Kanzlerin und Länderchefs haben sich auf eine leichte Verschärfung der Kontaktbeschränkungen im Dezember und auf Sonderregeln für die Feiertag geeinigt. Wir dokumentieren die neuen Regeln, die ab dem 1. Dezember gelten.

Kontakte: Es dürfen sich nur noch fünf Menschen aus maximal zwei Haushalten treffen. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.

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Maskenpflicht gilt auch vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen sowie im Zentrum großer Städte. Für belebte öffentliche Orte können die Kommunen eine Maskenpflicht festlegen.

Gastronomie, Kultur- und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen. Ob die Restaurants ab dem 21. Dezember öffnen dürfen ist unklar.

Staatlichen Hilfen für Firmen, Einrichtungen und Unternehmer werden fortgeführt.

Im Einzelhandel sind bei Geschäften bis zu 800 qm eine Person pro 10 qm zulässig, bei Flächen, die darüber liegen, ist nur noch eine Person je 20 qm erlaubt.

Übernachtungsangebote dürfen weiter nur für notwendige und nicht-touristische Zwecke zur Verfügung gestellt werden.

Im Fernverkehr der Bahn dürfen nur noch Fensterplätze reserviert werden; für den Regionalverkehr oder Busse gibt es keine Beschränkungen.

Die Quarantäne wird auf zehn Tage verkürzt.

Die Weihnachtsferien werden bundesweit auf den 19. Dezember vorgezogen.

Schulen in Regionen mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 200 Fällen sollen „weitergehende Maßnahmen für die Unterrichtsgestaltung schulspezifisch“ umsetzen. Das könnte ein Hybrid- oder Wechselunterrichte sein.

Schüler ab der 7. Klasse sollen auch im Unterricht Maske tragen, wenn die 7-Tage-Inzident „deutlich“ über 50 liegt.

Positiv getestete Schüler und Mitschüler sollen sofort in eine fünftägige Quarantäne. Wird dann negativ getestet, endet die Quarantäne.

Hochschulen sollen grundsätzlich auf digitale Lehre umstellen.

Für Pflegebedürftige in Einrichtungen soll es mindestens 30 Schnelltests pro Monat geben.

Sonderregeln für die Feiertage

 Vom 23. Dezember bis 1. Januar werden die Regeln gelockert.

Kontakte: Treffen mit maximal zehn Personen sind erlaubt, unabhängig von der Zahl der Haushalte. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt.

Feuerwerk: Es wird empfohlen, auf Silvesterfeuerwerk zu verzichten. Die Verwendung von Pyrotechnik ist nur auf belebten Plätzen und Straßen untersagt.

Weitere Empfehlungen:

Alle Bürger:innen sind aufgerufen, jeden nicht notwendigen Kontakt zu vermeiden und möglichst zu Hause zu bleiben.

Vor familiären Begegnungen insbesondere mit älteren Familienmitgliedern sollten alle Kontakte fünf bis sieben Tage im voraus maximal reduziert werden.

Weihnachtseinkäufe sollen möglichst auch unter der Woche getätigt werden.

Alle nicht zwingend erforderlichen beruflichen und privaten Reisen, insbesondere touristische Reisen auch ins Ausland u.a. in Hinblick auf die Skisaison sind zu vermeiden

Arbeitgeber:innen sollen unbürokratisch Home-Office zu ermöglichen.

Dokumentation: Der Beschluss im Wortlaut

des Bürgerportals. Kontakt: info@in-gl.de

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2 Kommentare

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  1. Hallo, ich vermisse die Angabe der Neuinfektionszahlen für größere Städte im Kreis. Das sollte bei allen Informationen an oberster Stelle stehen.