Der Verkauf von Immobilien im Privatvermögen ist nach einer zehnjährigen Haltefrist steuerfrei. Diese Regelung steht jedoch zunehmend im Fokus politischer Diskussionen. Ein aktueller Gesetzentwurf sieht sogar die Abschaffung vor. Dabei handelt es sich aber nur um den Vorschlag einer Oppositionsfraktion.
Von Christian Servos
Die Besteuerung von Gewinnen aus dem Verkauf privater Immobilien gehört seit Jahren zu den wichtigsten steuerlichen Themen für Immobilieninvestoren, Vermieter und private Eigentümer. Im Mittelpunkt steht dabei § 23 Einkommensteuergesetz (EStG), der die sogenannten „privaten Veräußerungsgeschäfte“ regelt. Aktuell ermöglicht diese Vorschrift einen steuerfreien Verkauf von Immobilien im Privatvermögen nach Ablauf einer zehnjährigen Haltedauer.
Genau diese Regelung steht jedoch zunehmend im Fokus politischer Diskussionen. Ein aktueller Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sieht vor, die Zehnjahresfrist vollständig abzuschaffen.
Die aktuelle Rechtslage der Spekulationsfrist nach § 23 EStG
Nach geltendem Recht unterliegt der Gewinn aus dem Verkauf einer Immobilie im Privatvermögen grundsätzlich der Einkommensteuer, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre liegen. Diese Frist wird umgangssprachlich als „Spekulationsfrist“ bezeichnet.
Nach Ablauf der zehn Jahre ist ein Verkaufsgewinn regelmäßig steuerfrei. Maßgeblich sind dabei die Daten der notariellen Kaufverträge und nicht etwa die Übergabe oder die Eintragung im Grundbuch.
Für Immobilieninvestoren stellt diese Regelung einen wesentlichen Bestandteil der langfristigen Vermögensplanung dar. Viele Investitionsmodelle basieren darauf, Immobilien über einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren zu halten und anschließend steuerfrei zu veräußern.
Ausnahme bei Eigennutzung
Unabhängig von der Zehnjahresfrist können selbstgenutzte Immobilien bereits früher steuerfrei verkauft werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Immobilie im Verkaufsjahr sowie in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde.
Diese Regelung soll nach den derzeit bekannten Reformplänen grundsätzlich erhalten bleiben.
Bedeutung der Zehnjahresfrist in der Praxis
Die Spekulationsfrist hat sich über Jahrzehnte zu einem zentralen Element privater Immobilieninvestitionen entwickelt. Sie schafft Rechtssicherheit und ermöglicht Eigentümern eine langfristige Vermögensbildung ohne spätere Besteuerung stiller Reserven. Insbesondere bei vermieteten Wohnimmobilien kann der steuerfreie Verkauf nach zehn Jahren erhebliche Steuerersparnisse bewirken.
Ein Beispiel:
- Kauf einer vermieteten Eigentumswohnung im Jahr 2015 für 300.000 Euro.
- Verkauf im Jahr 2026 für 600.000 Euro.
- Gewinn: 300.000 Euro.
Nach aktueller Rechtslage wäre dieser Gewinn grundsätzlich steuerfrei, da die Zehnjahresfrist überschritten wurde.
Der aktuelle politische Gesetzentwurf zur Abschaffung der Spekulationsfrist
Im Jahr 2026 wurde ein Gesetzentwurf der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgestellt, der die Abschaffung der bisherigen Zehnjahresfrist vorsieht. Ziel des Entwurfs ist es, Wertsteigerungen von Immobilien grundsätzlich steuerlich zu erfassen, unabhängig davon, wie lange die Immobilie gehalten wurde.
Nach dem Entwurf würde § 23 EStG dahingehend geändert werden, dass die bisherige Veräußerungsfrist für Grundstücke und Immobilien entfällt. Gewinne aus dem Verkauf vermieteter Immobilien wären damit auch nach 15, 20 oder 30 Jahren Haltedauer steuerpflichtig.
Die Befürworter argumentieren, dass erhebliche Wertsteigerungen im Immobilienbereich bislang steuerfrei realisiert werden können, während andere Vermögenszuwächse regelmäßig besteuert werden. Der Entwurf soll laut seinen Verfassern zu höheren Steuereinnahmen führen und spekulative Immobiliengeschäfte unattraktiver machen.
Bestandsschutz und Übergangsregelungen
Der vorliegende Entwurf beschäftigt sich auch mit Übergangsregelungen für bereits bestehende Immobilienbestände. Hintergrund ist die verfassungsrechtliche Problematik eines rückwirkenden Eingriffs in bereits entstandene Vermögenspositionen. Nach den bisher bekannten Überlegungen sollen daher verschiedene Formen des Bestandsschutzes vorgesehen werden, um Vertrauensschutzgesichtspunkte zu berücksichtigen.
