Seit vier Monaten weiß die Stadtverwaltung, dass die Bezirksregierung zehn Flächen des neuen Flächennutzungsplans nicht genehmigt. Bis heute hat die Stadt die formelle Entscheidung, die seit 16 Tagen vorliegt, nicht veröffentlicht. Wir tun es – und erklären, was drin steht. 

Nach einem langen Prozess hatte die Stadtverwaltung im Frühjahr den neuen Flächennutzungsplan 2035 bei der Bezirksregierung zur Genehmigung eingereicht. Am 28. August teilte die Stadt auf Anfrage des Bürgerportals mit, dass die Aufsichtsbehörde nun grünes Licht gegeben habe. „Erwartungsgemäß” mit einigen Einschränkungen.

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Jetzt wird klar, was „erwartungsgemäß” heißt: Die Verwaltung wusste seit Anfang Mai, dass die Bezirksregierung zehn Flächen aus dem FNP streichen wird, weil ihre Aufnahme gegen übergeordnete Richtlinien verstößt. Immerhin in einem Volumen von 23 der beantragten 68 Hektar alleine bei den Wohnflächen. Und auch bei der Erweiterung des Krüger-Geländes gibt es Widerstand.

Hintergrund: Was ist ein Flächennutzungsplan?
Der neue Flächennutzungsplan ist der Handlungsrahmen für die Entwicklung Bergisch Gladbachs bis ins Jahr 2035. Er besteht tatsächlich aus einer Karte und stellt dar, wie eine Fläche künftig genutzt werden soll.

Der Flächennutzungsplan regelt, wo zum Beispiel Wohn- oder Gewerbegebiete entstehen können oder welche Flächen der Landwirtschaft oder dem Wald vorbehalten werden sollen. Er wird auf der Grundlage der zu erwartenden Entwicklung und Bedürfnisse erstellt.

Der Flächennutzungsplan bildet den Rahmen, um zum Beispiel bedarfsgerecht Wohngebiete oder Gewerbegebiete im Zuge eines späteren Bebauungsplans zu entwickeln.

Ende April hatte die Kölner Behörde einen Verfahrensfehler moniert, der zunächst in einer Sondersitzung des Stadtrates geheilt werden musste. In einem Gespräch am 8. Mai erläuterte die Bezirksregierung aber der Bergisch Gladbacher Verwaltungsspitze schon einmal vorab, welche Flächen nicht genehmigungsfähig sind.

Bei der erneuten Abstimmung im Rat war davon keine Rede. Und auch die formale Entscheidung der Bezirksregierung mit der Begründung reichte die Verwaltung erst am vergangenen Freitag an die Fraktionen weiter. Zwei Wochen nach Eingang.

Bis heute hat Stadtbaurat Harald Flügge nicht auf die mehrfache Aufforderung des Bürgerportals reagiert, den Bescheid der Bezirksregierung zu veröffentlichen.

Die Kölner hatten dagegen kein Problem, die Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Erst damit können wir die knappen Aussagen der Stadt zu den Versagungsgründen für die zehn Flächen prüfen.

Dabei handelt es sich um folgende Flächen:

  1. Wohnbaufläche He7 ( Hebborn, Kreuzung Alte Wipperfürther Str./Odenthaler Str.),
  2. Wohnbaufläche Kb8c (in Lubusch in Katterbach),
  3. Wohnbaufläche As2 (Unterheide) und Nr. 148 (Schmillenburg in Asselborn)
  4. Wohnbaufläche Nu7a/b (Peterskaule in Nussbaum, am sogenannten Kölner Fenster),
  5. Gewerbliche Baufläche G-Hk1 (Neuborner Busch, Zinkhütte – Krüger)
  6. Verkehrsfläche P+R Parkplatz Hebborn, Romaneyer Straße
  7. Gemeinbedarfsfläche Tennisanlage Hebborner Hof
  8. Sondergebiet EH-5 (Einzelhandel Herkenrath)
  9. Verkehrsfläche „Verlegung der Brüderstraße”
  10. Gewerbliche Baufläche Heinrich-Strünker-Straße (Fläche Nr. 60)

In der Mehrzahl der Fälle moniert die Bezirksregierung, dass diese Flächen außerhalb der Allgemeinen Siedlungsbereiche (ASB) liegen, wie sie im übergeordneten Regionalplan festgelegt sind. Dabei geht es um die He7, Kb8c, As2 und Nu7.

