Der starke Regen hatte den beliebten Strundeweg unterspült, seit einem Monat ist die Strecke gesperrt, Radfahrende müssen auf die Kürtener Straße ausweichen. Der ADFC hat die Lage vor Ort untersucht, nennt alternative Routen und warnt (erneut) vor gefährlichen Stellen im Strundetal.

Wir veröffentlichen einen Beitrag des ADFC Rhein-Berg

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„Sperrung des Strundeweges zwischen Igeler Mühle und Höhe Eulenberg“.  So lautete die Pressemitteilung der Stadt Bergisch Gladbach am 15.02.2024. 

Der allseits beliebte Weg musste wegen Unterspülungen, bedingt durch Regenfälle, gesperrt werden. Der Weg droht einzubrechen und Bäume drohen, umzustürzen. Eine Umleitung für Wanderer wurde ausgeschildert. Radfahrende sollen parallel zum Strundeweg über die Kürtener Straße fahren. Die Mitteilung schließt ab mit dem Hinweis, dass zur Dauer der Sperrung noch keine Auskunft gegeben werden kann.

Der letzte Satz lässt aufhorchen und vermuten, dass wir uns auf eine längere Sperrung einrichten sollten. Inzwischen nach vier Wochen hat sich der ADFC die Situation vor Ort angeschaut und die Konsequenzen für den Radverkehr analysiert.

Alles fließt (panta rhei, Heraklit), alles ist im Fluß

So könnte man die Ursache für die Unterspülung beschreiben. Um sie zu verstehen, muss man sich den Bachverlauf ansehen: Die Strunde teilt sich kurz hinter der Igeler Mühle in 2 Arme (Bild 1).  

Unterhalb fließt sie unter der Holzbrücke (Bild 2) in einem natürlichen Flussbett. Der obere Arm ist kanalförmig künstlich als Mühlengraben angelegt, um ein hohes Gefälle für (historische) Wasser­mühlen aufrecht zu erhalten. Zum Flussbett hin ist der Mühlengraben durch einen geradlinigen Damm abgesichert (Bild 3). Dieser Damm stellt gleichzeitig den Geh-/Radweg dar und dieser Damm ist hier offensichtlich das Problem. 

Durch die großen Wassermengen hatte der Mühlengraben anscheinend einen anhaltend hohen Druck auf den Damm ausgeübt. Die Gefahrstelle befindet sich etwa in der Mitte der gesperrten Strecke (Bild 3). Das Wasser hat hier in einem Loch unter dem Damm hindurch einen Weg in das tiefer liegende Flussbett gefunden. Das Loch wurde offensichtlich immer größer (Bild 4) und die Unterspülung so groß, dass ein Einbruch des Dammes nicht mehr ausgeschlossen werden konnte. 

Die Absperrung und ihre Folgen

In einer schnellen Reaktion des Abwasserwerks wurde der Durchfluss in den Mühlengraben mit Sandsäcken weitgehend blockiert (S. Bild 1). Um eine Gefährdung der Benutzer zu verhindern, wurde Weg in einer sogenannten Verkehrssicherungsmaßnahme gesperrt (Bild 5).

Welche Möglichkeiten gibt es jetzt, die gesperrte Stecke zu umgehen bzw. zu umfahren? 

Hierzu gibt es für Wanderer und Spaziergänger eine Alternative über einen höher gelegenen Wanderweg (S. Karte und Bild 6 (vom Zentrum kommend)). Diese Umgehung ist für Rollatoren, Kinderwagen und Fahrradfahrende wenig geeignet. Die Umleitung für diese Verkehrsteilnehmer kann hier in beide Richtungen leider nur über die stark befahrene Kürtener Straße erfolgen, und auch nur mit Einschränkungen:

Aus Richtung Herrenstrunden kommend kann ab der Igeler Mühle straßenbegleitend auf einem schmalen, zunächst unbefestigten Sandweg in Richtung Zentrum gefahren werden. Wegen seiner geringen Breite kann es hier für Radfahrende zu Konflikten mit dem Fußverkehr kommen und gegenseitige Rücksichtnahme ist angezeigt (Bild 7). 

Dieser Weg ist nicht StVO-konform und der Radverkehr in Richtung Herrenstrunden ist aus Gründen der Verkehrssicherheit (Begegnungsverkehr) eigentlich nicht freigegeben. Denn für einen 2-Richtungsradverkehr mit gleichzeitigem Fußverkehr ist die Abgrenzung zur Straßenfahrbahn im weiteren Verlauf zu schmal und deutlich unter den Vorgaben der staatlichen Richtlinien für Rad­wege. 

