „angestrebt“.

4. Ist sichergestellt, dass die Baufirma mehr Personal einsetzt, um mit zwei Kolonnen arbeiten zu können? Wird auch am Donnerstagnachmittag, am Freitag und gar am Wochenende gearbeitet?

Auch hier lautet die Antwort „Nein“ – weil sich die Stadt als Auftraggeberin nicht in die wirtschaftliche Planung der Baufirma einmischen dürfe. Die setze ihr Personal so ein, dass ausreichend Arbeiter für die jeweilige Baufeldgröße beschäftigt seien.

Die Bauarbeiter in Bensberg arbeiteten zur Montage und seien von Montag bis Donnerstag vor Ort; daher der Umstand, dass die Baustelle bereits am Donnerstagmittag aufgeräumt und verlassen wird.

5. Ist ein halbseitiger Ausbau überhaupt möglich?

Grundsätzlich schon, so die Stadt. Aber das Arbeiten in kleinteiligen Abschnitten und unter laufendem Verkehr sei „mehr als ungünstig zu bewerten“. Es gebe kaum ausreichend Arbeitsraumbreiten, die Bewegung der Baumaschinen sei massiv eingeschränkt, der Platz für Fußgänger auf ein Minimum beschränkt. Da der Verkehr an der Baustelle vorbei geschleust werden müsse behindere er sehr stark den An- und Abtransport der Baumaterialien.

6. Wie sind die Bauabschnitte eingeteilt?

Grundsätzlich hält die Verwaltung daran fest, dass es im horizontalen Bereich der Schlossstraße (Emilienbrunnen bis Am Stockbrunnen) eigentlich keine festen Abschnitte gebe, die Baustelle „fließe“ von West nach Ost. Dennoch waren auch in den bisher auf der Website der Stadt veröffentlichen Plänen Abschnitte eingezeichnet, offiziell nur zur Orientierung:

Eine alte Darstellung des Bauzeitenplans

Mit dem neuen Vorschlag hat die Stadt jetzt den nächsten Abschnitt exakt definiert, vom Emilienbrunnen an der Einmündung der Nikolausstraße bis zur Hausnummer 42. Also nur bis zum Wendehammer vor Kino und Sparkasse.

Diese Karte zeigt eine mögliche Verkehrsführung bei Vollsperrung des orangenen Abschnitts.

Auf Nachfrage hat die Stadt nun eine weitere Karte zum Bauablauf zur Verfügung gestellt, mit einer Einteilung in insgesamt neun Abschnitte – und den jeweiligen Längen. Diese Abschnitte sind für das Verständnis des Bauzeitenplans (s.u.) erforderlich.

Hier wird klar, dass der nun anstehende Bauabschnitt (3.3 und 3.4.) insgesamt nur 180 Meter umfasst. Die verbleibende Strecke bis zum Ende der Schlossstraße ist dagegen mit 380 Metern mehr als doppelt so lang.

7. Gibt es einen detaillierten Bauzeitenplan?

Ja, sogar mehrere. Uns lag bislang nur die Version von September 2023 vor; die Veränderungen auf Basis des neuen Turbo-Vorschlags waren dabei nicht berücksichtigt.

(Achtung: inzwischen gibt es ein Update, wir dokumentieren die beiden neuen Pläne/Varianten etwas weiter unten.)

Dieser Plan ging von optimalen Umständen aus, ohne unvorhergesehene Verzögerungen. Dabei wird noch einmal deutlich, wieviel Zeit bereits verloren worden ist:

Abschnitt 3.1. (Schlossstraße 1 – 16, siehe Karte oben) hätte schon Anfang Oktober fertig werden sollen. Einschließlich des Kreuzungsbereichs am oberen Ende, der bislang noch nicht einmal angefasst worden ist. Die Straße ist inzwischen frei gegeben und abgenommen worden, an der Mängelbeseitigung v.a. auf den Gehwegen wird noch gearbeitet.

Abschnitt 3.2. (Nikolausstraße) war ursprünglich bis Mitte Dezember geplant. Die niedrigen Temperaturen Anfang Dezember hatten das verhindert, aktuell ist die Freigabe für Januar geplant.

Alle weiteren Angaben sind daher obsolet. Und sollen durch den neuen Vorschlag ja ohnehin angepasst werden.

