Michael Metten, Fraktionschef der CDU. Foto: Manfred Esser

Die CDU-Fraktion geht davon aus, dass der fehlgeschlagene Mehrheitsbeschluss zur Umwidmung der Laurentiusstraße in eine Fahrradstraße bei der kommenden Sitzung des Ausschusses für strategische Stadtentwicklung und Mobilität (ASM) konsequenterweise aufgehoben wird.

„Nachdem Bürgermeister Frank Stein auf der Grundlage eines verwaltungsinternen Gutachtens die Rechtswidrigkeit des Beschlusses festgestellt hat, wird die CDU-Fraktion bei der nächsten ASM-Sitzung am 20. April die Aufhebung des Beschlusses beantragen“, kündigt der Vorsitzende der CDU-Fraktion, Dr. Michael Metten, in einer Pressemitteilung an.

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„Diese Vorgehensweise halten wir für rechtlich zwingend. Und wir bleiben auch in der Sache dabei, dass die Laurentiusstraße für eine Umwidmung zur reinen Fahrradstraße ungeeignet ist. Nicht ohne Grund hat der Gesetzgeber gewisse Voraussetzungen definiert“, betont Metten. Eine Schnellschuss-Politik mit erheblichen handwerklichen Fehlern und gegen geltendes Recht sollte es künftig nicht mehr geben.

Der CDU-Fraktionssprecher im ASM, Lutz Schade, verweist auf die für die Sitzung am 20. April vorliegende Mitteilungsvorlage des Bürgermeisters zu dieser Thematik, in der er für die Juni-Sitzung des Fachausschusses bereits eine neuerliche Beschlussvorlage ankündigt.

Schade wörtlich: „Es ist schon erstaunlich, dass die Verwaltung nach dem fehlgeschlagenen Mehrheitsbeschluss vom 23. Februar erst jetzt eine umfangreiche Litanei von Problemen auflistet, die für die Neuauflage in Sachen Laurentiusstraße zunächst zu klären sind. Unserer Fraktion fehlt nach wie vor eine belastbare Analyse der verkehrlichen Gesamtsituation; dazu gehört unbedingt eine seriöse Befragung der Anlieger und Geschäftsleute entlang der Laurentiusstraße und eine Simulation der Auswirkungen einer Umwidmung auf die Gesamtverkehrslage.“

Die Verwaltungsspitze und die für den fehlgeschlagenen Erstbeschluss zuständigen Ampel-Fraktionen seien aufgerufen, einen weiteren Flop zu verhindern. Die gesetzlichen Vorgaben für die Einrichtung einer Fahrradstraße lägen für alle offen. Klar sei demnach, dass die Laurentiusstraße schon aus rechtlichen Gründen keine Fahrradstraße werden könne. 

Teures Zweit-Gutachten 

In diesem Zusammenhang kritisiert Schade, dass laut der Mitteilungsvorlage des Bürgermeisters eine „externe Kanzlei“ für die Erarbeitung eines „Rechtsgutachtens zu den Voraussetzungen für Fahrradstraßen im Allgemeinen und im Besonderen für die Laurentiusstraße“ beauftragt werden soll.

Schade, von Hause aus Jurist: „Es liegt den städtischen Beteiligten ein in sich schlüssiges hausinternes Gutachten vor – warum dann zusätzlich eine kostenträchtige juristische Bewertung einkaufen?“  Steuergelder könnten an anderen Stellen wesentlich sinnvoller eingesetzt werden, gibt der CDU-Sprecher im ASM zu bedenken.  

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