Bund und Länder haben sich grundsätzlich auf eine Verlängerung des Lockdowns geeinigt, gleichzeitig aber einen Plan für Lockerungen in fünf Schritten vereinbart – von dem auch der Handel profitiert. Unter einer Inzidenz von 50 wird gelockert, über 100 greift eine Notbremse. Wir erläutern die Details.

Neun Stunden haben Kanzlerin und Ministerpräsident:innen am Mittwoch miteinander gerungen, am Ende steht ein komplizierter Kompromiss. Der aktuelle Lockdown wird bis Ende März verlängert, ab Montag treten aber erst Lockerungen der Kontaktbeschränkungen in Kraft.

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Für alle anderen Bereiche gibt es Lockerungen in Schritten, die von der Höhe der Inzidenz abhängen; der Schwellenwert 35 wurde verworfen. Die Öffnungsschritte können bei einer bestimmten Inzidenz wieder zurückgenommen werden, bei 100 Fällen je 100.000 Einwohner tritt eine Notbremse in Kraft.

Ob für die einzelnen Schritte die Inzidenz des Bundeslandes oder der Kommunen ausschlaggebend ist, ist in NRW noch offen, sagte Ministerpräsident Laschet im Landtag.

Kostenloser Schnelltest sollen pro Person und pro Woche ab 8. März vom Bund bezahlt werden. Aldi hatte bereits zuvor angekündigt, ab Samstag Selbsttests für fünf Euro zu verkaufen.

Eine Übersicht vermittelt dieses Schaubild der Bundesregierung:

Kontaktbeschränkungen

Schon ab Montag (8.3.) sind Treffen mit bis zu fünf Freunden, Verwandten und Bekannten aus zwei verschiedenen Haushalten erlaubt. Paare gelten als ein Haushalt. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt.

Bei einer 7-Tages-Inzidenz von unter 35 kann dies auf maximal zehn Personen und drei Haushalte erweitert werden. Wenn die Inzidenz an drei Tagen hintereinander über 100 liegen gelten die alten, strengen Regeln.

Dokumentation: Die Vereinbarung der MPK im Wortlaut

Öffnungsschritt 1

Der erste Öffnungsschritt ist in NRW bereits in Kraft. Grundschulen und Kitas arbeiten mit Einschränkungen wieder, auch sind die Friseursalons geöffnet.

Öffnungsschritt 2

Ab Montag (8.3.) können Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte öffnen. Die Kundenzahl auf ein Kunde pro zehn Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und ein weiterer für jede weiteren 20 qm begrenzt.

Auch körpernahen Dienstleistungsbetriebe sowie Fahr- und Flugschulen dürfen öffnen. Wenn keine Maske getragen werden kann muss es einen tagesaktuellen Schnelltest und ein Testkonzept für das Personal geben.

Öffnungsschritt 3: Inzidenz zwischen 100 und 50

Stabile Inzidenz unter 100

Bei einer stabilen oder sinkenden Inzidenz von unter 100 darf der Einzelhandel mit fest vereinbarten Terminen öffnen („Click and meet“). Jeweils ein Kunde pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche darf nach Anmeldung in einem bestimmten Zeitraum einkaufen. 

Diese Regelung gilt entsprechend auch für Museen, Galerien, Zoos und Gedenkstätten.

In dieser Phase befindet sich der Kreis Rhein-Berg seit Wochen: Die Inzidenz war rasch unter 100 gesunken, verharrt jetzt aber über der 50er Marke.

Stabile Inzidenz unter 50

Bei einer stabilen Inzidenz unter 50 kann der Einzelhandel weitgehend öffnen; die Zahl der Kunden ist auf einen Kunden pro zehn Quadratmetern für die ersten 800 Quadratmetern Verkaufsfläche und einem weiteren für jede weiteren 20 Quadratmetern begrenzt.

Museen, Galerien, Zoos und Gedenkstätten können jetzt auch ohne Terminvereinbarungen öffnen.

Kontaktfreier Sport ist in Gruppen bis zehn Personen im Freien und auch auf auch auf Außensportanlagen erlaubt. 