Gefährdung des Radverkehrs

Das bedeutet, dass Radfahrende in Richtung Herrenstrunden schon vor der Eulenburg (oder nach kurzem Schieben über den nicht offiziell ausgewiesenen, in der Karte braun markierten Trampelpfad) auf die andere Seite der Landesstraße queren müssen, um sich auf dieser StVO-konform zu verhalten.

Nach der Querung muss der Radverkehr im Mischverkehr auf der Straße fahren und wird entweder hupend als Verkehrsstörer bedrängt und/oder mit viel zu geringem Abstand bedrohlich überholt. Hinzu kommt, dass ab der Eulenburg die Geschwindigkeits­begrenzung für den Kfz-Verkehr aufgehoben ist. Es darf (und wird) bis zu 100 km/h gefahren. 

Auch wenn man an der Einfahrt zur Igeler Mühle (Bild 8, oben links) wieder von der Straße auf den sicheren Strundeweg zurückwechseln möchte, besteht ein hohes Unfallrisiko für den Radverkehr. Wie das Bild zeigt, kann man hier kurz vor der Rechtskurve wegen der schlechten Sicht, der hohen Verkehrsdichte und der fehlenden Geschwindigkeitslimitierung nicht gefahrlos abbiegen. Absteigen ist auch keine Alternative!

Tempo-Limit und sicherer Radweg erforderlich

Nach Ansicht des ADFC gefährdet die von der StVO vorgeschriebene Führung des Radverkehrs auf der Straße im Strundetal die Radfahrenden. Aus Gründen der Verkehrssicherheit sollte daher kurzfristig ein Tempolimit von 70 km/h oder 50 km/h angeordnet werden.

Die dargestellte gefährliche Situation ist nicht neu. Sie besteht schon seit langem vor der aktuellen Sperrung des Strundewegs. Die Sperrung sollte aber Bürger, Politiker und Planungs-Verantwortliche der Stadt und beim Landesbetrieb Strassen.nrw an die insgesamt katastrophale Radverkehrsinfrastruktur im Strundetal erinnern. Darauf hat der ADFC im Bürgerportal schon 2019 hingewiesen

Es ist höchste Zeit, dass im Strundetal zwischen Bergisch Gladbach und Herrenstrunden für Radpendler und den Alltagsverkehr attraktive und sichere Radwege angelegt werden!

Wie geht es weiter mit der aktuellen Unterspülung?

Es scheint derzeit ziemlich unklar zu sein, bis wann die Sanierung des Weges an der Schadstelle erfolgen wird und wer für die Kosten aufkommt. Der Weg auf dem Damm ist hier offensichtlich nicht im Besitz der Stadt Bergisch Gladbach.

 Es ist dem ADFC nicht bekannt, wer auf welchen Abschnitten des Weges für die Unterhaltung und Sanierung zuständig ist. Der Strunde-Rad+Wander-Weg wurde vor genau 10 Jahren als öffentlich geförderte touristische Regio-Grün-Route unter dem Motto „von der Quelle bis zum Rhein“ unter maßgeblicher Beteiligung der Stadt angelegt und beschildert.

Wir sind gespannt, wann ein Konzept und ein Zeitplan für die Instandsetzung vorgelegt wird und hoffen, zusammen mit den Wanderern, dass die Sperrung bald wieder aufgehoben wird!

Text: Bernhard Beckermann

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20 Kommentare

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  1. Geht es nur um das eine ‚Loch‘ im Deich? Auf dem Foto sieht es nicht übermäßig groß aus…
    Wäre die Stopfung desselben nicht einfacher und schneller als die Einrichtung einer Umleitung?

    Unabhängig davon hoffe ich, dass die aktuelle Situation zum Anlass genommen wird, den Strundeweg auszubauen zu einem ‚richtigen‘ Geh- und Radweg, an dem mensch problemlos aneinander vorbeikommt!

    1. Das wäre natürlich schön, wenn sich das Loch einfach stopfen ließe. Aber man weiß nie, wie ausgedehnt so ein Schaden im Untergrund ist. Da hilft nur aufgraben, nachsehen und fachgerecht neu aufbauen. Alles andere wäre der Stadt wohl zu leichtfertig erschienen.