Aus dem Plan geht aber auch hervor, dass für die jetzt anstehenden Abschnitte 3.3. und 3.4. (bis zur Kreissparkasse) bei halbseitiger Sperrung zehn Monate veranschlagt worden waren. Ohne Anpassung der Pläne rechnet die Stadt hier nun mit zwölf Monaten, mit der Vollsperrung mit acht Monaten.

Aktualisierung: Inzwischen hat die Stadt zwei weitere aktuell Bauzeitenpläne zur Verfügung gestellt, die darstellen, wie die einzelnen Abschnitte in der Variante „halbseitige Sperrung“ und „Komplettsperrung“ abgearbeitet werden können:

Hier findet sich die versprochene Verkürzung der Bauzeiten für die Abschnitte 3.3. und 3.4. bis zur Kreissparkasse um knapp vier Monate, mit einer Fertigstellung Ende August statt erst Mitte Dezember 2024.

Es zeigen sich aber auch Verschiebungen für die folgenden Abschnitte, sieht Punkt 12 weiter unten.

8. Wann soll die gesamte Schlossstraße fertig sein, sind in der Ausschreibung feste Fristen festgelegt worden?

In der Ausschreibung (bei der die Stadt die Bedingungen zum eigenen Nachteil hatte anpassen müssen, um überhaupt einen Bieter zu finden) sei eine Bauzeit von drei Jahren festgelegt worden, so die Verwaltung. Der offizielle Startschuss fiel am 15. März 2023, Fertigstellung ist demnach spätestens im Frühjahr 2026.

Die aktuellen Bauzeitenpläne sehen (unter der Voraussetzung, dass alles optimal läuft, ohne weitere böse Überraschungen) eine Fertigstellung zum 1. November 2025 vor, unabhängig von der Wahl der Bauweise – siehe Bauzeitenplan unter Punkt 7.

Zwischenfristen seien lediglich für die Abrechnung der einzelnen Förderabschnitte festgelegt worden. Eine Anpassung dieser Fristen sei von der Baufirma bislang nicht gefordert worden.

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9. Spielen die Baukosten beim neuen Vorschlag der Vollsperrung eine Rolle?

Berichte, dass der Planer des Architektenbüros Club L94 eine deutliche Reduzierung der Kosten als Vorteil des neuen Vorschlags genannt habe, dementiert die Stadtverwaltung. Eine solche Aussage sei bei der Informationsveranstaltung nicht gefallen.

Unabhängig davon spielten die Kosten für die Stadt auch keine Rolle, betont die Verwaltung. Es gehe „einzig und alleine darum, durch die Vollsperrung den Bauablauf zu optimieren und den Händlern und Anwohnenden vor Ort eine kürzere Zeit der Belastung durch die Baustelle zu ermöglichen“.

10. Gibt es Sorgen, dass das Bauunternehmen angesichts steigender Material- und Personalkosten auf Dauer nicht in der Lage ist, den Vertrag zu erfüllen?

Darauf antwortet die Stadt mit einem klaren „Nein“.

11. Müssen die anliegenden Immobilien-Eigentümer:innen eine Straßenausbauabgabe (KAG) bezahlen?

Die kurze Antwort: Das bleibt unklar. Die lange Antwort: Es ist sehr kompliziert. Zwar waren diese Abgaben bislang faktisch ausgesetzt und es gibt ein überarbeiteten Gesetzentwurf auf Landesebene, sie ganz abzuschaffen. Aber die Schlossstraße könnte genau dazwischen in eine Regelungslücke fallen – mit der Folge, dass die Stadt doch verpflichtet wäre, die Anlieger zur Kasse zu bieten.

Nach Einschätzung der Stadt sieht der überarbeitete Entwurf vor, dass für Maßnahmen, die vor dem 1.1.2024 (nicht wie in der Fassung davor 1.4.2024) beschlossen wurden, noch die alten Regelungen gelten. Also das Land die Kosten übernimmt, aber ohne einen Rechtsanspruch. Eine Garantie, dass die Anliegenden nichts zahlen müssen, könne die Stadt derzeit nicht geben.

