Das Bündnis Heideterasse umfasst eine Vielzahl von Akteuren und spielt als Träger öffentlicher Belange beim Verfahren zur Aufstellung des neuen Flächennutzungsplans eine wichtige Rolle. Es hat sich intensiv mit dem FNP befasst und alle Flächen unter die Lupe genommen, die im Naturraum Bergische Heideterrasse liegen.
Das sind viele, neben den Flächen in Hebborn, Nussbaum und Schildgen auch die potenziellen Gewerbeflächen in Refrath, Frankenforst und Bockenberg sowie im Neuborner Busch. Einen besonderen Augenmerk legt das Bündnis auf das Sondergebiet der Psychosomatischen Klinik.
Die Stellungnahme listet zahlreiche handwerkliche Fehler, Verstöße und Auslassungen auf. Das Urteil lautet folgerichtig: Dieser FNP-Entwurf ist nicht genehmigungsfähig.
Bei dieser Dokumentation handelt es sich den Teil 4 der Serie von Stellungnahmen der lokalen Initiativen und Träger öffentlicher Belange. Mit der (zweiten) Offenlage hat am 8. Januar die nächste Etappe auf dem Weg zum Flächennutzungsplan begonnen. Bis zum 9. Februar haben die Bürger jetzt Zeit, den abgeänderten Entwurf zu prüfen und Einwände zu erheben. Das Bürgerportal hat im Vorfeld die Akteure nach ihrer aktuellen Position gefragt.
Wir dokumentieren den Wortlaut der Stellungnahme:
Vorbemerkung
Der Naturraum Bergische Heideterrasse zählt zu den artenreichsten und damit ökologisch bedeutsamsten Naturräumen Nordrhein-Westfalens. Der Erhaltungszustand insbesondere der Schutzgebiete dieses Naturraums spielt damit in NRW eine zentrale Rolle bei der als eine der wesentlichen gesellschaftlichen Aufgaben anerkannten, international ratifizierten Zielvorgabe, den Schwund der biologischen Vielfalt zu stoppen und eine Trendumkehr zu bewirken.
Das Plangebiet des FNP-Entwurfs umfasst weite Teile dieses Naturraums (u.a. Landschaftsschutzgebiet Bergische Heideterrasse, FFH-Gebiet Königsforst).
Der gültige Landschaftsplan Südkreis trägt der Bedeutung dieses Naturraums planerisch und konzeptionell in weiten Teilen Rechnung, stellte aber bereits einen Kompromiss zwischen verschiedenen Nutzungsinteressen dar.
Mit dem FNP-Entwurf in der vorliegenden Form wird der Versuch unternommen, diesen gesellschaftlichen Konsens zu unterlaufen.
Hierfür liegen, wie im Weiteren ausgeführt, weder sachliche Bedarfe vor noch ist dies mit überregionalen Zielvorgaben wie der Biodiversitätsstrategie NRW oder dem Landesentwicklungsplan NRW vereinbar. Daher, und wegen der Mängel und Fehler der FNP-Unterlagen, lehnen wir den FNP-Entwurf in der vorliegenden Form als nicht genehmigungsfähig ab.
Umweltbericht
Der Entwurf des Umweltberichts weist mehrere, nachfolgend dargestellte Mängel auf, die zu einer fehlerhaften Beurteilung führen.
Auf S. 114 wird ausgeführt, dass „zu erwartende Konflikte mit Artenschutz und Biotoptypen erkannt“ worden seien. Tatsächlich ist aber an zahlreichen Stellen des Umweltberichts (u.a. S. 103 ff.) sowie in den Steckbriefen zu den einzelnen pot. Bauflächen dokumentiert, dass namentlich keine entsprechenden Kenntnisse oder Hinweise vorlagen. Dieser Widerspruch innerhalb des Umweltberichts kann an keiner Stelle aufgelöst werden.
Hinweis der Redaktion: Wir dokumentieren den Umweltbericht unten
Tatsächlich ist der Bestand an geschützten und planungsrelevanten Arten und Habitaten weitgehend nicht erkannt worden, weil keine ausreichenden Kenntnisse vorlagen bzw. eingeholt worden sind. So hätte es auch im Rahmen einer überschlägigen Vorabschätzung des Artenspektrums bzgl. verfahrenskritischer Vorkommen zu einer Abfrage der gesetzlich anerkannten Naturschutzverbände kommen können. Dies aber ist nicht erfolgt.
Damit sind der Wert und die Bedeutung der potenziellen Bauflächen nur sehr begrenzt in die ökologische Beurteilung eingeflossen. Dieser Mangel führt letztlich dazu, dass mehrere Flächen, trotz fehlender Eignung, Gegenstand des FNP-Entwurfs sind.
Der Umweltbericht offenbart, dass die erforderliche Flächenkulisse und -qualität für Kompensationsmaßnahmen nicht zur Verfügung steht bzw. zur Verfügung gestellt werden kann. So zeigt das Ausgleichsflächenzielkonzept auf, dass eine Kompensation nicht in räumlich-funktionalem Zusammenhang erfolgen kann/soll.