Die Vorbehalte der Bezirksregierung

Diesen Fakt hatte die Bezirksregierung der Stadt schon am 10. April 2018 mitgeteilt. Die Stadt hatte dieses Problem noch länger im Blick: schon am 26.9.2017 legte sie dem Stadtrat einen Beschluss vor, für diese Flächen eine Änderung des Regionalplans zu beantragen. Einige der Flächen wurden schon damals explizit genannt, darüber hinaus stellte der Stadtrat der Verwaltung einen Blankoscheck aus.

Diese Flächen sind im FNP derzeit weiß dargestellt, können also durch eine Änderung des Regionalplans später noch zu Wohnbauflächen werden.

Im einzelnen wendet die Bezirksregierung folgende Punkte ein:

1. Bei der Fläche in Hebborn (He7) von 4,5 Hektar Größe handele es sich nach aktuellem Stand um einen allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich, überlagert von einem regionalen Grünzug sowie einem Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung. Hier ist nach Einschätzung der Stadt noch ein Antrag auf Änderung des Regionalplans möglich.

Hinweis der Redaktion: Welche Fläche sich hinter den Kürzeln verbirgt lesen Sie am besten in unserem „Flächenkompass” nach. Die Fotos/Pläne zeigen Auszüge aus dem Entwurf für den FNP, zum Teil wurden die Flächen später leicht angepasst. 

2. Auch die Fläche Lubusch in Katterbach (Kb8c) ordnet die BezReg als allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich, überlagert von einem regionalen Grünzug sowie einem Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung ein. Zudem würde durch eine Bebauung in diesem Bereich die bereits bestehende Splittersiedlung erweitert werden – was ebenfalls dem Regionalplan widerspricht. Hier ist nach Einschätzung der Stadt noch ein Antrag auf Änderung des Regionalplans möglich.

3. Bei der Fläche As2 (Unterheide) und Nr. 148 (Schmillenburg) mit einem Volumen von 9,9 Hektar handele es sich ebenfalls um einen allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich, überlagert von einem regionalen Grünzug sowie einem Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung. Hier ist nach Einschätzung der Stadt noch ein Antrag auf Änderung des Regionalplans möglich.

4. Auch die besonders hart umkämpften Flächen Nu7a und Nu7b in Nussbaum am Kölner Fenster sind als  allgemeine Freiraum- und Agrarbereich. Die Pläne der Stadt würden einen regionalen Grünzug ausgerechnet an einer Engstelle um insgesamt 7,4 Hektar verkleinern. Dafür habe die Stadt keine Kompensation im direkte Umfeld gegenüber gestellt, daher könne eine Beeinträchtigung der Freiraumfunktionen nicht ausgeschlossen werden. Hier ist nach Einschätzung der Stadt noch ein Antrag auf Änderung des Regionalplans möglich.

5. Die gewerbliche Baufläche Hk1 im Neuborner Busch, auf der Krüger ein neues Verwaltungsgebäude bauen will, fällt ebenfalls durch, weil sie mit dem aktuellen Regionalplan nicht vereinbar ist. Das hatte die Bezirksregierung der Stadt zweimal mitgeteilt, am 28.2. und am 10.4.2018. Im Regionalplan ist die 1,8 Hektar große Fläche als Wald und Teil eines regionalen Grünzugs eingetragen.

Die Frage, ob es bei der Fläche im Neuborner Busch noch „Interpretationsspielraum” besteht, verneint die Bezirksregierung. Dabei verweist sie drauf, dass bei der Erweiterung der Zinkhütte genau hier eine klare Grenze zwischen Gewerbegebiet und Grünzug gezogen worden war.

