Die Bürgerinitiative Schildgen ist mit dem neuen Vorschlag für den Flächennutzungplan alles andere als zufrieden. Wir dokumentieren die Stellungnahme als 3. Teil der Serie.
Frühere Folgen finden Sie unten. Die Bürgerinitiative Schildgen schreibt:
„Wir sind mit dem FNP nicht zufrieden. Dass bei über 2.300 Eingaben keine Änderung erfolgte, ist ein Affront gegen die Bürger, die sich an dem Verfahren beteiligt haben.
Stellungnahme zur Fläche Sc16b (Im Aehlemaar) und Sc16d (Odenthaler Markweg)
1. Nach der anhaltenden Hitze in diesem Sommer hätten diese Bereiche neu bewertet werden müssen. Jede Bodenversiegelung in Kaltluftentstehungsgebieten sollte unterbleiben. So schlug Gerd Landsberg, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Anfang August vor, mehr Grünflächen in den Städten zu schaffen. Und in einem Positionspapier des Deutschen Städte- und Gemeindesbundes vom 22.08.2018 heißt es:
„Es ist daher bereits im Rahmen der Bauleitplanung und Stadtentwicklung darauf zu achten, eine klimaangepasste Grün- und Freiflächengestaltung vorzusehen.”
2. Dass die Entfernungen zu Kindertagesstätten und Schulen jetzt in Luftlinie angegeben werden (und zwar vom nächstgelegenen Punkt der Plangebietsgrenze) ist ein schlechter Witz. Wird erwartet, dass die Kinder fliegen? Das Gleiche gilt für die Entfernungen zum ÖPNV.
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3. Der Boden Bereich von Sc16d besteht aus Gley, der 2016 sogar Boden des Jahres war. Dieser entspricht der Bodenschutzstufe 3 und der Rheinisch Bergische Kreis stellte dazu fest:
„Aus Sicht des Bodenschutzes ist diese Fläche nicht geeignet. Der überwiegende Teil des Plangebietes liegt laut Bodeninformationssystem des geologischen Dienstes im Bereich mit besonders schutzwürdigen Böden (Stufe 3) mit Archivfunktionen. Die Bebauung dieser Flächen ist mit dem Bodenschutzrecht nicht vereinbar, da sich die naturgeschichtlichen Eigenarten eines Bodens nicht kompensieren bzw. wiederherstellen lassen.”
Dass hier nur eine kleinflächige Prüfung „Bodeneingriffe” geplant wird, ist nicht ausreichend. Eine Kompensation ist nicht möglich.
4. Bei der geplanten Tiefe von 70 m im Bereich Sc16d handelt es sich nicht um eine Arrondierung. Es ist vielmehr eine erhebliche Ausweitung der Grundstückstiefe am Odenthaler Markweg.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Initiative Schildgen.
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