Das Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium in Heidkamp erhält als erstes städtisches Gebäude einen PV-Anlage. Foto: Thomas Merkenich

Eine knappe Million Euro stellt NRW für Bergisch Gladbach bereit, für die individuelle Forderung von Schüler:innen beim Abbau von Lernrückständen. Das Geld geht zum Teil direkt an die Schulen, zum Teil übernimmt die Stadtverwaltung die Auszahlung, für die Umsetzung sind in der Regel die Schulen zuständig.

Mit fast einer Million Euro fördert die Landesregierung NRW die Aktion „Ankommen und Aufholen nach Corona“ für die Schülerinnen und Schüler im Stadtgebiet Bergisch Gladbach. Unter der Zielsetzung „Abbau von Lernrückständen“ gliedert sich das Programm in vier Programmbestandteile.

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Die Parts „Extra-Personal“ und „Extra-Blick“ (Diagnose und Förderung individueller Lernentwicklungen) werden unmittelbar zwischen Land und Schulen abgewickelt. Die Stadt ist für die Bausteine „Extra-Zeit“ und „Extra-Geld“ zuständig. Der Berufsschulverband erhält für seine beiden Berufskollegs ein eigenes Förderpaket.

Als eine der Teilmaßnahmen wurden den Schulen im Stadtgebiet aktuell die Bildungsgutscheine für individuelle Förderung ausgehändigt. Als Ablaufdatum für den Abruf und die Inanspruchnahme aller zur Verfügung stehenden Fördermittel ist der 31. Dezember 2022 festgelegt.

Für die Schulverwaltung der Stadt zuständig ist Beigeordneter Ragnar Migenda, der das Engagement der teilnehmenden Schulen ausdrücklich würdigt: „Neben dem pandemiebedingten Mehraufwand im Unterrichtsalltag zusätzlich das Aufholpaket zu stemmen, ist eine große Herausforderung. Mein großer Dank gilt deshalb allen Lehrkräften, Eltern und flankierenden Einrichtungen, die sich dieser zusätzlichen Aufgabe sehr engagiert stellen und im vergangenen Jahr schon sehr viel Positives bewirkt haben! Auch 2022 werden wir als Schulträger im Rahmen unserer Möglichkeiten darauf hinwirken, dass die Landesmittel weiter gemeinsam effektiv und zielführend für unsere Kinder und Jugendlichen eingesetzt werden.“

„Extra-Zeit“

Der Programmbaustein „Extra-Zeit“ führt die bereits seit März 2021 bestehenden außerunterrichtliche Bildungsangebote fort. Bezuschusst werden Gruppenangebote für die individuelle Förderung und Potenzialentwicklung von Schülerinnen und Schülern.

Antragstellung und Fördermittelmanagement erfolgen durch die städtische Schulverwaltung. Projektgestaltung und Durchführung obliegen den Schulen zum Teil mit Unterstützung durch die Fördervereine und durch externe Bildungsanbieter.

Die Gruppenangebote werden mit einem Höchstbetrag von 500 Euro pro Gruppe und Tag (à sechs Zeitstunden) unterstützt. Beim Schulträger verbleibt ein Eigenanteil von 20%.

17 Anträge mit zum Teil mehreren Gruppenangeboten für sieben Schulen wurden bis heute gestellt und entweder bereits umgesetzt oder befinden sich zurzeit in der Umsetzung. Aufgeschlüsselt nach Schulformen befinden sich darunter eine Grundschule, drei Realschulen, zwei Gymnasien und eine Gesamtschule.

An Fördermitteln flossen dabei über 105.648 Euro; der städtische Anteil lag bei knapp 27.000 Euro. Das Förderprogramm läuft noch bis zu den Sommerferien 2022.

„Extra-Geld“

Für den Programmbaustein „Extra-Geld“ wurden dem Schulträger Stadt Bergisch Gladbach Fördermittel in Höhe von insgesamt 967.000 Euro pauschal zur Verfügung gestellt.

