Viele Pflastersteine sind nicht nur schadhaft, sie heben sich auch und bilden gefährliche Stolperfallen.

Die Schäden in der Pflasterung der Fußgängerzone sind schon lange nicht mehr zu übersehen. Nach langer Verzögerung sind jetzt Gutachter unterwegs, um die Ursache zu klären. Davon hängt ab, wer die Reparatur bezahlen muss.

In den beiden Wochen vom 15. bis 19. Juni und 29. Juni bis 3. Juli 2020 wird die Fußgängerzone in der Stadtmitte Gegenstand von gutachterlichen Untersuchungen sein. Darüber informierte Stadtbaurat Harald Flügge die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Klima, Infrastruktur und Verkehr. 

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Hintergrund ist ein bereits mehrere Jahre anhängiger Rechtsstreit zwischen Stadt und ausführenden Bauunternehmen über die Anerkennung von Gewährleistungsmängeln. Die streitenden Parteien haben dazu ein sogenanntes Selbständiges Beweisverfahren beantragt, das zunächst ausschließlich der Beweissicherung dient und unabhängig von einem Zivilprozess durchgeführt wird. Der Gutachter hierzu wird vom Gericht benannt.

Dies ist nun geschehen; bei den Terminen vor Ort sollen Proben entnommen und Messungen durchgeführt werden. Die Prozessbeteiligten sind ebenfalls geladen und haben die Möglichkeit der Teilnahme. 

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Nachfragen aus der Öffentlichkeit nicht beantwortet und gutachterliche Aussagen vor Ort nicht gegeben werden können, da es sich bei der Beweisaufnahme um ein laufendes Verfahren handelt. 

Die Bestimmungen der Corona-Schutzverordnung werden unabhängig von der Anzahl der bei den Terminen anwesenden Personen nicht verletzt. Hier handelt es sich um zwingend erforderliche berufliche Zusammenkünfte, die von den Kontaktbeschränkungen ausgenommen sind. Den Teilnehmern wird aber empfohlen, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.

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