Wie berichtet verzichtet die Stadt im Lockdown-Monat Januar auf die Elterbbeiträge für Kindergarten, Tagespflege und Offener Ganztag. Jetzt teilt die Stadt mit, wie das Verfahren läuft und was die Eltern machen müssen.

Für den Monat Januar 2021 hat das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW per Elternbrief und Jugendamtsschreiben bekannt gegeben, dass die auf die Erhebung der Elternbeiträge in den Bereichen Kindertagesstätten, Kindertagespflege und Offene Ganztagsschulen verzichtet wird.

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Das Land NRW erklärt sich bereit, 50 Prozent der entstehenden Kosten zu übernehmen. Die Entscheidung darüber, dass die Stadt Bergisch Gladbach für ihren Einzugsbereich die andere Hälfte des Elternbeitrages übernimmt, ist hat der Hauptausschuss wie berichtet am Dienstag.

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Die Stadtverwaltung bittet jetzt die Familien, die für ihre Beitragszahlungen einen Dauerauftrag erteilt haben, diesen für den Januar zu stoppen.

Bei den Eltern, die ein SEPA-Lastschriftmandat zur Abbuchung des monatlichen Elternbeitrages erteilt haben, werde der reguläre Januar-Beitrag nicht abgebucht.

Sollten Eltern den Januar-Beitrag dennoch überweisen, werde der Beitrag innerhalb der nächsten Wochen durch die Stadtkasse erstattet.

Bei Fragen zur Erstattung können sich Betroffene per Mail an die kasse@stadt.gl.de wenden.

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des Bürgerportals. Kontakt: info@in-gl.de

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