Mit Ostern stehen Feiertage ins Haus, die eigentlich mit Ausflügen, Besuchen oder Reisen verbunden sind. Doch die Pandemie hält sich nicht an die Feiertage, die Kontaktbeschränkungen gelten weiter. Wir haben für Sie die wichtigsten Fragen zu Ostern geklärt, damit Sie halbwegs vergnügt feiern können.
Die Angaben beruhen auf den Leitlinien der Bundesregierung bzw. den Veordnungen der Stadt Bergisch Gladbach und den Verlautbarungen des Rheinisch- Bergischen Kreises. Bleiben Sie gesund!
Wo suchen Sie am besten die Ostereier?
Grundsätzlich sollten Sie den Brauch nur mit der Familie ausüben. Im eigenen Garten ist dies ok. Zur Not tut es auch ein Kellerraum oder das Wohnzimmer. Versteckmöglichkeiten gibt es genug.
Wann soll ich einkaufen?
Der Handel warnt vor langen Schlangen an den klassischen Einkaufstagen Gründonnerstag und Karsamstag. Einlasskontrollen machen eine zügige Abfertigung schwer. Planen Sie Ihren Einkauf daher lieber frühzeitig. Die Supermärkte haben geöffnet, auch Wochenmärkte bieten ein ausreichendes Angebot.
Grillen mit Freunden im Freien oder nur mit der Familie zuhause?
Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen sind untersagt. Ausnahmen sind Verwandte in gerader Linie, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen, die Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen.
Zudem ist das Grillen und Picknicken an öffentlichen Orten nicht erlaubt.
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, hilft die Coronaschutzverordnung
Darf ich mit der Familie an Ostern essen gehen?
Der Betrieb von Restaurants, Gaststätten, Imbissen, Mensen, Kantinen und anderen gastronomischen Einrichtungen ist untersagt. Die Belieferung mit Speisen und Getränken sowie der Außer-Haus-Verkauf sind zulässig, wenn die zum Schutz vor Infektionen erforderlichen Abstände eingehalten werden.
Der Verzehr ist in einem Umkreis von 50 Metern um die gastronomische Einrichtung untersagt. Auch Eisdielen und Eiscafés dürfen Außerhausverkauf durchführen und beliefern.
Dürfen sich Familien treffen, können die Kinder miteinander spielen?
Familien sollen sich nicht mit anderen Familien austauschen. Dies ist aus tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten zu begründen: Für den öffentlichen Raum draußen gilt gemäß § 12 der Coronaschutzverordnung des Landes NRW ein Verbot für Ansammlungen von mehr als zwei Personen.
Ist der Besuch von Gottesdiensten möglich?
Veranstaltungen und Versammlungen sind untersagt. Ausgenommen sind Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Daseinsfür- und -vorsorge bestimmt sind. Versammlungen zur Religionsausübung unterbleiben; Kirchen, Islam-Verbände und jüdische Verbände haben entsprechende Erklärungen abgegeben.
Eine Übersicht über religiöse Angebote in Bergisch Gladbach finden Sie hier.
Ist ein Osterbesuch bei den Großeltern ok?
Die Verhaltensregeln besagen: Persönliche soziale Kontakte meiden, insbesondere zu älteren und chronisch Kranken. Nutzen Sie hierfür das Telefon oder Internet, soweit möglich! Oder schreiben Sie Postkarten / Briefe. Ältere und chronisch Kranke gehören zu den Risikogruppen. Daher macht es in deren eigenem Interesse Sinn, den Osterbesuch zu verschieben.
Können Verwandte im Krankenhaus oder im Pflegeheim besucht werden?
Besuche sind grundsätzlich untersagt, wenn sie nicht der medizinischen oder pflegerischen Versorgung dienen oder aus Rechtsgründen erforderlich sind. Die Einrichtungsleitung soll Ausnahmen unter Schutzmaßnahmen und nach Hygieneunterweisung zulassen, wenn es medizinisch oder ethisch-sozial geboten ist (beispielsweise: Geburts- und Kinderstationen sowie Palliativpatienten).
Ist der Besuch von touristischen Ausflugszielen, also die Tagestour, gestattet?
Im Grundsatz gilt: Bleiben Sie zuhause! Ansonsten: Verzichten Sie auf Händeschütteln. Praktizieren Sie eine gute Händehygiene, halten Sie die Husten- und Niesregeln ein und mindestens zwei Meter Abstand zu anderen Personen.
Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken und Reisebusreisen sind ohnehin untersagt. Manche touristischen Angebote sind zudem gesperrt, um ein Ausbreiten des Corona-Virus zu vermeiden.
Darf ich öffentliche Verkehrsmittel nutzen? Was ist mit Taxis?
Die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs bleibt zulässig. Auch die gewerbsmäßige Beförderung in Pkws wird ausdrücklich als zulässig anerkannt, unter Einhaltung größtmöglicher Hygienevorkehrungen. Fahrgäste müssen hinten sitzen.
Viele Antworten auf Ihre Fragen finden Sie auch in dieser Übersicht des Bundesministeriums für Gesundheit
Darf ich an Ostern verreisen?
Das Auswärtige Amt warnt vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Ausland, da mit starken und weiter zunehmenden drastischen Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr, und der weltweiten Einreisebeschränkungen, Quarantänemaßnahmen und der Einschränkung des öffentlichen Lebens in vielen Ländern zu rechnen ist.
Sicher ist: Lieber die Reise verschieben, anstatt das Risiko einzugehen, dass Sie nicht mehr zurückkehren können. Von Verwandtenbesuchen und privaten Reisen sollte aus Infektionsschutzgründen gemäß eines Beschlusses von Bund und Ländern möglichst abgesehen werden.
Ist ein Spaziergang mit der Familie ok?
Ein Spaziergang mit der Familie, Radfahren oder Joggen in gebührendem Abstand zueinander ist trotz Corona erlaubt. Doch auch wenn die frühlingshaften Temperaturen dazu einladen – ein längerfristiges Niederlassen in Parkanlagen für ein Picknick oder zum Sonnen sollte vermieden werden.
Geht Kicken auf dem Bolzplatz?
Freizeit-, Kultur-, Sport- und Vergnügungsstätten sind geschlossen, dazu gehören auch Spiel- und Bolzplätze.
Sind die Tankstellen geöffnet?
Tankstellen haben wie Banken und Sparkassen sowie Poststellen geöffnet. Die Öffnungszeiten legen die Handelsanbieter selbst fest.
Darf ich in meiner Zweitwohnung übernachten?
NRW genehmigt die Übernachtung in der Zweitwohnung. Die private Übernachtung in Hotels ist indes untersagt und kann mit Bußgeld geahndet werden.
Angaben ohne Gewähr bzw. ohne Berücksichtigung aktualisierter Verordnungen. Foto: NickyPe auf Pixabay
Ob man wandern gehen darf, wurde leider nicht beantwortet. Zwischen den Zeilen lesen ist bei einer Aussage wie „Bleiben Sie Zuhause“ angesagt. Ja, es ist erlaubt.
Sehr geehrter Herr Prenz, unter dem Stichwort „Spazierengehen“ finden Sie dazu Hinweise. Für alle Aktivitäten außerhalb der eigenen vier Wände gelten die üblichen Vorschriften: maximal zwei Personen bzw. nur Personen aus dem eigenen Haushalt, großzügiger Abstand bei Begegnungen. Und dass man derzeit besonders beliebte Ziele und Wege meiden sollte, ist ohnehin klar. „Bleiben Sie zuhause“ heißt nicht „bleiben Sie in der Wohnung“.