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Hecken und Sträucher müssen zwar auch im Frühjahr und Sommer in Form gehalten werden. Dabei ist aber auf brütende Tierarten Rücksicht zu nehmen. StadtGrün informiert über erlaubte und verbotene Heckenschnitte.

Wir veröffentlichen eine Mitteiliung der Stadt Bergisch Gladbach.

Der Frühling ist angekommen – das Wetter für schöne Stunden im Garten ist zurückgekehrt. Hecken- und Baumschnitte müssen dennoch zurückgehalten werden, da sie in der Vogelbrutzeit zwischen März und September nicht gestattet sind.

Da vermehrt Anfragen bei StadtGrün gestellt werden, möchte die Abteilung auf die geltenden Regeln zum Schnitt der Bäume und Hecken hinweisen:

Bis Montag, den 30. September dürfen Hecken, Wallhecken, Gebüsche sowie Röhricht- und Schilfbestände nicht gerodet, geschnitten oder zerstört werden. Hintergrund ist der Schutz von Brut-, Nist- und Lebensstätten vieler schützenswerter Tier- und Pflanzenarten.

Nicht vom Verbot betroffen sind schonende Form- und Pflegeschnitte von Hecken, mit denen der Zuwachs der Pflanzen begrenzt oder zurückgenommen wird. Diese Schnitte sind im gesamten Jahresverlauf zulässig. Dabei sollte aber auf brütende Tierarten besonders Rücksicht genommen werden.

Das sogenannte „Auf-den-Stock-setzen“, also das Zurückschneiden bis auf wenige Zentimeter, um einen verstärkten Austrieb im unteren Bereich auszulösen, zählt jedoch nicht als Formschnitt. Dies ist ebenfalls zwischen März und September nicht möglich.

Darüber hinaus weist StadtGrün darauf hin, dass Feldraine, Böschungen, Straßen- und Wegeränder oder nicht bewirtschaftete Flächen nicht abgebrannt werden dürfen. Auch der Aufwuchs darf nicht beschädigt, mit chemischen Mitteln niedrig gehalten oder vernichtet werden. Wer die Verbote nicht beachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen.

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1 Kommentar

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  1. Gilt diese Regel nicht auch für die Stadt?
    Die Hecke des Herkenrather Friedhofs ist jedenfalls wieder sehr stark gekürzt worden.