45 Hektar an neuen Wohnbauflächen und 31 Hektar für Gewerbe hat die Bezirksregierung im Rahmen des neuen Flächennutzungsplans genehmigt. In einigen Punkten kann Bergisch Gladbach noch nachlegen, nur zwei kleine Flächen fliegen ganz raus.
„Erwartungsgemäß” seien von der Genehmigung einige Fläche ausgenommen worden, teilte die Stadtverwaltung am Mittwoch mit. Sie würden – zum Teil vorläufig, zum Teil endgültig – im Kartenwerk weiß dargestellt. Eine Einschätzung, die die Bürgerinitiativen in einer ersten Reaktion als „Schönreden” abtun.
Abstriche machte die Bezirksregierung vor allem bei den Wohnflächen: Im Vorentwurf hatte die Stadtverwaltung ganz am Anfang 180,5 Hektar an potenziellen Wohnflächen aufgelistet, davon blieben am Ende rund 68 Hektar übrig – von denen die Aufsichtsbehörde jetzt noch einmal ein Drittel einkassiert und nur 45 Hektar durchwinkte.
Bei den Gewerbeflächen waren es ursprünglich knapp 50 Hektar. 33 Hektar meldete die Stadt dann bei der Bezirksregierung, davon sind nun noch 31 Hektar übrig.
Allerdings kann die Stadt noch nachbessern, und die Bilanz in beiden Bereichen wieder ein Stück nach oben verschieben.
Fünf Flächen seien nicht genehmigt worden, weil sie außerhalb der Allgemeinen Siedlungsbereiche (ASB) liegen, den der übergeordnete Regionalplan festlegt. Daher hätten der Planungs- und der Flächennutzungsplanausschuss schon am 26.9.2017 den Beschluss gefasst, für solche Flächen eine Regionalplanänderung zu beantragen – und sie dann doch noch in den FNP aufzunehmen.
Dabei handelt es sich um die Flächen
- He7 ( an der Kreuzung Alte Wipperfürther Str./Odenthaler Str.),
- Kb8c (in Lubusch in Katterbach),
- Nu7a/b (Peterskaule – der Bereich in Nussbaum, am sogenannten Kölner Fenster),
- As2 (der Bereich Unterheide/Schmillenberg in Asselborn)
- sowie der Siedlungsbereich nordöstlich von As2 (Steinbacher Weg/Rottweg, ebenfalls in Asselborn).
Hinweis der Redaktion: Detailinfos zu den Flächen finden Sie in diesem Beitrag. Mehr als die groben Fakten zur Entscheidung der Bezirksregierung legte die Stadt nicht offen. Ein Anfrage des Bürgerportals, den Bescheid herauszugeben, lehnte die Verwaltung ab. Ob er im Rahmen einer Ausschussunterlage öffentlich gemacht wird, sei noch nicht entschieden.
Im Umkehrschluss heißt das, dass alle nicht genannten Flächen trotz der zum Teil erheblichen Einwände der Bürgerinitiativen und Natur- und Umweltschutzverbände genehmigt wurden. Mit drei temporären und zwei endgültigen Ausnahmen:
Krüger-Erweiterung (noch) nicht genehmigt
Für die besonders umstrittene Gewerbefläche G-Hk1 im Neuborner Busch in Heidkamp, auf der die Firma Krüger ein Verwaltungsgebäude bauen möchte, sei ebenfalls keine Genehmigung erteilt worden.
Der Stadtrat hatte eine Entscheidung, ob er für oder gegen diese Gewerbefläche ist, offen gelassen und die Entscheidung an die Bezirksregierung delegiert. Doch nun kommt der Vorgang zurück: damit der Krüger-Antrag doch noch genehmigt werden kann, muss die Stadt ein sogenanntes Zielabweichungsverfahren bei der Bezirksregierung beantragen. Dabei handele es sich um ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren, für das keine Änderung des Regionalplans notwendig sei.
Einkaufszentrum Herkenrath noch offen
Auch das Sondergebiet Einzelhandel in Herkenrath habe noch nicht genehmigt werden können. Der Grund: im Flächennutzungsplanverfahren habe die maximale Verkaufsflächengröße für das Vorhaben noch nicht fest gestanden. Hier werde jetzt parallel zum Bebauungsplan Nr. 4134 „Auf dem Langen Feld” die Verkaufsfläche und das Sortiment definiert, dann könne die Fläche nachträglich in den FNP aufgenommen worden.