Es ist eindeutig, dass Flächen- und Biotopverluste bspw. im Naturraum Bergische Heideterrasse nicht in anderen Naturräumen zu kompensieren sind. Tatsächlich stehen aber gemäß des Ausgleichsflächenzielkonzepts (S. 123) im Naturraum Bergische Heideterrasse, zahlreicher dort geplanter Eingriffsflächen zum Trotz, kaum und v.a. bei weitem nicht in ausreichender Flächengröße Kompensationsflächen zur Verfügung.
Insofern scheidet das Ökokonto der Stadt – welches wie auf S. 121 ausgeführt derzeit ohnehin nur ein Viertel der erforderlichen Ökopunktezahl abdecken könnte – als zentrales Instrument zur Kompensation nicht vermeidbarer Eingriffe aus.
D.h. die Stadt ist derzeit und absehbar nicht in der Lage, für die gesetzlich vorgeschriebene Kompensation zu sorgen. Damit ist die FNP-Darstellung in der vorgelegten Dimension nicht genehmigungsfähig.
Der Umweltbericht ist fehlerhaft, da die Nullvariante nicht geprüft worden ist. Auf S. 128 ist lediglich der lapidare Hinweis enthalten, dass auf der „Rheinschiene ein hoher Bevölkerungswachstumsdruck“ liege. Quellen oder gutachterliche Belege für diese Behauptung können nicht angeführt werden. Lediglich in der FNP-Begründung werden Prognosen angeführt, die zusätzliche zukünftige Flächenbedarfe suggerieren.
Tatsächlich aber geht es bei dem Umfang des FNP-Entwurfs ausschließlich darum, Bevölkerungszuzug und Gewerbeansiedlung, damit Flächenverbrauch künstlich zu induzieren. Dies wird vorsätzlich und in falscher Weise mit einer Nachfrage von Wirtschaftssubjekten gleichgesetzt.
Tatsächlich ist die Bevölkerungszahl des Stadtgebiets insgesamt laut Angaben der Stadtverwaltung im Zeitraum 2005 bis 2016 lediglich um rund 2 600 Menschen angestiegen.
Ebenfalls laut Angaben der Stadtverwaltung Bergisch Gladbachs lag die Sterberate im Stadtgebiet von 1995 bis 2016 kontinuierlich und zunehmend deutlich über der Geburtenrate.
Daraus ist der im FNP-Entwurf beschriebene zusätzliche Flächenbedarf/verbrauch von insgesamt 133 ha bis 2035 in keiner Weise ableitbar bzw. hierfür kann kein sachlicher Bedarf nachgewiesen werden. Vielmehr besteht hier ein Widerspruch zu dem Grundsatz des Landesentwicklungsplans, den Flächenverbrauch langfristig auf Netto-Null zu begrenzen.
Die Stickstoffdepositionen u.a. aus der Verbrennung fossiler Brennstoffe sind wesentliche Gründe für den anhaltenden Schwund biologischer Vielfalt in Deutschland und NRW. Insofern müssen sämtliche projektbedingten Stickstoffdepositionen, bspw. zusätzliche Einträge aus dem zunehmenden motorisierten Individualverkehr und ihre Auswirkungen auf die Schutzgüter (u.a. oligotrophe Habitate), die durch zusätzliche Wohn- und Gewerbeflächen induziert werden, in einen Umweltbericht einfließen.
Dies ist in Teilen in Form der FFH-Vorprüfung für die FFH-Gebiete Königsforst und Thielenbruch geschehen. Wie aus den dort genannten Quellen (LANUV NRW, UBA) ersichtlich ist der critical load für die Stadt BGL stellenweise bereits fast erreicht oder sogar überschritten.
Insofern wird jede Bauleitplanung, die zu zusätzlichen Depositionen u.a. durch zusätzlich induzierten motorisierten Verkehr führt, mindestens im Einwirkungsbereich von FFH-Gebieten einer gerichtlichen Anfechtung preisgegeben.
An keiner Stelle wird der hohen Bedeutung gerade von Agrarlebensräumen (Grünland, Acker, Brachen, Weiden) für die biologische Vielfalt Rechnung getragen. Dabei weisen gerade diese Lebensräume mit die höchsten Gefährdungseinstufungen in der Roten Liste Deutschlands und die stärksten Artenverluste in NRW auf (vgl. Biodiversitätsstrategie NRW).
Die teilweise vor Ort bestehenden Defizite in der Bestandssituation aufgrund einer unverträglichen Bewirtschaftung tragen nicht, da sämtliche Grünland- und Ackerflächen durch eine angepasste Bewirtschaftung kurzfristig in einen ungleich höheren Biotopwert überführt werden können.
Insofern ist die pauschale Einschätzung, im Falle der Beanspruchung von offenen Lebensräumen/Agrarlebensräumen bestünde eine gute Eignung aufgrund geringer Konflikte, fehlerhaft.
