Wohnungen werden derzeit viele gebaut, allerdings vor allem in der hohen Preisklasse. Nun will die Stadt eine verbindliche Quote für sozialen Wohnraum festlegen. Foto: Thomas Merkenich

Mit dem neuen Konzept will die Stadt verbindliche Quoten von gefördertem Wohnraum bei neuen Bebauungsplänen festschreiben, der zuständige Ausschuss hat bereits mit der Mehrheit der Ampelkoalition zustimmt. Jetzt kann die Bevölkerung Anregungen und Bedenken einbringen, zudem wird eine Infoveranstaltung angesetzt.

In der Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses am 8. Juni 2022 wurde mehrheitlich die Offenlage des städtischen „Handlungskonzepts Wohnen“ beschlossen. Diese findet nun vom 1. August bis zum 9. September statt; Bürgerinnen und Bürger, Politik und Wohnungswirtschaft sind eingeladen, ihre Anregungen und Bedenken einzubringen.

Am 15.08.2022 findet zudem ab 18:00 Uhr im Ratssaal des Rathauses in Bensberg eine Bürgerinformation zum Entwurf Handlungskonzept Wohnen/analytische Grundlagen für die Konkretisierung der Baulandstrategie statt.

30 Prozent als verbindliche Quote

Dreh- und Angelpunkte des Konzepts sind die Festlegung von wohnungspolitischen Zielen sowie die verbindliche Festlegung von Quoten öffentlich geförderten Wohnraums bei neuen Planvorhaben.Vorgeschlagen wird gemäß dem Konzeptentwurf die verpflichtende Quote von 30 % geförderten Wohnungsbaus, bezogen auf die geplante Geschossfläche für Wohnnutzung, die aufgrund von Bebauungsplänen entsteht.

Hintergrund ist der erhebliche Mangel insbesondere an öffentlich gefördertem – preisgünstigem – Wohnraum, dessen Erhalt durch geeignete Vorgaben stärker gesichert werden soll. Beauftragt wurde ein Bonner Beratungsbüro mit einer Wohnraumanalyse und der Erstellung des Handlungskonzeptes.

Nach der Öffentlichkeitsbeteiligung wird der Entwurf des Handlungskonzeptes Wohnen mit den Anregungen der Öffentlichkeit erneut in die politische Beratung eingebracht. Das Handlungskonzept Wohnen mit seinen wohnungspolitischen Zielsetzungen soll als städtebauliches Entwicklungskonzept vom Rat beschlossen werden, um Maßnahmen zur Erreichung von wohnungspolitischen Zielen rechtssicher und bauleitplanerisch verbindlich anwenden zu können.

Der Konzeptentwurf und ergänzende Informationen können auf den städtischen Internetseiten eingesehen werden. Zusätzlich liegen die Unterlagen im Rathaus Bensberg, Erdgeschoss, im Flur zum Ratssaal zur Einsicht aus.

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