In Herkenrath will Hetzenegger ein neues Einkaufszentrum für einen größeren Supermarkt sowie eine Aldi-Filiale bauen; daran gab es zuletzt aus Kürten Kritik.
Bedenken gegen Verlegung der Brüderstraße
Gegen eine Verlegung der Brüderstraße in Frankenforst hatte die Untere Naturschutzbehörde Bedenken geäußert, die bislang noch nicht ausgeräumt werden konnte, berichtet die Stadtverwaltung. Sobald das geschehen sei, könne die Verlegung der Straße nachträglich genehmigt werden.
An dieser Stelle, direkt neben der BASt und der Autobahn, sollte ursprünglich eine größere Gewerbefläche ausgewiesen werden. Den Plan hatte die Stadt aber fallengelassen, ein Gewerbegebiet an dieser Stelle ist im FNP nicht mehr vorgesehen.
Eine Verlegung der Straße direkt an den Rand der vorhandenen Wohnbebauung würde dazu führen, dass der Wald als natürlicher Lärmschutz dient, argumentiert die Stadt.
Die Verlegung der Brüderstraße spielt allerdings auch bei den Überlegungen eine Rolle, den Autobahnzubringer über den alten Bahndamm irgendwann doch noch direkt an die Autobahn zu bringen.
Zwei Flächen grundsätzlich gescheitert
Nur zwei Flächendarstellungen im FNP sind langfristig nicht genehmigt worden.
Das betrifft erstens den P+R Parkplatz an der Romaneyer Straße sowie die dortige Tennisanlage. Sie sollte im neuen FNP als Gemeinbedarfsfläche dargestellt werden, um den Bestand nachzuhalten. Grund für die Versagung der Genehmigung sei die Lage in einem im Regionalplan als Abgrabungsfläche dargestellten Bereich. Diese Entscheidung habe jedoch keine Auswirkungen auf den Bestand der Tennisanlage, betont die Stadt.
Zweitens konnte die gewerbliche Baufläche an der Heinrich-Strünker-Straße in Hand aufgrund von Bedenken der Unteren Naturschutzbehörde nicht als Gewerbegebiet im FNP verzeichnet werden. Aber auch hier gilt der Bestandsschutz für das dort ansässige Unternehmen.
Weiße Flächen
Laut Stadtverwaltung bleiben die von der Genehmigung ausgenommen Flächen im neuen FNP zunächst weiß. Aber auch der alte FNP von 1978 gelte für diese Flächen nicht. Nun prüfe die Verwaltung, wie sie mit diesen weißen Flächen umgeht.
So geht es weiter
Damit der Flächennutzungsplan jetzt offiziell rechtswirksam wird, muss er amtlich bekannt gemacht werden. Das soll „kurzfristig” erfolgen.
An den individuellen Antworten an die BürgerInnen auf deren Eingaben zum FNP-Verfahren wird noch gearbeitet; sie sollen bis zu den Herbstferien versendet werden.
Bevor auf den genehmigten Bauflächen auch gebaut werden kann muss für jede einzelne Fläche ein sogenanntes „qualifizierten Bebauungsplanverfahren” erforderlich. Mit Offenlagen und Beteiligungen der Bürger – und den entsprechenden Beschlüssen der zuständigen Ausschüsse und des Stadtrats.
Der Stadtrat hatte gefordert, dass vor der Aufstellung von B-Plänen zunächst geklärt werden muss, ob und wie die Flächen mit Straßen erschlossen werden können und welche Infrastruktur (Kitas, Schulen, etc.) notwendig ist. Auch die Eigentumsverhältnisse spielen eine große Rolle bei der Frage, in welchem Stadtteil die ersten B-Plan-Verfahren angestoßen werden.
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Die Bezirksregierung hat zwar das BV im Neuborner Busch abgelehnt aber viele Wege führen nach Rom. Warten wir erst mal ab was die Stadt aus dem nun angestrebten Zielabweichungsverfahren zaubert. Erst, wenn die Regierung auch dieses abschlägig bescheidet, hat die Vernunft gesiegt. Doch daran habe ich aus Erfahrung Zweifel .
Warum macht die Verwaltung so ein Geheimnis aus dem Bescheid der Bezirksregierung? Es wäre ja schon interessant, die Details und Begründungen zu erfahren. Aber damit wäre der unmündige Bürger aus Sicht der Verwaltung vielleicht überfordert?
Liebe Stadt, bitte veröffentlicht doch alle Entscheidungen und Bescheide zum FNP!
@Rolf Havermann –
Gute Frage.