Steckbriefe
Im Folgenden werden ausschließlich Flächen aufgeführt, die im Naturraum Bergische Heideterrasse liegen und für welche durch den FNP-Entwurf nicht lösbare Konflikte hergestellt werden sollen. Für Flächen außerhalb dieses Naturraums machen wir uns die Stellungnahme des Bergischen Naturschutzverein e.V. inhaltlich zu eigen und zum Gegenstand unserer Einwendung.
Hinweis der Redaktion: Wir dokumentieren alle Steckbrief unten
He6 – Am Mutzerfeld (Hebborn)
Hier sollte die Abgrenzung des geltenden FNP eingehalten werden. U.a. ist der ÖPNV-Anschluss der Fläche ungenügend. Ferner handelt es sich in Teilen um Landschaftsschutzgebiet und um potenziell sehr wertvolles Grünland.
Durch eine Anpassung der Bewirtschaftung sind die ökologische Wertigkeit der Grünland- und Ackerflächen kurzfristig deutlich zu erhöhen.
Eine wie im vorliegenden FNP-Entwurf vorgeschlagene Erweiterung um 0,9 ha lehnen wir daher ab.
He7 – Alte Wipperfürther /Odenthaler Str. (Hebborn)
Es handelt sich in Gänze um Landschaftsschutzgebiet, um einen Bestandteil des regionalen Grünzugs und um eine potenziell ökologisch wertvolle Ackerfläche. Durch eine Anpassung der Bewirtschaftung ist die ökologische Wertigkeit kurzfristig deutlich zu erhöhen.
Für den landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetrieb stellt der Verlust der Fläche in der Größenordnung von 4,8 ha eine Existenzgefährdung dar.
Die Lage an der Bundesstraße mit ihren, im Falle der Ansiedlung eines Lebensmittelmarkts noch anwachsenden Lärm- und Schadstoffemissionen machen den Standort als Wohnbaufläche ungeeignet.
Die im FNP-Entwurf enthaltene Umwidmung der Fläche lehnen wir aus den genannten Gründen ab.
He12 – Schützenberg (Hebborn)
Es handelt sich vollständig um Landschaftsschutzgebiet und um eine ökologisch potentiell sehr wertvolle Grünlandfläche mit hohem Artenschutzwert. Durch den im FNP-Entwurf geplanten Flächenverbrauch von Offenlandhabitaten in Hebborn von insgesamt etwa 16 ha werden u.a. einem Rotmilan- und einem Mäusebussardrevier wesentliche Nahrungshabitate entzogen. He12 stellt hier den quantitativ und qualitativ größten Eingriff dar.
Für den landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetrieb stellt der Verlust der Fläche in der Größenordnung von 7,5 ha eine Existenzgefährdung dar.
Es sind sehr schützenswerte Böden betroffen, deren Kompensation nicht gewährleistet werden kann.
Die Hanglage bedeutet nicht nur einen massiven Eingriff ins Landschaftsbild, sondern auch erhebliche Probleme hinsichtlich der Regenwasser-Entwässerung.
Die im FNP-Entwurf enthaltene Umwidmung der Fläche lehnen wir aus den genannten Gründen ab.
Kb8c – Lubusch (Katterbach)
Es handelt sich vollständig um Landschaftsschutzgebiet und um potenziell sehr wertvolles Grünland. Durch eine Anpassung der Bewirtschaftung ist die ökologische Wertigkeit der Grünlandflächen kurzfristig deutlich zu erhöhen.
Für den landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetrieb stellt der Verlust der Fläche eine Existenzgefährdung dar.
Es sind sehr schützenswerte Böden betroffen, deren Kompensation nicht gewährleistet werden kann.
Die im vorliegenden FNP-Entwurf vorgeschlagene Darstellung lehnen wir daher ab.
Nu1c – Im Weidenbusch (Nussbaum)
Die Fläche steht vollständig unter Landschaftsschutz und weist bereits hochwertige Obstwiesen und Grünlandflächen auf. Daher ist der Konflikt mit dem Arten- und Habitatschutz sehr hoch.
Angesichts der geplanten Neuversiegelung von Offenlandhabitaten allein für Nussbaum in der Größenordnung von 10 ha und fehlender Ersatzflächen wird u.a. ein Brutpaar des Rotmilans akut gefährdet.
Erschwerend kommt die Randlage zum NSG hinzu, für welches sämtliche negativen Auswirkungen (reduzierte Grundwasserneubildung, Immissionen etc.) auszuschließen sind.
Eine Überbauung bedeutete ferner aufgrund der hier noch regionaltypischen Ortsrandlage mit Streuobstwiesengürtel einen erheblichen Eingriff ins Landschaftsbild.
Die Anbindung an den ÖPNV ist nicht ausreichend.
Die im vorliegenden FNP-Entwurf vorgeschlagene Darstellung lehnen wir daher ab.
Nu7a – Peterskaule Nord (Nussbaum)
Die Fläche steht teilweise unter Landschaftsschutz und weist potentiell ökologisch hochwertiges Grünland auf. Durch eine Anpassung der Bewirtschaftung ist die ökologische Wertigkeit der Grünlandflächen kurzfristig deutlich zu erhöhen.