Der Rheinisch-Bergische Kreis hatte zuvor bereits Bedenken geäußert, weil der Neuborner Busch Teil des Landschaftsschutzgebietes „Bergische Heideterasse” ist. Diese Bedenken wertet die Bezirksregierung als Widerspruch im Sinne des Landesnaturschutzgesetzes.

Dennoch sieht die Stadtverwaltung hier immer noch eine Chance für ein Gewerbegebiet: Dazu könne sie ein sogenanntes Zielabweichungsverfahren bei der Bezirksregierung beantragen. Dabei handele es sich um ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren, für das keine Änderung des Regionalplans notwendig sei, so die Stadt.

6. Bei der Verkehrsfläche P+R Parkplatz Hebborn an der Romaneyer Straße wendet die BezReg ein, dass dieses Bereich, in dem derzeit Sand und Kies ausgebaggert wird, anschließend rekultiviert werden soll. Zudem liege diese Fläche im Bereich des Landschaftsschutzgebietes „Paffrather Kalkmulde”. Auch hier hatte der Kreis erhebliche Bedenken geäußert, die die BezReg als Wiederspruch wertet.

7. Die Gemeindebedarfsfläche Tennisanlage Hebborner Hof könne nicht genehmigt werden, weil der Bereich im Regionalplan als Bereich für den Abbau von „oberflächennahen Bodenschätzen” und damit als Rohstoffreserve vorgesehen ist.

8. Das Sondergebiet EH-5 (Einzelhandel Herkenrath) ist laut BezReg derzeit noch gar nicht „prüffähig”, weil zunächst Gutachten und Stellungnahmen (der IHK und der Nachbargemeinde Kürten) eingeholte werden müssten. Damit müsse nachgewiesen werden, dass von dem dort geplanten großen Einkaufszentrum keine Auswirkungen auf andere Versorgungszentren ausgehen.

Genau das, erläutert die Stadtverwaltung, sei inzwischen geschehen: Parallel zum Bebauungsplan Nr. 4134 „Auf dem Langen Feld” seien die Verkaufsfläche und das Sortiment definiert, damit könne die Fläche nachträglich in den FNP aufgenommen worden. Bekannt ist aber auch, dass aus Kürten erheblicher Widerstand kommt.

In Herkenrath will Hetzenegger ein neues Einkaufszentrum für einen größeren eigenen Supermarkt, eine Aldi-Filiale, einen DM-Markt und weitere Geschäfte.

9. Die Verkehrsfläche „Verlegung der Brüderstraße” befindet sich ebenfalls im Landschaftsschutzgebiet „Bergische Heideterasse”, auch hier gibt es erhebliche Bedenken des Kreises.

10. Die Darstellung einer Gewerblichen Baufläche Heinrich-Strünker-Straße, ebenfalls im Geltungsbereich der „Bergischen Heideterasse”, stößt gleichfalls auf Widerspruch der Kreisverwaltung.

Was das nun konkret bedeutet?

Die Punkte 6., 7. und 10. sind offenbar raus. Bei der Krüger-Erweiterung (7) liegen die Hürden nach unserer Einschätzung sehr hoch, die Verlegung der Brüderstraße (9) direkt an die Autobahn macht allenfalls im Zusammenhang mit dem Bahndamm-Projekt Sinn, das Einkaufszentrum Herkenrath (8) bleibt umstritten – und die Wohnbauflächen (1, 2, 3, 4) könnten durchaus noch in den FNP rutschen.

Bei allen Fragen bleibt es spannend, wie sich die Fraktionen im Stadtrat dazu stellen.

Welche Fläche sind im FNP?