Gerade diese Punkt dürfte im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine zentrale Rolle spielen. Viele Eigentümer haben ihre Investitionsentscheidungen unter der Annahme getroffen, dass nach zehn Jahren eine steuerfreie Veräußerung möglich ist.
Verfassungsrechtliche Diskussion
Die geplante Reform wirft zugleich verfassungsrechtliche Fragen auf. Insbesondere das Vertrauen der Bürger in bestehende steuerliche Rahmenbedingungen sowie der Schutz bereits entstandener Vermögenspositionen werden in der Fachwelt diskutiert.
Der vorliegende Entwurf verweist ausdrücklich auf bestehende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und versucht, die Reform durch Übergangsregelungen rechtssicher auszugestalten. Ob dies letztlich ausreicht, bleibt abzuwarten.
Politische Erfolgsaussichten
Zum aktuellen Zeitpunkt handelt es sich um einen politischen Vorschlag und nicht um geltendes Recht. Die Bundesregierung hat bislang keine entsprechende Gesetzesänderung beschlossen. Auch im derzeitigen Koalitionsrahmen finden sich keine beschlossenen Maßnahmen zur Abschaffung der Zehnjahresfrist. § 23 EStG gilt daher unverändert fort.
Immobilieneigentümer sollten deshalb ihre Entscheidungen weiterhin auf Grundlage der aktuellen Rechtslage treffen. Gleichwohl zeigt der Gesetzentwurf, dass die steuerliche Behandlung privater Immobilienverkäufe künftig verstärkt Gegenstand politischer Auseinandersetzungen sein dürfte.
Fazit
Die Rechtslage ist derzeit eindeutig: Wer eine vermietete Immobilie im Privatvermögen länger als zehn Jahre hält, kann einen Veräußerungsgewinn grundsätzlich steuerfrei vereinnahmen. Diese Regelung des § 23 EStG gehört zu den wichtigsten steuerlichen Vorteilen privater Immobilieninvestitionen.
Gleichzeitig existiert ein konkreter politischer Gesetzentwurf zur Abschaffung dieser Steuerfreiheit. Sollte dieser oder eine ähnliche Reform künftig umgesetzt werden, würde dies die Wirtschaftlichkeit vieler Immobilieninvestitionen grundlegend verändern.
Derzeit handelt es sich jedoch lediglich um einen Vorschlag einer Oppositionsfraktion; eine Gesetzesänderung ist bislang weder beschlossen noch in Kraft getreten. Für Anleger und Eigentümer gilt daher weiterhin die bekannte Zehnjahresfrist des § 23 EStG.
Steuerberater für Immobiliensteuerrecht
Die steuerliche Behandlung von Immobilien erfordert häufig eine vorausschauende Planung, insbesondere vor dem Hintergrund möglicher Gesetzesänderungen bei § 23 EStG. Unsere Beratungsschwerpunkte liegen im Immobiliensteuerrecht sowie in der steueroptimierten Vermögens- und Nachfolgegestaltung.
Immobilien
Wir unterstützen Mandanten insbesondere in folgenden Bereichen:
- Steueroptimierte Gestaltung von Immobilienverkäufen und Analyse möglicher steuerlicher Risiken vor einer Veräußerung.
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Erbschaft und Schenkung
Im Bereich der Vermögensnachfolge begleiten wir unsere Mandanten unter anderem bei:
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Durch die Kombination aus Immobiliensteuerrecht, Unternehmenssteuerrecht sowie Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht entwickeln wir für unsere Mandanten ganzheitliche Lösungen, die sowohl die aktuelle Rechtslage als auch mögliche zukünftige Gesetzesänderungen berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Servos
Dipl. Kfm. | Steuerberater | Zertifizierter Berater für Immobilienbesteuerung und Immobilienverwaltung (IFU/ISM gGmbH)
Servos, Winter & Partner: Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

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Seit über 40 Jahren beraten wir in Bergisch Gladbach und Köln unsere Mandanten mit einem hohen Maß an persönlicher Betreuung. Für uns als Kanzlei Servos Winter & Partner bedeutet das, Verständnis für die Aktivitäten unserer Mandanten aufzubringen und die dahinterstehende Philosophie nachzuvollziehen. Auf diese Weise tragen wir dazu bei, Ihren Erfolg nachhaltig zu sichern. Wir helfen Ihnen bei der Erreichung Ihrer wirtschaftlichen Ziele durch qualitativ hochwertige Wirtschafts- und Steuerberatungsleistungen.
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