Nicht der gesamte Betrag steht den städtischen Schulen zur Verfügung: Knapp 80.000 Euro gehen an die Freie Waldorfschule in Refrath und das bib International College.

Der Stadt Bergisch Gladbach verbleiben somit noch etwa 890.000 Euro zur weiteren Verwendung gemäß den Vorgaben des Ministeriums für Schule und Bildung NRW.

Von diesem Betrag müssen 30% direkt an die Schulen ausgezahlt werden, weitere 30% müssen für die bereits eingangs erwähnten Bildungsgutscheine eingesetzt werden, und die restlichen 40% verbleibt der Schulverwaltung als sogenanntes Schulträgerbudget.

Den Richtlinien entsprechend wurden 30% der Fördermittel bereits an die Schulen ausgezahlt. Weitere 20% aus dem Schulträgerbudget wurden den Schulen zusätzlich zur Verfügung gestellt, so dass sich hieraus ein Gesamtbetrag von knapp 450.000 Euro ergibt.

Mit diesen Fördermitteln sollen schulbezogene Maßnahmen zur Beseitigung der pandemiebedingten Defizite umgesetzt werden. Beispiele hierfür könnten sein:

Besuch außerschulischer Lernorte, Aktivitäten, die das Miteinanderlernen stärken, Anschaffung von Fördermaterialien, Anschaffung von Lizenzen für digitale Förderprogramme, Kooperation mit externen Partnern, Förderung durch „Schüler helfen Schülern“ usw.

Mit den Bildungsgutscheinen sollen die Schülerinnen und Schüler schließlich individuell gefördert werden. Am 17. Januar 2022 wurden sie an die Schulen verschickt, nachdem die Landesbehörden entsprechende Informationen zur Ausgabe und Abwicklung veröffentlicht hatten.

Gemäß den Vorgaben soll zunächst die Hälfte der Gutscheine an die Schulen auf Grundlage der Schülerzahlen verteilt werden. Die Abrechnung erfolgt monatlich mit der Schulverwaltung, die entsprechend an die Bezirksregierung Bericht erstattet.

Mit dem verbleibenden Schulträgerbudget (etwa 180.000 Euro) können unter anderem schulübergreifende Maßnahmen finanziert werden.

Beispielsweise wurde, initiiert durch die Elternvertretungen der weiterführenden Schulen, in Zusammenarbeit mit der FHDW ein Online-Förderangebot im Fach Mathematik für die Oberstufenschülerinnen und Schüler organisiert. Dieses findet bis April 2022 an 14 Samstagen á drei Unterrichtsstunden statt und konnte, trotz kurzfristiger Ankündigung, bereits am ersten Termin rund 100 Anmeldungen verzeichnen.

Ein weiteres Onlineangebot im Fach Englisch wurde ebenfalls von den Elternvertretungen der weiterführenden Schulen initiiert und vom Englischen Institut Köln organisiert. Aufgrund der hohen Nachfrage wird nun ein zusätzlicher Kurs angeboten.

Eine halbe Stelle für die Verwaltung

Für die Erledigung der Aufgaben rund um die Bildungsgutscheine (Ausstellung, monatliche Abrechnung, Berichterstattung usw.) hat die Schulverwaltung eine zusätzliche Stelle halbtags eingerichtet, die ebenfalls aus dem Schulträgerbudget finanziert wird.

Beigeordneter Migenda wirbt für die vollständige Ausschöpfung der Fördermittel: „Die Schulen sind darüber hinaus aufgerufen, weitere schulübergreifende Projekte zu organisieren und bei der Schulverwaltung zur Finanzierung einzureichen. Letztlich können nicht abgerufene Fördermittel den Schulen auch für schulbezogene Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden.“

Hierüber entscheidet die Schulverwaltung Mitte 2022 nach Bedarfslage und im engen Austausch mit den Schulen.

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