Gaststätten bleiben auch nach den ersten Lockerungen der Corona-Auflagen weiter geschlossen, und das wohl länger. Ein Gastwirt in Bergisch Gladbach wollte nicht länger auf Umsatz verzichten, sondern Toilettenpapier und andere Waren verkaufen. Doch da spielte die Stadt nicht mit. Zu Recht, wie jetzt das Verwaltungsgericht Köln urteilt.

Die Umnutzung einer Gaststätte zu einem Verkaufsraum für typische Einzelhandelswaren bedarf einer baurechtlichen Genehmigung. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln per Beschluss entschieden. Damit lehnte es einen Eilantrag eines Gastwirts aus Bergisch Gladbach ab, der mit dem Warenverkauf auf Einnahmeausfälle infolge der Corona-Schutzmaßnahmen reagieren wollte.

+ Anzeige +

Neues Geschäftsmodell

Der Antragsteller ist Inhaber einer genehmigten Gaststätte, die aufgrund der Corona-Schutzmaßnahmen derzeit jedoch geschlossen ist, berichtet das Gericht. Da der Mann um seine wirtschaftliche Existenz fürchtet, beabsichtigte er, sein Geschäftsmodell zu ändern und nunmehr Einzelhandelswaren wie Toilettenpapier, Küchenrollen, Obst und Gemüse, Getränke sowie Gutscheine für Online-Shops zu verkaufen.

Dies teilte er der Stadt Bergisch Gladbach mit und fügte hinzu, er gehe davon aus, dass seinem Vorhaben keine rechtlichen Bedenken entgegenstünden. Er werde daher mit dem Verkauf in Kürze beginnen, wenn er von der Stadt nichts Abweichendes höre. Die Stadt antwortete per E-Mail, die beabsichtigte Nutzung als Verkaufsstätte sei unzulässig.

Gerichtsentscheid: Aus einer Gaststätte lässt sich nicht ohne weiteres ein Verkaufsraum für Einzelhandelswaren machen (Symbolbild)

Daraufhin hat der Gastwirt einen Eilantrag beim Gericht gestellt. Er wollte feststellen lassen, dass er für den Warenverkauf keine Baugenehmigung brauche, da es sich um keine wesentliche Nutzungsänderung handele und die beabsichtigte Verkaufstätigkeit baurechtlich genehmigungsfrei sei.

Prüfstein „Stellplatzbedarf”

Dem ist das Gericht nicht gefolgt. Die vom Antragsteller angestrebte Änderung der Nutzung bedürfe einer baurechtlichen Genehmigung. Denn für die Nutzung einer baulichen Anlage als Gaststätte würden beispielsweise beim Stellplatzbedarf andere bauordnungsrechtliche Anforderungen gelten als für eine Nutzung als Ladengeschäft.

Es komme entgegen der Ansicht des Antragstellers auch nicht darauf an, ob die Art der beabsichtigten neuen Nutzung eine höhere Intensität als die bestehende Nutzung aufweise.

Die Bauordnung gehe ausdrücklich vom Vorliegen einer genehmigungsbedürftigen Nutzungsänderung aus, wenn Anforderungen gegeben sind, die im Baugenehmigungsverfahren Prüfungsgegenstand sein können. Dies sei hier etwa im Hinblick auf die Vorgaben zu Stellplätzen der Fall.

Die Beteiligten können gegen den Beschluss Beschwerde einlegen, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden würde.

Urteil des Verwaltungsgerichts Köln, Az.: 2 L 688/20.

Foto Gaststätte: Peggy Choucair auf Pixabay

Weitere Beiträge zu den Folgen der Corona-Krise

Frauen-Event auf Zanders: Von der Idee bis zur Gründung

StartRaum GL und der Bergische Women’s Hub laden gründungsinteressierte Frauen zum neuen Format „Founding HER Way“ auf Zanders ein. Dort berichten Frauen von ihrem Sprung in die Selbstständigkeit, geben Einblicke in ihren Werdegang und geben Tipps für den Weg zum eigenen Start-up.

