Drei Jahre bevor sie in Kraft tritt, wirft die Reform der Grundsteuer ihren Schatten voraus. Noch in diesem Jahr müssen alle Grundstückseigentümer Erklärungen abgeben, wofür wiederum einige Daten gesammelt werden müssen. Es empfiehlt sich, damit bald anzufangen.

Die neue Grundsteuer-Reform gilt zwar erst ab 01. Januar 2025, allerdings müssen zuvor (nochmal eben) 36 Mio. Grundstücke in Deutschland auf den 01. Januar 2022 neu bewertet werden.

Damit Finanzverwaltung und Kommunen bis Ende 2024 Zeit zum Veranlagen und Berechnen haben, müssen die Grundstückseigentümer in der Zeit von 01. Juli bis 31. Oktober 2022 für alle Grundstücke, die in ihrem Eigentum stehen, Feststellungserklärungen auf den 01. Januar 2022 für die Grundsteuerwerte abgeben. Die Aufforderung hierzu soll öffentlich erfolgen.

Nachdem man ursprünglich von überschaubaren zu erhebenden Daten ausgegangen ist, sind es zumindest nach dem in NRW geltenden Bundesmodell doch wieder etliche Angaben, die die Eigentümer zusammentragen müssen. Da die Formulare der Finanzverwaltung erst zum 01. Juli 2022 vorliegen sollen, empfehlen wir den Eigentümern, die Daten frühzeitig zusammenzustellen. 

Welche Daten werden für in NRW gelegene Grundstücke auf jeden Fall benötigt?

  • Grundstücksgröße und -lage /Grundbuchauszug
  • Grundstücks- und Gebäudeart (Einfamilienhaus / Zweifamilienhaus / Mietwohngrundstück/ Wohnungseigentum / Teileigentum / Geschäftsgrundstück / gemischt genutzte Grundstücke / sonstige bebaute Grundstücke)
  • Alter des Gebäudes/Baujahr
  • Wohn- und Nutzflächen
  • Bruttogrundfläche Gebäude
  • Anzahl der Garagenplätze/Tiefgaragenstellplätze
  • Selbständig nutzbare Flächen
  • Daten von Kernsanierungen
  • Angaben über Abbruchverpflichtungen
  • bisheriger Einheitswertbescheid wg. Einheitswertzeichen
  • Nettokaltmiete pro Einheit
  • Bodenrichtwert
  • Grundsteuerbefreiungen

Bei Bewertung des Grundstücks im Sachwertverfahren (für Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke, Teileigentum und sonstige bebaute Grundstücke) werden noch weitere Angaben zu baulichen Anlagen und Lageplannummern lt. Einheitswertbescheid benötigt.

Sonderfälle stellen Erbbaurechte und Gebäude auf fremdem Grund und Boden dar: Das Erbbaurecht und der mit Erbbaurecht belastete Boden werden zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammengefasst (Gesamtwert nach Ertrags- oder Sachwertverfahren) und dem Erbbauberechtigten zugerechnet. Wer die Grundsteuer endgültig tragen soll, unterliegt der Privatautonomie.

Gebäude auf fremdem Boden werden demjenigen zugerechnet, der das zivilrechtliche oder wirtschaftliche Eigentum innehat. Dabei werden das Gebäude und der dazugehörige Grund und Boden zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammengefasst. Der Gesamtwert wird dem Eigentümer des Grund und Bodens zugerechnet, der auch die Feststellungerklärung abzugeben hat. Wer die Grundsteuer endgültig tragen soll, unterliegt auch hier der Privatautonomie.

Aufgrund der Öffnungsklausel im Gesetz haben sich andere Länder teils für andere Bewertungsmodelle, und damit auch andere einzureichende Erklärungen, entschieden:

Bayern: Aquivalenzmodell
Baden-Württemberg: Flächenmodell
Niedersachsen und Hessen: Flächen-Lage-Modell
Hamburg: Flächen-Wohnlage-Modell
Sachsen und Saarland: modifizierte Messzahlen.

Wohl dem, der seine Immobilien nicht über alle Bundesländer verteilt hat. Auf geht´s zum fröhlichen Datensammeln

Ihre Claudia Rottländer

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ist geschäftsführende Gesellschafterin der DORNBACH Treuhand GmbH & Co. KG in Bergisch Gladbach. Neben der Gestaltungsberatung ist das steuerliche Gemeinnützigkeitsrecht ein Schwerpunkt ihrer Tätigkeit.

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  1. Ich bin wirklich froh, dass Sie zu den vielen anderen Journalisten gehören, die mir täglich sagen, was ich zu tun und zu denken habe. So brauche ich nichts mehr hinterfragen und kann mich so dem Dasein des treuen, staatstreuen Bürgers widmen.
    Wenn Sie jetzt noch vor den NRW-Landtags-Wahlen wieder, wie sonst vor den Wahlen, die beinah täglichen Werbebanner der Partei “Die Grünen” auf der ersten Seite platzieren, weiß ich auch noch, wen ich zu wählen habe! Großartig!
    Das Leben kann so einfach sein.

    Vielen Dank!

    1. Sehr geehrter Herr Lackner, danke für Ihre Rückmeldung. Allerdings müssten Sie uns jetzt mal erklären, was das mit der Grundsteuerreform zu tun hat. Oder mit einem bezahlten Beitrag einer Steuerberaterin, die für ihre eigene Kompetenz wirbt und dabei Unternehmern erklärt, was aus sie zukommt.

      Gerne erklären wir Ihnen, dass es sich bei den Werbebannern der Grünen um Werbung gehandelt hat. Werbung wird von den jeweiligen Kunden bezahlt und hat mit den journalistischen Inhalten nichts zu tun. Allerdings achtet das Bürgerportal darauf, dass einzelne Parteien nicht alleine auf Grund ihrer Finanzstärke alle verfügbaren Werbeflächen bucht. Daher haben Sie bei uns auch sehr viel Werbebanner der anderen Parteien sehen können.

      Gern geschehen!