Hochfrequentes Quietschen von KVB-Zügen in Kurven ist von Betroffenen moniert worden. Foto: Thomas Merkenich

Der Ausschuss für Infrastruktur, Umwelt, Sicherheit und Ordnung hat der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes zugestimmt. Zugleich beauftragte er die Verwaltung einstimmig mit der Priorisierung von zehn Maßnahmen. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung waren viele Hinweise eingegangen.

Intensiv diskutiert wurde die Fortschreibung des Lärmaktionsplans Bergisch Gladbach in der Sitzung des Ausschusses für Infrastruktur, Umwelt, Sicherheit und Ordnung am 7. Juni 2022. Nach der Ende vergangenen Jahres durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung hatte der städtische Fachbereich Umwelt und Technik die Auswertung der eingegangenen Beiträge abgeschlossen und der Politik die Ergebnisse vorgelegt.

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Nach erster Lesung in der Maisitzung des Ausschusses stand nun die Beratung über den Planinhalt und das weitere Vorgehen an, bevor der Stadtrat am 21. Juni die finale Entscheidung fällt.

Hinweis der Redaktion: Bei diesem Artikel handelt es sich um einen Beitrag der Pressestelle der Stadtverwaltung. Die Redaktion hatte zuvor kurz berichtet. Mehr zum Hintergrund finden Sie hier.

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung sah vor, die im LAP vorgeschlagenen Maßnahmen im Rahmen von Stadtentwicklung, Stadtplanung und Verkehrsplanung zu berücksichtigen, aber auch bei konkreten Bauvorhaben einzubeziehen.

Ausschuss setzt Änderung durch

Der Ausschuss entschied darüber hinaus in Abänderung der Verwaltungsvorlage, die bereits im Ausschuss für Mobilität und Verkehrsflächen am 31. Mai beschlossene Priorisierung von zehn Maßnahmen zur Lärmminderung im Stadtgebiet zu erarbeiten, die jeweils an ihrer Umsetzbarkeit, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit gemessen werden sollen. Die durch die Verwaltung geprüften und priorisierten Maßnahmen sind dem Ausschuss wiederum zur Beschlussfassung vorzulegen.

Die Abstimmung erbrachte ein einstimmiges Ergebnis.

Konkrete Maßnahmen

Anwendbar, so der Lärmaktionsplan, sind hier Maßnahmen im Straßenbau wie Deckenerneuerungen oder Radverkehrsmaßnahmen.

In Frage kommen weiterhin Querungssicherungen oder Gehwegertüchtigungen, die der Verstetigung des Kfz-Verkehrs bzw. der Förderung des Fußgängerverkehrs und somit ebenfalls der Lärmminderung dienen. Auch im Kanal- oder Hochbau ist die Berücksichtigung lärmmindernder Effekte zu prüfen.

Begrenzte Mittel

Begrenzte Ressourcen wie Finanzmittel und Personal sollen dabei effektiv eingesetzt werden, um möglichst schnell und umfassend greifbare Ergebnisse zu erzielen. Ein gutes Beispiel hierfür sind Temporeduzierungen, die zügig und wirksam umgesetzt werden können. 

Eher längerfristig wirksam werden strategische Ansätze für die Gesamtstadt, vertiefende Maßnahmen für Belastungsachsen oder Schutzvorkehrungen für „ruhige Gebiete“.

Der überwiegende Inhalt des Lärmaktionsplans setzt sich somit auch mit Maßnahmen auseinander, die den fließenden Verkehr betreffen. Erklärtes Ziel des LAP ist es, hohe Lärmbelastungen mittel- bis langfristig zu vermindern und neue Belästigungen sowie deren schädliche Auswirkungen zu verhindern.

Viele Maßnahmen entstammen noch der 2. Stufe des Lärmaktionsplanes aus 2015 und wurden bisher noch nicht umgesetzt.

Hohe Verkehrsbelastungen

Allen untersuchten Straßenabschnitten gemeinsam ist die hohe Verkehrsbelastung, die an vielen Stellen zur Überschreitung festgelegter Auslösewerte führt. Hauptstraße, Altenberger-Dom-Straße, Odenthaler Straße, Kempener Straße und einige mehr zählen dazu.

Entsprechende Prüfaufträge sind im LAP formuliert; die 3. Runde erweitert und ergänzt das Spektrum, unter Berücksichtigung der Rückmeldungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung. 

Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist ein wesentlicher Punkt, der gesetzlich vorgeschrieben ist und Gelegenheit geben soll, an der Ausarbeitung und Überprüfung des Plans und dessen konkreten Inhalten mitzuwirken. Es waren nicht nur die Bürgerinnen und Bürger gefragt, ihren Beitrag zu leisten, sondern auch die sog. Träger öffentlicher Belange, also z.B. Fachbehörden, Interessenverbände, Verkehrsbetriebe oder Versorgungunternehmen.

Von Seiten der Bürgerschaft gingen im Beteiligungszeitraum 58 Beiträge ein, davon der überwiegende Anteil auf digitalem Weg. Durch die pandemiebedingten Beschränkungen war der Weg ins Rathaus ohnehin nur im Ausnahmefall möglich.

Die Hinweise und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger bezogen sich zum ganz überwiegenden Teil auf die Lärmbelästigung durch den öffentlichen Straßenverkehr (43). Auch der Schienenverkehr der Stadtbahn (8) sowie der Luftverkehr (4) wurden genannt.