  2. Es sind einige sehr gute Argumente für einen guten Ausbau von Fahrradstrecken genannt worden, die ich nicht wiederholen möchte. Aber leider auch einige erschreckende Meinungen, die das Fahrrad als normales Verkehrsmittel nicht ernst nehmen. Mir zeigt sich dabei eine Unkenntnis und ein Unwissen, das mich fassungslos macht. Wieso gibt es Menschen, die sich berufen fühlen, sich in dieser Sache negativ zu äußern, ohne diese Strecke vom Fahrrad aus zu kennen? Damit meine ich nicht eine Spazierfahrt mit den Kindern sonntags bei gutem Wetter, sondern als täglichen Arbeitsweg.
    Ich vermisse die Radwege an dieser Ausfallstrasse von Gladbach nach Herrenstrunden seit 1974. 40 Jahre bin ich täglich nach Gladbach zur Arbeit mit dem Rad gefahren und zurück. Die letzten 15 Jahre meines Berufslebens habe ich lieber den Weg über den Bücheler Berg und Rommerscheid genommen, weil die schmale Straße für Radfahrer zwischen LKWs, Bussen und rasenden PKW (Tempo 100!) einfach zu gefährlich ist. Das ist aber keine Lösung für alle. Der Wanderweg durch den Wald kann ich keinem Radpendler empfehlen. Es ist einfach kein Weg, den man gut und zügig befahren kann. Er ist unsicher, im Dunkeln unmöglich und stark frequentiert durch Fußgänger, sehr oft mit Hunden.
    Die städtischen Ausfallstrassen müssen (!) meiner Meinung nach alle auf beiden Seiten Fahrradwege haben.
    Es sind auch jetzt schon viele Radfahrende auf dieser Strecke, mit den entsprechenden echten Radwegen wären es mehrmals so viel.
    Bergisch Gladbach ist eine der schlimmsten Städte Deutschlands im Fahrradklimatest, seit vielen Jahren immer wieder. Wann tut sich da mal was? Für unsere Sicherheit, unsere Umwelt, unser Klima und sogar für den PKW- Verkehrsfluss wäre es ein großer Erfolg.
    Machen wir es doch vielen Städten Deutschlands nach oder noch besser schauen wir mal in unser Nachbarland, die Niederlande. Dort haben wir einen flüssigen entspannten Verkehr, weniger Autos auf den Straßen und weniger Unfälle mit Radbeteiligung.

  3. Die Beschreibung der Situation des ADFC im Strundetal trifft voll zu und die Vorschläge zur Behebung der Mängel sind wohl überlegt und sollten die Verantwortlichen schnell zum Handeln veranlassen.Drei weitere Anmerkungen bzw. Fragen zum Sachverhalt:

    1. Es gab in der Vergangenheit mehrere Initiativen, die Höchstgeschwindigkeit auf der Kürtener Straße (L 286) deutlich zu reduzieren. Das entscheidende Gegenargument der zuständigen Stellen lautete, dass dafür nicht genug Unfälle auf dieser Strecke passiert seien. Ist es nicht absurd, dass man zunächst auf weitere
    Unfälle mit Sach- und Personenschäden warten muss, bis man eine vernünftige und angepasste Geschwindigkeitsbegrenzung einführen kann?

    2. Der Weg entlang der Strunde ist ein beliebter Wanderweg, er wird auch gern zum Joggen benutzt und er ist Teil des Lyrikpfades und des geologischen Pfades.
    Als wesentlicher Teil des Naherholungsgebietes muss er schnell wieder durchgängig begehbar werden. Kann die Stadt die für den Unterhalt beteiligten
    Stellen nicht zu einem „Runden Tisch“ zusammenholen, die anstehenden Fragen klären und Lösungen auf den Weg bringen?

    3. Die Nutzung des Seitenstreifens an der Kürtener Straße kann doch nur eine Notlösung sein. Er ist eng, bei Regen bilden sich Risse, Schlaglöcher und Pfützen.
    Es ist im Rahmen der Regionale 2010 leider nicht gelungen, den bis zur Eulenburg befestigten und geteerten Weg bis Herrenstrunden zu verlängern. Ist es nicht längst an der Zeit, diesen Weg für Fußgänger und Radfahrer auszubauen? Welche Initiativen gibt es seitens der Stadt, dem Ausbau dieses Weges Priorität zu verschaffen?

