Gaststätten bleiben auch nach den ersten Lockerungen der Corona-Auflagen weiter geschlossen, und das wohl länger. Ein Gastwirt in Bergisch Gladbach wollte nicht länger auf Umsatz verzichten, sondern Toilettenpapier und andere Waren verkaufen. Doch da spielte die Stadt nicht mit. Zu Recht, wie jetzt das Verwaltungsgericht Köln urteilt.

Die Umnutzung einer Gaststätte zu einem Verkaufsraum für typische Einzelhandelswaren bedarf einer baurechtlichen Genehmigung. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln per Beschluss entschieden. Damit lehnte es einen Eilantrag eines Gastwirts aus Bergisch Gladbach ab, der mit dem Warenverkauf auf Einnahmeausfälle infolge der Corona-Schutzmaßnahmen reagieren wollte.

+ Anzeige +

Neues Geschäftsmodell

Der Antragsteller ist Inhaber einer genehmigten Gaststätte, die aufgrund der Corona-Schutzmaßnahmen derzeit jedoch geschlossen ist, berichtet das Gericht. Da der Mann um seine wirtschaftliche Existenz fürchtet, beabsichtigte er, sein Geschäftsmodell zu ändern und nunmehr Einzelhandelswaren wie Toilettenpapier, Küchenrollen, Obst und Gemüse, Getränke sowie Gutscheine für Online-Shops zu verkaufen.

Dies teilte er der Stadt Bergisch Gladbach mit und fügte hinzu, er gehe davon aus, dass seinem Vorhaben keine rechtlichen Bedenken entgegenstünden. Er werde daher mit dem Verkauf in Kürze beginnen, wenn er von der Stadt nichts Abweichendes höre. Die Stadt antwortete per E-Mail, die beabsichtigte Nutzung als Verkaufsstätte sei unzulässig.

Gerichtsentscheid: Aus einer Gaststätte lässt sich nicht ohne weiteres ein Verkaufsraum für Einzelhandelswaren machen (Symbolbild)

Daraufhin hat der Gastwirt einen Eilantrag beim Gericht gestellt. Er wollte feststellen lassen, dass er für den Warenverkauf keine Baugenehmigung brauche, da es sich um keine wesentliche Nutzungsänderung handele und die beabsichtigte Verkaufstätigkeit baurechtlich genehmigungsfrei sei.

Prüfstein „Stellplatzbedarf“

Dem ist das Gericht nicht gefolgt. Die vom Antragsteller angestrebte Änderung der Nutzung bedürfe einer baurechtlichen Genehmigung. Denn für die Nutzung einer baulichen Anlage als Gaststätte würden beispielsweise beim Stellplatzbedarf andere bauordnungsrechtliche Anforderungen gelten als für eine Nutzung als Ladengeschäft.

Es komme entgegen der Ansicht des Antragstellers auch nicht darauf an, ob die Art der beabsichtigten neuen Nutzung eine höhere Intensität als die bestehende Nutzung aufweise.

Die Bauordnung gehe ausdrücklich vom Vorliegen einer genehmigungsbedürftigen Nutzungsänderung aus, wenn Anforderungen gegeben sind, die im Baugenehmigungsverfahren Prüfungsgegenstand sein können. Dies sei hier etwa im Hinblick auf die Vorgaben zu Stellplätzen der Fall.

Die Beteiligten können gegen den Beschluss Beschwerde einlegen, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden würde.

Urteil des Verwaltungsgerichts Köln, Az.: 2 L 688/20.

