Eigentlich hat der Kulturausschuss nur darüber abgestimmt, ob er dem neuen Personalkonzept der Musikschule zustimmt. Zuvor war aber eine Debatte fällig, was sich die Kulturpolitiker zutrauen. Am Ende gab es einen einstimmigen Beschluss. Der Finanzierungsvorbehalt bleibt.

Inhaltlich waren sich alle Mitglieder des Kulturausschusses über alle Parteigrenzen hinweg einig: die Max-Bruch-Musik-Schule muss nicht nur erhalten bleiben. Sie muss auch so ausgestattet werden, dass ihre Mitarbeiter ordentlich arbeiten können und ordentlich bezahlt werden.

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Bei der Sitzung des Kulturausschusses lag ein Konzept vor, mit fünf Varianten. Die reichten von der Schließung (Einsparung: 1,1 Mill. Euro) über „Substanzerhalt” (Mehrkosten 163.000 Euro) bis zu „Festanstellung aller Lehrkräfte” (Mehrkosten: 442.000 Euro”).

Von der Verwaltung und der Musikschule selbst wurde Modell 4 mit dem Kürzel „70/30″ und Mehrkosten von 252.000 Euro pro Jahr präferiert. Dem schlossen sich alle Parteien an, das wurde am Ende auch vom Ausschuss beschlossen. Aber …

Modell 4 beinhaltet vor allem, dass künftig 70 Prozent der Lehrkräfte fest angestellt werden und nur 30 Prozent weiterhin als Honorarkräfte arbeiten. Dadurch müssen 3,4 Stellen neu geschaffen werden, zudem sollen die Honorarlehrer fünf Euro pro Stunde mehr erhalten (was 70.000 Euro kostet).

Soweit, so gut. Wenn da nicht die Sache der Finanzierung wäre.

Die Stadt Bergisch Gladbach befindet sich immer noch im Nothaushalt, alle „freiwilligen Ausgaben” – und dazu gehört die Musikschule – sind strikt gedeckelt.

Der Landrat als Kommunalaufseher, das gab Detleff Rockenberg als Fachbereichsleiter Kultur bekannt, werde eine Erhöhung der Ausgaben über den aktuellen Standard und den erlaubten Korridor hinaus in 2019 nicht genehmigen. Im Klartext: Was bei der Musikschule mehr ausgegeben wird, muss woanders (bei den freiwilligen Leistungen) eingespart werden.

Annette Glamann (FDP) argumentierte, der Kulturausschuss müsse selbst eine Gegenfinanzierung vorschlagen, alles andere wäre ein Luftschloss.

Die anderen Fraktionen sahen das anders: der Kulturausschuss müsse klar bekennen, was er wolle, sagte u.a. der Ausschussvorsitzende Gerd Neu (SPD). Um die Finanzierung müsse sich ohnehin der Haupt- und Finanzausschuss kümmern, die Entscheidung falle erst im Rat.

Birgit Bischoff (CDU) und Mirko Komenda (SPD) betonten: mit einem starken Votum im Rücken könnten und müssten alle Ausschussmitglieder in die Haushaltsberatungen ihrer Fraktionen gehen und dafür kämpfen, dass die Musikschule bekomme, was sie benötige. Angesichts der Summen, die zum Beispiel der Infrastrukturausschuss „vergrabe”, sei das ohnehin nur ein Minibetrag.

Zudem müsse sichergestellt werden, dass der Einstieg in das neue Modell schon im kommenden Jahr beginne – und nicht erst 2020. Entsprechend wurde der Beschluss konkretisiert: Die Umstellung auf das 70/30 Modell solle „schrittweise im Rahmen der gesamtstädtischen Finanzierungsmöglichkeiten” umgesetzt werden, die Honorarerhöhung auf jeden Fall noch 2019 erfolgen.

Dem stimmte der Ausschuss einstimmig zu, nur FDP-Frau Glamann enthielt sich. Jetzt ist der Haupt- und Finanzausschuss am Zug, der tagt am 4. Oktober.

Dokumentation:

Die neue Personalkonzeption im Detail

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Journalist, Volkswirt und Gründer des Bürgerportals. Mail: gwatzlawek@in-gl.de.

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2 Kommentare

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  1. Die „Mehrkosten“ (gegenüber weiterer Kürzung und damit Einsparung!) des Substanzerhalts von 3,5 Stellen in diesem Jahr wird hier immer mit 163.000 € beziffert. Da scheint mir etwas nicht zu stimmen. TvöD 9b für Musikschullehrer ist wahrlich auch kein sehr üppiges Gehalt. Die 163.000 € dürften m.E. die Gesamtkosten für 3,5 Stellen sein. Etwa die Hälfte davon kosten aber die Honorarkräfte, die die Arbeit jetzt tun (Anm.: durch die Entgelte der Schüler nimmt die Stadt allerdings auch mehr ein als diese Honorare).
    Von daher wäre bei den „Mehrkosten“ die bereits jetzt gezahlten Honorare von den zukünftigen Gehältern abzuziehen. Oder habe ich in Mathe nicht aufgepasst?

    1. Die Berechnungen sind relativ komplex, in der Vorlage und den Anlagen detailliert aufgeführt: mandatsinfo.bergischgladbach.de/bi/vo0050.asp?__kvonr=25556

      Der Mehraufwand wird beim gewählten Modell 4 nicht auf 163.000 Euro beziffert, sondern auf 252.000 Euro.

      Mit Blick auf die 70/30-Lösung heißt es in der Vorlage:

      „110 Honorarstunden werden in tarifliche Stunden umgewandelt (= 3,4 Stellen). Dies entspricht 3,4 Stellen mit geschätzten Kosten von p.a. 228.000 € brutto bzw. real 114.000 € p.a. aufgrund der entfallenen Honorarkosten.

      Honorarerhöhung um 5 € bei 260 Stunden= 50.700 €/Jahr, bei Zusammenhangstätig-keiten für 40 Lehrkräfte 20.000 €/Jahr, s. Anlage 3.“