Lutz Urbach bei der ersten virtuellen Sprechstunde

Die neuen Corona-Regeln, die Öffnung der Geschäfte und der vorsichtige Neustart der Schulen werfen viele Fragen auf. Antworten liefert Bürgermeister Lutz Urbach bei einer 2. virtuellen Sprechstunde. Ab sofort können Sie Fragen einreichen.

Urbach steht am Donnerstag (23.4.). ab 16 Uhr wieder zur virtuellen Sprechstunde zur Verfügung, live im Internet und auf Facebook. Fragen können Sie schon jetzt einreichen, per Mail an pressebuero@stadt-gl.de.

+ Anzeige +

Die erste Sprechstunde hatte vor einem Monat stattgefunden. Seit dem 20. April sind nun wieder neue Bestimmungen zur Eindämmung der Corona-Infektionsgefahr in Kraft. Erlassen hat sie die Landesregierung, aber zuständig in der Umsetzung ist sind in weiten Teilen die Städte und Gemeinden als Ordnungsbehörden. 

Viele Bürgerinnen und Bürger sind unsicher oder auch unzufrieden mit den Einschränkungen, die sie hinnehmen müssen. Um mehr Klarheit zu schaffen z.B. über das, was immer noch verboten oder schon wieder erlaubt ist, bietet der Bürgermeister diese weitere virtuelle Bürgersprechstunde an.

Die Sprechstunde findet live im Internet statt, sie wird auf der städtischen Facebook-Seite und auf der Homepage der Stadt übertragen. Dort können sie die Aufzeichnung auch später noch anschauen.

Moderiert wird die Sprechstunde von Georg Watzlawek, Chefredakteur des Bürgerportal Bergisch Gladbach.

Jetzt sind Sie daran. Für die Bürger:innen gibt es zwei Möglichkeiten, Fragen an den Bürgermeister zu stellen:

Lutz Urbach beantwortet die Fragen soweit möglich während der Sprechstunde. Fragen, die offengeblieben sind, werden im Nachgang öffentlich auf Facebook beantwortet, kündigt die Stadtverwaltung an.

des Bürgerportals. Kontakt: info@in-gl.de

Reden Sie mit, geben Sie einen Kommentar ab

5 Kommentare

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

  1. Nur wenn sonst keine Fragen sind.
    Die Ordnungshüter haben sich nicht an die Empfehlung des Bürgermeisters gehalten und mir heute am Markttag ein Parkvergehen berechnet.
    10 Euro.
    Naja, schon überwiesen fürs Staatssäckel.

  2. hat sich mal jemand Gedanken gemacht wie Brillenträger und Hörgeräteträger mit Mund-oder Gesichtsschutzt zurecht kommen?Ich glaube nicht. Mich trifft es jedoch knall hart! Ich trage hinter jedem Ohr ein Hörgerät und Brille, d.h. zu den Hörgeräten kommen noch die Brillenbügel hinter jedes Ohr und dann noch Bänder oder Gummi vom Schutz. Je nach dem welche Maske ich trage beschlagen dann noch die Brillengläser. Wenn es nicht so umständlich, (mir rutscht immer etwas vom Ohr) wäre, müsste ich nur noch lachen.

  3. Ab Montag herrscht Maskenpflicht im ÖPNV und beim Einkaufen. Muss das Verkaufspersonal während der Arbeitszeit auch Masken tragen?

  4. Hallo Herr Watzlawek, sprechen Sie doch Mal die Transportsituation der Schüler per Bus an. Da wären Fotos mehr als tausend Worte. Zu wenige Busse absolutes Gedränge. Von wegen Alle haben einen Sitzplatz. Griffhygiene… usw.
    MfG Bernd Schmeier

  5. Ich stelle die folgende Frage bewusst hier öffentlich:

    Wie wird die Unterscheidung zwischen Zusammenkünfte und Ansammlungen in Bergisch Gladbach (vor allem durch das Ordnungsamt) gelebt? Hintergrund sind die Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) des Landes:

    „Wie unterscheiden sich davon Zusammenkünfte und Ansammlungen?

    Zusammenkünfte und Ansammlungen sind als solche Treffen von Menschen zu sehen, die einen weniger strukturierten Rahmen haben. Beispiele wären ein Abendessen mit Freunden oder auch eine Geburtsfeier in einem gewöhnlichen Umfang. Zusammenkünfte und Ansammlungen, die diese Kriterien erfüllen, sind derzeit gemäß nur im öffentlichen Raum verboten und im privaten Bereich nicht untersagt. Auch für den privaten Bereich gilt allerdings der Appell, soziale Kontakte zu reduzieren, soweit das irgend geht. Derzeit scheint dieser Appell zu fruchten und die Menschen in unserem Land verhalten sich auch in ihrem privaten Bereich sehr vernünftig und dem großen Risiko angemessen. Sollte sich jedoch zukünftig ergeben, dass viele Uneinsichtige nun im privaten Bereich zu ausufernden Feiern usw. einladen und so ihre Mitmenschen gefährden, dann müsste über eine Ausdehnung des Verbots von Zusammenkünften/Ansammlungen auch für den privaten Bereich nachgedacht werden.
    Davon abgesehen dürften allerdings schon heute im Ausnahmefall auch Geburtstags- oder Hochzeitsfeiern, z.B. wegen einer außerordentlich großen Besucherzahl, wegen eines „Festprogramms“ mit Auftritten von Künstlern oder wegen sonstigen „Eventcharakters“, als Veranstaltungen anzusehen sein, so dass sie schon heute auch im privaten Bereich unzulässig sind.“

    https://www.land.nrw/de/wichtige-fragen-und-antworten-zum-corona-virus?from=bc