Die Bezirksregierung hat allerdings nicht alle Flächen gestrichen, sondern den Großteil mit einem Netto-Gesamtvolumen von 45 Hektar genehmigt. Dabei handelt es sich um diese Gebiete:

KürzelNamehaKategorie
Ar2bSimonswiese1,7Übernahme aus dem wirksamen Flächennutzungsplan
As4Oberheide5,6Teilweise FNP-Neudarstellung, teilweise Anpassungen der Darstellung an die Bestandsnutzung (1,3 ha)
Bb1Ottoherscheid1,2Neudarstellungen zur Eigenentwicklung
He6Am Mutzerfeld1,3Neudarstellungen zur Eigenentwicklung (0,3 ha als Übernahme aus dem wirksamen FNP)
He12Schützenberg7,5Flächennutzungsplan-Neudarstellung
Hk3aAm Oberheidkamp3,5Flächennutzungsplan-Neudarstellung
Hk4aLerbacher Weg1,4Flächennutzungsplan-Neudarstellung
Hr2aAm Kierdorfer Wald0,8Übernahme aus dem wirksamen Flächennutzungsplan
Hr6aGoethestraße1,7Flächennutzungsplan-Neudarstellung
Hr6bGoethestraße0,7Übernahme aus dem wirksamen Flächennutzungsplan
Hr10aIn der Flade3,8Flächennutzungsplan-Neudarstellung
Hr12aAm Volbach/Lucht0,5Übernahme aus dem wirksamen Flächennutzungsplan
Kb2Katterbachaue1Kleinteilig arrondierende Flächennutzungsplan- Neudarstellung
Kb4dHoppersheide7Anpassungen der Darstellung an die Bestandsnutzung
Kb7aHerkenfelder Weg0,5Flächennutzungsplan-Neudarstellung
Kb10Kempener Straße0,9Anpassungen der Darstellung an die Bestandsnutzung
Lu1Kinderdorf1Neudarstellungen zur Eigenentwicklung
Mo7cAn der Grube1,6Teilweise FNP-Neudarstellung, 0,3 ha als Anpassungen der Darstellung an die Bestandsnutzung und 0,2 ha als Übernahme aus dem wirksamen Flächennutzungsplan*
Mo7dAn der Grube2Flächennutzungsplan-Neudarstellung (als gemischte Baufläche, vergleiche Themenkarte 4)
Nu1aIm Weidenbusch3,3Übernahme aus wirksamen Flächennutzungsplan
Nu1cIm Weidenbusch3,2Flächennutzungsplan-Neudarstellung
Re2Auf den Sechs Morgen3,4Übernahme aus dem wirksamen Flächennutzungsplan
Re8aIm Buchenkamp0,6Flächennutzungsplan-Neudarstellung
Re8bIm Buchenkamp1,1Flächennutzungsplan-Neudarstellung
Ro5aRomaney1,8Neudarstellungen zur Eigenentwicklung (0,8 ha als Übernahme aus dem wirksamen Flächennutzungsplan)*
Sa2aKirche Sand2,7Übernahme aus dem wirksamen Flächennutzungsplan
Sa3bAm Kleifeld/Häuser- Dombach0,2Flächennutzungsplan-Neudarstellung
Sa3cAm Kleifeld/Häuser- Dombach2,9Flächennutzungsplan-Neudarstellung
Sa3dAm Kleifeld/Häuser- Dombach0,6Flächennutzungsplan-Neudarstellung
Sc2cKalmünten1,3Neudarstellungen zur Eigenentwicklung
Sc5bZum Scheider Feld1,5Flächennutzungsplan-Neudarstellung (als gemischte Baufläche, vergleiche Themenkarte 4)
Sc16aIm Aehlemaar0,7Übernahme aus dem wirksamen Flächennutzungsplan
Sc16bIm Aehlemaar1,9Flächennutzungsplan-Neudarstellung
Sc16dOdenthaler Markweg1,2Flächennutzungsplan-Neudarstellung
Summe Wohnen70,1
davon Anpassung Bestand9,7
davon Übernahme15,1
Rest45,3

Hinweis: Die einzelnen Flächen sind in unserem „Flächenkompass” beschrieben

Insgesamt weist der Flächennutzungplan 2035 also potenzielle Wohnflächen von 70,1 Hektar aus.

Ein deutlicher Teil davon wurde jedoch lediglich aus dem alten FNP übernommen oder wurde in der Nutzung nur angepasst. An wirklich neuen Wohnflächen stehen damit 45,3 Hektar zur Verfügung.