Die gesamte rechtliche Würdigung der Stadt im Wortlaut

„Nach der derzeit geltenden Rechtslage können bei Straßenbaumaßnahmen, die nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) beitragsfähig sind und die seit dem 01.01.2018 von der Gemeinde beschlossen worden sind, die von den Anliegern zu zahlenden Beiträge zu 100% vom Land NRW gefördert werden. Der Förderantrag wird durch die Gemeinde gestellt und die Fördermittel werden mit den von den Anliegenden zu zahlenden Beiträgen verrechnet, so dass im Ergebnis Beitragsbescheide mit einem zu zahlenden Beitrag von 0,- € erlassen werden.

Allerdings steht im Kleingedruckten der Förderrichtlinien, dass ein Rechtsanspruch auf Förderung nicht besteht. Das ist insofern von Bedeutung, als die vom Land angesetzte Fördersumme von 65 Mio. €/Jahr realistisch gesehen längerfristig nicht ausreichen dürfte, um sämtliche landesweit anfallenden KAG-Beiträge abzudecken.

Es ist also durchaus denkbar, dass antragstellende Gemeinden und damit die betroffenen Beitragspflichtigen im Einzelfall leer ausgehen können, wenn der Fördertopf leer sein sollte. Die Beitragspflicht nach dem KAG ist bisher nicht aufgehoben, sondern wird lediglich durch die (freiwillige) Förderung des Landes ausgeglichen.

Das KAG verpflichtet aber nicht nur die Anliegenden zu Zahlung des Beitrags, sondern auch die Gemeinden zur Erhebung des Beitrags. Die Gemeinden dürfen also nicht von sich aus auf die Beitragserhebung verzichten.

Das bedeutet in der Konsequenz, dass für den Fall, dass keine Förderung durch das Land erfolgt, die Gemeinde verpflichtet ist, die Beiträge von den Anliegenden in voller Höhe zu erheben. Die Stadt Bergisch Gladbach kann daher den Anliegenden der Schloßstraße nicht garantieren, dass die von ihnen zu erhebenden Straßenbaubeiträge in jedem Fall durch das Land übernommen werden.

Der derzeit im Gesetzgebungsverfahren befindliche Gesetzentwurf der Landesregierung sieht die endgültigen Abschaffung der Straßenbaubeiträge nach dem KAG ausdrücklich nur für Maßnahmen vor, die nach dem 01.04.2024 begonnen wurden (§ 8 Abs. 1 Satz 3 neu). Damit stellt sich für die Schloßstraße die Frage, ob das bei einer Maßnahme, die wie hier in Bauabschnitte aufgeteilt ist, jeweils für die einzelnen Bau- bzw. Abrechnungsabschnitte gilt, oder pauschal für die Maßnahme als Ganzes.

Darüber hinaus bestimmt der Gesetzentwurf, dass das bisherige Recht (also Beitragsfestsetzung und ggf. 100% Förderung, aber ohne Rechtsanspruch) weiterhin gilt für Beiträge 

  1. für Maßnahmen, die schon vor dem 01.01.2018 begonnen wurden, also auch jetzt schon nicht förderfähig sind,
  2. die spätestens bis zum 31.03.2024 durch Bescheid endgültig festgesetzt worden sind,
  3. für die eine Förderung beantragt worden und bis zum 31.03.2024 bewilligt worden ist, ein Beitrag aber nicht mehr bis zum 31.03.2024 erlassen worden ist.

(§ 26 Abs. 2 neu)

Damit tut sich nach unserem Verständnis eine Regelungslücke für Maßnahmen auf, die zwar nach dem 01.01.2018 beschlossen und begonnen wurden, bei denen aber bis zum 31.03.2024 die sachliche Beitragspflicht noch nicht entstanden ist und für die daher noch kein Beitrag ermittelt und folglich keine Förderung beantragt werden konnte. Nach  jetzigen Verständnis können wir in diesen Fällen nicht ausschließen, dass es zu einer ungeschmälerten Beitragserhebung kommt, weil das neue Recht (komplette Abschaffung) für sie noch nicht und das bisherige Recht(Förderung auf Antrag) nach dem Wortlaut des Gesetzentwurfs (abschließende Aufzählung in § 26 Abs. 2 neu) nicht mehr anzuwenden ist.

Allerdings gibt es inzwischen eine überarbeitete Fassung des Gesetzentwurfs, die vorsieht, dass für Maßnahmen, die vor dem 01.01.2024 (nicht wie in der alten Fassung 01.04.2024) beschlossenwurden, noch die alten Regelungen gelten, also Förderung durch das Land ohne Rechtsanspruch für alle Maßnahmen, die ab 01.01.2018 beschlossen wurden. Damit ist die Regelungslücke geschlossen. 