Das ganze Verkehrssystem befindet sich im Umbruch; es ist absehbar, dass heute geplante oder umgesetzte Straßen in Zukunft nicht mehr gebraucht werden. Das wird sich irgendwann auch bis Gladbach durchsprechen, und dann wird es spannend:
Wir haben ein wunderbares ‚Mobilitätsband‘ quer durch die Stadt, das derzeit in einem Dornröschenschlaf liegt. Das ließe sich doch auch für den Verkehr der Zukunft nutzen, nicht nur für rückwärtsgewandte Straßenbau-Projekte!
Was Krüger angeht, ist der Ball wieder beim Stadtrat.
Ist es vorstellbar, dass er kurz vor den Kommunalwahlen eine Ausnahme beim RP beantragt, mit der Naturschutz und Bügerwillen einfach abserviert werden? Ich hoffe nicht. Die Erweiterung ist und bleibt absolut unsinnig, zumal Krüger reichlich andere Flächen (Parkplätze) hat, wo gebaut werden kann.
Die Brüderstraße!
Wenn ich mich recht entsinne, kam Herr Flügge während der Diskussionen um die (nach wie zuvor unmögliche) Weiterführung eines Autobahnzubringers zur Auffahrt Bensberg mit einer Idee, die er damals für so etwas wie eine Initialzündung hielt. Der Zubringer über den alten Bahndamm, aus vielfältigen und nachvollziehbaren Gründen unvorstellbar – außer in den Köpfen von Urbach, Flügge, und ein paar Lobbyisten – sollte die Kölner-/Frankenforsterstraße kreuzen (hä?), geradeaus zur dann neu geschaffenen Brüderstraße gehen und dann parallel zur A4 zur Auffahrt Bensberg geführt werden. Selbst wenn alle Hindernisse auf dem Weg von Gladbach bis Bensberg überwunden werden könnten – was Fachleute für unmöglich halten – würde eine Kreuzung mit einer ehemaligen Bundesstraße anstehen, auf der der motorisierte Universalverkehr sicher nicht abgenommen hat.
Man stelle sich diese Großbaustelle über mehrere Jahre vor!
Und alleine die zeitliche Komponente führt dieses Vorhaben ad absurdum, wenn, bei heute beginnender Planung frühestens in 25 Jahren die ersten Autos über diesen „Zubringer“ fahren könnten.
Was mag die Verwaltung und ihre beiden Chefs antrieben, diesen völlig unsinnigen Plan zu verfolgen?
@Redaktion
Danke für die Erklärung!
Es ist nach wie vor schwer nachvollziehbar wie rücksichtslos und fernab von Bürgerschaft und Umwelt CDU/SPD und Stadtverwaltung den FNP durchgebracht haben. Die Herren Havermann und Röhr haben es ja noch einmal deutlich beschrieben. Die von der Bezirksregierung angeforderten Nacharbeiten ändern an dieser Feststellung nichts.
Grundsätzlich muss die nun anstehende Bebauungsplanung daher aufmerksam verfolgt werden. Im Einzelfall ist sicherlich der ein oder andere Rechtsstreit zu erwarten. In jedem Fall aber kann die Bürgerschaft ihre Erfahrungen mit den Parteien bei den kommenden Wahlen berücksichtigen.
Im Detail sollte bei der Wohnbebauung die Erstellung von nachweisbar bezahlbarem Wohnraum das wesentliche Ziel sein. Luxuswohnungen sind reichlich vorhanden und lindern die Wohnungsnot ggf. bekanntlich nicht.
Das bedeutet, dass vor etwaigen Bebauungsplänen ein wohnungsbaupolitisches Konzept zu erstellen ist, incl. Finanzierung. Die Stadtverwaltung wurde -wie in iGL berichtet- bereits im November 2018 damit beauftragt. Vielleicht gibt es hier ja schon Ergebnisse…
Dabei läuft die sog. „Verdichtung“ der Wohnbebauung ohnehin weiter. Hier wird aus einem Ein-Familien-Häuschen durchaus oft ein teures 8-Parteien-Gebäude. Es entstehen jährlich zahlreiche neue Wohnungen. Dies hat angenehme Seiten, bedeutet aber natürlich auch enorme Herausforderungen an die derzeitige Infrastruktur (Schulen, Kitas, Straßen) und für die Nachbarschaft. Diese Verdichtung ist in das wohnungspolitische Konzept einzubeziehen.
Bei den Gewerbeflächen ist sicherlich ebenfalls Zurückhaltung geboten, entgegen den Aussagen oder Hoffnungen der Stadtverwaltung.
