Einkaufen in Bensberg. Foto: Thomas Merkenich

Keine Osterruhe, keine Notbremse, keine Modellprojekte: Die Corona-Regeln bleiben im Rheinisch-Bergischen Kreis bis auf weiteres unverändert. Die Museen sind (auch an Ostern) geöffnet, Geschäfte dürfen nach Terminvereinbarung betreten werden.

Bevor die sogenannte Notbremse mit der Rückkehr zu Einschränkungen im öffentlichen Leben in Kraft tritt, muss die 7-Tage-Inzidenz an drei Tagen hintereinander über 100 liegen (was in Rhein-Berg heute zum ersten Mal wieder der Fall ist), und auch dann greift sie erst am übernächsten Werktag. Im Klartext: vor Ostern keine Notbremse, dazu kann es frühestens am Dienstag nach Ostern kommen.

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Geschäfte und Dienstleistungen

Damit können die Geschäfte (und auch Museen und Galerien) die ganze Karwoche hindurch bis Samstag nach dem Modell „Click & Meet“ arbeiten: Nach Terminvereinbarung, mit Rückverfolgbarkeit und Maske darf eine bestimmte Zahl von Kund:innen in die Geschäfte. Der Lebensmittelhandel ist davon sowieso nicht betroffen.

Das gleiche Verfahren gilt für die sogenannten körpernahen Dienstleistungen, von den Friseur:innen über die Fußpflege bis zu den Tattoo-Studios. Auch Sonnenstudios dürfen wieder öffnen. Nur wenn keine Maske getragen werden kann (z.B. Gesichtskosmetik), ist ein tagesaktuelles negatives Testergebnis erforderlich.

Bitter bleibt es für die Gastronomie: sie bleibt geschlossen, auch die Außengastronomie ist verboten. Erlaubt (und gut nachgefragt) ist das Außer-Haus-Geschäft.

Beim Sport gibt es sogar eine winzige Erleichterung: In Schwimmbädern ist wieder Anfängerschwimmausbildung mit Gruppen von höchstens fünf Kindern möglich. 

Kontakte

Auch bei den Kontaktbeschränkungen bleibt es im Prinzip bei der bekannten Regelung: maximal fünf Personen oder aber ein Haushalt plus einer weiteren Person. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt, auch getrennt lebende Paare als ein Haushalt betrachtet.

Aber über die Feiertage, von Gründonnerstag bis Ostermontag, wird diese Regel ein Stück weit gelockert: treffen dürfen sich nun bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten. Statt 4+1 ist damit auch 3+2 möglich, Kinder werden dabei nicht gezählt.

Tests und Masken

Grundsätzlich sind Schnelltests nicht obligatorisch, können im ganzen Kreis aber an inzwischen mehr als 50 Schnellteststellen kostenlos gemacht werden.

Die Maskenpflicht gilt unverändert, OP- oder FFP2-Masken müssen in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln getragen werden; außerdem im Umkreis von zehn Metern von geöffneten Geschäften. Eine grundsätzliche Maskenpflicht in den Bergisch Gladbacher Einkaufsstraßen wurde bereits im Februar aufgehoben.

Auf folgende Öffnungszeiten bei städtischen Einrichtungen und Dienststellen weisen die Stadtverwaltung und die Museen hin:

Markttermine

Die Wochenmärkte in der Stadtmitte finden wie gewohnt am Mittwoch (31. März) und am Karsamstag (3. April) statt. Der Wochenmarkt in Refrath wird von Karfreitag auf Gründonnerstag (1. April) vorverlegt und findet zeitgleich mit dem Bensberger Markt statt. Auf den Märkten gelten Maskenpflicht und Abstandsgebot. 

Kunstmuseum Villa Zanders 

Am Karfreitag (2. April), Ostersonntag (4. April) und Ostermontag (5. April) ist das Haus von 11.00 bis 18.00 Uhr geöffnet, am Karsamstag (3. April) sogar von 10.00 bis 18.00 Uhr. Für den Besuch gelten Maskenpflicht und Abstandsgebot, Terminabsprachen sind erforderlich: Tel. 02202 142334 oder info@villa-zanders.de

Bergisches Museum 

Das Bergische Museum hat ebenfalls von Karfreitag (2. April) bis Ostermontag (5. April) an allen Tagen von 11.00 bis 17.00 Uhr geöffnet. Für den Besuch gelten Maskenpflicht und Abstandsgebot, Terminabsprachen sind erforderlich: Tel. 02202 141555 oder kontakt@bergisches-museum.de

Industriemuseum Alte Dombach

Die Papiermühle Alte Dombach ist an Ostersamstag und Ostersonntag geöffnet, von 11 bis 18 Uhr. Aber: Es muss vorher online ein Ticket gebucht werden, auf der Website, notfalls auch unter 02234 9921 555. Außerdem ist ein negatives Testergebnis vorzulegen, ein Selbsttest ist nicht ausreichend. Der Eintritt ist frei.

Dasselbe gilt für die Ausstellung „Von der Rolle. KloPapierGeschichten“.

Stadtbücherei

Die Stadtbücherei-Standorte in der Stadtmitte und in Bensberg können am Karsamstag (3. April) zu den üblichen Samstagsöffnungszeiten (10.00 bis 13.00 Uhr) aufgesucht werden. Auch hier gelten Maskenpflicht und Abstandsgebot, Aufenthaltszeit und Personenanzahl sind beschränkt, Registrierung ist erforderlich außer bei Abholung von bestellten Medien oder Rückgaben. 

Bürgerbüro

Da die Samstagsöffnung des Bürgerbüros in der Stadtmitte zurzeit pandemiebedingt ohnehin ausfällt, gelten hier keine weiteren Besonderheiten. Die Außenstellen in Bensberg und Refrath sind weiterhin geschlossen. 

Müllabfuhr und Annahmestellen

Sowohl der Wertstoffhof am Refrather Weg als auch die Grünannahmestation Birkerhof haben von Karfreitag (2. April) bis einschließlich Ostermontag (5. April) geschlossen, also auch am Karsamstag. Die Abfuhren im Bezirk 5 werden auf Donnerstag (1. April) vorverlegt. In der Woche nach Ostern verschieben sich die Abfuhren in den Bezirken 1 bis 4 um einen Tag nach hinten.

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des Bürgerportals. Kontakt: info@in-gl.de

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