Angesichts der geplanten Neuversiegelung von Offenlandhabitaten allein für Nussbaum in der Größenordnung von 10 ha und fehlender Ersatzflächen, hier zusätzlich durch die unmittelbare Nähe zu einem Horststandort, wird u.a. ein Brutpaar des Rotmilans akut gefährdet.
Im Westen und Nordwesten der Fläche bestehen Kompensationsmaßnahmenflächen (u.a. Streuobstwiese) für in der Vergangenheit erfolgte Flächenverbrauche, was deutlich aufzeigt, dass die Kapazitätsgrenze für weitere Eingriffe im Bereich Nussbaum bereits erreicht ist.
Die Fläche wird bereits jetzt intensiv durch verschiedene Formen der Naherholung genutzt, für eine weitere Verkleinerung des Erholungsraums stehen keine Ersatzflächen zur Verfügung.
Die im vorliegenden FNP-Entwurf vorgeschlagene Darstellung lehnen wir daher ab.

Die neu zugeschnittene Fläche Nu 7b reicht bis an die Bebauung am Pannenberg heran und geht bis zum Weg, der die Fläche teilt.
Nu7b – Peterskaule Süd (Nussbaum)
Die Fläche besteht überwiegend aus Landschaftsschutzgebiet und weist Gehölzbereiche mit hohem Strukturreichtum und hohem Totholzanteil, zusätzlich wertvolle Grünlandflächen auf.
Der Artenschutzkonflikt (u.a. Fledermäuse, Vögel) ist hier daher als sehr hoch einzustufen. Dasselbe gilt für die Schutzwürdigkeit der Böden.
Erschwerend kommt die unmittelbare Nähe zum geschützten Landschaftsbestandteil, der nach wie vor eine Naturschutzgebietseignung aufweist (die Aufhebung des NSG Kalksteinbruch Peterskaule war seinerzeit u.a. aufgrund des Bestands gesetzlich geschützter Waldbiotope fachlich nicht zu rechtfertigen), hinzu, dessen Schutzgüter u.a. durch eine weitere Zunahme und Konzentration der Erholungsnutzung akut gefährdet würden.
Angesichts der geplanten Neuversiegelung von Offenlandhabitaten allein für Nussbaum in der Größenordnung von 10 ha und fehlender Ersatzflächen wird u.a. ein Brutpaar des Rotmilans akut gefährdet.
Eine wie im vorliegenden FNP-Entwurf vorgeschlagene Darstellung lehnen wir daher ab.
Re2 – Auf den sechs Morgen (Refrath)
Die im Vergleich zum Vorentwurf vorgenommene Reduzierung der Wohnbaufläche begrüßen wir ausdrücklich. Wir weisen aber darauf hin, dass auch bei der vorliegenden Ausweisung Konflikte verbleiben.
Diese betreffen den Verlust von Habitatbestandteilen (für die Fortpflanzung notwendige Nahrungsgründe) von geschützten, teilweise gefährdeten Arten (Rotmilan, Mäusebussard, Star, Rauchschwalbe, Grünspecht, Zwergfledermaus).
Darüber hinaus wird durch den Verlust landwirtschaftlicher Fläche der Nutzungsdruck auf verbleibende landwirtschaftliche Flächen absehbar erhöht.
Eine Extensivierung bzw. naturschutzgerechte Anpassung der landwirtschaftlichen Nutzung auf verbleibenden Restflächen wird damit erschwert.
Daher lehnen wir eine FNP-Darstellung im Bereich Re2, die zu über den aktuellen Bestand hinausgehende Flächenverluste führt, ab.
Re8a/b – Im Buchenkamp (Refrath)
Trotz der schon vorhandenen Isolationswirkungen und fehlender LSG-Ausweisung weisen beide Flächen mit Pferdeweide, Hecken und Brachen schutzwürdige Habitate, im Falle von 8b mit dem alten Eichen-Hainbuchenwald sogar einen gesetzlich geschützten Biotoptyp auf.
Der Konflikt mit dem Arten- und Habitatschutz (u.a. Fledermäuse) ist daher als hoch einzustufen und die Fläche nicht für eine Bebauung geeignet.
Eine wie im vorliegenden FNP-Entwurf vorgeschlagene Darstellung lehnen wir daher ab.
Sc2c – Kalmünten (Schildgen)
Die Fläche steht unter Landschaftsschutz und besteht aus ökologisch wertvollem Grünland.
U.a. aufgrund der unmittelbaren Nähe eines Rotmilanhorsts und der Bedeutung als Nahrungsrevier für diese streng geschützte Art, auch aufgrund weiterer zu erwartender Artenschutzkonflikte (u.a. Fledermäuse) scheidet die Fläche als Bauland aus.
Der Standort ist aufgrund seiner großen Entfernung zu Versorgungseinrichtungen und zum SPNV als Wohnbauland ungeeignet.
Eine wie im vorliegenden FNP-Entwurf vorgeschlagene Darstellung lehnen wir daher ab.