Foto Gaststätte: Peggy Choucair auf Pixabay

Weitere Beiträge zu den Folgen der Corona-Krise

Daubenbüchel: Traditionsgeschäft schließt nach 153 Jahren mit Räumungsverkauf

Für Maria und Georg Daubenbüchel bricht eine neue Zeit an: Nach fast 40 Jahren geben sie ihr Haushaltswarengeschäft in der Schlossstraße in Bensberg ab. Der Laden war vor 153 Jahren vom Kunstschlosser Joseph Daubenbüchel gegründet worden und hatte sich Schritt für Schritt zu einem Fachgeschäft für moderne Haushaltswaren entwickelt. Damit ist jetzt Schluss, aber auch…

EVK kehrt wieder um: Seniorenheim statt Reha-Klinik am Quirlsberg

Zuletzt wollte das Evangelische Krankenhaus auf dem Gelände der Alten Feuerwache ein großes Reha-Zentrum bauen. Diese Pläne hat der neue Geschäftsführer einkassiert. Das neue Gebäude wird zwar errichtet, aber es soll nun doch eine Senioren-Einrichtung aufnehmen. Das käme dem Bedarf der Stadt entgegen – und könnte auch den Verkehr entlasten. Die Weyertal-Klinik in Köln hat…

E-Mobilität und Fahrradmesse ergänzen die Bautage

Die beiden großen Zelte der Bautage auf dem Konrad-Adenauer-Platz sind unübersehbar. Aber parallel zur Neuauflage dieser Traditionsveranstaltung gibt es an diesem Wochenende in der Bergisch Gladbacher Innenstadt drei weitere große Angebote: die E-Mobilitätsmesse, die Fahrradmesse und die Frühlingstage.

Rheinisch-Bergischer Kreis präsentiert sich auf der polis Convention

Gemeinsam mit der Stadt Bergisch Gladbach und der Stadt Wermelskirchen hat die Rheinisch-Bergische Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH (RBW) den Wirtschaftsstandort Rhein-Berg auf der bundesweiten Messe für Stadt- und Immobilienentwicklung polis Convention in Düsseldorf vertreten. Dabei wurde auch die Konversion des Zanders-Areals vorgestellt.

Stabwechsel in Technologiezentrum und Wirtschaftsförderung

Martin Westermann war 30 Jahre lang hauptamtlicher Geschäftsführer des Rheinisch-Bergischen Technologiezentrums und noch zwei Jahre länger Wirtschaftsförderer der Stadt Bergisch Gladbach. Jetzt geht er in den Ruhestand – und ist Teil eines umfassenden Wechsels in der Führung der beiden wichtigen wirtschaftlichen Institutionen.

Bautage kehren nach Bergisch Gladbach zurück

28 Jahren nach der Gründung und einer Pause finden die Bergischen Bautage Ende April wieder auf dem Marktplatz mitten in Bergisch Gladbach statt. Mit mehr als 40 Ausstellern organisiert die Eventagentur Becom einen breiten Überblick über alle Branchen in den Bereichen Bauen, Wohnen und Modernisieren. Zudem locken weitere Publikumsrenner in die Innenstadt.

Aldi beginnt mit Abriss der alten Milchtankstelle

Mit einer kleinen Verzögerung hat Aldi den Neubau seiner neuen Filiale in Heidkamp gestartet. Nachdem der ehemalige Netto-Anbau und das historische Gebäude der Milchtankstelle ausgeräumt wurden sind jetzt die Bagger am Werk. Für den Abriss kalkuliert Aldi Süd mit vier Monaten, die Eröffnung des neuen Discounters ist nach wie vor für Frühjahr 2025 geplant.

Helmut Raßfeld verstärkt das Bürgerportal

Er hat große Konversionsprojekte in und um Köln realisiert, aber auch einen privaten Rundfunksender aufgebaut – seit April arbeitet er für das Bürgerportal Bergisch Gladbach: Helmut Raßfeld wird als Verlagsleiter die geschäftliche Seite der digitalen Lokalzeitung ausbauen.

des Bürgerportals. Kontakt: info@in-gl.de

Reden Sie mit, geben Sie einen Kommentar ab

2 Kommentare

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

  1. Der Gastwirt kämpft um seine Existenz. Ich hätte mir gewünscht das hier unbürokratisch geholfen wird. HILFSBEREITSCHAFT und Lösungen sind gefragt. Wo ein Wille, da ein Weg. Eine Ausnahmeregelung wäre bestimmt besser gewesen.

  2. Wieso darf denn eine Bäckerei (paffrath, s. Facebook vor ca. 1 wo) Klopapier verkaufen? Es gibt dazu eine Diskussion