Bensberg startet „Schlemmer- und Abendmarkt“

Die Bensberger Händlschaft ergreift die Initiative und bietet ab Mai einmal im Monat einen sogenannten Schlemmer- und Abendmarkt auf dem neuen Stadtplatz an der Schlosstreppe an. Damit soll ein Ort geschaffen werde, bei dem man „sich gerne trifft, gemeinsam genießt und shoppt“.

Die RheinBerg Passage wird wieder ein Einkaufszentrum

Seit fast fünf Jahren steht die RheinBerg Passage am S-Bahnhof leer, nun brennt wieder Licht im Erdgeschoss des riesigen Kastens: Die neuen Eigentümer arbeiten an der Vermietung der Flächen und können bereits benennen, welche Art von Geschäften einziehen sollen. Bis zur Wiedereröffnung wird es aber noch dauern – denn zunächst stehen einige Umbauten an.

Infoabend: Wärmepumpe verstehen und richtig planen

Die Wärmepumpe gilt als wichtige Heiztechnik der Zukunft, wirft bei vielen Hauseigentümern aber weiter Fragen auf. Eine Info-Veranstaltung von Haus & Grund, Verbraucherzentrale und BELKAW will nun Technik, Vorbereitung, Förderung und Gesetzeslage verständlich einordnen.

Büggel entwickelt sich zum Ort der Gemeinsamkeit

Der Unverpackt-Laden Büggel hat sich nach einer Krise am neuen Standort in Paffrath stabilisiert und ist ein Ort geteilter Wirksamkeit und damit ein Stück gelebter Gesellschaftsgestaltung geworden. Den Weg will Inhaberin Stefanie Marx-Bleikertz weiter gehen und lädt zu einem Online-Austausch unter dem Motto BÜGGEL for future ein.

Effizientes Controlling für Mittelstand und Handwerk

Mit einem konkreten Praxisprojekt zeigen die Wirtschaftssenioren, wie sich das Controlling im Mittelstand und Handwerk wirksam verbessern lässt. Gemeinsam mit der S+S Datentechnik für den Holzbau GmbH entstand ein Instrument, das der Unternehmensführung mehr Überblick und bessere Grundlagen für Entscheidungen verschafft.

Mode Röhr schließt nach mehr als 30 Jahren

Nach mehr als drei Jahrzehnten erfolgreicher Geschäftstätigkeit heißt es Abschied nehmen: Das in Refrath seit über 30 Jahren bekannte Bekleidungsgeschäft Röhr wird seine Türen schließen. Mit einem großen Räumungsverkauf ab dem 26. März 2026 beginnt nun der letzte Abschnitt der langen Unternehmensgeschichte.

Belkaw reagiert auf die Welt-Nachrichten

Der Krieg gegen Iran, die Schließung der Straße von Hormus und die Unruhen auf den globalen Energiemärkten wirken sich auch auf die Konditionen der Belkaw für Neukunden aus. Das Gas kommt jedoch vor allem aus Norwegen, die Lieferungen sind langfristig abgesichert. Bestandskunden müssen daher nicht mit Preiserhöhungen rechnen.

des Bürgerportals. Kontakt: info@in-gl.de

Reden Sie mit, geben Sie einen Kommentar ab

2

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

  1. Der Gastwirt kämpft um seine Existenz. Ich hätte mir gewünscht das hier unbürokratisch geholfen wird. HILFSBEREITSCHAFT und Lösungen sind gefragt. Wo ein Wille, da ein Weg. Eine Ausnahmeregelung wäre bestimmt besser gewesen.

  2. Wieso darf denn eine Bäckerei (paffrath, s. Facebook vor ca. 1 wo) Klopapier verkaufen? Es gibt dazu eine Diskussion