Sc5b – Zum Scheider Feld (Schildgen)
Die Fläche steht unter Landschaftsschutz und besteht aus einer ökologisch potentiell wertvollen Ackerfläche. Durch eine Anpassung der Bewirtschaftung ist die ökologische Wertigkeit kurzfristig deutlich zu erhöhen. Dies ist gerade auch aufgrund der Lage im Biotopverbund des FFH- und Naturschutzgebiets Dhünnaue angezeigt.
Sie weist zudem sehr schützenswerte Böden auf, die nicht kompensierbar sind.
Ferner besteht aufgrund der Nähe zu Gewerbe, landwirtschaftlichem Betrieb und der Landesstraße keine ausreichende Eignung als Wohnbauland.
Eine wie im vorliegenden FNP-Entwurf vorgeschlagene Darstellung lehnen wir daher ab.
Sc16b – Im Aehlemaar (Schildgen)
Die Fläche steht unter Landschaftsschutz und besteht aus ökologisch wertvollem Grünland.
Aufgrund der ungenügenden ÖPNV-Anbindung scheidet der Standort als Wohnbauland aus.
Eine wie im vorliegenden FNP-Entwurf vorgeschlagene Darstellung lehnen wir daher ab.
Sc16d – Odenthaler Marktweg (Schildgen)
Die Fläche steht im Osten unter Landschaftsschutz und besteht aus ökologisch wertvollem Grünland. Sie weist zudem sehr schützenswerte Böden auf, die nicht kompensierbar sind.
Aufgrund der ungenügenden ÖPNV-Anbindung scheidet der Standort als Wohnbauland aus.
Eine wie im vorliegenden FNP-Entwurf vorgeschlagene Darstellung lehnen wir daher für den Bereich des Landschaftsschutzgebiets ab.
G-Lu, G-Bo1, G-Fr1a, G-Fr3: Gewerbe Lustheide, Bockenberg, Frankenforst
Die FFH-Vorprüfung für die betreffenden Gebiete ist unvollständig. So werden in der Vorprüfung lediglich jene Arten behandelt, die in der Gebietsliste (seit 2000 unveränderte Meldeliste) für das FFH- und VS-Gebiet Königsforst enthalten sind.
Doch ist diese Gebietsliste nachweislich unvollständig, weil im Gebiet vorkommende relevante Arten, u.a. Zauneidechse, Schlingnatter, Gelbbauchunke sowie div. Fledermausarten, nicht untersucht und entsprechende Meldungen und Hinweise der gesetzlich anerkannten Naturschutzverbände an das LANUV NRW nicht berücksichtigt worden sind.
Aus diesem Defizit, für das der Eigentümer (Land NRW) verantwortlich ist, darf aber im konkreten vorliegenden Verfahren kein Nachteil für die Schutzgüter erwachsen.
Insofern sind tatsächlich, auch im Rahmen einer FFH-Vorprüfung, alle planungsrelevanten, mind. alle FFH-Arten zu berücksichtigen, die im FFH-Gebiet vorkommen.
Im Bereich G-Fr3 wurde durch Untersuchungen des Bündnis Heideterrasse ein Nahrungshabitat der Arten Zwerg-Pipistrellus pipistrellus und Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus festgestellt. Es bestehen auch darüber hinaus nicht lösbare Arten- und Habitatschutzkonflikte (Bartfledermausart, Vogelarten, geschützter Biotoptyp). Aufgrund des hohen Alters und Totholzreichtums sind die Eichen- und Buchenbestände im Bereich der Fläche BAST nicht kompensierbar.
Im Falle von P. pygmaeus konnte für die Fläche G-Fr2 festgestellt werden, dass eine Höhle in stehendem Totholz (abgestorbene Kiefer) als Tagesruhestätte genutzt wurde.
Mit Fr2 wurde eine der Flächen innerhalb der FFH-Gebiets-Pufferzone, welche aufgrund der hervorragenden naturräumlichen Ausstattung (strukturreiche Wälder, streng geschützte Arten und Habitattypen) das größte Konfliktpotenzial bergen, aus der Gewerbegebietskulisse entlassen. Dies begrüßen wir ausdrücklich.
Gleichwohl ist, anders als im Anhangband dargestellt, auch für Fr1 tatsächlich ein hohes Konfliktpotenzial in Bezug auf streng geschützte bzw. FFH-Arten zu erwarten. Dies ergibt sich aus dem hohen Alter der Kiefern, Fichten, Buchen und vor allem Eichen und dem Nachweis streng geschützter Fledermausarten in benachbarten Waldflächen (Fr2, Fr3).
Aufgrund des hohen Alters sind insbesondere die Eichenbestände im Bereich der Fläche Fr1a nicht kompensierbar.
Die Flächen G-Lu, G-Bo1, G-Fr1a, G-Fr3 übernehmen als Bestandteil der Pufferzone für das FFH- und VS-Gebiet Königsforst eine gewichtige Funktion. Zu diesen Funktionen zählen u.a. ihre Grundwasserneubildung und Anbindung/Versorgung von Oberflächengewässern.
D.h. gesetzlich geschützte Biotoptypen innerhalb des FFH-Gebiets sind von der Wasserversorgung der Pufferzonen mit abhängig (Bo1, Fr1a, Fr3). Eine erhebliche Beeinträchtigung von Teilen des FFH-Gebiets ist daher nicht auszuschließen.