    1. „Ist es nicht absurd, dass man zunächst auf weitere
      Unfälle mit Sach- und Personenschäden warten muss, bis man eine vernünftige und angepasste Geschwindigkeitsbegrenzung einführen kann?“

      Ist es. Diese Absurdität hat sogar einen Namen und ist im StVG verankert: „Leichtigkeit des Verkehrs“. Wobei mit „Verkehr“ vor allem der Kraftverkehr gemeint ist. Diese Leichtigkeit steht in der Priorität über vielen anderen Aspekten wie Umweltschutz oder Sicherheit.
      Dadurch ist ja auch der Handlungsspielraum der Kreise und Kommunen so stark eingeschränkt, was z.B. Tempolimits oder Zebrastreifen angeht.
      Konnte man zuletzt auch bei dieser Blitzer-Geschichte auf der A1 sehen: nur durch eine erhöhte Unfallzahl durfte ein Tempolimit eingerichtet werden. Dadurch gingen – was ja gewollt war – die Unfälle zurück, mit dem Resultat aber, dass dadurch das Limit wieder aufgehoben werden muss. Man fasst sich an den Kopf.
      Sämtliche Versuche diesen Irrsinn im StVG zu reformieren, sind bisher leider gescheitert, zuletzt noch eine Initiative, die es immerhin schon bis in den Bundesrat geschafft hatte…

  4. Also ich habe das Gefühl, dass der ADFC hier mal wieder versucht aus einer besonderen und außergewöhlichen Situation auf nicht vorhandene Probleme hinzuweisen. Hier liegt ein temporäres Problem (Unterspülung) vor! Da ist es doch nicht zu viel verlangt mal Abzusteigen und das Rad an engen Stellen zu schieben, oder?

    Und ganz ehrlich….Auf Bild 7 sieht man doch, dass es auch bei einer direkten Begegnung gut funktioniert!

    Hat sich der ADFC an der Ahr auch so aufgespielt und als oberste Priorität die Wiederherstellung der Radwege gefordert???

    1. Auf Bild Nr. 7 sehe ich eine ca. acht oder neun Meter breite Straße, die von Autofahrenden genutzt wird und einen ca. 1,5 Meter breiten Streifen, den sich FußgängerInnen und Radfahrende in beide Richtungen teilen müssen.
      Was würde ihrer Einschätzung nach passieren, wenn es nicht der Radweg sondern die Straße wäre, die unterspült worden wäre und Autos an dieser Stelle nicht fahren könnten?
      Und weil Sie die Katastrophe an der Ahr bemühen, diese ist nur möglich weil sich das Klima u.a. aufgrund des zu hohen CO2 Ausstoßen verändert.
      Daran sind übrigens nicht die Radfahrenden schuld…

      1. Es geht hier doch nicht um eine Schuldzuweisung. Und zu Ihrer Frage: Wenn eine Straße gesperrt ist fährt man halt eine Umleitung oder aber es gibt eine Baustellenampel, wenn nur eine Fahrspur gesperrt ist. Das könnte man hier ja auch machen. Dann gibt es bei diesem kritischen Begegnungsverkehr auch keine Probleme. Aber ich bezweifel, dass dies für 3 Nutzer des Weges pro Tag Sinn macht.

      2. Die Behauptung, Radfahrende verursachen grundsätzlich in ihrem Leben keinen zur Veränderung des Klimas führenden CO2 Ausstoß, ist schon eine äußert wagemutige These.

      3. Die Idee mit der Ampelschaltung finde ich süß. Dann staut sich der Verkehr bis Spitze aus der einen und Gronau der anderen Richtung. Würde mir als Radfahrer aber nicht so viel ausmachen, da ich ja an den Fahrzeugen vorbei fahren kann (und auch darf).

    2. Hallo Ernst Meier,
      ob Bild 7 wirklich ausschlaggebend ist sei mal dahingestellt. In dem Fall ist es vielleicht gut gegangen. Im Dunkeln könnte sich bereits eine ganz andere und gefährlichere Lage ergeben. Die StVO ist entscheidend und ich als Radfahrer muss ich mich an die StVO halten. Ansonsten drohen ein Bußgeld, bei einem Unfall habe ich evtl. sogar eine erhöhte (Mit-)Schuld.
      Ich finde Ihre Anmerkung, das es doch nicht zu viel verlangt ist als Radfahrer mal abzusteigen und das Rad zu schieben unmöglich. Einem Autofahrer wird sicherlich auch nicht abverlangt, dass er aus seinem Fahrzeug aussteigt und es schiebt.

