Bürgermeister Frank Stein. Foto: Thomas Merkenich

In einer (ungewöhnlichen) persönlichen Erklärung hat sich Bürgermeister Frank Stein nach der Verabschiedung des Haushalts 2026 zufrieden geäußert. Gleichzeitig mahnt er Vorsicht sowie Weitsicht an – und kritisiert das Verhalten der CDU im Haushaltsaufstellungsverfahren.

Der Rat der Stadt Bergisch Gladbach hat in seiner heutigen Sitzung den Haushalt 2023, ein freiwilliges Haushaltssicherungskonzept und eine Nachhaltigkeitssatzung als langjährige Richtlinie für die städtische Haushaltswirtschaft beschlossen. Der Haushalt ist im Planjahr 2023 und in den darauf folgenden Jahren der Finanzplanung fiktiv ausgeglichen.

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Bürgermeister Frank Stein sieht die Stadt damit auf einem guten Weg, mahnt jedoch Vorsicht und Weitsicht an: „Richtig ist es, schon jetzt die Jahre nach 2026 in den Blick zu nehmen und heute die notwendigen Weichen zu stellen, um auch morgen finanziell handlungsfähig zu bleiben.“

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In der städtischen Haushaltsplanung ist die Finanzierung der dringend notwendigen Investitionen in Schulen, Mobilität und Klimaschutz und das große Konversionsprojekt Zanders gesichert. Auch die finanzielle Absicherung der sozialen Netzwerkarbeit in den Stadtteilen, der Förderung der freien Kulturszene und des diesjährigen Kultursommers ist damit erreicht.

Der Rat hat weiterhin beschlossen, an der Zahl der Seniorenbegegnungsstätten keine Abstriche zu machen, die dezentralen Bürgerbüros um bürgerschaftliches Engagement zu ergänzen, auch zukünftig keine Hallenbenutzungsgebühren von den Sportvereinen zu erheben und die städtische Unterstützung der Schülerbeförderung unverändert zu lassen.

Auf die Bürgerinnen und Bürger kommen dabei keine höheren Belastungen zu: Kommunale Steuererhöhungen sind für die Jahre 2023 bis 2025 nicht vorgesehen.

Bürgermeister Frank Stein: „Damit können wir unseren Kurs der Investitionen in Bildung, Mobilität und Klimaschutz fortsetzen. Ich danke allen, die zu diesem sehr erfreulichen Ergebnis beigetragen haben. Es ist sicher in besonderer Weise der Verdienst von Stadtkämmerer Thore Eggert, der in bewundernswerter Weise für diesen Haushalt gearbeitet und gekämpft hat.“

Der Bürgermeister weiter: „Von denjenigen, die im Rat den Haushalt abgelehnt haben, ohne mit nur einem einzigen inhaltlichen Antrag oder Vorschlag deutlich gemacht zu haben, welche eigenen politischen Vorstellungen sie dem Haushaltsentwurf von Bürgermeister und Stadtkämmerer entgegen halten, würde ich mir für die Beratungen des nächsten Haushaltes wünschen, die politische Diskussion mit konkreten Gegenvorschlägen zu bereichern.

Das schlichte Streichen von Investitionen in Schulen, Straßen, Feuerwehr und Zanders-Konversion, worüber manche im Finanzausschuss laut nachgedacht haben, wäre jedenfalls der völlig falsche Weg. Ein solches weiteres Kaputtsparen der öffentlichen Infrastruktur wäre völlig verantwortungslos, und das lehne ich strikt ab.“

Die wichtigsten Daten im Überblick

Die Beträge wurden auf der Grundlage der beschlossenen Haushaltsplanänderungen gegenüber dem im Dezember 2022 eingebrachten Entwurf aktualisiert.

Der Gesamtbetrag der Erträge im Ergebnisplan wird festgesetzt auf  395.464.946 Euro

Der Gesamtbetrag der Aufwendungen im Ergebnisplan wird festgesetzt auf 415.682.908 Euro                                                                                                

Abzüglich globaler Minderaufwand (in allen Teilplänen abzubilden) = pauschale Kürzung in allen Teilplänen zur Verringerung der Rücklagenentnahme: 3.009.804 Euro

Somit auf 412.673.104 Euro

Der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit wird festgesetzt auf                                                                                                          27.308.194 Euro

Der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit wird festgesetzt auf 128.088.340 Euro

Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage 17.208.158 Euro

Steuersätze:
Grundsteuer A 297 v.H.

Grundsteuer B 731 v.H.

Gewerbesteuer 460 v.H.

Die vorläufige Haushaltsführung gilt weiterhin bis zur Bekanntmachung des Haushaltes nach Prüfung durch die Aufsichtsbehörde.

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