Öffnungsschritt 4: ab 22.3.

Erst wenn sich die Inzidenz nach dem dritten Öffnungsschritt im Land oder in der Region 14 Tage lang nicht verschlechtert und unter 50 bleibt, folgt die nächste Stufe, frühestens am 22. März.

Außengastronomie, Theater, Konzerthäusern und Kinos dürfen öffnen. Die können selbst bei einer stabilen Inzidenz zwischen 50 und 100 Fällen öffnen, dann müssen die Gäste aber einen Schnelltest vorweisen, zudem ist eine Terminvereinbarung Pflicht.

Kontaktfreie Sport ist auch im Innenbereich erlaubt, im Außenbereich ist auch wieder Kontaktsport möglich.

Öffnungsschritt 5: ab 5. April

Bleibt die Inzidenz weitere zwei Wochen stabil unter 50, folgt der nächste Schritt.

Freizeitveranstaltungen sind mit bis zu 50 Menschen im Außenbereich erlaubt.

Kontaktsport in Hallen ist wieder möglich.

Die nächste Bund-Länder-Konferenz

Am 22. März wollen sich die Kanzlerin und die Ministerpräsident:innen wieder zusammenschalten. Dann soll es um weiter Öffnungsperspektiven gehen. Zum Beispiel um den Bereich Kultur, der im 5-Punkte-Plan nur am Rande auftaucht. Auch die Gastronomie steht dann noch einmal auf der Tagesordnung.

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des Bürgerportals. Kontakt: info@in-gl.de

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8 Kommentare

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  1. zum Thema Straßennamen: Sorry, als ob wir nicht gerade Wichtigeres zu tun hätten. Außerdem bin ich der Meinung dass solche eine Nennung unsere Demokratie locker aushält.

  2. Herr Schreiner, solange Idioten auch unter Gastronomen und Einzelhändlern zu finden sind, die den Eintrag „Donald Duck“ u. ä. akzeptieren, ein klares Ja auf Ihre Frage

  3. Herr Knechtmann,

    wegen den Idioten sollen dann die Rücksichtsvollen zu Hause bleiben und deren Unternehmen in den Ruin getrieben werden?
    Stört die Idioten meist nicht, weil es sie nicht interessiert und oft eh vom Staat durchgefüttert werden.

    Wenn man so durch die Stadt fährt, scheint es sehr oft ein gewisses Klientel oder Bildungsniveau zu sein, dass sich nicht an die Regeln hält.
    Warum auch, wenn man in der sozialen Hängematte liegt.

  4. Auf welcher Ebene darf denn entschieden werden bzw. welcher Inzidenzwert ist entscheidend, Bund, Land, Kreise, Kommunen ?

  5. Die dritte Welle und damit die Notbremse ist Anfang April absehbar. Man muss sich nur die ganzen Idioten anschauen, die Ihre Maske unter der Nase tragen und sich nicht um Abstände scheren. Fragt Euch doch mal woher trotz weitreichender Maskenpflicht und des Lockdowns wieder ansteigende Inzidenzen her kommen. Wenn jeder so diszipliniert wie es z. B. in asiatischen Ländern zu sehen ist, agieren würde, wäre eine dritte Welle nur ein Fabelwesen.

  6. In der Grafik können die Zoo schon ab dem 8.3 wieder öffnen. Unter 100 mit Terminvergabe, unter 50 ohne Termin. Im Text steht allerdings erst eine Zoo Öffnung unter 50 mit Termin?
    Und welche Inzidenz ist entscheidend? Die vom Bundesland oder die von Städten und Kreisen?

    1. Danke für den Hinweis, die Zoos (und Museen sowie Galerien) hatten wir nicht ganz richtig eingeordnet.

      Welche Inzidenzwerte entscheidend sind, ist noch nicht ganz klar. Das wird wohl das Land festlegen müssen. Klar ist aber, dass es für Bergisch Gladbach keinen Einzelregelung geben kann, nur für den ganzen Rheinisch-Bergischen Kreis.