Auch nach langen Jahren der Verfügbarkeit ist z.B. noch viel Fläche frei in Obereschbach. Wenn überhaupt, wären ohnehin grundsätzlich „nur“ Umzüge innerhalb der Stadt zu erwarten (so festgestellt im Schreiben von CDU/SPD im September 2017), wodurch gleichzeitig jeweils wieder nutzbare Fläche frei würde.
Als Bensberger hoffe ich dabei natürlich, dass der Rat sein offensichtlich geltendes Prinzip „Alles Gewerbe nach Bensberg“ überdenkt und zukünftig Flächen in Bergisch Gladbach ebenfalls in Betracht zieht.
Zusammengefasst: Es ist mehr als wünschenswert, dass die weitere Entwicklung von Bergisch Gladbach geplant und gesteuert erfolgt. Dazu gehört eine transparente Wohnungsbaupolitik und eine zeitgemäße Infrastruktur. Die Bürgerschaft darf nicht länger ignoriert werden.
Ein Umwelt-/Klimakonzept in diesem Zusammenhang wäre natürlich ebenfalls notwendig, hat aber derzeit in Bergisch Gladbach sicherlich kaum eine Chance.
In jedem Fall müssen Bürgerinnen und Bürger „am Ball“ bleiben!
Wahre Worte! Die so genannte Verdichtung nimmt in Refrath besonders abartige Ausmaße an. Winzige, alte EFH werden durch riesige Kästen mit Luxus-Eigentumswohnungen ersetzt. Darum herum bleiben gerade mal 50 cm Grundstück übrig. Komplett rücksichtslos für die angrenzenden Nachbarn. Ein besonders grausames Beispiel kann in der Straße Am Bruch besichtigt werden. Ästhetik bleibt da komplett außen vor.
>>>Allerdings würde die Verlegung der Straße einen Lärmschutz des Waldes für die aktuelle Wohnbebauung ermöglichen.<<<
Liebe Readaktion, können Sie mir diesen Satz bzw. dessen Inhalt bitte erklären!? Der Wald soll zugunsten einer Lärmschutzwand teilweise weichen?
Nein, das stimmt so nicht. Die Brüderstraße soll direkt an die Autobahn verlegt werden. Dann, so die aktuelle Begründung der Stadt, würde der Wald als natürlicher Lärmschutz für die vorhandene Wohnbebauung dienen.
Das ganze hat natürlich eine Vorgeschichte. Eine solche Verlegung würde unter Umständen an dieser Stelle eine Autobahnauffahrt zulassen, um einen Autobahnzubringer über den alten Bahndamm anzuschließen. Aber das ist eine andere Debatte.
Außerdem hatte die Stadt am Anfang überlegt, an dieser Stelle (zu Lasten des Waldes) ein Gewerbegebiet einzurichten. Das Vorhaben war aber schon frühzeitig am Widerstand der CDU gescheitert. Wir haben im Text einen Ausschnitt aus dem FNP eingefügt, der die Lage verdeutlicht.
Hinweis der Redaktion: In einer ersten Version hatten wir geschrieben, die Brüderstraße solle weg von der Autobahn, hin zur Wohnbebauung verlegt werden. Das war falsch, das Gegenteil ist richtig.
Nun also doch. Nachdem die Stadt schon wegen des fehlerhaften Verfahrens bei der Anhörung zum Flächennutzungsplan (FNP) eine Rüge erhielt, jetzt auch die Ablehnung wesentlicher Flächen durch die Bezirksregierung. Das Bündnis der Bürgerinitiativen zum FNP hatte von Anfang an die betroffenen Bereiche für nicht genehmigungsfähig gehalten. Die Stadt und mit ihr leider auch eine Mehrheit in den zuständigen Ausschüssen und im Rat wollte nicht hören und hat die 2.300 Eingaben der Bürgerinnen und Bürger nicht ernst genommen. Jetzt erhält man die Quittung. Die Geschichte des FNP ist ein einziges Desaster, ein Beispiel dafür, wie Verwaltung und „regierende“ GroKo aus CDU und SPD in Bergisch Gladbach selbstherrlich mit engagierten Bürgern umgehen. Noch im Zusammenhang mit dem Nachsitzen des Rates war zu hören, dass der Flächennutzungsplan nunmehr rasch ohne weitere Einschränkungen von der Bezirksregierung genehmigt werde. Wohl eine Täuschung der Bürgerschaft, denn es ist kaum anzunehmen, dass die Verwaltungsspitze zu diesem Zeitpunkt nicht über weitere Vorbehalte der Bezirksregierung informiert war.