Die Pufferzonen sind darüber hinaus wesentlich, um ein kritisches Maß von Stickstoffdepositionen im FFH-Gebiet zu verhindern. Der critical load ist aber bereits in Teilflächen erreicht bzw. kann durch eine gewerbliche Nutzung der Pufferzonen überschritten werden. Dies gilt auch für weitere stoffliche Belastungen. Damit ist eine keine gerichtsfeste FNP-Darstellung oder Baugenehmigung möglich.
Bei sämtlichen Flächen (außer Fr3) handelt es sich um Landschaftsschutzgebiete.
Wir fordern daher für die Flächen G-Lu, G-Bo1, G-Fr1a und G-Fr3, auf eine FNP-Darstellung, die über den bisher geltenden FNP hinausgeht, vollständig zu verzichten.
G-Hk1 – Zinkhütte (Neuenborner Busch)
Die Fläche im Neuenborner Busch hat als Biotopvernetzungskorridor zwischen den Naturräumen Bergische Heideterrasse und Süderbergland, hier unmittelbar zwischen den Naturschutzgebieten Gierather Wald und Grube Cox, eine Schlüsselfunktion.
Dies gilt u.a. für vorhandene Populationen der Arten Geburtshelferkröte Alytes obstetricans, Zauneidechse Lacerta agilis und Ringelnatter Natrix natrix, sodass hier nicht nur in Bezug auf Vögel und Fledermäuse ein schwerwiegender Artenschutzkonflikt vorliegt.
Der Neuenborner Busch ist daher als Landschaftsschutzgebiet und regionaler Grünzug gesichert. Hier sind zudem geschützte Biotoptypen nachgewiesen, deren Kompensation nicht möglich ist (u.a. Stillgewässer), da Kompensationsflächen im selben Naturraum mit einem von Natur aus ähnlich hohen Grundwasserstand nicht zur Verfügung stehen.
Daher scheidet eine weitere Verkleinerung, wie sie ja in jüngerer Vergangenheit durch den Bau eines Hochregallagers bereits stattgefunden hat, definitiv aus.
Wir fordern, auf eine Umwidmung der Fläche vollständig zu verzichten.
SO Gesu Gr7b – Psychosomatische Klinik
Die Fläche, Ortsname „Schlodderdeichs Wiese“, ist eine extensiv genutzte Grünlandfläche mit Gehölzstrukturen in der Bachaue der Strunde (Strunder Bach).
Infolge der gesetzlich vorgegebenen und damit behördenverbindlichen Erfüllung der Bewirtschaftungsziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) besteht für diesen Strundeabschnitt die Erfordernis, sog. Strahlursprünge nach dem Strahlwirkungsprinzip einzurichten. Das Strahlwirkungs- und Trittsteinkonzept ist im Rahmen der „Blauen Richtlinie NRW“ ein zentraler Ansatz zur Umsetzung der WRRL an Fließgewässern. Es basiert auf Vorarbeiten des Deutschen Rates für Landespflege, die das Landesumweltamt für das Flussgebietsmanagement zwischen Rur und Weser weiter entwickelt hat.
Das Konzept zielt darauf ab, die Strukturen der Bäche und Flüsse an ausgewählten Abschnitten so zu verbessern, dass das Gewässerökosystem es über natürliche Prozesse (Strahlwirkung) selbst schafft, naturferne Strecken zu kompensieren bzw. aufzuwerten und den guten ökologischen Zustand herbeizuführen.
Entsprechend der WRRL-Planungsunterlagen (Planungseinheiten-Steckbrief Rheingraben-Nord) hat die zuständige Umweltbehörde den an der Schlodderdeichs Wiese relevanten Strunde-Abschnitt wegen der vielen bereits vorliegenden strukturellen Eingriffe für Bebauung und Hochwasserschutz als erheblich verändert (“HMWB, heavily modified water body “) ausgewiesen.
Derzeit verfehlt die Strunde die WRRL-Ziele deutlich. Zur Erreichung der WRRL-Ziele muss wegen der bereits vorhandenen Bebauung der Auen jeder noch verbliebene Freiraum zur ökologischen Aufwertung genutzt werden. Somit muss gemäß der Blauen Richtlinie auch in Höhe der Schlodderdeichs Wiese ein funktionsfähiger Strahlursprung mit mind. 500 Metern Bachlauf auf einem mindestens 60 Meter tiefen Entwicklungskorridor geschaffen werden. Der aktuell geplante Gewässerrandstreifen von 10 Metern Breite entlang der Wiese bezieht sich auf § 31 des Landeswassergesetzes NRW und erfüllt die oben beschriebenen Vorgaben nicht!
Wenn Schlodderdeichs Wiese verbaut statt für die Strunde entwickelt wird, ist die Erreichung der WRRL-Vorgaben für die Strunde höchst unwahrscheinlich. Auch bachaufwärts und -abwärts fehlt es an alternativen Stellen für einen Strahlursprung, weil sich dort eine Degradationsstrecke befindet bzw. der Platz nicht für einen (dann dort größer zu dimensionierenden) Strahlursprung ausreicht.