Außerdem wird dadurch die Abschaffung der KAG-Beiträge auf den 01.01.2024 „vorverlegt“. Sie gilt aber nur für Maßnahmen, die ab diesem Zeitpunkt beschlossen wurden, während die ältere Fassung ab dem 01.04.2024 und für Maßnahmen gelten sollte, die ab diesem Zeitpunkt begonnen wurden. 

Für die Schloßstraße ändert sich dadurch im Ergebnis nichts. Die Maßnahme ist weiterhin ohne Rechtsanspruch förderfähig. Daher kann den Anliegenden keine Garantie gegeben werden, dass sie nichts zahlen müssen.“

12. Wie geht es weiter – wie sollen die anschließenden Abschnitte bis zur Straße „Am Stockbrunnen“ umgebaut werden?

Um schnell voran zu kommen empfiehlt die Stadt auch dort einen „Vollausbau“ statt einer halbseitigen Sperrung. Aber „wie genau der Abschnitt umgesetzt werden wird, bleibt unter den aktuellen Diskussionsumständen abzuwarten“. Zudem sollen dann die Erfahrungen des jetzt anstehenden Abschnitts einfließen.

Nach dem Bauzeitenplan (s.o., unter 7) soll Abschnitt 2. und 4.1. (bis Hausnummer 76, auf Höhe von Intersport Haeger) im Mai (halbseitige Sperrung) oder eben erst August 2025 (Vollsperrung) fertig werden.

Für das Schlussstück 4.3. (bis Am Stockbrunnen) gibt es laut Plan keine Varianten, Fertigstellung ist für Ende Oktober 2025 vorgesehen, die Gartenstraße (4.2.) soll von Mai bis Juli 2025 umgebaut werden.


Jetzt sind Sie dran: Welche Fragen sind aus Ihrer Sicht nun klar beantwortet, was ist noch offen? Nutzen Sie bitte das Kommentarfeld unten.

Journalist, Volkswirt und Gründer des Bürgerportals. Mail: gwatzlawek@in-gl.de.

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14 Kommentare

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  1. Schaut man sich die neu gepflasterte untere Schloßstraße rund um die schiefen Ruhebänke an stellt man fest:Bensberg ist und bleibt dreckig.Auch der Bereich rund um das Bistro ist mehr als unansehnlich !

  2. Die Bauarbeiter in Bensberg arbeiteten zur Montage.
    Aber warum nur von Montag bis Donnerstag vor Ort und warum muss die Baustelle bereits am Donnerstagmittag aufgeräumt und verlassen werden? Gibt es keine Möglichkeit, dass die Arbeiter auch am Donnerstag Nachmittags und am Freitag und Samstag arbeiten? Eventuell muss ein Wechsel in der Montagetruppe vorgenommen werden. Zumindest könnte die Zeitspanne der Bauarbeiten dadurch deutlich reduziert werden. HF

    1. Die Vermutung liegt nahe, dass die Leute von weiter weg kommen und das Wochenende bei ihren Familien verbringen möchten. Da muss man auch Reisezeiten einkalkulieren. Sie können sicher auch Leute finden, die am Samstag arbeiten, aber die sind dann teurer.

  3. Im Zusammenhang mit diesem Artikel habe ich eine Frage, welche mir vielleicht ja einer der fachkundigen Leser beantworten kann.
    Aus z.B. den Niederlanden kenne ich es so, dass bei Projekten im Straßenbau mit Pönalen und Prämien für den Auftragnehmer in Bezug auf die Terminschiene gearbeitet wird. Mit dem Ergebnis, dass dort (zumindest augenscheinlich) die Bauprojekte a) wesentlich schneller und b) oft sogar noch vor dem veröffentlichten Endtermin fertiggestellt werden.
    Das gleiche Konzept kenne ich persönlich auch aus Projekten im Anlagenbau welche von öffentlicher Hand in Deutschland beauftragt sind.
    Das EU- bzw. das deutsche Vergaberecht scheint dieses Szenario also durchaus herzugeben. Viele der befürchteten und bereits beobachteten Probleme könnten damit vermieden werden. Der Auftragnehmer hätte ein echtes Interesse die Baustelle zügig und pünktlich abzuwickeln. Hierfür kann er dann auch auf Schicht-, Wochenend-, und Nacht-Arbeit zurückgreifen – sofern es für ihn unternehmerisch denn lohnenswert ist.
    Warum wird dieses Konzept aber in Deutschland bei Straßenbau-Projekten nie angewendet?
    Die Frage beschäftigt mich schon länger, insbesondere auch immer, wenn ich mir die Baustellen auf unseren Autobahnen betrachte. Ich würde mich freuen, wenn sich hier zufällig jemand findet, der das beantworten kann.