Die detaillierte Begründung der Bezirksregierung zur Streichung einiger Flächen wird interessant sein. Es ist bezeichnend, dass die Stadt sie nicht offenlegt. Ich gehe deshalb davon aus, dass die Streichgründe auch auf andere im Flächennutzungsplan ausgewiesene Flächen zur Bebauung zutreffen, z.B. auf Landschaftsschutzgebiete. Die auf dem FNP aufbauenden Bebauungspläne wären damit von vornherein rechtlich angreifbar.
Den Bescheid der Bezirksregierung nicht öffentlich zu machen zeugt von einem schlechten Gewissen. Nicht nur, dass man die eigenen Vorstellungen im FNP-E. wohl nicht professionell begründet hat, die Verwaltung mit ihren beiden Chefs bangt wohl um manche Zusage, die schon Dritten gemacht wurde. Jetzt den Bescheid offenzulegen würde bedeuten, dass die dort genannten Mängel am FNP-E. ruchbar werden und auch von den Bürgerinitiativen genutzt werden könnte, sich neu zu formieren.
Was ist wohl geschehen, wenn ein Wald wie der Neuborner Busch gegen den Willen der Anwohner wider geltenden Rechts, lebenswichtiger Umweltbelange und trotz eigener Ressourcen geopfert werden soll, um einem Industriellen seine Machtdemonstrationen zu erlauben?
Was ist wohl geschehen, wenn sich 2 Nachbargemeinden nicht über ureigensten Belange der Bevölkerung einigen können, weil beide Seiten egoistisch und weder bürgernah noch gemeinsam zum Vorteil ihrer Bewohner agieren können?
Was ist wohl geschehen, wenn ein 1. Beigeordneter trotz Ablehnung aus allen Richtungen incl. Düsseldorfer Entscheider einen „Bahndammzubringer“ befürwortet, der in 1. Linie derselben Firma dient, erwiesenermaßen keine Entlastung für Altgladbach bringen kann und auf Hindernisse beim Bau stoßen würde, die aus heutiger Sicht unüberwindbar sind? Und was soll dieser Zu“bringer“ bringen, wenn er in 25 Jahren befahrbar wäre? Dafür die Brüderstraße zu verlegen, einen CO2-Killer namens Wald zwischen Autobahn und Wohnsiedlung zu beseitigen, nur damit ein paar LKWs quer durch BGL fahren können, ist Irrsinn!
Was wird zu Tage treten, wenn die neuen Gebiete darauf geprüft werden, wie man mit dem Verkehr umgehen soll, welche zusätzlichen Schadstoffemissionen die Menschen treffen werden und was dann von den im Reich der Phantasie entstandenen Vorstellungen der Verwaltung und ihrer Chefs übrigbleibt?
Armes Bergisch Gladbach!
Fünf Flächen seien nicht genehmigt worden, weil sie außerhalb der Allgemeinen Siedlungsbereiche (ASB) liegen… Daher hätten der Planungs- und der Flächennutzungsplanausschuss schon am 26.9.2017 den Beschluss gefasst, für solche Flächen eine Regionalplanänderung zu beantragen – und sie dann doch noch in den FNP aufzunehmen.
Das verstehe ich nicht so wie es geschrieben wurde. Sind diese Flächen jetzt raus? Was ist mit dem Regionalplan? Kommen die also dann doch wieder rein. Hallo Redaktion, das muss auch ein Bürger verstehen können.
Sehr geehrter Herr Weiß, im Moment kann die Bezirksregierung die Flächen nicht genehmigen, weil sie im Widerspruch zum Regionalplan stehen. Das wusste die Stadt im Vorfeld. Nur wird die Stadt einen Antrag stellen, den Regionalplan in diesen Punkten zu ändern. Ob das genehmigt wird, lässt sich nicht im Moment nicht sagen, es scheint aber möglich zu sein. Wenn der Regionalplan tatsächlich geändert wird, dann sind die Flächen automatisch auch im FNP enthalten.
Ist das jetzt klarer? Wir schauen uns den Text noch mal an.
Ich kann nicht begreifen, wie in Zeiten in denen um jeden Baum gebangt wird, Grünstreifen, z. B. entlang der Frankenforster u. Brüderstr. ( Lärmschutz dient als Farce, wenn die Autobahnanbindung kommt ) zum Wohle von Gewerbe geopfert werden!
Was halten Sie von der Entscheidung der Bezirksregierung? Wo sollte die Stadt jetzt mit einem Bebauungsplan zuerst ansetzen?