Es ist nicht auszuschließen, dass ein Rückbau eines auf der Schlodderdeichs Wiese neu errichteten Klinikgebäudes erforderlich werden würde und die Stadt Bergisch Gladbach mit rechtlichen Schritten wegen Nichterreichen der WRRL-Ziele rechnen müsste.
Zudem würden Beeinträchtigungen entstehen, die das Verschlechterungsverbot tangieren: Die potenzielle Aue wird großflächig versiegelt. Ggf. erfolgen bei Starkregenereignissen Abschwemmungen von verunreinigten Flächen mit Schadstoff-Einträgen in die Strunde.
Zudem ist die Strunde ein Hochwasser-Risikogewässer. Statt einer Minderung von Schadensereignissen, die bei Hochwasser auftreten können, werden diese infolge der zusätzlichen Versiegelung im betreffenden Bereich bzw. andernorts im Bachsystem verschärft. Zudem besteht die Gefahr der hydraulischen und chemischen Belastung der Strunde.
Schlodderdeichs Wiese besitzt darüber hinaus wesentliche regional bedeutsame Biotopverbundfunktionen. Der Biotopverbund ist ein Schutzgut des BNatschG und LNatschG.
Die Wiese befindet sich in dem bedeutendsten Vernetzungskorridor zwischen den beiden Heideterrassengebieten Schluchter Heide (u.a. NSG Gierather Wald, NSG Kradepohlsmühle) und Thielenbruch, exakt hier mit der Strunde und der Hochleitungstrasse die beiden wichtigsten Vernetzungslinien zusammentreffen.
Der Thielenbruch ist zudem auf Teilgebieten ein Fauna-Flora-Habitat-Gebiet, Schluchter Heide und Iddelsfelder Hardt stellen die Vernetzung zum Gebietskomplex Königsforst-Wahner Heide her, die zu den beiden größten FFH- und Vogelschutzgebieten NRWs zählen.
Der Biotopverbund ist entscheidend für den Austausch von in den Schutzgebieten vorkommenden streng und besonders geschützten Arten (z.B. Ringelnatter, Geburtshelferkröte, Zauneidechse). Gerade aufgrund der bestehenden Vorbelastung durch den Bauriegel der Gemeinnützigen Werkstätten Köln ist eine weitere Verschlechterung nicht tragbar.
Da es sich bei Schlodderdeichs Wiese um extensiv genutztes Grünland handelt, das in großen Teilen einen geschützten Biotoptyp (Flachland-Mähwiese/Glatthaferwiese), u.a. mit einem Vorkommen der besonders geschützten Herbstzeitlose Colchicum autumnale und einem Nahrungshabitat der streng geschützten Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus darstellt, bestehen erhebliche Arten- und Biotopschutzkonflikte, die im Rahmen des Umweltberichts nicht erkannt und beachtet worden sind.
Eine wie im vorliegenden FNP-Entwurf vorgeschlagene Darstellung lehnen wir daher ab. Vielmehr ist, wie oben beschrieben, eine Sicherstellung und Entwicklung als Retentionsraum und Trittsteinbiotop geboten.
SO EH-6 – Hand
Die FFH-Vorprüfung wird hiermit beanstandet, da die Aussage, durch die FNP-Darstellung könnten keine erheblichen Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet entstehen, fehlerhaft ist.
Unter 3.3 wird zwar richtigerweise darauf hingewiesen, dass sich eine Ausweisung als Sonderbaufläche negativ auf die Grundwasserneubildungsrate, damit den Wasserhaushalt der sensiblen Feucht- und Nasslebensräume und damit die zentralen Schutzgüter des FFH-Gebiets auswirken könnte, doch werden hieraus im Speziellen keine Auflagen für die Bauleitplanung abgeleitet.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Sonderbaufläche im Prüfbereich befindet, es wird aber unterschlagen, dass sie unmittelbar an das FFH-Gebiet angrenzt und somit im Falle der Ausweisung als Sonderbaufläche im betroffenen Abschnitt keinerlei Pufferzone mehr zum FFH-Gebiet bestünde. Diese Pufferzone ist zwar auch im Bestand mangelhaft, doch existieren derzeit zumindest Grünflächenelemente und eine Nutzung, die hinsichtlich der Nutzungsart und -intensität anders als die FNP-Überplanung zu beurteilen ist.
Das Kapitel 3.4 wird nicht dargestellt.
Unter 3.5 wird darauf hingewiesen, dass der FNP im Zusammenwirken mit anderen Projekten und Plänen hinsichtlich erheblicher Beeinträchtigungen abzuprüfen ist. Es wird jedoch unterschlagen, dass es bereits erhebliche Vorbelastungen bspw. in Gestalt von baulichen Anlagen in Quellgebieten bzw. Gebieten der Grundwasserneubildung gibt, die zu Beeinträchtigungen führen. Diese werden in der Vorprüfung aber nicht berücksichtigt, sondern es werden fälschlicherweise allein geplante, noch nicht vorhandene Beeinträchtigungen im Zusammenwirken abgeprüft.