      1. Für einen Autofahrer ist es völlig normal, dass er dort, wo er mit seinem Fahrzeug nicht hinkommt auch nicht hinfährt. Er lässt daher entweder sein Fahrzeug stehen und geht zu Fuß weiter oder benutzt andere für KFZ vorgesehene Wege, um an sein Ziel zu gelangen.

      2. Hallo Elena, mal ein Vorschlag – sofern Sie nicht eh regelmäßig mit dem Fahrrad ihre Fahrten durchführen. Machen Sie doch mal in den Monaten März bis September den Selbstversuch und fahren Sie nicht Auto sondern Fahrrad. Ich bin mal gespannt, ob Sie dann immer noch so denken.

      3. Hallo Herr Nüm, dann wären wir beim Thema der Verkehrsrowdies, die sich – egal welchen Verkehrsmittels sie sich bedienen – nicht an die Regeln des Straßenverkehrs halten wollen. Darum geht es hier aber nicht.

      4. Elena, Ihre Antwort verstehe ich nicht.
        Falls Sie sich aber auf meinen anderen Kommentar beziehen, so muss ich Sie korrigieren. Es ist erlaubt als Fahrradfahrer an Autos vorbeizufahren.

    3. Herr Ernst Meier, ich rege an, dass Sie mal bei Regen mit dem Rad diesen Dreckstreifen ab der Igeler Mühle nutzen. Dann muss nicht nur ihr Fahrrad in die Waschanlage. Oder wahlweise ab Juni. Dann dürfen Sie nicht nur mit anderen Radfahrern oder Fußgängern kuscheln, sondern auch mit Springkraut und Brennnesseln, die auf dem Weg wuchern.

      1. Moment mal! Hier wird doch wieder mal ein temporäres Ereignis genutzt um auf ein u.U. grundsätzliches Problem hinzuweisen. Es mag sein, dass der Weg so nicht in Ordnung ist. Aber das war er auch vor der Unterspülung, oder verstehe ich das falsch?

    4. Erschreckend und bezeichnend zugleich, dass sehr regelmäßig bei Behinderung (temporär oder dauerhaft) des Radverkehrs z.B. durch Baustellen, engen gemeinsamen Geh-/Radwegen oder regelwidrig zugeparkter Infrastruktur das Absteigen und Schieben „vorgeschlagen“ bzw. mit den Worten „man solle sich nicht so anstellen“ sogar indirekt angewiesen wird. Es soll sogar Versuche geben per nicht StVO konformen Zusatzzeichen „Radfahrer absteigen“ selbiges anzuordnen.

      Dazu mal die Position des Oberlandesgerichts Hamburg:

      „Radfahrende seien auch nicht etwa als „qualifizierte Fußgänger“ anzusehen, denen unabhängig von etwaigen straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen nach Belieben angesonnen werden könne oder müsse, vom Fahrrad abzusteigen und fortan als Fußgänger am Verkehr teilzunehmen.“

      1. Dazu mal der Kontext der Entscheidung:

        Es ging um einen vermeintlichen Rotlichtverstoß einer Radfahrerin, die das „Dauerrotlicht“ einer in ihrer Funktion gestörten Lichtzeichenanlage ignorierte und damit letztlich um die gerichtlich zu beantwortende Frage, ob eine etwaige rechtliche Unbeachtlichkeit eines „Dauerrot“-Gebotes für alle Verkehrsteilnehmer gilt.

      2. Hallo Michael Funcke, das passiert mir auch regelmäßig. Bei einem auf dem Radweg abgestellten Fahrzeug werde ich meist vom Fahrzeugführer oder anderen Menschen darauf hingewiesen, ich soll auf die Straße oder den Fußweg ausweichen. Damit wäre ich dann gezwungen meine Radwegnutzungspflicht zu verletzen (ich steige selbstverständlich ab, um mich gesetzeskonform zu verhalten.) Da ich dann ja eh schon runter vom Rad bin mache ich ein Foto vom Auto. Als Dankeschön geht dann eine Mitteilung an Ordnungsamt über das verkehrswidrige Verhalten des Fahrzeugführers.