Alle aktuellen Entwicklungen zur Corona-Pandemie in Bergisch Gladbach und im Rheinisch-Bergischen Kreis finden Sie hier: neue Zahlen, Regeln, Reaktionen und Ereignisse. Die Seite aktualisiert sich nicht automatisch.

  • Kreis rechtfertigt neue Informationspolitik
  • Gruppe in Familienzentrum St. Marien unter Quarantäne
  • Werdel bittet um Achtsamkeit und Solidarität
  • Kreis teile betroffene Einrichtungen nicht mehr mit
  • 76 neue Fälle am Sonntag
  • Schließung Gastronomie zulässig
  • Generelle Maskenpflicht rechtswidrig
  • 216 Fälle in Rhein-Berg am Wochenende
  • RKI meldet 13.363 Fälle am Sonntag

+ 19:30 Kein Zerrbild: Kreis rechtfertigt Infopolitik +

Mit seiner Ankündigung, darauf zu verzichten, die Gemeinschaftseinrichtungen zu nennen, die von einem Corona-Fall betroffen sind, hatte die Kreisverwaltung auf Facebook eine Welle der Kritik ausgelöst. Daher erläutert Birgit Bär, die Sprecherin des Krisenstabs, detailliert, was den Kreis zu diesem Schritt veranlasst hat.

+ Anzeige +

+ 17:45 Kita-Gruppe im Familienzentrum St. Marien unter Quarantäne +

Im Katholischen Familienzentrum St. Marien in Gronau ist eine Gruppe per Allgemeinverfügung unter Quarantäne gesetzt worden. Das geschieht immer dann, wenn das Gesundheitsamt nicht zwischen Kontaktpersonen 1. und 2. Grades unterscheiden kann.

+ 17:30 Gericht: Schließung von Restaurants ist zulässig +

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat die Schließung von Gastronomiebetrieben zur Eindämmung der Corona-Pandemie gebilligt. Die vorübergehende Schließung sei voraussichtlich eine notwendige Schutzmaßnahme, der damit verbundene Eingriff in die Berufsfreiheit der Betreiber sei angesichts der Pandemielage verhältnismäßig. AZ: 13 B 1656/20.NE

+ 13:15 Kreisdirektor Werdel bittet um Achtsamkeit und Solidarität +

Kreisdirektor Erik Werdel mahnt zur Achtsamkeit und Solidarität: „Es ist weiterhin Vorsicht geboten. Jeder sollte achtsam sein und die eigenen Kontakte, soweit es geht, beschränken. Denn nur solidarisch und gemeinsam schaffen wir es die Pandemie zu bewältigen.“ Werdel leitet auch den Krisenstab des Rheinisch-Bergischen Kreises.

+ 13:05 Betroffene Einrichtungen werden nicht mehr genannt +

Nach wie vor sind immer wieder Gemeinschaftseinrichtungen von (einzelnen) Infektionen betroffen, die Kinder, Jugendliche oder Senioren betreuen und daher unter einem besonderen Schutz des Infektionsschutzgesetzes stehen. Nachdem das Gesundheitsamt in den vergangenen Tagen immer wieder viele Einrichtungen genannt hatte ändert es jetzt seine Informationspolitik – und nennt sie nicht mehr.

Die Begründung:

„Fakt ist, dass sich das aktuelle Infektionsgeschehen breitflächig in der gesamten Bevölkerung verteilt und nicht in einzelnen Einrichtungen vermehrt auftritt. Die Nennung der Gemeinschaftseinrichtungen suggeriert zudem ein „Zerrbild“ und könnte Bürgerinnen und Bürger in falscher Sicherheit wiegen“.

Nach wie vor werden die Kontaktpersonen nachverfolgt, betont der Kreis. Die Kinder beziehungsweise Eltern der betroffenen Einrichtungen werden schnellstmöglich über die entsprechenden Einrichtungsleitungen per Elternbrief informiert. Sollte es zu einem „größeren Infektionsgeschehen in einer Einrichtung“ kommen werde der Kreis darüber natürlich informieren.

+ 12:50 Kreis registriert am Sonntag 76 Fälle +

Nach Angaben der Kreisverwaltung sind am Sonntag im Rheinisch-Bergischen Kreis 76 weitere bestätigte Corona-Fälle bekannt geworden: 38 in Bergisch Gladbach, 12 in Burscheid, 3 in Leichlingen, 3 in Odenthal, 8 in Overath, 3 in Rösrath und 9 in Wermelskirchen.

Die 7-Tage-Inzidenz ist trotz der hohen Zahl von Neuinfektionen deutlich auf 117,8 gesunken. Hintergrund ist ein statistischer Effekt: am Sonntag vor einer Woche war ein besonders hoher Wert gemeldet worden, dieser fällt nun aus der Zählung heraus.

Über die Anzahl der stationären Patienten macht der Kreis keine Angabe.

+ 11:14 Gericht kippt generelle Maskenpflicht in Düsseldorf +

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die generelle Maskenpflicht in der Landeshauptstadt für rechtswidrig erklärt und damit einem Eilantrag eines Bürgers stattgegeben. Die Begründung: Die Allgemeinverfügung sei unbestimmt, es sei für Bürger nicht eindeutig erkennbar, wo und wann sie genau der Maskenpflicht unterlägen.

Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Maske im Stadtgebiet sei aber nur für den Kläger ausgesetzt. „Alle anderen Personen, die sich in Düsseldorf bewegen, müssen die Allgemeinverfügung beachten.“ Die Stadt kann vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster gegen die Entscheidung vorgehen.

+ 06:32 216 Fälle von Freitag bis Sonntag +

Für das gesamte Wochenende meldet das Landeszentrum Gesundheit NRW 216 neue Corona-Fälle. Für Freitag hatte das Gesundheitsamt bereits 69 und für Samstag weitere 65 positive Tests bestätigt. Demnach wurden am Sonntag 82 Infektionen registriert.

Die aktuellen Zahlen des Gesundheitsamtes mit weiteren Informationen werden in der Regel am späten Vormittag veröffentlicht.

+ 06:10 RKI meldet 13.636 Fälle +

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat am Sonntag 13.363 neue Infektionen erfasst. Da am Wochenende nicht alle Gesundheitsämter diese Daten übermitteln, liegen die Fallzahlen sonntags und montags in der Regel niedriger als an anderen Wochentagen.

+ 06:00 Guten Morgen +

Der Liveblog startet. Für Sie heute im Dienst: Holger Crump und Georg Watzlawek.

Frühere Ausgaben des Liveblogs:

des Bürgerportals. Kontakt: info@in-gl.de

Reden Sie mit, geben Sie einen Kommentar ab

2 Kommentare

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

  1. Unglaublich, dass Gemeinschaftseinrichtungen mit Coronafällen nicht mehr genannt werden. Sicher waren die Fragen zu unangenehm, warum es zum Beispiel in Schulen angeblich keine Kontaktpersonen 1. Ordnung gibt und deshalb niemand in Quarantäne muss. Da wird ohne Rücksicht auf Verluste die Politik der CDU/FDP geschönt. Die Wahrheit stirbt zuerst. Hoffentlich rächt sich das bei den nächsten Landtagswahlen und Kommunalwahlen.