Kinderärztin Dr. med Uta Römer. Foto: privat

Masern sind weltweit wieder auf dem Vormarsch. Teilweise gelten sie als „Kinderkrankheit“, die man einfach durchmachen muss – dabei handelt es sich um eine hochansteckende und potenziell schwere Virusinfektion. Besonders Säuglinge und ungeimpfte Kinder sind gefährdet. Kinderärztin Dr. Uta Römer informiert über den aktuellen Stand, typische Symptome, mögliche Komplikationen und wie Eltern ihr Kind schützen können.

Masern sind durch eine konsequente Impfung eigentlich gut vermeidbar. Dennoch wurden im Jahr 2024 in Deutschland 645 Masernfälle gemeldet – über achtmal so viele wie im Vorjahr. Weltweit sind die Zahlen ebenfalls stark gestiegen.

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Hauptgründe für den Anstieg:

  • Impfverzögerungen während der COVID-19-Pandemie
  • Wachsende Impfskepsis in der Bevölkerung
  • Reiserückkehrer, die das Virus ungewollt einschleppen

Besonders gefährlich ist das für Säuglinge, die noch zu jung für eine Impfung sind und nur durch Herdenimmunitätgeschützt wären, also eine Impfquote von über 95 Prozent.

Wie steckt man sich mit Masern an?

Masern werden durch das Masernvirus (Morbillivirus) verursacht. Es wird über Tröpfchen und Aerosole beim Husten, Niesen oder Sprechen übertragen. Schon kurzer Kontakt reicht. Ein einzelner Erkrankter kann bis zu 18 weitere Personen anstecken.

Infektiös ist man schon 4 Tage vor bis 4 Tage nach dem Hautausschlag – oft also, bevor man weiß, dass es Masern sind.

Wie verlaufen Masern und woran erkennt man sie?

Masernsymptome verlaufen meist in zwei Phasen:

1. Vorläuferphase (Prodromalphase)

8–10 Tage nach Ansteckung

  • Hohes Fieber
  • Schnupfen, trockener Husten
  • Rote, tränende Augen (Bindehautentzündung), Lichtempfindlichkeit
  • Koplik-Flecken: kleine weiße Flecken an der Wangenschleimhaut

2. Ausschlagphase (Exanthemphase)

etwa 14 Tage nach Ansteckung

  • Typischer rot-brauner Hautausschlag, beginnt hinter den Ohren und breitet sich abwärts aus
  • Fieber > 39 °C
  • Allgemeines Krankheitsgefühl

3. Erholungsphase (Rekonvaleszenz)

  • Ausschlag verblasst
  • Immunsystem bleibt oft wochenlang geschwächt („immune amnesia“), was Folgeinfektionen erleichtert

Welche Komplikationen können auftreten?

Masern sind keine Bagatelle. Bei etwa jedem dritten Kind kommt es zu Komplikationen – teils schwerwiegend:

KomplikationWie häufig?Was bedeutet das konkret?
Mittelohrentzündungca. 1 von 10Kann zu Schmerzen oder Hörproblemen führen
Lungenentzündung5–10 %Häufigste Todesursache bei Masern weltweit
Akute Gehirnentzündungca. 1 von 1.00010–20 % sterben, 20–30 % behalten Dauerschäden
SSPE (Spätkomplikation)4-11 von 100.000 (häufiger bei < 5 J.)Jahre später, immer tödlich

Warum sind Säuglinge, chronisch Erkrankte und ältere Menschen besonders gefährdet?

  • Säuglinge: Die erste Masernimpfung ist erst ab elf Monaten möglich. Vorher besteht kein Eigenschutz, sie sind vollständig auf die Immunität ihres Umfelds angewiesen. Kommt es zu einem Masernausbruch, infizieren sich Säuglinge oft zuerst – mit hohem Risiko für Komplikationen.
  • Chronisch Erkrankte und ältere Menschen: Bei Personen mit geschwächtem Immunsystem – etwa durch Krebs, bestimmte Medikamente oder angeborene Immundefekte – kann die Impfung weniger wirksam sein. Auch im höheren Alter nimmt die Leistungsfähigkeit des Immunsystems ab. Das bedeutet: Trotz zweifacher Impfung kann der Schutz unvollständig sein.

Gerade für diese Menschen ist es daher entscheidend, dass das Virus gar nicht erst zirkuliert – sie sind auf ein gut geimpftes Umfeld angewiesen. Eine hohe Durchimpfungsrate in der Bevölkerung ist ihr bester Schutz.


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Wie kann man sich (und andere) schützen?

Standardimpfung laut STIKO:

AlterImpfung
11–14 Monate1. Dosis MMR
15–23 Monate2. Dosis MMR (≥ 4 Wochen Abstand)

Die Impfung wird meist in Kombination gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) oder zusätzlich mit Varizellen (MMRV) verabreicht. Sie ist sehr gut verträglich – schwerere Nebenwirkungen wie Fieberkrämpfe sind extrem selten (3 : 100.000).

Bei Ausbrüchen kann ab sechs Monaten off-label eine Frühimpfung erfolgen. Die regulären Impfungen müssen später trotzdem erfolgen.

Masernschutzgesetz:

Seit 2020 ist der Nachweis einer Masernimmunität Pflicht für Kinder in Kitas, Schulen und für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen.

Häufige Fragen – kurz erklärt

FrageAntwort
„Mein Kind hat zwei Impfungen, aber der Titer ist niedrig – nachimpfen?“Nein. Zwei dokumentierte Impfungen gelten als lebenslanger Schutz – ein Booster ist nicht nötig.
„Wie kann ich mein Baby vor Masern schützen?“Kontakt zu Erkrankten vermeiden, Umfeld impfen lassen, ggf. Frühimpfung bei Ausbruch erwägen.

Was tun bei Masernverdacht?

  1. Bitte nicht unangekündigt in die Praxis kommen! Masern sind extrem ansteckend – vorher telefonisch melden.
  2. Kind zu Hause isolieren, Begleitperson mit FFP2-Maske.
  3. Ärztliche Abklärung und Meldung ans Gesundheitsamt sind verpflichtend.

Fazit – Impfen schützt

Masern sind nicht harmlos – und sie sind nicht verschwunden. Nur mit einer Impfquote von mindestens 95 Prozent lassen sich Ausbrüche verhindern und die Kleinsten schützen. Lassen Sie den Impfstatus Ihres Kindes regelmäßig prüfen – und fehlende Impfungen nachholen.

Bleiben Sie gesund!
Ihre Dr. med. Uta Römer und das Praxisteam

Weiterführende Informationen: Robert Koch-Institut: Ratgeber Masern, STIKO-Impfkalender 2025, WHO/UNICEF, Stand Mai 2024, www.kinderärzte-im-netz.de. Hier geht es zur Webseite meiner Gemeinschaftspraxis für Kinder- und Jugendmedizin in Refrath.


Haben Sie selbst eine Frage an unsere Expertinnen im Familienrat? Dann schreiben Sie uns bitte: redaktion@in-gl.de

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Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin. Sie hat eine Praxis in Refrath.

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