Aus den genannten Gründen wenden wir ein, dass der Planbereich SO EH Hand als Kompensationsfläche (u.a. zwecks Entsiegelung) sichergestellt und vorgehalten werden soll.
Dokumentation: Umweltbericht und Steckbrief zum FNP-Entwurf
Weitere Beiträge zu den Stellungnahmen der Initiativen finden Sie weiter unten.
Wir Bürger sind froh, dass uns einmal dezidiert und ausführlich die Vergehen der Planer des FNP-E. vor Augen geführt werden. Viele fragwürdige Auslegungen in der Planung sind ebenso bekannt wie die gesetzlichen Verstöße, die schamlos begangen werden. Nun aber wird uns beschrieben, wie stark auch die unverantwortlichen bis zu gesetzeswidrigen Eingriffe gegen Natur, Umwelt und Menschen im Gebiet des FNP-E. und darüber hinaus in unser Leben eingreifen.
Klar zum Ausdruck bringen die Argumente der „Heideterrasse“ die Fehler und Verstöße des Entwurfs, keine Anlehnung an den Landschaftsplan Süd NRW, keine bewiesenen Bedarfe an Flächen, für die Umwelt und Natur geschändet werden müssten. Die fehlende Kenntnis der Planer führt zu einem nicht schlüssigen Umweltbericht, in dem Text und Wirklichkeit in bemerkenswerter Weise auseinanderklaffen. Es werden wesentlich mehr Flächen geplant, als eine kenntnis- und sachgerechte Prüfung zulassen würde. Die gesetzlich vorgeschrieben Kompensation dieser Flächen ist nicht einmal möglich und wird einfach ignoriert. Die Induzierung vieler Flächen ist künstlich herbeigeführt und ihr Verbrauch bis 2035 nicht nachweisbar, also auch wieder postfaktisch motiviert. Sollte dieser FNP-E. verabschiedet werden, ist er wie die folgenden Baupläne jederzeit und erfolgreich juristisch angreifbar.
In vielen Gebieten hat die Verkehrsdichte bereits 100% der aufnehmbaren Größenordnung überschritten. Die Planung bleibt den Beweis für die Aufnahme weiteren, zusätzlichen Verkehrs ebenso schuldig wie es überhaupt kein Verkehrskonzept fehlt. Gleichfalls weiß niemand in Bergisch Gladbach – kein Bürgermeister, kein 1. Beigeordneter, kein Verwalter und kein Politiker – wie unsere Stadt 2035 aussehen soll. Es gibt kein Leitbild, frühere, teuer gekaufte Pläne wie ISEK 2000 werden bewusst ignoriert, Anordnungen von Landes- oder Bundesplänen nicht berücksichtigt.
Wir müssen diesen Entwurf des FNP verhindern, aus dem Plan müssen alle erwähnten Verstöße, postfaktischen Zahlen und unverantwortlichen Eingriffe in Natur und Umwelt getilgt werden. Darum möchte ich Sie alle aufrufen, Eingaben an die Stadt zu richten, die verlangen, diesen Plan genehmigungsfähig zu machen und den belangen der Bevölkerung gerecht zu werden. Die Bürgerinitiativen werden Ihnen dabei helfen.
Was ist mit den Flächen in Moitzfeld und Steinacker?? Völlig wahnsinnig dort einen P&R Parkplatz auf der Streuobstwiese und Gewerbe in der Grube Weiß zu genehmigen. Die Friedrich Ebertstrasse ist wie aus zahlreichen Gutachten erkennbar jetzt schon völlig überlastet, es gibt keine Infrastruktur.
Das Bündnis Heideterrasse hat sich nur mit den Flächen beschäftigt, die im Bereich der Heideterrasse liegen.
Ihr Kommentar spricht mir aus der Seele. Der gegenwärtige Entwurf des Flächennutzungsplans ist nicht nur fehlerhaft, sondern auch hochgradig unsozial. Er verstößt gegen das Gemeinwohl. Eine Bebauung des Nußbaumer Feldes wäre nur – wie im Nußbaumer Bungert – mit Einfamilienhäusern möglich. Hiervon würden nur sehr wenige Reiche profitieren, während gleichzeitig hunderttausende Arme geschädigt werden. Nur wohlhabende Bürger könnten sich eines der 12 teuren Grundstücke/ EFH auf dem Feld leisten. Aber die armen Bürger ohne Garten, ohne Balkon, ohne Geld für Urlaub/ Wellness und ohne Auto werden um die lebensnotwendige Erholung betrogen. Sie haben oft nur diese uneingezäunte Wiese zum Spielen mit ihren Kindern/Hunden, zur Naturbeobachtung und zum Sonnen. Der Wanderweg, der direkt übers Feld geht, verbindet Odenthal und Bergisch Gladbach, ist für Fußgänger und Radfahrer notwendige und zeitgemäße Infrastruktur. Diesen Weg zuzubauen wäre dumm und unsozial, da er Autofahrer bevorteilt. Aus diesem Grund sollte man Nu7 ganz aus dem FNP-E entfernen.