    1. Bei den Autobahnbaustellen gibt es mehrere Gründe, warum die manchmal verlassen daliegen und gefühlt ewig nicht weitergehen. Unter anderem werden Spuren lieber über eine längere Strecke gesperrt, auf der sich die Baustelle dann fortbewegt. Das ist kostengünstiger und weniger gefährlich, als die Absperrung wandern zu lassen. Einer der weiteren Gründe ist die Verwendung von Beton in mehreren unterschiedlichen Zubereitungen in den einzelnen Schichten. Je nach Qualität und Zielfestigkeit braucht Beton bis zu 4 Wochen zum vollständigen Abbinden – in dieser Zeit ist die Baustelle scheinbar verlassen. Auch Asphalt braucht zwei bis drei Wochen, ehe er voll belastbar ist. Noch ein paar Tage, bis die Fahrbahnmarkierungen langristig abriebfest sind, und schon wissen Sie, warum Sie hin und wieder an vereinsamten Baustellen vorbeifahren.

      Für innerstädtische Straßen gibt es wieder andere Faktoren, die in den Zeitplan hineinspielen können. Eine Auswahl finden Sie z.B. hier: https://www.stadtwerk-am-see.de/friedrichshafenGips/Gips?SessionMandant=StadtwerkAmSee&Anwendung=CMSProduktEintrag&Methode=ShowHTMLAusgabe&RessourceID=1278027

      1. Herr Drucker, vielen Dank für Ihre Erklärung. Technisch verstehe ich diese Punkte und es ist mir durchaus bewusst, dass man die Naturgesetze (bei z.B. Trocknungszeiten) nur bedingt beeinflussen kann.

        Ich sehe dies aber nur bedingt als Begründung für derart ausufernde Dauern von Baustellen. Viele andere organisatorische Gründe sind im Artikel und den anderen Kommentaren hier ja bereits genannt, so z.B. der Personalansatz und die Arbeitszeiten.

        Genau diese organisatorischen Dinge kann man m.E. durch faire Vertrags-Modelle mit Pönalen und Prämien in die gewünschte Richtung (Verkürzung der Baustelle) lenken.

        Wird so etwas in BGL genutzt?

  4. Zitat: „Die Bauarbeiter in Bensberg arbeiteten zur Montage und seien von Montag bis Donnerstag vor Ort; daher der Umstand, dass die Baustelle bereits am Donnerstagmittag aufgeräumt und verlassen wird.“

    Die sollten sich mal ein Beispiel an privatwirtschaftlichen Auftraggebern nehmen: Da wird mindestens Mo-Sa gearbeitet und wenn es nicht pünktlich fertig wird, gibt es Konventionalstrafen!

    Ich schätze, dass aus den 12 bzw. 8 Turbomonaten doch wieder 18 werden. Das Weihnachtsgeschäft 2026 kann also noch mitgenommen werden!

    1. Den Bock hat leider die Verwaltung geschossen.
      Hätte man bei der Ausschreibung verpflichtend machen müssen, dass von Mo-Sa gearbeitet werden muss.
      Aber, wie so oft, fließen wirtschaftliche Folgekosten für die Anwohner und Händler nicht in die Kalkulation mit ein.

      1. Es war doch ohnehin schwierig ein Bauunternehmen zu finden. Glauben Sie wirklich, dass eine weitere Vorgabe die Suche erfolgreicher gemacht hätte?

      2. Wenn man niemanden findet, der es baut, dann wartet man, bis es jemand kann.
        Was wäre den Händlern und Kunden lieber? Zwei Jahre auf eine schnelle Baustelle warten oder zwei Jahre mit einer Baustelle zurecht kommen?