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Eindringlich warnt das Gesundheitsamt davor, die Quarantänemaßnahmen nicht ernst zu nehmen. Sie seien ein wichtiger Faktor in der Unterbrechung von Infektionsketten – und damit entscheidend für den Erfolg, die Pandemie zu bremsen.

Das Gesundheitsamt ordnet Quarantäne für an Corona-Virus erkrankte Personen und für die Menschen an, die mit Betroffenen in direktem Kontakt standen. Ziel der Quarantänemaßnahmen ist es, die Risiken der weiteren Übertragung zu minimieren und Infektionsketten möglichst zu unterbrechen.

Daher ist die Einhaltung der Quarantäne so wichtig. Auch wenn Kontaktpersonen keine Symptome haben und ein Abstrich negativ war, ist es aufgrund der 14-tägigen Inkubationszeit unerlässlich, dass die Quarantäneanordnung unbedingt eingehalten wird.

Hinweis der Redaktion: Im Interview berichtet eine Schülerin, wie das läuft mit der Quarantäne – und dass sich nicht alle an die Maßgaben halten.

Das Kreisgesundheitsamt hört derzeit von einigen, zwar wenigen Fällen, wo Kontaktpersonen die Quarantäneanordnung missachtet haben sollen. Die Quarantäneanordnung ist eine ordnungsbehördliche Anordnung die zwingend zu befolgen ist.

Es scheint denjenigen, die diese Anordnung nicht ernst genug nehmen nicht bekannt zu sein, dass Verstöße hiergegen strafrechtlich mit Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafen geahndet werden können. Es geht schließlich um die Gesundheit Dritter, die durch die Nichtbeachtung der Quarantäneanordnung leichtfertig Risiken ausgesetzt wird.

Daher weist das Gesundheitsamt nachdrücklich darauf hin, Quarantäneanordnungen zu beachten. Sollten Verstöße hiergegen bekannt werden, so werden diese ordnungsbehördlich verfolgt und gegebenenfalls zur Anzeige gebracht.

Jeder Einzelne trägt auch eine Mitverantwortung für die Gesamtgesellschaft und kann durch sein Verhalten dazu beitragen, dass das Virus sich nicht schnell und unkontrolliert verbreitet. Menschen, die zu Risikogruppen gehören, müssen möglichst von Infekten verschont bleiben. Sie dürfen nicht durch leichtfertiges Handeln einer unnötigen Gefahr ausgesetzt werden.

Quarantäne – was ist zu beachten?

Während der Zeit in Quarantäne dürfen die eigenen vier Wände nicht verlassen werden. Es muss darauf geachtet werden, dass eine Trennung von anderen Menschen, die in dem Haushalt wohnen, geschieht.

Das bedeutet beispielsweise, dass die Mahlzeiten zu unterschiedlichen Zeiten eingenommen werden und sich die Person in Quarantäne in anderen Räumen als die übrigen Bewohnerinnen und Bewohner aufhalten. Wenn möglich, ist es ebenfalls sinnvoll, dass verschiedene Badezimmer genutzt werden. Die Wäsche sollte regelmäßig gründlich gewaschen und Oberflächen – wie beispielsweise von Tischen und Türklinken – häufig gereinigt werden.

Wichtig ist ebenfalls die gute Belüftung von Wohn- und Schlafräumen. Da Menschen unter Quarantäne das eigene Heim nicht verlassen dürfen, können Freunde, Verwandte und Nachbarn im Alltag beispielsweise beim Einkauf unterstützen. Beim Zusammentreffen sollte aber auf Abstand geachtet und enger Körperkontakt vermieden werden.

Bürgertelefon: Das Bürgertelefon des Rheinisch-Bergischen Kreises ist unter der Woche von 8 bis 18 Uhr unter der Telefonnummer 02202 131313.

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1 Kommentar

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  1. Sehr geehrte Damen und Herren,

    das Bürgertelefon ist ein kompletter reinfall.
    Sowas unfreundliches habe ich schon lange nicht mehr gehabt.