Am Ende nur noch 24 Hektar

Gleichzeitig hat die Stadt Bereiche, die im alten FNP als Wohnbauflächen verzeichnet waren, im neuen FNP nicht mehr berücksichtigt. Weil sie inzwischen nicht mehr für Wohnzwecke geeignet sind.

Das sind immerhin 21,3 Hektar sogenannter Rücknahmen.

Ganz unten, unter dem Strich, enthält der Flächennutzungsplan 2035 damit zusätzlich, über den bisherigen Stand hinaus, nur  24 Hektar an potenziellen Wohnflächen.

Dokumentation: Bescheid der BezReg

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Journalist, Volkswirt und Gründer des Bürgerportals. Mail: gwatzlawek@in-gl.de.

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5 Kommentare

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  1. Der Beitrag von Frau Meinhardt hat mich in mehrfacher Hinsicht irritiert.
    Seit wann kann die Stadtverwaltung bzw. Stadtbaurat Flügge entscheiden, ob und welche Informationen veröffentlicht werden, die Mandatsträgern zustehen und auch in öffentlichen Sitzungen Gegenstand der Tagesordnung sind?

    In dem von Frau Meinhardt geschilderten Vorgang tritt eine schier unglaubliche Missachtung der Verwaltungsführung gegenüber der Bürgerschaft und ihren gewählten Vertretern zu Tage. Herr Flügge hat in der Sache keinerlei Weisungsbefugnis, weiß das mit Sicherheit auch und macht es trotzdem – weil man es ihm durchgehen lässt.

    Dass der Bescheid der Bezirksregierung Köln von Anfang an öffentlich war, nur eben weder von der Stadtverwaltung noch von den anderen Stadtratsmitgliedern veröffentlicht wurde, hat das Bürgerportal ja dankenswerter Weise demonstriert.

    Müsste der Fall nicht im Grunde in eine Beschwerde beim Rheinisch-Bergischen Kreis als der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde für Bergisch Gladbach münden? Der Vorgang ist nicht nur ein Trauerspiel, er fordert doch auch die grundsätzliche Klärung der Frage, ob dieses Verhalten der Stadtverwaltung rechtmäßig war bzw. ist.

  2. Lieber Herr Watzlawek,

    danke, dass Sie sich die Unterlagen von den Kölnern besorgt haben! Wir haben direkt nach dem Versand an die grüne Fraktion bei Herrn Flügge angefragt, ob wir den Bescheid veröffentlichen dürfen und das wurde uns nicht gestattet, mit dem Hinweis, dass die Presse auch abschlägig beschieden wurde.
    In Sachen Transparenz wieder mal ein Trauerspiel.

  3. Es ist echt eine Frecheit aus Kürten .
    Die planen in Spitze ein Industriegebiet und wir hier in Herkenrath bekommen den Verkehr ab und dürfen noch nicht einmal einen Supermarkt bauen . Das ist echt ein Witz .
    Die Vatamorgana Linie 1 werden wir alle samt nicht mehr erleben und ganz bestimmt nicht bis Spitze.
    Der Bus 454 als Vorläufer der Bahn wird so gut angenommen das man überlegt diesen wieder zu reduzieren .
    Es wird sich niemand 1 Stunde in die Bahn setzen um nach köln zu kommen .
    Warum sollte Bergisch Glabach dem zustimmen ?
    Das Ganze mehr als lächerlich …
    Ich hoffe Gladbach kann die Zustimmung zum Markt Dürscheid noch zurück ziehen . Die in Kürten haben es nicht anderes verdient .

  4. Danke für den Bericht. Es heißt übrigens Schmillenburg und nicht Schmillenberg, die Bezeichnungen gehen im Bericht durcheinander.

  5. Danke für die Veröffentlichung. Die Art, wie die Stadt in Sachen FNP oder auch bei konkreten Baumaßnahmen die Gladbacher Bürgerinnen und Bürger nicht informiert und schon gar nicht einbezieht, finde ich inzwischen nicht mehr tragbar. Es scheint, dass jede Möglichkeit Transparenz zu vermeiden konsequent genutzt wird.