Ursachen für Lärmbelästigung waren demnach neben der allgemeinen Zunahme der Verkehrsdichte insbesondere der Lkw- und Busverkehr, weiterhin nutzerbedingtes Verhalten, aber ebenso unabgestimmte Ampelschaltungen und Straßenschäden. Beklagt werden vereinzelt aber auch Signalhörner von Einsatzfahrzeugen und Luft-Wärme-Pumpen in der Nachbarschaft – Themen, die vom LAP allerdings nicht erfasst werden. 

Konstruktive Vorschläge

Nicht nur Beschwerden wurden kundgetan, sondern auch konstruktive Vorschläge. Zahlenmäßiger Spitzenreiter bei den genannten Beiträgen war der Wunsch nach Beschränkung auf Tempo 30. Fahrbahnsanierung, Lkw-Fahrverbot oder die Einrichtung einer Einbahnstraße wurden ebenfalls angeregt.

Als Maßnahmen außerhalb des Straßenverkehrs fanden sich Forderungen zur Geschwindigkeitsreduzierung in Schienenkurven der KVB oder zum Nachtflugverbot in der Eingangspost der Stadt wieder. Zum Teil wurden die Argumente noch weiter differenziert unterlegt, mit Ideen zu Temposchwellen, Verkehrsinseln, Lärmschutzwänden oder Kreisverkehren.

Teilweise gehen auch hier die Eingaben über den städtischen Entscheidungsbereich hinaus, so hat die Stadt z.B. als Mitglied in der Fluglärmkommission lediglich beratende Funktion. 

Individuelle Lärmwahrnehmung 

Angesprochen fühlten sich nicht nur die Hauptbetroffenen, sondern auch Bürgerinnen und Bürger, die objektiv nicht so stark von Lärmquellen belastet sein dürften. Daran zeigte sich, wie individuell die Lärmwahrnehmung bei verschiedenen Menschen sein kann. Ganz signifikanter Schwerpunkt außerhalb des Straßenverkehrs war der Kurvenbereich der KVB-Linie 1 vor der Haltestelle Im Hoppenkamp, wo mehrfach hochfrequentes Quietschen bemängelt wurde.

Die Ausschussvorlage zum Lärmaktionsplan weist ausdrücklich darauf hin, dass der überwiegende Teil der Einsendungen sich zwar kritisch, aber auch sachlich und differenziert mit der Materie auseinandersetzt. Neue Ideen zur Minderung des Verkehrslärms gab es allerdings nicht.

69 Träger öffentlicher Belange wurden im Beteiligungsverfahren angeschrieben, 13 beteiligten sich und gaben teilweise sehr umfangreiche Beiträge ab. Sie sind nachzulesen in der pdf-Version des LAP-Berichtes, der auf den Internet-Seiten der Stadt Bergisch Gladbach veröffentlicht ist.

Der Lärmaktionsplan soll nach seiner Verabschiedung im Rat am 21. Juni unverzüglich der Bezirksregierung vorgelegt werden und ebenso zügig in die Umsetzung gehen.

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1 Kommentar

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  1. Knapp 19% der angeschriebenen „Träger öffentlicher Belange“ haben sich beteiligt und sich zu den Problemen geäußert, der Rest möge sich schämen. Allerdings scheint mir eine Auflistung von Lärmpoblemen wie das schrille Quietschen der Straßenbahn in Kurven – übrigens auch und gerade aus Köln kommend vor der Haltestelle Kölner Straße – kaum geeignet, auch Abhilfe zu schaffen. Ebenso meine ich, kann man sich nicht über Busse des ÖPNV beklagen, wenn gleichzeitig dieser ertüchtigt werden soll. Die „konkreten Maßnahmen“ jedenfalls hätte ich gerne gelesen, auch wenn die z.T. aus 2015 stammen, was wieder ein entsprechendes Licht wirft.

    Der Lärm auf den Straßen – besonders auf der Dolmannstraße, die ebenso nicht Erwähnung findet wie die Kölner Straße – lässt sich nur durch Verringerung des MIV verringern. Da wäre man durch eine Umgehung Richtung A4 (zurückgebautes Kreuz Mehrheim) oder A3 (Auffahrt Leverkusen) auch hingekommen, hätten sich nicht Lobbyisten, Verwaltung und Bürgerinitiativen, Letztere erfolgreich, gegen eine Straße über den alten Bahndamm gestritten. Die dort eingesetzte Zeit, die manpower und die auch heute noch vorhandenen Möglichkeiten hätten zu einer Umgehung führen können, um endlich eine Lösung zu schaffen. Einen Tod hätte man da vielleicht sterben müssen, was aber Tausenden Menschen jeden Tag morgens und nachmittags mehr Ruhe und Wohlbefinden bereitet hätte. Am Weglassen der Refrarther und Bensberger Hotspots lässt sich mal wieder ablesen, wie stark sich die Verwaltung für periphere Stadtteile einsetzt.

    Was absolut gegen eine Lärmreduzierung laufen würde sind die Bestrebungen von Verwaltung und Stadtspitze samt Rat, die sogenannten „weißen Flecken“, ehemals durch den Kampf der Bürgerinitiativen gegen den FNP-E und die Verramschung unserer Stadt erreichte Wiesen-, Wald- und Naherholungsgebiete samt Kaltluftzonen erhalten geblieben, rückwärtsgerichtet wieder zu Potentialgebieten für Wohnbau und Gewerbe/Industrie zu machen. Was da alles an zusätzlicher Lärmbelästigung durch MIV und ÖPNV entstehen würde, kann keiner vorhersagen. Diese diametralen Positionseinnahmen stellen mal wieder das Dilemma der Stadt dar, weder Verkehrs- noch Stadtkonzept zu haben.