Alexander Engel, finanzpolitischer Sprecher der FDP im Stadtrat

Inhaltlich spricht sich auch die FDP dafür ein, eine Schwächung der Schulsozialarbeit durch städtische Mittel aufzufangen. Wenn man aber die Selbstverpflichtung des Stadtrats zum Sparen ernst nimmt müsse die Verwaltung zunächst eine Einsparung an anderer Stelle vorschlagen. Daher stimmte die FDP jetzt gegen einen entsprechenden Antrag.

Die sozialräumliche Netzwerk- und Quartiersarbeit kurz „Schulsozialarbeit“ wurde neu aufgestellt. Das ursprüngliche Landesförderprogramm „Soziale Arbeit an Schulen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets in NRW“ endete 2021, seit 2022 greift das Förderprogramm „Richtlinie über die Förderung von Schulsozialarbeit in NRW“.

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Dahinter steht das Ziel zusätzliche Sozialarbeit in den Schulen zu verankern, die vom Land zur Verfügung gestellten Fördermittel sollen zur Entwicklung von Maßnahmen an konkreten Schulstandorten genutzt werden. Eine sozialräumliche Aktivität ist weiter umsetzbar, die bisher entwickelten und positiv wirkenden Hilfestrukturen als auch das bewährte Personal sollen in die neue Struktur übernommen werden.

Hierzu wurde in der Sitzung des Rates vom 14.12.2021 beschlossen, dass die Stadt den geforderten 20%igen Eigenanteil bis zur Höhe der förderfähigen Kosten von rd. 335.000 Euro aufbringt, allerdings nicht darüber hinaus.

In der heutigen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) wurde nun ein Antrag beraten, welcher über die förderfähigen Kosten hinaus eine zusätzlich Fördersumme von rund 47.600 Euro fordert.

Fachbereich kommt Forderung nicht nach

Ein Vorschlag zur Gegenfinanzierung dieser Zusatzkosten wurde durch den verantwortlichen Fachbereich trotz mehrfacher Aufforderung bis jetzt leider nicht eingebracht.

Eine Übernahme der Kosten durch die Stadt Bergisch Gladbach wurde trotz fehlender Gegenfinanzierung von der Mehrheit im Ausschuss beschlossen. Die FDP-Fraktion hat diesem Antrag nicht zugestimmt.

Der getroffene Beschluss widerspricht dem ebenfalls in der Sitzung des Rates vom 14.12.2021 verabschiedeten Haushaltsbegleitbeschluss. Dieser besagt, dass zwingend eine strategische Haushaltskonsolidierung erfolgen muss, um eine erneute Haushaltssicherung zu vermeiden.

Hierzu gehört ganz explizit auch, dass zusätzliche freiwillige Leistungen und höhere Standards bei Pflichtaufgaben restriktiv gehandhabt werden müssen. Sollten diese doch für erforderlich angesehen werden, sollen Gegenfinanzierungen vorgeschlagen werden.

Das Land NRW hat einen Standard für die Schulsozialarbeit gesetzt, diesen wollen wir auch in Bergisch Gladbach erfüllen, jedoch im Rahmen der zur Verfügung stehenden Fördermittel.

„Wir als FDP-Fraktion fühlen uns dem Haushaltsbegleitbeschluss verpflichtet und werden daher ohne Gegenfinanzierung keinen zusätzlichen freiwilligen Leistungen zustimmen“, so Dr. Alexander Engel, finanzpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion.

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